Kilometerpauschale-Rechner 2026: Dienstreise mit privatem Fahrzeug
Wählen Sie zuerst den tatsächlichen Fahrtfall. Berechnet werden nur berufliche Auswärtstätigkeiten mit privatem Fahrzeug; Arbeitsweg, Dienstwagen und öffentlicher Dienst folgen anderen Regeln.
Wählen Sie den rechtlichen Fahrtfall. Nur die beiden Auswärtstätigkeits-Optionen führen zu einer Berechnung; die übrigen Optionen erklären den passenden anderen Rechenweg.
Fahrzeugart, die Sie für die berufliche Auswärtstätigkeit tatsächlich privat eingesetzt haben.
Bestätigen Sie, dass das Fahrzeug privat gehalten oder Ihnen privat zuzurechnen und für diese Dienstreise eingesetzt wurde.
Gesamte tatsächlich beruflich gefahrene Strecke einschließlich Hin- und Rückweg, nicht nur die einfache Entfernung.
Betrag, den der Arbeitgeber für genau diese Fahrten bereits steuerfrei oder als Auslagenersatz gezahlt hat.
Vollständig dokumentierte berücksichtigungsfähige Fahrzeugkosten desselben Zwölfmonatszeitraums.
Alle privat und beruflich gefahrenen Kilometer aus genau dem Zeitraum der eingetragenen Jahreskosten.
Nur „Ja“ wählen, wenn Kosten und Gesamtkilometer für einen vollständigen, einheitlich dokumentierten Zwölfmonatszeitraum vorliegen.
Kilometerpauschale und verbleibender Aufwand
- Fahrtart wählen — Nur eine berufliche Auswärtstätigkeit mit privatem Fahrzeug gehört in den unterstützten Rechenpfad.
- Kilometer und Erstattung eingeben — Verwenden Sie tatsächlich gefahrene berufliche Kilometer, nicht nur die einfache Entfernung.
- Vollkostensatz belegen — Der individuelle Satz benötigt vollständige Jahreskosten, dieselben Jahreskilometer und einen bestätigten Zwölfmonatszeitraum.
Wie wird die Kilometerpauschale für Dienstreisen 2026 berechnet?
Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit mit privatem Fahrzeug werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit 0,30 € für einen Pkw oder 0,20 € für ein anderes motorisiertes Fahrzeug multipliziert. Alternativ kann ein vollständig dokumentierter individueller Jahreskostensatz verwendet werden. Eine Arbeitgebererstattung wird danach abgezogen. Der verbleibende Betrag ist keine automatische Steuererstattung und darf nicht mit der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg verwechselt werden.
Nicht unterstützte Fahrtfälle werden klar abgegrenzt, damit aus einer passenden Multiplikation keine falsche steuerliche Einordnung entsteht.
Vom Fahrtfall zum verbleibenden Aufwand
Welche Fahrt gehört in welchen Rechner?
| Fall | Hier berechnet | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Berufliche Auswärtstätigkeit, privater Pkw | 0,30 €/gefahrenem km oder dokumentierter Vollkostensatz | Arbeitgebererstattung abziehen |
| Berufliche Auswärtstätigkeit, anderes privates Kfz | 0,20 €/gefahrenem km oder dokumentierter Vollkostensatz | Fahrzeugart belegen |
| Erste Tätigkeitsstätte | Nein | Pendlerpauschale-Rechner verwenden |
| Öffentlicher Dienst / BRKG | Nein | Dienstherrn- und BRKG-Regel ausdrücklich prüfen |
Kosten, Werbungskosten und Steuererstattung trennen
Die Pauschale oder der dokumentierte Satz ergibt zunächst einen möglichen beruflichen Aufwand. Ob und in welcher Höhe daraus eine Steuerentlastung entsteht, hängt vom gesamten Steuerfall ab. Dafür ist der Einkommensteuer-Rechner ein möglicher nächster Rechenschritt, ersetzt aber keine steuerliche Prüfung.
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gehören in den Pendlerpauschale-Rechner. Einen wirtschaftlichen Vollkostensatz für ein privates Fahrzeug können Sie mit dem Fahrkostenrechner vorbereiten; Kostenbasis und Zwölfmonatszeitraum müssen dokumentiert bleiben.
