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Riester-Rechner 2026: Zulagen und Eigenbeitrag berechnen

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 26. Juli 2026

Berechnet ausschließlich den Rechtsstand 2026. Die ab 2027 geltenden neuen Produktregeln werden als eigener Hinweis geführt und nicht rückwirkend eingemischt.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.

Wählen Sie die Form der Zulagenberechtigung. Bei mittelbarer Berechtigung gelten zusätzliche Vertragsvoraussetzungen.

Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres, das für den Mindesteigenbeitrag maßgeblich ist.

Kinder mit zugeordneter Kinderzulage, die vor 2008 geboren wurden.

Kinder mit zugeordneter Kinderzulage, die ab 2008 geboren wurden.

Tatsächlich im Jahr selbst gezahlter Eigenbeitrag ohne staatliche Zulagen.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Weitere Zulagen 2 Felder

Nur aktivieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den einmaligen Bonus grundsätzlich erfüllt sind.

Verhindert, dass der einmalige Berufseinsteigerbonus erneut angesetzt wird.

Günstigerprüfung 2 Felder

Zu versteuerndes Einkommen vor dem Riester-Sonderausgabenabzug für den optionalen Steuervergleich.

Einzel- oder Zusammenveranlagung für den vereinfachten Günstigervergleich.

Ihr Ergebnis

Tatsächliche Zulage
Maximalzulage und Mindesteigenbeitrag
Förderquote
Fehlender Eigenbeitrag
Zusätzlicher Steuervorteil
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Berechtigung zuerst klären — Wählen Sie direkt, mittelbar oder nicht bestätigt. Mittelbare Berechtigung setzt einen eigenen Vertrag und den gesetzlichen Sockelbeitrag voraus.
  2. Kinder korrekt zuordnen — Kinderzulagen werden nur bei tatsächlicher Zuordnung berücksichtigt: 185 € für vor 2008 und 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
  3. Unterzahlung sichtbar prüfen — Der Rechner kürzt Grund-, Kinder- und Starterzulage komponentenweise proportional und rundet die Komponenten auf Cent.
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Wie hoch sind Riester-Zulage und Mindesteigenbeitrag 2026?

Für 2026 beträgt die Grundzulage 175 Euro. Die Kinderzulage liegt bei 185 Euro für vor 2008 und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Für die volle Zulage gilt grundsätzlich vier Prozent des relevanten Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen und mindestens 60 Euro Eigenbeitrag. Bei Unterzahlung werden die Zulagen proportional gekürzt.

2026-RechtsstandUnterzahlung transparentSteuervergleich optional

Die Reform ab 2027 bleibt ein separater Rechts- und Produktstand.

Riester-Förderbrücke 2026

Riester-Eigenbeitrag und FörderungDer Mindesteigenbeitrag wird aus Vorjahreseinkommen und Zulagen berechnet. Steuerprüfung und Reformhinweis bleiben getrennte Ebenen.Riester-Eigenbeitrag und FörderungZulagen senken den Eigenbeitrag, ersetzen aber keine Steuerprüfung 4 % VorjahresbruttoFörderbasismit Höchstbetrag Zulagen abziehenGrundzulage+ Kinderzulagen EigenbeitragmindestensSockelbetrag ZulagenkontoGrundzulageKinderzulage Separate SteuerprüfungSonderausgabenabzugGünstigerprüfungkeine automatische RenditeaussageFörderjahr, Zulagenstatus und Rechtsstand müssen zum Vertrag passen.
Zulagenarithmetik, Steuerwirkung und Reformzeitraum bleiben getrennt.

Mindesteigenbeitrag und Kürzung

Die Zulagenkomponenten werden bei Unterzahlung einzeln auf Cent gerundet.

Zielbeitrag = min(4 % des Vorjahreseinkommens, 2.100 €)Für mittelbar Berechtigte mit eigenem Vertrag gilt im unterstützten Pfad ein Eigenbeitrag von 60 €.
Mindesteigenbeitrag = max(60 €, Zielbeitrag − Maximalzulagen)Maximalzulagen bestehen aus Grundzulage, zugeordneten Kinderzulagen und gegebenenfalls einmaligem Starterbonus.
Tatsächliche Zulage = Zulagenkomponenten × min(1, tatsächlicher Eigenbeitrag ÷ Mindesteigenbeitrag)Grund-, Kinder- und Starterzulage werden komponentenweise berechnet und auf Cent gerundet.

