Dienstwagen TCO-Rechner 2026 — Gehaltserhöhung oder Dienstwagen?
Lohnt sich der Dienstwagen oder ist eine Gehaltserhöhung besser? Fahrzeug-Listenpreis und Steuerklasse eingeben — geldwerter Vorteil, Nettolast und Vergleich sofort.
Ihr Dienstwagen-Ergebnis
- 1-%-Regelung vs. Fahrtenbuch — was gilt wann? — 1-%-Regelung: Geldwerter Vorteil = 1 % des Brutto-Listenpreises/Monat (Verbrenner). Einfach, aber oft ungünstig bei wenig Privatnutzung. Fahrtenbuch: genaue Aufzeichnung aller Fahrten — Privatanteil der tatsächlichen Kosten wird besteuert. Lohnt sich wenn: private Nutzung unter ca. 20 % der Gesamtkilometer. Fahrtenbuch-Anforderungen: sehr streng (Datum, Ziel, Zweck, km für jede Fahrt) — Finanzamt prüft genau.
- Elektro-Dienstwagen — dreifache Vergünstigung — E-Dienstfahrzeuge (BEV) mit Listenpreis ≤ 60.000 € profitieren von nur 0,25 % Regelung statt 1 %. Beispiel: 40.000 € E-Auto → 0,25 % = 100 € geldwerter Vorteil/Monat statt 400 € (Verbrenner). Bei 37 % Grenzsteuer: Steuerlast 37 € vs. 148 €/Monat. Dazu: kein Tanken (Laden oft kostenlos am Arbeitsplatz, steuerfrei bis 70 €/Monat). Regelung gilt für Fahrzeuge die ab 2019 neu angeschafft wurden. Förderzeitraum: bis Ende 2030.
- Fahrtanteil Wohnung–Arbeit korrekt berechnen — Zusätzlich zur 1-%-Pauschale: 0,03 % des Listenpreises × Entfernungskilometer/Monat als weiterer geldwerter Vorteil. Bei 40.000 € Listenpreis und 30 km Entfernung: 0,03 % × 40.000 × 30 = 360 €/Monat zusätzlicher geldwerter Vorteil. Alternativ: 0,002 % × Listenpreis × km wenn an weniger als 15 Tagen/Monat Pendelfahrten (Homeoffice-Anteil). Fahrtenbuch-Methode: nur tatsächliche Pendelfahrten werden angesetzt.
Dienstwagen vs. Gehaltserhöhung — TCO-Vergleich für 30.000/45.000/60.000 € Fahrzeug
| Listenpreis | Geldw. Vorteil/Mon. | Nettolast (37 %) | Äquiv. Bruttolohn |
|---|---|---|---|
| 30.000 € Verbrenner (1 %) | 300 €/Mon. | ~111 €/Mon. | ~176 €/Mon. brutto |
| 45.000 € Verbrenner (1 %) | 450 €/Mon. | ~167 €/Mon. | ~264 €/Mon. brutto |
| 60.000 € Verbrenner (1 %) | 600 €/Mon. | ~222 €/Mon. | ~352 €/Mon. brutto |
| 30.000 € E-Auto (0,25 %) | 75 €/Mon. | ~28 €/Mon. | ~44 €/Mon. brutto |
| 45.000 € E-Auto (0,25 %) | 113 €/Mon. | ~42 €/Mon. | ~66 €/Mon. brutto |
| 60.000 € E-Auto (0,5 %) | 300 €/Mon. | ~111 €/Mon. | ~176 €/Mon. brutto |
Ohne Fahranteil Wohnung-Arbeit. Nettolast: geldw. Vorteil × 37 % Grenzsteuer (+ ggf. 5,5 % Soli auf Steuer). Äquivalenter Bruttolohn: Nettolast ÷ 0,63 (37 % Steuer). E-Auto-Regelung: ≤ 60.000 € Listenpreis → 0,25 %; > 60.000 € → 0,5 %. Verbrenner immer 1 %. Regelung gültig bis 31.12.2030.
