Zum Hauptinhalt springen
Über uns Kontakt

Reiseversicherungs-Rechner: Angebote und Stornokosten prüfen

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 29. Juli 2026

Rechnet ausschließlich mit Ihren Angeboten und Vertragswerten. Keine Deckungs-, Leistungs- oder medizinische Entscheidung.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.

Wählen Sie Angebotsvergleich, Stornokostenrechnung oder Deckungsprofil.

Dokumentierter Beitrag für eine einzelne Reise.

Dokumentierter Beitrag für den Jahresschutz.

Reisen

Realistisch erwartete Zahl gleichartiger Reisen im Vergleichsjahr.

Nicht erstattbarer Reisepreis, auf den die vertragliche Stornostaffel angewendet wird.

Wählen Sie Prozentstaffel oder festen Betrag entsprechend der Veranstalterunterlage.

%

Stornosatz aus der für den Rücktrittszeitpunkt geltenden Staffel.

Fester Stornobetrag aus der Unterlage, sofern keine Prozentstaffel verwendet wird.

Maximal versicherter Betrag laut Vertrag.

Art des vertraglichen Selbstbehalts.

€ / %

Euro- oder Prozentwert aus dem Vertrag passend zur gewählten Art.

Zielregion beziehungsweise der zu prüfende gesetzliche oder private Leistungsweg.

Tage

Geplante Dauer dieser Reise in Kalendertagen.

Tage

Maximal versicherte Reisedauer aus dem Vertrag; 0 bedeutet unbekannt, nicht unbegrenzt.

Bestätigt nur, ob Auslandsreisekranken-Schutz im Dokument auffindbar ist.

Prüfen Sie den exakten Wortlaut zum Rücktransport, nicht nur ein Werbeversprechen.

Zeigt, ob Reiserücktritt im geprüften Dokument enthalten ist.

Zeigt, ob Reiseabbruch als eigener Baustein dokumentiert ist.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle6 Bereiche
Dokumentation Einzelangebot 2 Felder

Tarifname oder Angebotsreferenz des Einzelreiseschutzes.

Datum des verwendeten Einzelreiseangebots.

Dokumentation Jahresangebot 2 Felder

Tarifname oder Angebotsreferenz des Jahresschutzes.

Datum des verwendeten Jahresangebots.

Vergleichbarkeit der Angebote 7 Felder

Bestätigen Sie, dass beide Angebote dieselbe Zielregion abdecken.

Prüfen Sie versicherte Personen und den tariflichen Familienbegriff in beiden Dokumenten.

Bestätigen Sie dieselbe maximale Dauer je Reise.

Vergleichen Sie nur Angebote mit denselben Leistungsbausteinen.

Bestätigen Sie Art und Höhe des Selbstbehalts als gleich.

Prüfen Sie Hauptlimits und Unterlimits beider Tarife.

Bestätigen Sie identische Altersgrenzen und Familienregeln.

Selbstbehalt – Grenzen 2 Felder

Vertraglicher Mindestselbstbehalt, falls vorhanden.

Vertraglicher Höchstselbstbehalt; 0 nur verwenden, wenn kein Höchstwert dokumentiert ist.

Storno – Dokumentation 2 Felder

Reisevertrag oder Stornostaffel, aus der Satz oder Festbetrag übernommen wurde.

Stand der verwendeten Stornostaffel.

Weitere Vertragsmerkmale 6 Felder

Dokumentierter Gepäckschutz einschließlich Limits und Ausschlüssen.

Prüfung, ob Reisehaftpflicht enthalten ist oder bereits anderweitig besteht.

Prüfung eines Reiseunfall-Bausteins und möglicher Überschneidungen.

Status der vertraglichen Regeln zu Vorerkrankungen.

Status von Sport-, Risikoaktivitäts- und Ausschlussregeln.

Bestätigen Sie, ob die maximale Reisedauer tatsächlich im Vertrag geprüft wurde.

Ihr Ergebnis

Hauptergebnis
Einzelangebote / Vertragsstorno
Jahresangebot / rechnerische Obergrenze
Differenz / Selbstbehalt und Grenzen
Dokumentstatus und Prüfschritte
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Nur Originalwerte übernehmen — Beitrag, Stornostaffel, Selbstbehalt, Limits und Maximaldauer stammen aus Angebot oder Vertrag. Der Rechner ergänzt keine Marktwerte.
  2. Like-for-like bestätigen — Ein Preisrang erscheint erst, wenn Region, Personen, Dauer, Module, Selbstbehalt, Grenzen und Alters-/Familienregeln übereinstimmen.
  3. Länderweg extern prüfen — Gesetzlicher Schutz und Abkommen sind zielstaatabhängig. Nutzen Sie die aktuelle DVKA-Länderinformation statt einer pauschalen EU-/Nicht-EU-Annahme.
Teilen

Code in jede Webseite einfügen:

Kostenlos einbettbar — ein Link zu FlinkRechner.de wird geschätzt.


