Riester-Rechner 2026: Zulagen und Eigenbeitrag berechnen
Berechnet ausschließlich den Rechtsstand 2026. Die ab 2027 geltenden neuen Produktregeln werden als eigener Hinweis geführt und nicht rückwirkend eingemischt.
Wählen Sie die Form der Zulagenberechtigung. Bei mittelbarer Berechtigung gelten zusätzliche Voraussetzungen über den unmittelbar berechtigten Ehe- oder Lebenspartner.
Bestätigen Sie dies nur, wenn die mittelbare Zulagenberechtigung nach § 79 EStG besteht und die Voraussetzungen über den unmittelbar berechtigten Partner einschließlich dessen erforderlichem Beitrag erfüllt sind.
Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres, das bei unmittelbar Berechtigten für den Mindesteigenbeitrag maßgeblich ist.
Kinder mit zugeordneter Kinderzulage, die vor 2008 geboren wurden.
Kinder mit zugeordneter Kinderzulage, die ab 2008 geboren wurden.
Tatsächlich im Jahr selbst gezahlter Eigenbeitrag ohne staatliche Zulagen.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Weitere Zulagen 2 Felder
Nur für unmittelbar Zulagenberechtigte aktivieren, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und den einmaligen Bonus noch beanspruchen können.
Verhindert, dass der einmalige Berufseinsteigerbonus erneut angesetzt wird.
Günstigerprüfung 2 Felder
Optionaler vereinfachter Vergleich für unmittelbar Berechtigte bei Einzelveranlagung. Partner- und Zusammenveranlagungsfälle werden ohne vollständige Partnerdaten nicht verkürzt berechnet.
Der vereinfachte Steuervergleich unterstützt hier die Einzelveranlagung. Für Zusammenveranlagungen sind die Riester-Daten beider Partner erforderlich; der Rechner bricht deshalb mit einem klaren Hinweis ab.
Ihr Ergebnis
- Berechtigung zuerst klären — Wählen Sie direkt, mittelbar oder nicht bestätigt. Mittelbare Berechtigung setzt einen eigenen Vertrag und den gesetzlichen Sockelbeitrag voraus.
- Kinder korrekt zuordnen — Kinderzulagen werden nur bei tatsächlicher Zuordnung berücksichtigt: 185 € für vor 2008 und 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
- Unterzahlung sichtbar prüfen — Der Rechner kürzt Grund-, Kinder- und Starterzulage komponentenweise proportional und rundet die Komponenten auf Cent.
Wie hoch sind Riester-Zulage und Mindesteigenbeitrag 2026?
Für 2026 beträgt die Grundzulage 175 Euro. Die Kinderzulage liegt bei 185 Euro für vor 2008 und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Für die volle Zulage gilt grundsätzlich vier Prozent des relevanten Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen und mindestens 60 Euro Eigenbeitrag. Bei Unterzahlung werden die Zulagen proportional gekürzt.
Die Reform ab 2027 bleibt ein separater Rechts- und Produktstand.
Riester-Förderbrücke 2026
Mindesteigenbeitrag und Kürzung
Die Zulagenkomponenten werden bei Unterzahlung einzeln auf Cent gerundet.
Beispielrechnung für Zulage und Mindesteigenbeitrag
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 475,00 € von 475,00 € |
| Kontrolle 1 | 925,00 € jährlich · 77,08 € monatlich |
| Kontrolle 2 | 100,0 % Förderquote |
| Kontrolle 3 | 0,00 € fehlender Eigenbeitrag |
| Kontrolle 4 | zvE optional eingeben |
Welche Angaben für die Riester-Rechnung zählen
Maßgeblich ist grundsätzlich das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres. Tragen Sie den Jahreswert ein, nicht das aktuelle Monatsbrutto. Kinder dürfen nur der Person zugerechnet werden, die im betreffenden Jahr Anspruch auf die Kinderzulage hat.
Der tatsächliche Eigenbeitrag ist die eigene Einzahlung ohne staatliche Zulagen. Liegt er unter dem berechneten Mindesteigenbeitrag, kürzt der Rechner Grundzulage, Kinderzulage und gegebenenfalls Berufseinsteigerbonus anteilig.
