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Hausgeld-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 27. Juli 2026

Hausgeld aus Wirtschaftsplan oder Jahreswerten berechnen und die Kostenblöcke der Wohnung sauber trennen.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.

Im Einheitsmodus tragen Sie Monatswerte Ihrer Wohnung ein. Im Verteilmodus werden Jahreskosten des Gebäudes mit dem tatsächlichen Schlüssel auf die Einheit verteilt.

Geben Sie an, ob Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung oder Verwalterauskunft vollständig vorliegen oder die Werte noch vorläufig sind.

Wohnfläche der Einheit laut Teilungserklärung, Aufmaß oder Abrechnung. Sie wird nur für die Kennzahl je m² verwendet.

€/Monat

Monatliche Betriebskosten, die nach Ihrer Unterlage als potenziell umlagefähig eingeordnet wurden. Der Rechner trifft keine Rechtsentscheidung.

€/Monat

Monatlicher Anteil für Heizung und Warmwasser der Einheit, getrennt von den übrigen Betriebskosten.

€/Monat

Zum Beispiel Verwaltung und sonstige Eigentümerkosten, die nicht als laufende Betriebskosten behandelt werden.

€/Monat

Monatliche Zuführung zur Erhaltungsrücklage laut Wirtschaftsplan oder Beschluss.

Anteil Ihrer Einheit laut dem tatsächlich verwendeten Verteilungsschlüssel, zum Beispiel Miteigentumsanteile.

Summe aller Anteile desselben Schlüssels. Zähler und Nenner müssen aus derselben Unterlage stammen.

€/Jahr

Potenziell umlagefähige Jahreskosten des gesamten Gebäudes laut Wirtschaftsplan oder Abrechnung.

€/Jahr

Jahreskosten des gesamten Gebäudes für Heizung und Warmwasser, sofern derselbe Schlüssel angewendet werden darf.

€/Jahr

Nicht umlagefähige Jahreskosten des Gebäudes, etwa Verwaltung und reine Eigentümerpositionen.

€/Jahr

Beschlossene Jahreszuführung zur Erhaltungsrücklage der gesamten Gemeinschaft.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Felder
€/Monat

Weitere monatliche Hausgeldbestandteile, die in keinem anderen Feld enthalten sind.

€/Jahr

Weitere Jahreskosten des Gebäudes, die nicht bereits in den anderen Kostenblöcken enthalten sind.

Berechnungsergebnis

Hausgeld der Einheit
Potenziell umlagefähig eingeordnet
Eigentümer- und Rücklagenanteil
Kosten je m² / Verteilung
Jahresbetrag / Dokumentenstand
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Modus passend wählen — Nutzen Sie Dokument-, Angebots- oder Ist-Werte zuerst. Ein Benchmarkmodus ist nur für eine ausdrücklich belegte Planungsannahme gedacht.
  2. Kosten abgrenzen — Ordnen Sie jede Position genau einmal zu. Hausgeld, Warmmiete, Baukosten, Rücklage und direkte Verträge sind nicht austauschbar.
  3. Nachweisstand lesen — Das Ergebnis zeigt Rechenarithmetik und Datenstatus, keine Rechts-, Marktwert-, Finanzierungs- oder Zustandsentscheidung.
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Hausgeld aus Wirtschaftsplan oder Jahreskosten berechnen

Der Hausgeld-Rechner addiert die Monatswerte einer Wohnung oder verteilt die Jahreskosten der Gemeinschaft mit dem tatsächlich verwendeten Schlüssel. Betriebskosten, Heizung und Warmwasser, Verwaltung und andere Eigentümerkosten, Erhaltungsrücklage sowie weitere Positionen bleiben getrennt. Dadurch sehen Sie nicht nur die Gesamtsumme, sondern auch, welcher Anteil laufenden Betrieb, Eigentümerkosten oder Rücklagen betrifft.

Wirtschaftsplan zuerstRücklage getrennt ausweisenVerteilungsschlüssel dokumentieren

Die Einordnung folgt Ihren Unterlagen. Ob ein Kostenblock korrekt beschlossen, verteilt oder gegenüber Mietern abrechenbar ist, entscheidet der Rechner nicht.

