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Dienstwagen-Rechner 2026

Von  ·  Aktualisiert Juni 2026

Wie viel kostet mich der Firmenwagen netto? Listenpreis und Privatanteil eingeben — geldwerten Vorteil, Steuerlast und Vergleich 1 % vs. Fahrtenbuch sofort.

km
%

Ihr Dienstwagen

Geldwerter Vorteil pro Monat
Geldwerter Vorteil Privatnutzung (1/0,5/0,25 %)
Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung–Arbeit (0,03 %)
Gesamter geldwerter Vorteil/Monat
Netto-Mehrbelastung/Monat (nach Grenzsteuersatz)
Was bedeutet das?
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So funktioniert es
  1. 1 %-Regelung verstehen — Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil als Einkommen versteuern. 1-%-Regelung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat = monatlicher geldwerter Vorteil. Dazu: 0,03 % des Listenpreises × km Entfernung zur Arbeit pro Monat für Pendelfahrten. Beides wird dem Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend besteuert.
  2. E-Dienstwagen: 0,25 % — massiver Steuervorteil — Für rein elektrische Firmenwagen mit Bruttolistenpreis ≤ 95.000 € gilt nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil — statt 1 % beim Verbrenner. Bei einem 45.000-€-E-Auto: nur 112,50 € geldwerter Vorteil statt 450 €. Netto-Vorteil bei 42 % Grenzsteuersatz: ca. 141 €/Monat weniger Steuern als beim vergleichbaren Verbrenner.
  3. Fahrtenbuch lohnt sich ab hohem Privatanteil — Das Fahrtenbuch ist die Alternative zur 1-%-Regelung: Statt des pauschalen Listenpreisansatzes wird der tatsächliche Privatanteil (km-Anteil) am Gesamtaufwand des Fahrzeugs versteuert. Lohnt sich wenn Privatnutzung gering ist (< 20–25 % aller Fahrten). Nachteil: minutiöse Aufzeichnung aller Fahrten (Datum, Ziel, km, Zweck), bei Fehlern vom Finanzamt nicht anerkannt.

1 % vs. 0,25 % — Steuervorteil E-Dienstwagen nach Listenpreis

ListenpreisGwV Verbrenner 1 %GwV E-Auto 0,25 %Vorteil 42 %
20.000 €200 €/Mon.50 €/Mon.~63 €/Mon.
35.000 €350 €/Mon.87,50 €/Mon.~110 €/Mon.
45.000 €450 €/Mon.112,50 €/Mon.~141 €/Mon.
60.000 €600 €/Mon.150 €/Mon.~189 €/Mon.
80.000 €800 €/Mon.200 €/Mon.~252 €/Mon.
95.000 € (max)950 €/Mon.237,50 €/Mon.~299 €/Mon.

Steuervorteil E-Dienstwagen vs. Verbrenner: Differenz × Grenzsteuersatz 42 %. Plus ggf. KiSt und SolZ. Grenze für 0,25 %-Regelung: Bruttolistenpreis ≤ 95.000 €. Über 95.000 €: 0,5 %-Regelung für E-Autos. Ohne Pendelzuschlag (0,03 %). Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2026.

Break-Even Fahrtenbuch vs. 1-%-Regelung

PrivatanteilGwV 1 % (40k € LP)Tatsächl. VorteilEmpfehlung
5 % privat400 €/Mon.~40 €/Mon.Fahrtenbuch deutlich besser
10 % privat400 €/Mon.~80 €/Mon.Fahrtenbuch besser
20 % privat400 €/Mon.~160 €/Mon.Grenzfall — prüfen
30 % privat400 €/Mon.~240 €/Mon.1 %-Regelung günstiger
50 % privat400 €/Mon.~400 €/Mon.Beide gleich
70 % privat400 €/Mon.~560 €/Mon.1 %-Regelung klar besser

Fahrtenbuch "tatsächlicher Vorteil" = Gesamtkosten Fahrzeug (Leasing, AfA, Betriebskosten) × Privatanteil in %. Break-Even: abhängig von Listenpreis, Gesamtkosten und Privatanteil. Faustregel: Fahrtenbuch lohnt sich bei Privatanteil unter 20–25 %. Fahrtenbuchführung: sehr aufwendig, bei lückenhafter Dokumentation vom FA abgelehnt.

