Kfz-Steuer-Rechner 2026: Pkw-Steuer berechnen
Wählen Sie die Fahrzeugart und übernehmen Sie die amtlichen Daten aus den Fahrzeugpapieren. Der Rechner zeigt Jahressteuer und Saisonanteil.
Wählen Sie den unterstützten Pkw-Pfad: Verbrenner oder Hybrid, reines Elektrofahrzeug oder Pkw mit H-Kennzeichen.
Datum der ersten Zulassung des Fahrzeugs. Es bestimmt den anwendbaren Tarif und bei E-Autos den möglichen Befreiungszeitraum.
Stichtag, für den die Steuerbefreiung eines reinen Elektrofahrzeugs geprüft werden soll.
Motorart laut Fahrzeugunterlagen. Diesel und Otto/Benzin haben unterschiedliche Hubraumsätze.
Hubraum in Kubikzentimetern aus der Zulassungsbescheinigung. Der Tarif rechnet je angefangene 100 cm³.
Für die Kfz-Steuer maßgeblicher CO₂-Wert in g/km aus den amtlichen Fahrzeugunterlagen.
Zulässiges Gesamtgewicht des reinen Elektrofahrzeugs in Kilogramm. Es wird erst nach Ende der Befreiung für den Gewichtstarif benötigt.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Saisonkennzeichen 2 Felder
Erster Zulassungsmonat des Saisonkennzeichens. Für ganzjährige Zulassung „kein Saisonkennzeichen“ wählen.
Letzter Zulassungsmonat des Saisonkennzeichens. Der Zeitraum wird einschließlich Start- und Endmonat gerechnet.
Pkw vor Juli 2009 1 Feld
Bei einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 den amtlich festgestellten Jahresbetrag aus Bescheid oder Behördenauskunft eintragen.
Berechnete Kfz-Steuer
- Amtliche Fahrzeugdaten übernehmen — Hubraum, CO₂-Wert, zulässiges Gesamtgewicht und Erstzulassung müssen aus den Fahrzeugunterlagen stammen.
- Historische Fälle nicht schätzen — Für Pkw vor dem 1. Juli 2009 erwartet der Rechner einen amtlich bestätigten Jahresbetrag, statt eine unvollständige Altformel zu erfinden.
- Berechnungsdatum beachten — Elektro-Befreiung und nachgelagerter Gewichtstarif hängen von Erstzulassung und Berechnungsdatum ab.
Kfz-Steuer für unterstützte Pkw berechnen
Der Rechner berechnet die Kfz-Steuer für unterstützte Pkw mit Verbrenner oder Hybrid, reine Elektrofahrzeuge und Pkw mit H-Kennzeichen. Welche Angaben nötig sind, hängt von Fahrzeugart und Erstzulassung ab.
Vor-2009-Fälle werden nur mit eingegebenem amtlichem Jahresbetrag berechnet.
Von Fahrzeugdaten zur Jahressteuer
Unterstützte Fahrzeugpfade
| Fahrzeugart | Rechenkern | Wichtige Eingabe |
|---|---|---|
| Verbrenner/Hybrid ab 01.07.2009 | Hubraumanteil + datumsabhängiger CO₂-Anteil | Kraftstoff, cm³, g/km, Erstzulassung |
| Reines Elektrofahrzeug | Befreiungsprüfung, danach halbierter Gewichtstarif | Erstzulassung, Berechnungsdatum, Gesamtgewicht |
| H-Kennzeichen-Pkw | Pauschaler Jahresbetrag | Fahrzeugart und Saison |
| Pkw vor 01.07.2009 | Eingegebener amtlicher Jahresbetrag | Bescheid- oder Behördenwert |
Rechenweg
Der Rechner verwendet nur die ausgewiesenen Eingaben und gesetzlichen beziehungsweise dokumentierten Konstanten.