Welche Unterlagen und Eingaben benötigt werden

Im Einheitsmodus übernehmen Sie die Monatswerte aus dem aktuellen Wirtschaftsplan, einer bestätigten Jahresabrechnung oder einer belastbaren Auskunft der Verwaltung. Betrieb und Heizung werden getrennt von Verwaltung, Erhaltungsrücklage und sonstigen Eigentümerpositionen eingetragen. Strom, Internet und andere direkte Haushaltsverträge gehören dagegen in den Wohnnebenkosten-Rechner.

Im Verteilmodus benötigt der Rechner die jährlichen Gebäudekosten, den Anteil der Einheit und die Summe aller Anteile. Das können Miteigentumsanteile oder ein anderer in der Gemeinschaft geltender Schlüssel sein. Fläche, Personenanzahl oder Verbrauch dürfen nicht aus Bequemlichkeit eingesetzt werden, wenn der Wirtschaftsplan eine andere Verteilung vorsieht. Für die Prüfung einer bereits erstellten Betriebskostenabrechnung ist der Nebenkostenabrechnungs-Rechner zuständig.

Die Erhaltungsrücklage ist kein laufender Verbrauch und sollte nicht mit umlagefähigen Betriebskosten vermischt werden. Sie dient der Finanzierung künftiger Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft. Für eine eigene Maßnahmen- und Rücklagenplanung kann der Instandhaltungskosten-Rechner verwendet werden.

Hausgeld in Kostenblöcke und Prüfpfade aufteilen

Hausgeld wird in Betrieb, Heizung, Eigentümerkosten und Rücklage aufgeteiltVier Kostenblöcke ergeben das Hausgeld der Einheit. Betrieb und Heizung werden auf potenzielle Umlagefähigkeit geprüft; Verwaltung, sonstige Eigentümerkosten und Erhaltungsrücklage bleiben im Eigentümerpfad.Hausgeld in Nutzer- und Eigentümerblöcke zerlegenMonatsbetrag allein erklärt weder Umlagefähigkeit noch RücklagenanteilBetriebumlagefähig?nach BelegHeizungWarmwasserVerteilungVerwaltungEigentümerkostennicht umlagefähigRücklageErhaltungVermögensbindungHausgeld der Einheit420 € / MonatPotenziell umlagefähig260 €Betrieb + Heizpfad nach UnterlageEigentümer + Rücklage160 €Verwaltung, Sonstiges, ErhaltungVerteilung nach Schlüssel; umlagefähig heißt nicht bereits umgelegt.
Die Summe des Hausgelds ist reine Arithmetik. Die mietrechtliche Umlagefähigkeit und der richtige WEG-Verteilungsschlüssel bleiben eigenständige Prüfungen.

Berechnung im Einheits- und Verteilmodus

Der Rechner verwendet keine versteckte Quadratmeterpauschale. Er summiert oder verteilt nur die konkret eingegebenen Werte.

EinheitsmodusHausgeld = Betrieb + Heizung/Warmwasser + Eigentümerkosten + Rücklage + sonstige PositionenAlle Beträge werden als monatliche Werte der konkreten Einheit übernommen.
Anteil im VerteilmodusEinheitsanteil = Gebäude-Jahreskosten × Anteil der Einheit ÷ Gesamtanteile ÷ 12Die Formel wird für jeden Kostenblock mit dem eingegebenen Schlüssel angewendet.
Kosten je QuadratmeterHausgeld je m² = monatliches Hausgeld ÷ WohnflächeDiese Kennzahl dient nur der Einordnung und ersetzt keinen Wirtschaftsplan.
JahresbetragHausgeld pro Jahr = monatliches Hausgeld × 12Sonderumlagen und Nachzahlungen sind nur enthalten, wenn sie als Position eingegeben wurden.

Rechenbeispiel: 650 Euro Hausgeld für eine 50-m²-Einheit

Für eine 50-m²-Wohnung werden monatlich 300 € potenziell umlagefähige Betriebskosten, 120 € Heizung und Warmwasser, 80 € nicht umlagefähige Eigentümerkosten, 100 € Erhaltungsrücklage und 50 € weitere Positionen eingetragen. Die Werte stammen im Beispiel aus einem bestätigten Wirtschaftsplan.

Die Summe ergibt 650,00 € Hausgeld pro Monat beziehungsweise 7.800,00 € pro Jahr. Nach der vom Nutzer vorgenommenen Klassifikation entfallen 420,00 € auf potenziell umlagefähige Positionen und 230,00 € auf Eigentümer- beziehungsweise Rücklagenanteile. Bezogen auf die Wohnfläche zeigt der Rechner 13,00 € je m² und Monat.