Der optionale Steuervergleich ist eine vereinfachte Orientierung. Ob der Sonderausgabenabzug gegenüber den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil ergibt, entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung.
Ergebnis mit Vertrag und Zulagenbescheid abgleichen
Prüfen Sie zuerst, ob der Vertrag und Ihre persönliche Situation tatsächlich zulagenberechtigt sind. Bei mittelbarer Berechtigung, Kinderzulagen oder einem Wechsel der Familienzuordnung können zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Vergleichen Sie den errechneten Jahresbeitrag mit den tatsächlich gebuchten Eigenbeiträgen. Ein Dauerauftrag allein beweist nicht, dass der vollständige Mindesteigenbeitrag im Kalenderjahr beim Anbieter eingegangen ist.
Bewahren Sie Einkommensnachweis, Zulagenantrag, Anbieterbescheinigung und späteren Zulagenbescheid zusammen auf. Abweichungen lassen sich nur klären, wenn Zuordnung, Beitragsjahr und verwendetes Vorjahreseinkommen nachvollziehbar sind.
Rechtsstand 2026 und Reform ab 2027 trennen
Diese Rechnung verwendet die für 2026 geltenden Riester-Regeln. Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte können nach der Reform ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Für vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge besteht Bestandsschutz; ein möglicher Wechsel ist eine separate Produkt- und Steuerentscheidung.
Berechnen Sie deshalb 2026-Beiträge nicht mit den Förderregeln neuer Produkte. Ändern sich Einkommen, Kinderzulagen oder Berechtigung, sollte der Mindesteigenbeitrag für jedes Beitragsjahr neu geprüft werden.
Häufige Fragen zum Riester-Rechner
Welches Einkommen muss ich eingeben?
Grundsätzlich das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres, nicht das aktuelle Monatsgehalt. Sonderfälle können eine andere Bemessungsgrundlage haben.
Sind staatliche Zulagen Teil meines Eigenbeitrags?
Nein. Der Eigenbeitrag ist Ihre eigene Einzahlung. Die Zulagen werden bei der Ermittlung des erforderlichen Gesamtbeitrags abgezogen.
Was passiert, wenn ich zu wenig einzahle?
Bei unmittelbar Berechtigten werden die Zulagen bei Unterzahlung grundsätzlich im Verhältnis zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag gekürzt. Bei mittelbarer Berechtigung ist der eigene Mindestbeitrag von 60 € eine Anspruchsvoraussetzung; der Rechner setzt bei weniger als 60 € deshalb keine Zulage an.
Rechnet das Tool bereits die neue Förderung ab 2027?
Nein. Es bildet ausschließlich die Riester-Regeln für 2026 ab und hält die Reform für neue Produkte ab 2027 getrennt.
Quellen und Grundlagen
Die amtliche Quelle „DRV/ZfA – Staatliche Riester-Förderung“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
DRV/ZfA – Staatliche Riester-FörderungDie amtliche Quelle „DRV/ZfA Riester-Rechner“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
DRV/ZfA Riester-RechnerDie Rechtsquelle „§ 86 EStG - Mindesteigenbeitrag“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 86 EStG - Mindesteigenbeitrag§ 79 EStG regelt die unmittelbare und mittelbare Zulagenberechtigung; bei mittelbarer Berechtigung gehören der eigene Mindestbeitrag und die Partner-Voraussetzungen zum Anspruch.
§ 79 EStG - Zulagenberechtigte§ 84 EStG enthält die Grundzulage und den einmaligen 200-Euro-Berufseinsteigerbonus für unmittelbar Zulagenberechtigte unter den gesetzlichen Altersvoraussetzungen.
§ 84 EStG - Grundzulage und Berufseinsteigerbonus§ 10a EStG regelt den Sonderausgabenabzug und die Günstigerprüfung. Der Erhöhungsbetrag des § 84 Satz 2 wird bei der dortigen Höchstbetragsberechnung nicht angesetzt.
§ 10a EStG - SonderausgabenabzugDie amtliche Quelle „Deutsche Rentenversicherung - Riester-Nachfolge beschlossen“ dokumentiert den getrennten Reformstand für die private Altersvorsorge ab 2027.
Deutsche Rentenversicherung - Riester-Nachfolge beschlossen