Beispielrechnung für Zulage und Mindesteigenbeitrag

KennzahlErgebnis
Hauptergebnis475,00 € von 475,00 €
Kontrolle 1925,00 € jährlich · 77,08 € monatlich
Kontrolle 2100,0 % Förderquote
Kontrolle 30,00 € fehlender Eigenbeitrag
Kontrolle 4zvE optional eingeben

Welche Angaben für die Riester-Rechnung zählen

Maßgeblich ist grundsätzlich das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres. Tragen Sie den Jahreswert ein, nicht das aktuelle Monatsbrutto. Kinder dürfen nur der Person zugerechnet werden, die im betreffenden Jahr Anspruch auf die Kinderzulage hat.

Der tatsächliche Eigenbeitrag ist die eigene Einzahlung ohne staatliche Zulagen. Liegt er unter dem berechneten Mindesteigenbeitrag, kürzt der Rechner Grundzulage, Kinderzulage und gegebenenfalls Berufseinsteigerbonus anteilig.

Der optionale Steuervergleich ist eine vereinfachte Orientierung. Ob der Sonderausgabenabzug gegenüber den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil ergibt, entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung.

Ergebnis sinnvoll weiterverwenden

Das Ergebnis aus dem Riester-Rechner beantwortet nur einen Teil der finanziellen oder steuerlichen Entscheidung. Für die nächste Teilfrage können Sie gezielt weiterrechnen; übernehmen Sie Beträge nur mit demselben Zeitraum und derselben Definition.

  1. Rentenlücken-Rechner: Versorgungslücke und Sparrate planenMonatliche Rentenlücke.
  2. Einkommensteuer-Rechner 2026Tarifliche Einkommensteuer.
  3. Kindergeld-Rechner 2026 - Anspruch und GünstigerprüfungKindergeld im Jahr.

Ergebnis mit Vertrag und Zulagenbescheid abgleichen

Prüfen Sie zuerst, ob der Vertrag und Ihre persönliche Situation tatsächlich zulagenberechtigt sind. Bei mittelbarer Berechtigung, Kinderzulagen oder einem Wechsel der Familienzuordnung können zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Vergleichen Sie den errechneten Jahresbeitrag mit den tatsächlich gebuchten Eigenbeiträgen. Ein Dauerauftrag allein beweist nicht, dass der vollständige Mindesteigenbeitrag im Kalenderjahr beim Anbieter eingegangen ist.

Bewahren Sie Einkommensnachweis, Zulagenantrag, Anbieterbescheinigung und späteren Zulagenbescheid zusammen auf. Abweichungen lassen sich nur klären, wenn Zuordnung, Beitragsjahr und verwendetes Vorjahreseinkommen nachvollziehbar sind.

Rechtsstand 2026 und Reform ab 2027 trennen

Diese Rechnung verwendet die für 2026 geltenden Riester-Regeln. Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte können nach der Reform ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Für vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge besteht Bestandsschutz; ein möglicher Wechsel ist eine separate Produkt- und Steuerentscheidung.

Berechnen Sie deshalb 2026-Beiträge nicht mit den Förderregeln neuer Produkte. Ändern sich Einkommen, Kinderzulagen oder Berechtigung, sollte der Mindesteigenbeitrag für jedes Beitragsjahr neu geprüft werden.

Häufige Fragen zum Riester-Rechner

Welches Einkommen muss ich eingeben?

Grundsätzlich das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres, nicht das aktuelle Monatsgehalt. Sonderfälle können eine andere Bemessungsgrundlage haben.

Sind staatliche Zulagen Teil meines Eigenbeitrags?

Nein. Der Eigenbeitrag ist Ihre eigene Einzahlung. Die Zulagen werden bei der Ermittlung des erforderlichen Gesamtbeitrags abgezogen.

Was passiert, wenn ich zu wenig einzahle?

Die Zulagen werden im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag gekürzt.

Rechnet das Tool bereits die neue Förderung ab 2027?

Nein. Es bildet ausschließlich die Riester-Regeln für 2026 ab und hält die Reform für neue Produkte ab 2027 getrennt.

Quellen und Grundlagen

Die amtliche Quelle „DRV/ZfA – Staatliche Riester-Förderung“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.

DRV/ZfA – Staatliche Riester-Förderung

Die amtliche Quelle „DRV/ZfA Riester-Rechner“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.

DRV/ZfA Riester-Rechner

Die Rechtsquelle „§ 86 EStG - Mindesteigenbeitrag“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.

§ 86 EStG - Mindesteigenbeitrag

Die amtliche Quelle „Deutsche Rentenversicherung - Riester-Nachfolge beschlossen“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.

Deutsche Rentenversicherung - Riester-Nachfolge beschlossen

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
2026-Zulagenrechnung bei korrekt bestätigter Berechtigung und Kinderzuordnung. Die endgültige Zulage stellt die ZfA fest; die Günstigerprüfung erfolgt im Steuerbescheid. Produktkosten, Renditen und Auszahlungsbesteuerung sind nicht Teil dieser Zulagenrechnung.