Pflegeversicherungs-Rechner 2026
Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung und wie groß ist meine Pflegelücke? Einkommen und Pflegesituation eingeben — Beitrag, Leistungen und Lücke sofort.
Ihre Pflegeversicherung
- PV-Beitragssatz 2026 kennen — Pflegeversicherung 2026: Beitragssatz 3,4 % (mit Kindern) / 4,0 % (kinderlos, Beitragszuschlag 0,6 %). AN und AG tragen je 50 % — aber nur bei Arbeitnehmern mit Kindern. Kinderlose zahlen den Zuschlag von 0,6 % vollständig selbst. BBG PV = BBG KV = 5.812,50 €/Monat. Eltern mit 2+ Kindern unter 25 Jahren: gestaffelte Ermäßigung bis −1,0 % seit 2023.
- Die Teilkaskoversicherung der Pflege — Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst als Teilleistungsversicherung konzipiert — sie deckt NICHT die vollen Pflegekosten. Die Differenz (Eigenanteil) muss selbst getragen werden. Bei stationärer Pflege (Pflegeheim): Ø 4.200 €/Monat Gesamtkosten, PV zahlt ca. 1.750–2.200 € je nach Pflegegrad. Eigenanteil: 2.000–2.500 €/Monat — plus Investitionskosten und Unterkunft.
- Private Pflegezusatzversicherung ab 40 prüfen — Eine private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung) schließt die Lücke. Beitrag mit 40 Jahren: ca. 30–60 €/Monat für 1.500 €/Monat Pflegetagegeld. Mit 50 Jahren: 60–100 €/Monat. Mit 60 Jahren: 120–200 €/Monat. Je früher abgeschlossen, desto günstiger und einfacher (keine/wenige Gesundheitsfragen).
Pflegekosten vs. PV-Leistungen 2026 — was zahlt die PV, was bleibt übrig?
| Pflegegrad | PV-Leistung stationär | Ø Gesamtkosten | Eigenanteil/Mon. |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 125 €/Mon. (nur amb.) | ca. 3.500 €/Mon. | ~3.375 € (fast alles!) |
| Pflegegrad 2 | 770 €/Mon. | ca. 3.800 €/Mon. | ~3.030 €/Mon. |
| Pflegegrad 3 | 1.262 €/Mon. | ca. 4.000 €/Mon. | ~2.738 €/Mon. |
| Pflegegrad 4 | 1.775 €/Mon. | ca. 4.300 €/Mon. | ~2.525 €/Mon. |
| Pflegegrad 5 | 2.005 €/Mon. | ca. 4.600 €/Mon. | ~2.595 €/Mon. |
Quellen: SGB XI § 43 (stationäre Pflegeleistungen), vdek Pflegekostenreport Q4 2025. Gesamtkosten: Bundesdurchschnitt stationäre Pflege inkl. Pflegeanteil + Unterkunft/Verpflegung + Investitionskosten. Eigenanteil stationär: bundesweit einheitlicher "einrichtungseinheitlicher Eigenanteil" (EEE) + Unterkunft + Investitionskosten. Regional stark variierend: Bayern und NRW ca. 500–800 €/Mon. teurer als Bundesdurchschnitt.
Ambulante Pflege (zuhause) — PV-Leistungen 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld (selbst) | Sachleistung | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | 125 €/Mon. |
| PG 2 | 332 €/Mon. | 761 €/Mon. | 125 €/Mon. |
| PG 3 | 573 €/Mon. | 1.432 €/Mon. | 125 €/Mon. |
| PG 4 | 765 €/Mon. | 1.778 €/Mon. | 125 €/Mon. |
| PG 5 | 947 €/Mon. | 2.200 €/Mon. | 125 €/Mon. |
Quelle: SGB XI §§ 36–38 (2026). Pflegegeld: pauschal bei Pflege durch Angehörige. Sachleistung: für professionellen ambulanten Pflegedienst. Entlastungsbetrag: für hauswirtschaftliche Hilfe, Alltagsbegleitung. Kombileistung: Pflegegeld + Sachleistung kombinierbar (Sachleistung zu 100 % ausgeschöpft, dann 100 % Pflegegeld; anteilig kombinierbar).
Die Pflegerealität in Deutschland — Zahlen und Fakten
In Deutschland gibt es aktuell ca. 5,2 Millionen Pflegebedürftige (Bundesgesundheitsministerium 2025). Davon werden ca. 80 % zuhause versorgt — überwiegend durch pflegende Angehörige, oft Frauen mittleren Alters. Die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden steigt stark mit dem Alter: Mit 80 Jahren ist ca. jede vierte Person pflegebedürftig, mit 90 Jahren jede zweite. Das Risiko, im Leben irgendwann auf stationäre Pflege angewiesen zu sein, liegt bei ca. 35 % für Männer und 55 % für Frauen.
Der häufigste Fehler in der Pflegeplanung: "Darum muss ich mich noch nicht kümmern." Wer im Pflegefall einen Eigenanteil von 2.000–2.500 €/Monat nicht aus Rente und Vermögen bestreiten kann, muss zunächst Angehörige heranziehen (Unterhaltspflicht Kinder für Eltern: Einkommen über 100.000 €/Jahr, seit 2020 verschärft geregelt) oder Sozialhilfe beantragen. Private Pflegezusatzversicherung, staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung und rechtzeitiger Vermögensaufbau sind die drei Säulen privater Pflegevorsorge.
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Häufige Fragen zur Pflegeversicherung
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt — auf Antrag bei der Pflegekasse. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zuhause oder in der Einrichtung und beurteilt 6 Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Aus einem Punktesystem ergeben sich PG 1–5. Antrag bei der Pflegekasse (= Krankenkasse)
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld: pauschale Geldleistung wenn Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Pflegebedürftiger erhält das Geld und kann es frei einsetzen (oft als "Dankeschön" an pflegende Angehörige). Pflegesachleistung: Leistung für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst — die PV zahlt direkt an den Pflegedienst. Höher als Pflegegeld. Kombi möglich: wenn Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, kann anteilig Pflegegeld bezogen werden.
Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?
Ja, aber mit hoher Freigrenze. Seit dem "Angehörigen-Entlastungsgesetz" 2020 gilt: Kinder müssen erst Unterhalt für Eltern im Pflegeheim leisten wenn das eigene Brutto-Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt. Darunter: kein Elternunterhalt, Sozialamt kann keine Forderungen stellen. Die 100.000 €-Grenze gilt pro Kind, nicht je Haushalt. Eigenes Vermögen des Pflegebedürftigen wird aber herangezogen. Ehe-/Lebenspartner: voller Unterhaltsanspruch (keine Freigrenze).
Was ist die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)?
Der staatlich geförderte Pflege-Bahr (§ 126 SGB XI) fördert private Pflegezusatzversicherungen mit 60 €/Jahr Zuschuss wenn der Eigenbeitrag mindestens 10 €/Monat (120 €/Jahr) beträgt. Voraussetzungen: ab 18 Jahre, GKV-Mitglied, keine Vorerkrankungen die zur Ablehnung führen dürfen (vereinfachte Gesundheitsprüfung). Nachteil: durch Kontrahierungszwang müssen Versicherer jeden annehmen — die Leistungen sind daher oft geringer als private Pflegetagegeld-Tarife ohne Förderung.
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