Riester-Rechner 2026: Zulagen und Eigenbeitrag berechnen
Berechnet ausschließlich den Rechtsstand 2026. Die ab 2027 geltenden neuen Produktregeln werden als eigener Hinweis geführt und nicht rückwirkend eingemischt.
Wählen Sie die Form der Zulagenberechtigung. Bei mittelbarer Berechtigung gelten zusätzliche Vertragsvoraussetzungen.
Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres, das für den Mindesteigenbeitrag maßgeblich ist.
Kinder mit zugeordneter Kinderzulage, die vor 2008 geboren wurden.
Kinder mit zugeordneter Kinderzulage, die ab 2008 geboren wurden.
Tatsächlich im Jahr selbst gezahlter Eigenbeitrag ohne staatliche Zulagen.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Weitere Zulagen 2 Felder
Nur aktivieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den einmaligen Bonus grundsätzlich erfüllt sind.
Verhindert, dass der einmalige Berufseinsteigerbonus erneut angesetzt wird.
Günstigerprüfung 2 Felder
Zu versteuerndes Einkommen vor dem Riester-Sonderausgabenabzug für den optionalen Steuervergleich.
Einzel- oder Zusammenveranlagung für den vereinfachten Günstigervergleich.
Ihr Ergebnis
- Berechtigung zuerst klären — Wählen Sie direkt, mittelbar oder nicht bestätigt. Mittelbare Berechtigung setzt einen eigenen Vertrag und den gesetzlichen Sockelbeitrag voraus.
- Kinder korrekt zuordnen — Kinderzulagen werden nur bei tatsächlicher Zuordnung berücksichtigt: 185 € für vor 2008 und 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
- Unterzahlung sichtbar prüfen — Der Rechner kürzt Grund-, Kinder- und Starterzulage komponentenweise proportional und rundet die Komponenten auf Cent.
Wie hoch sind Riester-Zulage und Mindesteigenbeitrag 2026?
Für 2026 beträgt die Grundzulage 175 Euro. Die Kinderzulage liegt bei 185 Euro für vor 2008 und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Für die volle Zulage gilt grundsätzlich vier Prozent des relevanten Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen und mindestens 60 Euro Eigenbeitrag. Bei Unterzahlung werden die Zulagen proportional gekürzt.
Die Reform ab 2027 bleibt ein separater Rechts- und Produktstand.
Riester-Förderbrücke 2026
Mindesteigenbeitrag und Kürzung
Die Zulagenkomponenten werden bei Unterzahlung einzeln auf Cent gerundet.
Beispielrechnung für Zulage und Mindesteigenbeitrag
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 475,00 € von 475,00 € |
| Kontrolle 1 | 925,00 € jährlich · 77,08 € monatlich |
| Kontrolle 2 | 100,0 % Förderquote |
| Kontrolle 3 | 0,00 € fehlender Eigenbeitrag |
| Kontrolle 4 | zvE optional eingeben |
Welche Angaben für die Riester-Rechnung zählen
Maßgeblich ist grundsätzlich das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres. Tragen Sie den Jahreswert ein, nicht das aktuelle Monatsbrutto. Kinder dürfen nur der Person zugerechnet werden, die im betreffenden Jahr Anspruch auf die Kinderzulage hat.
Der tatsächliche Eigenbeitrag ist die eigene Einzahlung ohne staatliche Zulagen. Liegt er unter dem berechneten Mindesteigenbeitrag, kürzt der Rechner Grundzulage, Kinderzulage und gegebenenfalls Berufseinsteigerbonus anteilig.
Der optionale Steuervergleich ist eine vereinfachte Orientierung. Ob der Sonderausgabenabzug gegenüber den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil ergibt, entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung.
Ergebnis mit Vertrag und Zulagenbescheid abgleichen
Prüfen Sie zuerst, ob der Vertrag und Ihre persönliche Situation tatsächlich zulagenberechtigt sind. Bei mittelbarer Berechtigung, Kinderzulagen oder einem Wechsel der Familienzuordnung können zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Vergleichen Sie den errechneten Jahresbeitrag mit den tatsächlich gebuchten Eigenbeiträgen. Ein Dauerauftrag allein beweist nicht, dass der vollständige Mindesteigenbeitrag im Kalenderjahr beim Anbieter eingegangen ist.
Bewahren Sie Einkommensnachweis, Zulagenantrag, Anbieterbescheinigung und späteren Zulagenbescheid zusammen auf. Abweichungen lassen sich nur klären, wenn Zuordnung, Beitragsjahr und verwendetes Vorjahreseinkommen nachvollziehbar sind.
Rechtsstand 2026 und Reform ab 2027 trennen
Diese Rechnung verwendet die für 2026 geltenden Riester-Regeln. Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte können nach der Reform ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Für vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge besteht Bestandsschutz; ein möglicher Wechsel ist eine separate Produkt- und Steuerentscheidung.
Berechnen Sie deshalb 2026-Beiträge nicht mit den Förderregeln neuer Produkte. Ändern sich Einkommen, Kinderzulagen oder Berechtigung, sollte der Mindesteigenbeitrag für jedes Beitragsjahr neu geprüft werden.
Häufige Fragen zum Riester-Rechner
Welches Einkommen muss ich eingeben?
Grundsätzlich das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres, nicht das aktuelle Monatsgehalt. Sonderfälle können eine andere Bemessungsgrundlage haben.
Sind staatliche Zulagen Teil meines Eigenbeitrags?
Nein. Der Eigenbeitrag ist Ihre eigene Einzahlung. Die Zulagen werden bei der Ermittlung des erforderlichen Gesamtbeitrags abgezogen.
Was passiert, wenn ich zu wenig einzahle?
Die Zulagen werden im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag gekürzt.
Rechnet das Tool bereits die neue Förderung ab 2027?
Nein. Es bildet ausschließlich die Riester-Regeln für 2026 ab und hält die Reform für neue Produkte ab 2027 getrennt.
Quellen und Grundlagen
Die amtliche Quelle „DRV/ZfA – Staatliche Riester-Förderung“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
DRV/ZfA – Staatliche Riester-FörderungDie amtliche Quelle „DRV/ZfA Riester-Rechner“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
DRV/ZfA Riester-RechnerDie Rechtsquelle „§ 86 EStG - Mindesteigenbeitrag“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 86 EStG - MindesteigenbeitragDie amtliche Quelle „Deutsche Rentenversicherung - Riester-Nachfolge beschlossen“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Deutsche Rentenversicherung - Riester-Nachfolge beschlossen