Beispiel: 1.200 beruflich gefahrene Kilometer mit privatem Pkw
Im gespeicherten Rechenbeispiel ist „berufliche Auswärtstätigkeit: amtliche Pauschale“ gewählt. Ein privater Pkw fährt tatsächlich 1.200 berufliche Kilometer; die Arbeitgebererstattung beträgt 0,00 €. Der Rechner verwendet 0,30 €/km und ermittelt 360,00 € Bruttobetrag. Nach Abzug der Erstattung verbleiben 360,00 € möglicher Aufwand. Die Ausgabe kennzeichnet ausdrücklich, dass keine Steuererstattung berechnet wird. Würde der Arbeitgeber beispielsweise 200,00 € erstatten, verblieben rechnerisch 160,00 €. Ob der Betrag im konkreten Steuerfall abziehbar ist, ist eine nachgelagerte rechtliche und steuerliche Frage.
Dienstreise, Arbeitsweg und Vollkostensatz auseinanderhalten
Der unterstützte Standardpfad gilt für eine berufliche Auswärtstätigkeit mit einem tatsächlich eingesetzten privaten Fahrzeug. Er verwendet die gesamte beruflich gefahrene Strecke, also einschließlich Hin- und Rückweg sowie weiterer nachweisbarer beruflicher Teilstrecken. Die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ist dagegen eine andere Bemessungsgrundlage. Auch öffentliche Verkehrsmittel, ein Arbeitgeberfahrzeug oder eine Reise nach einem speziellen Dienstherrn-Regelwerk dürfen nicht automatisch mit derselben Pauschale behandelt werden.
Für Arbeitnehmer nennt R 9.5 LStR 2026 bei beruflichen Auswärtstätigkeiten 0,30 € je gefahrenem Kilometer für einen Kraftwagen und 0,20 € für ein anderes motorbetriebenes Fahrzeug. § 5 BRKG hat dagegen einen eigenen Geltungsbereich, eigene Voraussetzungen und Höchstbeträge. Die Auswahl „öffentlicher Dienst“ dient deshalb nur als Hinweis und übernimmt nicht automatisch die Arbeitnehmerpauschale.
Ein individueller Kilometersatz ist nur dann belastbar, wenn vollständige berücksichtigungsfähige Fahrzeugkosten und sämtliche Kilometer desselben Zwölfmonatszeitraums dokumentiert sind. Kaufpreis oder Abschreibung, Finanzierung, Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Reifen, Energie und weitere Fahrzeugkosten müssen nach einheitlicher Methode erfasst werden. Der Rechner teilt diese Jahreskosten durch die Jahreskilometer und wendet den Satz auf die berufliche Strecke an; fehlende Kosten werden nicht ergänzt.
Häufige Fragen
Sind 0,30 € pro Kilometer meine tatsächlichen Autokosten?
Nicht zwingend. Der Pauschalsatz ist eine steuerliche beziehungsweise erstattungsbezogene Rechengröße. Ihre tatsächlichen Vollkosten können höher oder niedriger sein.
Berechnet der Rechner meine Steuererstattung?
Nein. Er berechnet den pauschalen oder dokumentierten beruflichen Aufwand abzüglich eingegebener Arbeitgebererstattung.
Darf ich Hin- und Rückfahrt ansetzen?
Im unterstützten Auswärtstätigkeits-Pfad werden die tatsächlich beruflich gefahrenen Kilometer verwendet. Für den Arbeitsweg gilt dagegen die Entfernungspauschale mit eigener Regelbasis.
Quellen und Grundlagen
Auswärtstätigkeit, Pauschalsätze und dokumentierte tatsächliche Fahrzeugkosten.
BMF LStH 2026 R 9.5Gesetzliche Trennung von Reisekosten und Entfernungspauschale.
§ 9 EStGÖffentlicher-Dienst-Grenze; nur bei ausdrücklich einschlägigem BRKG-Regelwerk.
§ 5 BRKGAktuelle amtliche Sammlung zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen, einschließlich der 2026 geltenden Hinweise.
BMF LStH 2026 Reisekosten-Anhang