Brutto-Netto-Rechner 2026
Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben wirklich übrig? Bruttogehalt, Steuerklasse und Bundesland eingeben — vollständiger Gehaltszettel sofort.
Ihr Nettolohn 2026
- Steuerklasse korrekt wählen — Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung. Für Ehepaare: Klasse III (Besserverdiener) + V (Partner) bringt dem Besserverdiener mehr Netto, führt aber zu einer Nachzahlung beim Jahresausgleich. Klasse IV/IV ist fair und vermeidet Überraschungen. Klasse II gilt ausschließlich für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt — man muss sie aktiv beim Finanzamt beantragen.
- Kinderfreibeträge eintragen — Pro Kind wird ein Kinderfreibetrag von 0,5 (ein Elternteil) oder 1,0 (beide Elternteile) eingetragen. Das reduziert die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag. Wichtig: Das Finanzamt prüft im Jahresausgleich automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
- Sozialversicherung verstehen — Die gesetzlichen SV-Beiträge 2026: Rentenversicherung 9,3 % (AN-Anteil), Krankenversicherung 8,15 % (GKV Ø inkl. Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung 1,7 % (mit Kind) bzw. 2,3 % (kinderlos), Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Zusammen ca. 20,5 % vom Brutto (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
- Ergebnis als Nettogehalt verstehen — Das Ergebnis zeigt das Nettogehalt auf dem Konto — also nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der tatsächliche Kontoeingang kann durch weitere Abzüge (betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen) etwas abweichen.
Was steht auf meinem Gehaltszettel? — Alle Abzüge 2026
| Position | Satz 2026 | Träger | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer | Tarif § 32a EStG | Arbeitnehmer | Brutto − Freibeträge |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der LSt | Arbeitnehmer | Nur über Freigrenze |
| Kirchensteuer | 8 % oder 9 % der LSt | Arbeitnehmer | Bei Kirchenmitgliedschaft |
| Rentenversicherung | je 9,3 % | AN + AG je 9,3 % | Bis BBG 8.450 €/Mon. |
| Krankenversicherung | je 8,15 % (Ø GKV) | AN + AG | Bis BBG KV 5.812 €/Mon. |
| Pflegeversicherung | 1,7 % / 2,3 % | AN (mit/ohne Kind) | Bis BBG KV |
| Arbeitslosenversicherung | je 1,3 % | AN + AG | Bis BBG AV 8.450 €/Mon. |
BBG = Beitragsbemessungsgrenze 2026. Einkommen über der BBG ist beitragsfrei (kein weiterer SV-Abzug). Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.
Nettolohn im Steuerklassenvergleich 2026 (3.500 € brutto, ledig, keine Kinder)
| Steuerklasse | Gilt für | Lohnsteuer/Mon. | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Klasse I | Ledig, getrennt lebend | ~440 € | ~2.280 € |
| Klasse II | Alleinerziehend (m. Kind) | ~350 € | ~2.370 € |
| Klasse III | Verheiratet, Besserverdiener | ~185 € | ~2.525 € |
| Klasse IV | Verheiratet, ähnl. Einkommen | ~440 € | ~2.280 € |
| Klasse V | Verheiratet, Geringverdiener | ~760 € | ~1.960 € |
| Klasse VI | Zweiter Arbeitsplatz | ~710 € | ~2.010 € |
Richtwerte 2026 für 3.500 € Bruttomonatsgehalt, GKV, keine Kirchensteuer, keine Kinder. Klasse III führt zum Jahresausgleich wenn Partner Klasse V hat — gemeinsame Steuerklärung Pflicht.
Warum unterscheidet sich der Nettolohn so stark zwischen Steuerklassen?
Die Steuerklasse bestimmt nur die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung — nicht die endgültige Jahressteuer. Ehepaare mit Klasse III und V zahlen zusammen dieselbe Jahressteuerlast wie zwei Personen mit Klasse IV. Der Unterschied: Bei III/V fließt viel Netto zum Besserverdiener (Klasse III) und wenig zum Geringverdiener (Klasse V). Beim Jahresausgleich gleicht das Finanzamt aus. Wichtig: Ehepaare mit III/V-Kombination sind zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet.
