Rentenrechner 2026: Gesetzliche Bruttorente aus Entgeltpunkten
Verwendet vorhandene Entgeltpunkte aus der Renteninformation als Ausgangspunkt und kennzeichnet künftige Punkte ausdrücklich als Hochrechnung.
Übernehmen Sie die bisher erworbenen Entgeltpunkte aus Ihrer aktuellen Renteninformation oder Rentenauskunft. Nicht aus dem letzten Gehalt schätzen.
Nur Jahre bis zum geplanten Rentenbeginn eintragen, in denen voraussichtlich rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird.
Geplantes rentenversicherungspflichtiges Jahresbrutto für die Hochrechnung. Es ist eine Annahme und keine zugesagte Rentenentwicklung.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Rentenbeginn 3 Felder
Die gewählte Rentenart setzt bestimmte Versicherungszeiten voraus. Bestätigen Sie dies nur, wenn die Wartezeit laut Versicherungsverlauf voraussichtlich erfüllt ist.
Geplantes Alter beim Rentenbeginn. Ein früherer Beginn kann dauerhafte Abschläge auslösen, ein späterer Beginn Zuschläge.
Optionale Nettoschätzung 2 Felder
Eigenen Krankenversicherungsanteil einschließlich des halben individuellen Zusatzbeitrags verwenden. Der tatsächliche Satz hängt von der Krankenkasse ab.
Pflegeversicherungsbeitrag der rentenbeziehenden Person eintragen. Er wird grundsätzlich nicht hälftig von der Rentenversicherung getragen.
Ihr Ergebnis
- Entgeltpunkte übernehmen — Tragen Sie bereits erworbene Entgeltpunkte aus der aktuellen Renteninformation ein. Nur künftige Punkte werden aus Einkommen und Beitragsjahren hochgerechnet.
- Rentenart und Beginn prüfen — Die Wartezeit muss für die 35- oder 45-Jahre-Rente tatsächlich erfüllt sein. Ein früherer oder späterer Beginn verändert den Zugangsfaktor.
- Brutto und netto trennen — Die gesetzliche Rentenformel liefert zunächst eine Bruttorente. KV/PV sind eine optionale Näherung; Einkommensteuer wird nicht pauschal abgezogen.
Wie wird die gesetzliche Monatsrente berechnet?
Der Rentenrechner ermittelt eine gesetzliche Monatsrente aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Bereits erworbene Entgeltpunkte sollten aus der Renteninformation übernommen werden. Künftige Entgeltpunkte werden nur aus den eingegebenen Beitragsjahren und dem angenommenen Jahresbrutto hochgerechnet. Ein früherer oder späterer Rentenbeginn verändert den Zugangsfaktor; Kranken- und Pflegebeiträge werden anschließend getrennt abgezogen.
Der Rechner ersetzt keine Kontenklärung oder Rentenauskunft.
Entgeltpunkte, Rentenbeginn und Rentenformel
Rentenformel und Zugangsfaktor
Die Monatsrente wird mit ungerundeten Zwischenwerten berechnet und erst für die Anzeige gerundet.
Kontrollbeispiel mit eingefrorenen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 1.700,80 € |
| Kontrolle 1 | 40,000 EP (30,000 vorhanden + 10,000 hochgerechnet) |
| Kontrolle 2 | Regelalter 67 J. · Faktor 1,000 · ohne zeitliche Anpassung |
| Kontrolle 3 | 210,05 € KV/PV |
| Kontrolle 4 | 1.490,75 € vor Einkommensteuer |
Vorsorgepfad und Ergebnisgrenze
Vorhandene Entgeltpunkte aus der Renteninformation werden nicht durch eine Karriereschätzung ersetzt. Künftige Punkte entstehen nur aus ausdrücklich eingegebenem Einkommen und Durchschnittsentgelt. Aktueller Rentenwert, Rentenart, Zugangsfaktor und Beginn gehören zum ausgewiesenen Regelstand.
