Hausgeld-Rechner 2026
Hausgeld aus Wirtschaftsplan oder Jahreswerten berechnen und die Kostenblöcke der Wohnung sauber trennen.
Im Einheitsmodus tragen Sie Monatswerte Ihrer Wohnung ein. Im Verteilmodus werden Jahreskosten des Gebäudes mit dem tatsächlichen Schlüssel auf die Einheit verteilt.
Geben Sie an, ob Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung oder Verwalterauskunft vollständig vorliegen oder die Werte noch vorläufig sind.
Wohnfläche der Einheit laut Teilungserklärung, Aufmaß oder Abrechnung. Sie wird nur für die Kennzahl je m² verwendet.
Monatliche Betriebskosten, die nach Ihrer Unterlage als potenziell umlagefähig eingeordnet wurden. Der Rechner trifft keine Rechtsentscheidung.
Monatlicher Anteil für Heizung und Warmwasser der Einheit, getrennt von den übrigen Betriebskosten.
Zum Beispiel Verwaltung und sonstige Eigentümerkosten, die nicht als laufende Betriebskosten behandelt werden.
Monatliche Zuführung zur Erhaltungsrücklage laut Wirtschaftsplan oder Beschluss.
Anteil Ihrer Einheit laut dem tatsächlich verwendeten Verteilungsschlüssel, zum Beispiel Miteigentumsanteile.
Summe aller Anteile desselben Schlüssels. Zähler und Nenner müssen aus derselben Unterlage stammen.
Potenziell umlagefähige Jahreskosten des gesamten Gebäudes laut Wirtschaftsplan oder Abrechnung.
Jahreskosten des gesamten Gebäudes für Heizung und Warmwasser, sofern derselbe Schlüssel angewendet werden darf.
Nicht umlagefähige Jahreskosten des Gebäudes, etwa Verwaltung und reine Eigentümerpositionen.
Beschlossene Jahreszuführung zur Erhaltungsrücklage der gesamten Gemeinschaft.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Felder
Weitere monatliche Hausgeldbestandteile, die in keinem anderen Feld enthalten sind.
Weitere Jahreskosten des Gebäudes, die nicht bereits in den anderen Kostenblöcken enthalten sind.
Berechnungsergebnis
- Modus passend wählen — Nutzen Sie Dokument-, Angebots- oder Ist-Werte zuerst. Ein Benchmarkmodus ist nur für eine ausdrücklich belegte Planungsannahme gedacht.
- Kosten abgrenzen — Ordnen Sie jede Position genau einmal zu. Hausgeld, Warmmiete, Baukosten, Rücklage und direkte Verträge sind nicht austauschbar.
- Nachweisstand lesen — Das Ergebnis zeigt Rechenarithmetik und Datenstatus, keine Rechts-, Marktwert-, Finanzierungs- oder Zustandsentscheidung.
Hausgeld aus Wirtschaftsplan oder Jahreskosten berechnen
Der Hausgeld-Rechner addiert die Monatswerte einer Wohnung oder verteilt die Jahreskosten der Gemeinschaft mit dem tatsächlich verwendeten Schlüssel. Betriebskosten, Heizung und Warmwasser, Verwaltung und andere Eigentümerkosten, Erhaltungsrücklage sowie weitere Positionen bleiben getrennt. Dadurch sehen Sie nicht nur die Gesamtsumme, sondern auch, welcher Anteil laufenden Betrieb, Eigentümerkosten oder Rücklagen betrifft.
Die Einordnung folgt Ihren Unterlagen. Ob ein Kostenblock korrekt beschlossen, verteilt oder gegenüber Mietern abrechenbar ist, entscheidet der Rechner nicht.
Welche Unterlagen und Eingaben benötigt werden
Im Einheitsmodus übernehmen Sie die Monatswerte aus dem aktuellen Wirtschaftsplan, einer bestätigten Jahresabrechnung oder einer belastbaren Auskunft der Verwaltung. Betrieb und Heizung werden getrennt von Verwaltung, Erhaltungsrücklage und sonstigen Eigentümerpositionen eingetragen. Strom, Internet und andere direkte Haushaltsverträge gehören dagegen in den Wohnnebenkosten-Rechner.
Im Verteilmodus benötigt der Rechner die jährlichen Gebäudekosten, den Anteil der Einheit und die Summe aller Anteile. Das können Miteigentumsanteile oder ein anderer in der Gemeinschaft geltender Schlüssel sein. Fläche, Personenanzahl oder Verbrauch dürfen nicht aus Bequemlichkeit eingesetzt werden, wenn der Wirtschaftsplan eine andere Verteilung vorsieht. Für die Prüfung einer bereits erstellten Betriebskostenabrechnung ist der Nebenkostenabrechnungs-Rechner zuständig.
Die Erhaltungsrücklage ist kein laufender Verbrauch und sollte nicht mit umlagefähigen Betriebskosten vermischt werden. Sie dient der Finanzierung künftiger Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft. Für eine eigene Maßnahmen- und Rücklagenplanung kann der Instandhaltungskosten-Rechner verwendet werden.
Hausgeld in Kostenblöcke und Prüfpfade aufteilen
Berechnung im Einheits- und Verteilmodus
Der Rechner verwendet keine versteckte Quadratmeterpauschale. Er summiert oder verteilt nur die konkret eingegebenen Werte.