E-Dienstwagen: Der stärkste steuerliche Hebel 2026

Die 0,25-%-Regelung für elektrische Firmenwagen ist einer der attraktivsten Steuervorteile für Arbeitnehmer im Jahr 2026. Ein Arbeitnehmer mit 42 % Grenzsteuersatz der einen E-Firmenwagen mit 60.000 € Listenpreis nutzt, zahlt monatlich ca. 189 € weniger Steuern als beim gleich teuren Verbrenner. Im Jahr: ~2.268 € Steuerersparnis allein durch den Antriebswechsel.

Für Arbeitnehmer die ohnehin einen Firmenwagen bekommen: immer Elektroantrieb bevorzugen. Für Arbeitgeber: E-Dienstwagen sind ein günstiges Gehaltsnebenleistungs-Instrument — der Arbeitnehmer erhält einen höheren Nettowert ohne höhere Bruttolohnkosten. Zusätzlicher Vorteil: Strom für den E-Dienstwagen kann der Arbeitgeber steuerfrei bezuschussen (bis zu 70 € Ladestrom/Monat pauschal, § 3 Nr. 46 EStG). Und: Das Aufladen des E-Dienstwagens zuhause kann ebenfalls pauschal über den Arbeitgeber abgerechnet werden (30 €/Monat ohne Lademöglichkeit beim AG, 15 € mit Lademöglichkeit — § 9 Abs. 4 LStR).

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Häufige Fragen zum Dienstwagen

Was ist der Unterschied zwischen geldwertem Vorteil und Eigenanteil?

Der geldwerte Vorteil (GwV) ist der Betrag der dem Bruttolohn hinzugerechnet wird und entsprechend Steuern und ggf. SV-Beiträge auslöst. Der Eigenanteil ist ein direkter Zuzahlungsbetrag des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die Dienstwagennutzung. Zahlt ein Arbeitnehmer 200 €/Monat Eigenanteil: reduziert das den geldwerten Vorteil um 200 €. Zahlt man mehr als den GwV: kann sogar ein negativer GwV entstehen (Vorteil für sehr günstige Fahrzeuge mit hohem Eigenanteil).

Muss ich für Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen gesondert versteuern?

Ja — zusätzlich zum 1 %-Ansatz für Privatnutzung gilt: 0,03 % des Bruttolistenpreises × Entfernung Wohnung–erste Tätigkeitsstätte × 12 Monate = jährlicher Pendelzuschlag. Alternativ: 0,002 % × Listenpreis × Entfernung × tatsächliche Pendeltage. Die tagesgenaue Methode ist günstiger wenn weniger als 15 Tage/Monat gependelt wird (z. B. bei häufigem Homeoffice). Antrag beim Finanzamt nötig.

Gilt die 0,25-%-Regelung auch für Plug-in-Hybride?

Nein. Für PHEV (Plug-in-Hybride) gilt 0,5 % — nicht 0,25 %. Die 0,25-%-Regelung ist ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge (BEV). Voraussetzung: Bruttolistenpreis ≤ 95.000 €. Für PHEV zusätzliche Voraussetzung: CO₂-Emissionen ≤ 50 g/km (WLTP) oder Mindest-Elektroreichweite (ab 2025: mind. 80 km rein elektrisch). PHEVs die die Anforderungen nicht erfüllen: volle 1 %-Regelung.

Was passiert steuerlich wenn ich den Firmenwagen kündige?

Mit Ende der Firmenwagen-Berechtigung entfällt der geldwerte Vorteil. Fahrzeug muss zurückgegeben werden (kein privater Kauf zum Buchwert, außer explizit im Dienstwagenvertrag geregelt). Wenn das Fahrzeug zum Restwert gekauft werden darf und der Marktpreis darüber liegt: Differenz ist ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Übliche Regelung: Fahrzeugrückgabe bei Ausscheiden oder Änderung der Konditionen.

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Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. E-Auto 0,25 %: Listenpreis ≤ 95.000 €. PHEV 0,5 %: CO₂-Emission ≤ 50 g/km. Pendelzuschlag: 0,03 % × km × Listenpreis. Keine Rechtsberatung.