Diese 13,00 € sind keine allgemeine Marktkennzahl und kein Beweis für eine zu hohe oder zu niedrige Belastung. Enthalten die 300 € beispielsweise Kostenarten, die mietrechtlich nicht umlagefähig sind, muss die Klassifikation korrigiert werden. Ebenso kann eine hohe Rücklagenzuführung sinnvoll sein, wenn konkrete Erhaltungsmaßnahmen bevorstehen. Der Rechner bewertet weder die Angemessenheit des Wirtschaftsplans noch die Beschlusslage der Gemeinschaft.

Hausgeldpositionen richtig einordnen

PositionIm RechnerZusätzlich prüfen
laufende Betriebskostenals eigener Monats- oder JahresblockKostenart und mietvertragliche Umlage
Heizung und Warmwasserseparat ausweisenVerbrauchs- und Verteilregeln
Verwaltung und BankkostenEigentümerblocknicht als Betriebskostenquote behandeln
Erhaltungsrücklageseparater RücklagenblockWirtschaftsplan und Beschluss der WEG
Sonderumlagenur als ausdrücklich ergänzte PositionFälligkeit, Zweck und Beschluss
VerteilmodusGebäudewert nach Anteilen verteilentatsächlich geltenden Schlüssel übernehmen

Typische Fehler bei Hausgeld und Umlagefähigkeit

Hausgeld wird häufig mit Wohngeld verwechselt. Hausgeld ist der Vorschuss eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft; Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung. Ebenso falsch ist die Annahme, das gesamte Hausgeld könne an einen Mieter weitergegeben werden. Verwaltungskosten und Rücklagen gehören typischerweise nicht einfach in die Betriebskostenabrechnung.

Ein zweiter Fehler ist die doppelte Erfassung. Wer im Verteilmodus bereits Gebäudekosten einschließlich Heizung eingibt, darf denselben Heizungsbetrag nicht noch einmal als Einheitsposition hinzufügen. Auch Sonderumlagen gehören nicht in die reguläre Monatsbelastung, wenn sie einmalig sind. Sie sollten als separate Liquiditätsbelastung dokumentiert werden.

Bei unvollständigen Unterlagen liefert der Rechner nur eine vorläufige Planung. Der Status sollte dann nicht auf „bestätigt“ stehen. Ändern sich Wirtschaftsplan, Verteilungsschlüssel oder Rücklagenzuführung, muss das Szenario neu gerechnet werden. Ein altes Hausgeld ist keine belastbare Prognose für den nächsten Abrechnungszeitraum.

Häufige Fragen zum Hausgeld

Ist die Erhaltungsrücklage auf Mieter umlagefähig?

Der Rechner weist sie als Eigentümer- und Rücklagenanteil getrennt aus. Eine pauschale Umlage als Betriebskosten wird nicht unterstellt.

Kann ich das Hausgeld nur aus der Wohnfläche schätzen?

Nein, nicht belastbar. Der Rechner verlangt tatsächliche Monatswerte oder Gebäude-Jahreswerte mit dem geltenden Verteilungsschlüssel.

Was passiert bei unvollständigen Unterlagen?

Die Summe wird berechnet, aber der Dokumentenstatus zeigt, dass es sich nur um eine vorläufige Planung handelt.

Enthält das Hausgeld automatisch Strom und Internet?

Nein. Direkte Haushaltsverträge gehören normalerweise in ein separates Wohnkostenbudget und nur dann ins Hausgeld, wenn sie tatsächlich Bestandteil der WEG-Abrechnung sind.

Ist Hausgeld dasselbe wie Wohngeld?

Nein. Hausgeld ist der Vorschuss eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft. Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung und wird in einem eigenen Rechner behandelt.

Quellen und Grundlagen

§ 28 WEG regelt Wirtschaftsplan, Vorschüsse, Jahresabrechnung und Vermögensbericht. Der Rechner übernimmt nur die dort dokumentierten oder von der Gemeinschaft beschlossenen Werte.

§ 28 WEG – Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

§ 2 Betriebskostenverordnung enthält den gesetzlichen Katalog der Betriebskosten. Die konkrete Umlage setzt zusätzlich eine passende mietvertragliche Grundlage voraus.

§ 2 BetrKV

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Rechnerische Auswertung Ihrer WEG-Unterlagen. Der Rechner prüft weder Beschlüsse und Verteilungsschlüssel noch die mietrechtliche Umlagefähigkeit einzelner Kosten.