Rechenbeispiel: 650 Euro Hausgeld für eine 50-m²-Einheit
Für eine 50-m²-Wohnung werden monatlich 300 € potenziell umlagefähige Betriebskosten, 120 € Heizung und Warmwasser, 80 € nicht umlagefähige Eigentümerkosten, 100 € Erhaltungsrücklage und 50 € weitere Positionen eingetragen. Die Werte stammen im Beispiel aus einem bestätigten Wirtschaftsplan.
Die Summe ergibt 650,00 € Hausgeld pro Monat beziehungsweise 7.800,00 € pro Jahr. Nach der vom Nutzer vorgenommenen Klassifikation entfallen 420,00 € auf potenziell umlagefähige Positionen und 230,00 € auf Eigentümer- beziehungsweise Rücklagenanteile. Bezogen auf die Wohnfläche zeigt der Rechner 13,00 € je m² und Monat.
Diese 13,00 € sind keine allgemeine Marktkennzahl und kein Beweis für eine zu hohe oder zu niedrige Belastung. Enthalten die 300 € beispielsweise Kostenarten, die mietrechtlich nicht umlagefähig sind, muss die Klassifikation korrigiert werden. Ebenso kann eine hohe Rücklagenzuführung sinnvoll sein, wenn konkrete Erhaltungsmaßnahmen bevorstehen. Der Rechner bewertet weder die Angemessenheit des Wirtschaftsplans noch die Beschlusslage der Gemeinschaft.
Hausgeldpositionen richtig einordnen
| Position | Im Rechner | Zusätzlich prüfen |
|---|---|---|
| laufende Betriebskosten | als eigener Monats- oder Jahresblock | Kostenart und mietvertragliche Umlage |
| Heizung und Warmwasser | separat ausweisen | Verbrauchs- und Verteilregeln |
| Verwaltung und Bankkosten | Eigentümerblock | nicht als Betriebskostenquote behandeln |
| Erhaltungsrücklage | separater Rücklagenblock | Wirtschaftsplan und Beschluss der WEG |
| Sonderumlage | nur als ausdrücklich ergänzte Position | Fälligkeit, Zweck und Beschluss |
| Verteilmodus | Gebäudewert nach Anteilen verteilen | tatsächlich geltenden Schlüssel übernehmen |
Typische Fehler bei Hausgeld und Umlagefähigkeit
Hausgeld wird häufig mit Wohngeld verwechselt. Hausgeld ist der Vorschuss eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft; Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung. Ebenso falsch ist die Annahme, das gesamte Hausgeld könne an einen Mieter weitergegeben werden. Verwaltungskosten und Rücklagen gehören typischerweise nicht einfach in die Betriebskostenabrechnung.
Ein zweiter Fehler ist die doppelte Erfassung. Wer im Verteilmodus bereits Gebäudekosten einschließlich Heizung eingibt, darf denselben Heizungsbetrag nicht noch einmal als Einheitsposition hinzufügen. Auch Sonderumlagen gehören nicht in die reguläre Monatsbelastung, wenn sie einmalig sind. Sie sollten als separate Liquiditätsbelastung dokumentiert werden.
Bei unvollständigen Unterlagen liefert der Rechner nur eine vorläufige Planung. Der Status sollte dann nicht auf „bestätigt“ stehen. Ändern sich Wirtschaftsplan, Verteilungsschlüssel oder Rücklagenzuführung, muss das Szenario neu gerechnet werden. Ein altes Hausgeld ist keine belastbare Prognose für den nächsten Abrechnungszeitraum.
Häufige Fragen zum Hausgeld
Ist die Erhaltungsrücklage auf Mieter umlagefähig?
Der Rechner weist sie als Eigentümer- und Rücklagenanteil getrennt aus. Eine pauschale Umlage als Betriebskosten wird nicht unterstellt.
Kann ich das Hausgeld nur aus der Wohnfläche schätzen?
Nein, nicht belastbar. Der Rechner verlangt tatsächliche Monatswerte oder Gebäude-Jahreswerte mit dem geltenden Verteilungsschlüssel.
Was passiert bei unvollständigen Unterlagen?
Die Summe wird berechnet, aber der Dokumentenstatus zeigt, dass es sich nur um eine vorläufige Planung handelt.
Enthält das Hausgeld automatisch Strom und Internet?
Nein. Direkte Haushaltsverträge gehören normalerweise in ein separates Wohnkostenbudget und nur dann ins Hausgeld, wenn sie tatsächlich Bestandteil der WEG-Abrechnung sind.
Ist Hausgeld dasselbe wie Wohngeld?
Nein. Hausgeld ist der Vorschuss eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft. Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung und wird in einem eigenen Rechner behandelt.
Quellen und Grundlagen
§ 28 WEG regelt Wirtschaftsplan, Vorschüsse, Jahresabrechnung und Vermögensbericht. Der Rechner übernimmt nur die dort dokumentierten oder von der Gemeinschaft beschlossenen Werte.
§ 28 WEG – Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung§ 2 Betriebskostenverordnung enthält den gesetzlichen Katalog der Betriebskosten. Die konkrete Umlage setzt zusätzlich eine passende mietvertragliche Grundlage voraus.
§ 2 BetrKV