Die Steuerklasse hat besondere Bedeutung in Lebenssituationen, wo das Nettogehalt die Bemessungsgrundlage für Sozialleistungen ist: Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld I werden vom Nettolohn abgeleitet. Wer einen solchen Bezug plant, sollte rechtzeitig (mindestens 7 Monate vorher bei Elterngeld) in eine günstigere Steuerklasse wechseln.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026 — ab wann fallen keine weiteren SV-Beiträge an?
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben. 2026 gilt: Renten- und Arbeitslosenversicherung: BBG West 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr). Kranken- und Pflegeversicherung: BBG 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Wer mehr verdient, zahlt auf den Anteil über der BBG keine Sozialversicherungsbeiträge mehr — was den Nettolohnanstieg bei höheren Gehältern beschleunigt.
Praktische Folge: Bei 6.000 € Bruttogehalt zahlen Sie auf die letzten 487,50 € (6.000 − 5.812,50) keine KV- und PV-Beiträge mehr. Bei 9.000 € Bruttogehalt zahlen Sie auf 950 € (9.000 − 8.450) auch keine Renten- und AV-Beiträge. Das macht hohe Gehälter überproportional effizient.
Berechnungsformel
Der Nettolohn berechnet sich vereinfacht:
Lohnsteuer = Nach BMF-Lohnsteuertabellen (abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen)
SV-Abzug gesamt = RV 9,3 % + KV ~8,15 % + PV 1,7–2,3 % + AV 1,3 % = ca. 20,5 % (AN-Anteil)
Begrenzung = Nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Der Arbeitgeber zahlt ungefähr dieselben SV-Beiträge noch einmal obendrauf (Arbeitgeberanteil) — sogenannte Lohnnebenkosten von ca. 20 % zusätzlich zum Bruttogehalt.
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Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Warum weicht mein berechnetes Netto vom tatsächlichen Kontoeingang ab?
Mehrere Faktoren können abweichen: (1) Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (z. B. Pendlerpauschale, Behinderten-Pauschbetrag), die die Lohnsteuer senken. (2) Betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Direktversicherung, die das zu versteuernde Einkommen reduziert. (3) Vermögenswirksame Leistungen (VL). (4) Pauschal versteuerte Sachbezüge (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgutscheine). Für das exakte Ergebnis ist immer die tatsächliche Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers maßgeblich.
Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel zu Klasse III?
Ein Wechsel zu Klasse III lohnt sich für den Partner mit dem höheren Einkommen, wenn das gemeinsame Jahreseinkommen stark ungleich verteilt ist (einer verdient deutlich mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens). Besonders wichtig: vor dem Bezug von Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld — diese Leistungen richten sich nach dem letzten Nettolohn. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt, einmal pro Jahr bis zum 30. November möglich.
Was zahle ich als Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt?
Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Bruttogehalt die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung ca. 8,15 % (ohne Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung 1,525 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % — zusammen ca. 20,3 % des Bruttogehalts (bis zur BBG). Für ein Gehalt von 3.500 € zahlt der Arbeitgeber also ca. 710 € an die Sozialversicherung. Dazu kommen Unfallversicherungsbeiträge (berufsgenossenschaftlich, variiert) und ggf. Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Kinderfreibetrag vs. Kindergeld?
Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob das Kindergeld (250 €/Kind/Monat = 3.000 €/Jahr) oder der steuerliche Kinderfreibetrag (8.952 € pro Kind 2026 = ca. 2.240–3.758 € Steuerersparnis je nach Steuersatz) günstiger ist. Ist der Freibetrag günstiger, wird das ausgezahlte Kindergeld verrechnet. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 33 % beginnt der Kinderfreibetrag günstiger zu sein als das Kindergeld.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer — sie wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Die endgültige Steuerschuld wird erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgestellt. Wenn die Lohnsteuer höher war als die tatsächliche Einkommensteuer (z. B. durch Werbungskosten, Sonderausgaben), gibt es eine Erstattung. War sie niedriger (z. B. bei mehreren Jobs, Steuerklasse IV/IV), kommt eine Nachzahlung.
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