Reifenrechner 2026: Reifengröße und Abrollumfang vergleichen
Vergleichen Sie Referenz- und Wunschgröße geometrisch. Fahrzeugfreigabe, Felge, Last- und Geschwindigkeitsindex, Freigängigkeit und reale Tachoprüfung bleiben separat zu prüfen.
Erste Zahl des vorhandenen Reifencodes, beispielsweise 205 bei 205/55 R16.
Zweite Zahl des Reifencodes als Verhältnis von Seitenwandhöhe zu Reifenbreite in Prozent.
Felgendurchmesser der Referenzgröße in Zoll, beispielsweise 16 bei R16.
Reifenbreite der zu vergleichenden Wunschgröße in Millimetern.
Querschnittsverhältnis der Wunschgröße in Prozent.
Felgendurchmesser der Wunschgröße in Zoll.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Optionale Geschwindigkeitsillustration 1 Feld
Optionale Tachoanzeige, für die das reine Umfangsverhältnis gezeigt wird. Das Ergebnis ist keine reale Tacho- oder Zulässigkeitsprüfung.
Vergleich der Reifengrößen
- Reifencode übertragen — Bei 205/55 R16 stehen 205 für die Breite in Millimetern, 55 für die Seitenwandhöhe in Prozent der Breite und 16 für den Felgendurchmesser in Zoll.
- Referenz und Wunschgröße vergleichen — Der Rechner stellt nominalen Durchmesser, Umfang, Umdrehungen je Kilometer und die daraus abgeleitete Bodenfreiheitsänderung gegenüber.
- Zulässigkeit separat prüfen — Ein geometrisch ähnlicher Reifen ist nicht automatisch freigegeben. Prüfen Sie CoC, Zulassungsbescheinigung, ABE oder Gutachten sowie Felgenbreite, Einpresstiefe, Freigängigkeit, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex.
Was zeigt der Reifenrechner?
Der Rechner vergleicht zwei Reifengrößen anhand ihrer nominalen Abmessungen. Er berechnet Seitenwandhöhe, Außendurchmesser, Umfang, Umdrehungen je Kilometer, Bodenfreiheitsänderung und eine rein geometrische Geschwindigkeitsillustration. Die Berechnung verwendet keinen pauschalen Belastungsfaktor und macht aus einer Umfangsdifferenz kein Freigabesignal.
Realer Abrollumfang, Tachovoreilung und technische Zulässigkeit hängen von Reifenmodell, Luftdruck, Last, Verschleiß, Felge, Fahrzeug und Genehmigungsunterlagen ab.
Vom Reifencode zum Größenvergleich
Formeln für Durchmesser, Umfang und Tacho-Effekt
Alle Zwischenergebnisse werden mit voller Präzision berechnet. Gerundet wird erst für die Anzeige.
Was das Ergebnis aussagt und was nicht
| Ergebnis | Berechenbar | Nicht daraus ableitbar |
|---|---|---|
| Außendurchmesser und Umfang | nominale Geometrie aus dem Reifencode | realer dynamischer Abrollumfang |
| Bodenfreiheitsänderung | halbe nominale Durchmesserdifferenz | Freigängigkeit im Radhaus |
| Geschwindigkeitsillustration | reines Umfangsverhältnis | gesetzeskonforme Tachoanzeige am Fahrzeug |
| Ähnliche Abmessung | arithmetische Nähe zur Referenz | Zulassung, ABE, CoC- oder TÜV-Freigabe |
Beispiel: 205/55 R16 und 225/45 R17
Die Referenzgröße 205/55 R16 hat nominal rund 631,9 mm Außendurchmesser und 1.985,2 mm Umfang. Die Wunschgröße 225/45 R17 erreicht rund 634,3 mm und 1.992,7 mm.
Damit ist der nominale Umfang etwa 0,38 % größer, die rechnerische Bodenfreiheit steigt um rund 1,2 mm und bei einer eingegebenen Tachoanzeige von 100 km/h ergibt das reine Umfangsverhältnis rund 100,38 km/h. Das Beispiel ist reproduzierbar in den Regressionstests hinterlegt, aber keine Fahrzeugfreigabe.
Welche Angaben zusätzlich geprüft werden müssen
§ 36 StVZO verlangt, dass Maße und Bauart der Reifen zu Belastung und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen. Welche Größen konkret zulässig sind, ergibt sich je nach Fahrzeug aus Zulassungsbescheinigung, CoC-Dokument, ABE oder Gutachten. Zusätzlich sind Felgenbreite, Einpresstiefe, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex und die tatsächliche Freigängigkeit zu prüfen.
Den gemessenen Kraftstoff- oder Stromverbrauch ordnen Sie im Fahrzeug-Verbrauchsrechner ein. Laufende Fahrtkosten gehören in den Fahrkostenrechner; ein Wert-Szenario bleibt Aufgabe des Restwertrechners.
Geometrievergleich dokumentieren und rückprüfen
Speichern Sie Referenz- und Kandidatencode, alle drei zerlegten Maße, die eingegebene Tachoanzeige und das Berechnungsdatum gemeinsam. Eine Rückprobe bildet zweimal die Seitenwand aus Breite und Querschnitt, addiert den in Millimeter umgerechneten Felgendurchmesser und multipliziert den Außendurchmesser mit π. Erst aus dem Umfang entstehen Umdrehungen je Kilometer und die rein theoretische Geschwindigkeitsillustration.
Die Nominalwerte berücksichtigen weder Luftdruck, Last, Verschleiß, Reifenmodell noch dynamische Verformung. Eine kleine rechnerische Abweichung ist daher keine Zulässigkeitsampel. Dokumentieren Sie CoC, Zulassungsbescheinigung, ABE oder Gutachten sowie Felgenbreite, Einpresstiefe, Last- und Geschwindigkeitsindex und Freigängigkeit als getrennte Nachweise. Eine reale Tachoprüfung kann nicht durch die Umfangsformel ersetzt werden. Prüfen Sie jede Kandidatengröße erneut mit den konkreten Fahrzeugunterlagen und vollständig gültigen Nachweisen. Die Berechnung bleibt lediglich ein Geometrievergleich.
Häufige Fragen
Welche Umfangsabweichung ist erlaubt?
Es gibt keinen universellen Prozentwert, der allein aus zwei Nenngrößen eine Zulässigkeit erzeugt. Entscheidend sind Fahrzeugunterlagen, Genehmigung, reale Messwerte und die Anforderungen an das Geschwindigkeitsmessgerät.
Warum verwendet der Rechner keinen Faktor 0,97?
Ein pauschaler Faktor würde Reifenmodell, Last, Druck und Betriebszustand scheinpräzise zusammenfassen. Der Rechner zeigt deshalb bewusst die nachvollziehbare nominale Geometrie.
Berücksichtigt der Rechner Felgenbreite und Einpresstiefe?
Nein. Diese Daten betreffen Radposition und Freigängigkeit und benötigen ein separates fahrzeug- und felgenspezifisches Prüfmodell.
Quellen und Grundlagen
Allgemeine Anforderungen an Maße, Bauart, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitskategorie von Fahrzeugreifen.
§ 36 StVZOStVZO § 57 regelt Geschwindigkeitsmessgeräte. Die geometrische Reifenrechnung ersetzt keine fahrzeugbezogene Prüfung der Anzeige.
StVZO § 57UNECE-Regelung Nr. 39 ist die technische Genehmigungsgrundlage für Geschwindigkeitsmessgeräte; der Rechner bildet deren Prüfverfahren nicht nach.
UNECE WP.29 – Regulation No. 39