Was der Reiseversicherungs-Rechner getrennt berechnet

Der Rechner vermischt drei verschiedene Aufgaben nicht. Im Angebotsmodus werden ein dokumentiertes Einzelreiseangebot und ein Jahresangebot nur dann preislich verglichen, wenn Zielregion, versicherte Personen, maximale Reisedauer, Leistungsbausteine, Selbstbehalt, Limits sowie Alters- und Familienregeln als gleichartig bestätigt sind. Im Stornomodus wird ausschließlich die von Ihnen eingegebene Stornostaffel auf den nicht erstattbaren Reisepreis angewendet; anschließend werden Versicherungslimit und Selbstbehalt rechnerisch berücksichtigt. Im Deckungsprofil werden vorhandene, fehlende und unbekannte Vertragsmerkmale sichtbar. Eine Leistungspflicht, medizinische Notwendigkeit oder Marktprämie wird nicht erfunden.

Angebote nur like-for-likeStornostaffel aus UnterlageDeckung mit Ja, Nein, Unbekannt

Das Ergebnis dient der Dokumentprüfung und ersetzt weder Versicherungsbedingungen noch Länder- oder Leistungsprüfung.

Reisedauer, Alter und Fremdwährung vor dem Vergleich klären

Die maximale Reisedauer ist häufig ein zentrales Vertragsmerkmal. Berechnen Sie Start- und Enddatum exakt und vergleichen Sie das Ergebnis mit der im Vertrag genannten Höchstdauer. Für eine separate kalendarische Prüfung kann der Datumsrechner verwendet werden. Der Reiseversicherungs-Rechner selbst übernimmt nur die eingegebene Anzahl der Tage und markiert eine Überschreitung.

Altersgrenzen und Familienbegriffe können bestimmen, welche Personen versichert sind und ob ein Angebot überhaupt vergleichbar ist. Das kalendarische Alter zu einem Stichtag lässt sich mit dem Altersrechner nachvollziehen. Die rechtliche oder tarifliche Bedeutung einer Altersgrenze bleibt jedoch im jeweiligen Versicherungsvertrag.

Bei Reisen in Fremdwährung sollten Reisepreis, Selbstbehalt und Limits in derselben Währung dokumentiert oder nachvollziehbar umgerechnet werden. Für eine getrennte Umrechnung nach einem selbst gewählten Kurs steht der Währungsrechner bereit. Wechselkursrisiken und Kartenentgelte gehören nicht in die Versicherungsleistungsformel.

Drei Modi mit drei unterschiedlichen Ergebnissen

Reiseversicherung richtig vergleichenDrei getrennte Rechenwege zeigen Tarifpreis, Stornorisiko und Deckungsumfang. Die Ergebnisse werden nicht zu einer künstlichen Gesamtnote vermischt.Reiseversicherung richtig vergleichenPreis, Storno und Deckung bleiben eigenständige Entscheidungen TarifvergleichPrämie je ReisePreis & Selbstbehalt Stornorisikomöglicher VerlustQuote & Erstattung DeckungscheckLeistung & AusschlüsseProfil vollständig? Entscheidung nach Reisezweckgünstigster Tariftragbares Risikopassende DeckungKeine Rangliste ersetzt die Prüfung von Bedingungen und Ausschlüssen.
Ein günstiger Preis, eine hohe Stornoquote und ein vollständiges Deckungsprofil sind unterschiedliche Aussagen und werden nicht zusammengelegt.

Formeln für Angebotsvergleich und dokumentierte Stornokosten

Alle Beiträge, Stornosätze, Limits und Selbstbehalte müssen aus aktuellen Unterlagen übernommen werden.

Kosten mehrerer EinzelreisenE = Einzelreisebeitrag × erwartete ReisenDas Ergebnis wird nur gerankt, wenn die Leistungsmerkmale mit dem Jahresangebot vergleichbar sind.
Break-even-Anzahln = Jahresbeitrag ÷ EinzelreisebeitragAb der nächsten ganzen Reise kann das Jahresangebot rein rechnerisch günstiger sein.
Vertragliche StornokostenS = nicht erstattbarer Reisepreis × dokumentierter StornosatzBei einem festen Stornobetrag wird dieser direkt verwendet. Der Rechner entscheidet nicht, ob die Forderung wirksam ist.
Betrag innerhalb des LimitsB = min(S, Versicherungslimit)Ein Betrag oberhalb des Limits bleibt außerhalb der rechnerischen Obergrenze.
Illustrative ErstattungL = max(0, B − vertraglicher Selbstbehalt)Mindest- und Höchstselbstbehalt werden nach den eingegebenen Vertragswerten berücksichtigt. Eine Leistungspflicht wird nicht festgestellt.

Rechenbeispiel: 3.000 Euro Reisepreis und 40 Prozent Stornokosten

Ein Reisevertrag weist einen nicht erstattbaren Reisepreis von 3.000 € und für den gewählten Rücktrittszeitpunkt einen Stornosatz von 40 % aus. Die vertraglichen Stornokosten betragen damit 3.000 € × 40 % = 1.200 €. Das eingegebene Versicherungslimit von 3.000 € begrenzt den Betrag in diesem Beispiel nicht.