Beispiel: Pkw mit Erstzulassung 2021
| Rechenschritt | Beispielwert | Ergebnis |
|---|---|---|
| Hubraumanteil | 1.998 cm³, Otto | 40,00 € |
| CO₂-Anteil | 130 g/km, Erstzulassung 01.01.2021 | 73,00 € |
| Jahres- und Zeitraumsteuer | ganzjährig | 113,00 € |
Fahrzeugart zuerst bestimmen
Die Eingabefelder im Fahrzeugschein beantworten nicht für jede Fahrzeugart dieselbe Steuerfrage. Bei einem unterstützten Pkw mit Verbrennungs- oder Hybridantrieb werden Erstzulassung, Motorart, Hubraum und der steuerlich maßgebliche CO₂-Wert benötigt. Ein reines Elektrofahrzeug folgt zunächst der gesetzlichen Befreiungsprüfung; nach deren Ende verwendet der Rechner den ermäßigten Gewichtstarif. Für einen Pkw mit H-Kennzeichen gilt eine eigene Jahrespauschale. Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Anhänger haben dagegen andere Bemessungsgrundlagen und gehören nicht in den hier implementierten Pkw-Pfad.
Für eine vollständige Fahrzeugkostenplanung bleibt die Steuer nur eine Position. Laufende Kosten und Wertentwicklung können Sie im TCO-Fahrzeug-Rechner zusammenführen. Ein konkretes Versicherungsangebot lässt sich im Kfz-Versicherungsrechner dokumentiert vergleichen. Für Anschaffungs- und Betriebsszenarien eines Elektrofahrzeugs dient der Elektroauto-Rechner. Die drei Rechner verwenden andere Eingaben und ersetzen den amtlichen Kfz-Steuerbescheid nicht.
Elektro-Befreiung, Saison und Zeitraum richtig lesen
Für reine Elektrofahrzeuge mit einer begünstigten erstmaligen Zulassung kann die Steuerbefreiung zehn Jahre laufen, endet nach geltendem Recht aber spätestens am 31. Dezember 2035. Ein Halterwechsel startet keinen neuen Zeitraum. Auch eine Außerbetriebsetzung oder ein Saisonkennzeichen verlängert die Befreiung nicht. Deshalb benötigt die Berechnung sowohl das Datum der Erstzulassung als auch ein Berechnungsdatum. Erst damit lässt sich unterscheiden, ob noch null Euro gelten oder bereits der anschließende, um 50 Prozent ermäßigte Gewichtstarif anzuwenden ist.
Das Saisonkennzeichen kürzt einen steuerpflichtigen Jahresbetrag auf die zugelassenen Monate. Es ändert weder die Tarifklasse noch die gesetzlichen Befreiungsgrenzen. Bei Fahrzeugen vor dem 1. Juli 2009 verzichtet der Rechner bewusst auf eine vereinfachte Rekonstruktion historischer Schadstoffklassen: Hier wird nur ein aus Bescheid oder Behördenauskunft übernommener Jahresbetrag zeitanteilig verarbeitet. So bleibt sichtbar, welcher Teil aus gesetzlichen Konstanten stammt und welcher Wert extern bestätigt werden muss.
Welche Fahrzeuge der Rechner nicht abdeckt
Der CO₂-Wert muss der für die Steuer maßgeblichen Fahrzeugunterlage entsprechen. WLTP-, NEFZ- oder andere Werte dürfen nicht beliebig ausgetauscht werden.
Sonderfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und historische Altklassen außerhalb des unterstützten Pkw-Pfads benötigen andere Tarifregeln.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Warum braucht ein Vor-2009-Pkw einen amtlichen Betrag?
Die historischen Tarifklassen werden hier nicht unvollständig rekonstruiert. Der Rechner verwendet deshalb den bestätigten Jahresbetrag.
Sind Plug-in-Hybride Elektrofahrzeuge im Sinn der Befreiung?
Nein. Der Elektro-Pfad ist für reine Elektrofahrzeuge vorgesehen; Hybride werden im unterstützten Verbrennerpfad gerechnet.
Ist der errechnete Betrag verbindlich?
Nein. Verbindlich ist der Bescheid des Hauptzollamts.
Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert?
Die benötigten Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Verwenden Sie den amtlichen CO₂-Wert und nicht einen frei gewählten Verbrauchs- oder Prospektwert.
Quellen und Grundlagen
Der Tarif für Hubraum, CO₂, Gewicht und H-Kennzeichen folgt § 9 KraftStG.
§ 9 KraftStGDie Befreiung reiner Elektrofahrzeuge wird nach § 3d KraftStG und dem aktuellen amtlichen Rechner eingeordnet.
§ 3d KraftStGDer BMF-Kfz-Steuer-Rechner dient als aktuelle amtliche Gegenprüfung.
BMF Kfz-Steuer-RechnerVerfahrens- und Bescheidinformationen stellt der Zoll bereit.
Zoll Kraftfahrzeugsteuer