Regelaltersgrenze und mögliche Abschläge werden jahrgangs- und monatsgenau bestimmt. Ein früherer Beginn ist keine Empfehlung und setzt die gewählte Rentenart sowie persönliche Versicherungszeiten voraus. Steuern und Kranken- oder Pflegebeiträge sind von der Bruttorente getrennt.
Speichern Sie Renteninformation, Punkte, Beginn, Regelstand und Projektion. Zukünftige Einkommen, Rentenwerte und Rechtsänderungen bleiben Szenarien, keine Zusage.
Entgeltpunkte und künftiges Einkommen sauber trennen
Bisher erworbene Entgeltpunkte sind ein amtlich dokumentierter Stand. Künftige Punkte sind dagegen eine Hochrechnung aus angenommenem Jahresbrutto und vorläufigem Durchschnittsentgelt. Addieren Sie zukünftige Punkte nicht, wenn sie bereits in einer anderen Prognose enthalten sind.
Das Jahresbrutto wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Ein höheres Gehalt erzeugt deshalb nicht unbegrenzt zusätzliche Entgeltpunkte. Unterbrechungen, Teilzeit, Kindererziehungszeiten oder andere rentenrechtliche Zeiten können die persönliche Entwicklung verändern.
Der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro gilt seit 1. Juli 2026. Für einen Rentenbeginn in späteren Jahren ist er eine heutige Rechengröße, keine Vorhersage des künftigen Rentenwerts.
Rentenbeginn, Abschläge und Nettobetrag einordnen
Bei einer vorgezogenen Altersrente beträgt der Abschlag in vielen Fällen 0,3 Prozent je Monat und bleibt dauerhaft bestehen. Ob ein früherer Beginn möglich ist, hängt von der Rentenart und den erfüllten Versicherungszeiten ab.
Die berechnete Monatsrente ist zunächst brutto. Krankenversicherung, individueller Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und mögliche Einkommensteuer mindern den verfügbaren Betrag. Der Rechner zeigt nur die eingegebenen KV- und PV-Anteile und ersetzt keine Steuerberechnung.
Bewahren Sie Renteninformation, Versicherungsverlauf, geplanten Beginn und verwendete Annahmen zusammen auf. Ändern Sie bei Szenarien nur einen Faktor, etwa Rentenbeginn, künftige Beitragsjahre oder Jahresbrutto.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Rente
Wo finde ich meine bisherigen Entgeltpunkte?
Sie stehen in Ihrer Renteninformation oder Rentenauskunft. Diese amtliche Angabe ist verlässlicher als eine Schätzung aus dem aktuellen Gehalt.
Gilt der Rentenwert von 42,52 Euro dauerhaft?
Nein. 42,52 Euro gelten seit 1. Juli 2026. Der aktuelle Rentenwert wird regelmäßig angepasst und kann beim tatsächlichen Rentenbeginn anders sein.
Wie hoch ist der Abschlag bei früherem Rentenbeginn?
Bei vielen vorgezogenen Altersrenten sind es 0,3 Prozent je Monat. Ob und wie früh die Rente beginnen kann, hängt von Rentenart und Versicherungszeiten ab.
Ist das Ergebnis meine spätere Nettorente?
Nein. Das Hauptergebnis ist die Bruttorente. Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Einkommensteuer müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Quellen und Grundlagen
Die Rechtsquelle „§ 77 SGB VI - Zugangsfaktor“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 77 SGB VI - ZugangsfaktorDie Rechtsquelle „§ 70 SGB VI - Entgeltpunkte für Beitragszeiten“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 70 SGB VI - Entgeltpunkte für BeitragszeitenDie Rechtsquelle „§ 64 SGB VI - Rentenformel für den Monatsbetrag“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 64 SGB VI - Rentenformel für den MonatsbetragDie Fachquelle „Bundesregierung - Rentenanpassung 2026“ dient als dokumentierter Methoden- und Vergleichsrahmen.
Bundesregierung - Rentenanpassung 2026