Der Versicherungsvertrag nennt einen prozentualen Selbstbehalt von 10 %, mindestens jedoch 150 €. Zehn Prozent von 1.200 € wären 120 €, sodass der Mindestselbstbehalt von 150 € greift. Die rein rechnerische Obergrenze nach Limit und Selbstbehalt beträgt 1.200 € − 150 € = 1.050 €. Dieses Beispiel entspricht einer hinterlegten numerischen Kontrollrechnung.

Ob überhaupt ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt, ob Fristen eingehalten wurden und ob Ausschlüsse greifen, wird nicht ausgerechnet. Ohne diese Voraussetzungen kann die tatsächliche Leistung trotz korrekter Vertragsarithmetik null sein. Der Rechner bezeichnet das Ergebnis deshalb ausdrücklich nicht als Zusage.

Welche Unterlage für welchen Rechenschritt benötigt wird

UnterlageBenötigte AngabeRechnerische Verwendung
Angebot oder VersicherungsscheinBeitrag, Personen, Region, ModuleLike-for-like-Vergleich
Reisebestätigungnicht erstattbarer ReisepreisBasis der Stornorechnung
StornostaffelProzentsatz oder Festbetrag zum Datumvertragliche Stornokosten
VersicherungsbedingungenLimit, Selbstbehalt, MaximaldauerBegrenzung und Prüfliste
Länderinformationgesetzlicher Leistungsweg im Zielstaatexterne Einordnung, nicht Versicherungsberechnung

Auslandskrankenversicherung, EHIC und andere Bausteine trennen

Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Ausland hängt von Zielstaat, Abkommen, örtlichem System und konkreter Behandlung ab. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist nicht mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gleichzusetzen. Rücktransport, private Leistungserbringer, Zuzahlungen oder Behandlungen außerhalb des jeweiligen Leistungswegs können anders geregelt sein.

Reiserücktritt, Reiseabbruch, Gepäck, Haftpflicht und Unfall sind eigene Leistungsbausteine. Ein vorhandener Baustein sagt nichts über einen anderen aus. Im Deckungsprofil sollte Unbekannt so lange stehen bleiben, bis der Vertrag geprüft wurde. Eine leere Annahme wird nicht als Schutz gewertet.

Vergleichen Sie Jahres- und Einzelreiseangebote nur mit identischer Region, Reisedauer, Personengruppe, Selbstbehalt und Limits. Ein Jahresvertrag kann bei mehreren Reisen rechnerisch günstiger sein, aber aufgrund engerer Alters-, Familien- oder Dauerregeln unpassend bleiben.

Häufige Fragen zur Reiseversicherungs-Berechnung

Ist ein Jahresangebot ab der berechneten Reiseanzahl automatisch besser?

Nein. Der Break-even betrifft nur den Beitrag. Region, Personen, Dauer, Module, Selbstbehalt und Limits müssen ebenfalls vergleichbar sein.

Ist die berechnete Stornoerstattung garantiert?

Nein. Der Rechner bildet nur Stornostaffel, Limit und Selbstbehalt ab. Versicherter Grund, Ausschlüsse, Nachweise und Fristen bleiben Vertragsfragen.

Ersetzt die EHIC eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Nein. Der gesetzliche Leistungsweg und private Versicherungsleistungen haben unterschiedliche Umfänge und Voraussetzungen.

Was bedeutet ein unbekannter Status im Deckungsprofil?

Die Vertragsangabe wurde noch nicht belegt. Unbekannt wird bewusst nicht als vorhanden oder ausgeschlossen interpretiert.

Quellen und Grundlagen

BaFin gibt einen Überblick über verschiedene Reiseversicherungen und deren getrennte Leistungsbereiche.

BaFin: Reiseversicherungen

BaFin erläutert Merkmale und Grenzen der Auslandsreise-Krankenversicherung.

BaFin: Auslandsreise-Krankenversicherung

BaFin beschreibt die Reiserücktrittsversicherung als eigenständigen Schutz mit tarifabhängigen Voraussetzungen.

BaFin: Reiserücktrittsversicherung

§ 651h BGB regelt den Rücktritt vor Reisebeginn und die Entschädigung des Reiseveranstalters innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

§ 651h BGB

§ 16 SGB V enthält Regelungen zum Ruhen von Leistungsansprüchen und ist Teil der rechtlichen Einordnung gesetzlicher Leistungen im Ausland.

§ 16 SGB V

§ 18 SGB V behandelt unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungen außerhalb des Geltungsbereichs.

§ 18 SGB V

Die DVKA-Länderinformation zeigt beispielhaft, warum der gesetzliche Leistungsweg für den konkreten Zielstaat aktuell geprüft werden muss.

DVKA: Urlaub in Kroatien, Stand 01.02.2026

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Rechen- und Dokumentationshilfe. Keine Tarifauskunft, Deckungszusage, Rechtsberatung, medizinische Beurteilung oder verbindliche Leistungsprognose. Originalvertrag, Versicherungsbedingungen, Veranstalterunterlagen und aktuelle Länderinformationen sind maßgeblich.