Dienstwagen vs. Gehaltserhöhung — wann ist was besser?
| Situation | Dienstwagen vorteilhaft | Gehaltserhöhung besser | Entscheidung |
|---|---|---|---|
| Hohes Brutto > 65.000 € | Weniger, 42–45 % Steuer | Mehr Netto vom Brutto | Rechnen |
| E-Auto ≤ 60.000 € Listpr. | Sehr vorteilhaft (0,25 %) | — | Dienstwagen klar besser |
| Verbrenner, kurzer Weg | Mäßig (1 % + Fahranteil) | Gehaltserhöhung eff. | Gehaltserhöhung oft besser |
| Verbrenner, langer Weg | Fahranteil erhöht Steuerlast | Gehaltserhöhung besser | Gehaltserhöhung besser |
| Fahrtenbuch, ≤ 20 % privat | Sehr günstig | — | Fahrtenbuch + Dienstwagen |
| Selbstständige (§ 4 EStG) | Volle Betriebskosten absetzbar | — | Dienstwagen attraktiv |
Für Selbstständige/Unternehmer: Dienstwagen fast immer vorteilhaft da Betriebsausgabenabzug. Für Angestellte: E-Auto-Dienstwagen ≤ 60.000 € ist 2026 finanziell extrem attraktiv. Verbrenner-Dienstwagen mit viel Privatnutzung: meist teurer als Gehaltserhöhung + eigenes Auto. Immer individuell rechnen.
Kostenloses Laden am Arbeitsplatz — Steuerfreiheit nutzen
Arbeitgeber können Strom zum Laden des Dienstwagens (und auch des privaten Elektroautos) am Arbeitsplatz steuerfrei zur Verfügung stellen — bis zu 70 €/Monat (§ 3 Nr. 46 EStG). Das entspricht bei 37 ct/kWh fast 190 kWh/Monat frei laden. Für einen Elektro-Dienstwagen mit 20 kWh/100 km: 950 Freikilometer pro Monat. Kombination: 0,25 % geldwerter Vorteil (statt 1 %) + kostenloses Laden = E-Dienstwagen ist für viele Pendler die wirtschaftlich überlegene Lösung.
Achtung bei Heimladen: Der Arbeitgeber kann auch die Heimladekosten erstatten — pauschal (0,38 €/kWh, Pauschalbetrag BMF 2022) oder gegen Nachweis. Erstattung gegen Nachweis: exakt die tatsächlichen Heimlade-Stromkosten, steuerfrei. Pauschale: einfacher aber oft nicht optimiert. Für Fahrer mit teurem Haushaltsstrom (>40 ct) lohnt sich der Nachweis.
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Häufige Fragen zum Dienstwagen-TCO
Was ist der Unterschied zwischen 0,25 % und 0,5 % bei Elektro-Dienstwagen?
0,25 % gilt für reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit einem Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 € (inkl. Sonderausstattung). 0,5 % gilt für: BEV mit Listenpreis über 60.000 €, sowie Plug-in-Hybride (PHEV) wenn sie entweder ≤ 50 g CO₂/km emittieren oder mindestens 60 km elektrische Reichweite haben. Verbrenner: immer 1 %. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 neu angeschafft oder geleast wurden.
Was passiert wenn ich das Fahrtenbuch nicht korrekt führe?
Das Finanzamt kann ein fehlerhaftes oder unvollständiges Fahrtenbuch ablehnen und stattdessen die 1-%-Regelung ansetzen — auch rückwirkend. Jede Fahrt muss unmittelbar und vollständig eingetragen werden: Datum, Kilometerstand Anfang und Ende, Reiseziel und -zweck, aufgesuchte Personen/Unternehmen bei betrieblichen Fahrten. Elektronische Fahrtenbücher (Apps oder GPS-basiert) sind erlaubt, aber müssen nachträglich nicht veränderbar sein. Tipp: Fahrtenbuch täglich führen, nicht wöchentlich nachfüllen.
Kann ich den Dienstwagen auch privat nutzen ohne die 1 %-Regel?
Nein — wenn der Arbeitgeber private Nutzung erlaubt, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Einzige Ausnahme: vertraglich vereinbartes absolutes Privatnutzungsverbot (kein Wochenend-Einkauf, kein Urlaub mit dem Dienstwagen) und glaubhafte Umsetzung. Bei "faktischem Privatnutzungsverbot" prüft das Finanzamt ob das Verbot realistisch eingehalten wurde. Versehentliche Privatnutzung: muss nachversteuert werden.
Lohnt sich ein Dienstwagen als Selbstständiger?
Für Selbstständige und Unternehmer ist ein Betriebsfahrzeug fast immer vorteilhaft: Leasingraten oder AfA (Abschreibung), Versicherung, Kraftstoff, Wartung sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar (bei > 50 % betrieblicher Nutzung). Privatanteil wird mit 1 % des Listenpreises als Privatentnahme versteuert (Fahrtenbuch alternativ). Bei hohem Grenzsteuersatz (42–45 %) spart man 42–45 ct auf jeden Euro Fahrzeugkosten — das macht selbst teure Fahrzeuge wirtschaftlich attraktiv.
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