Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechnet die voraussichtliche Barauszahlung aus Bruttolohn, Steuermerkmalen und Sozialversicherung. Steuern, Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberkosten werden getrennt ausgewiesen.
Für einen typischen Monatslohn reichen die Standardangaben. Öffnen Sie die Abrechnungsdetails nur für Faktorverfahren, abweichende Versicherungswerte, Freibeträge, Sachbezüge oder Sonderzahlungen.
Lohnabrechnungs-Schätzung 2026
- Abrechnungsfall festlegen — Brutto, Lohnzahlungszeitraum und Steuerklasse müssen zu derselben Abrechnung gehören. Die Steuerklasse steuert den laufenden Lohnsteuerabzug, nicht automatisch die endgültige Jahressteuer.
- Pflege- und Krankenversicherung korrekt abbilden — Alter, Kinderlosenzuschlag, Kinderabschläge, Sachsen sowie GKV- oder PKV-Werte verändern die Sozialbeiträge. Bei PKV sind die tatsächlichen Basis- und Pflegepflichtbeiträge einzutragen.
- Kinderfreibeträge richtig einordnen — Kinderfreibeträge wirken beim laufenden Lohnsteuerabzug vor allem auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage. Die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibetrag erfolgt erst in der Einkommensteuerveranlagung.
- Sachbezug nicht mit Barauszahlung verwechseln — Ein Sachbezug erhöht das steuer- und beitragspflichtige Entgelt, wird aber nicht bar ausgezahlt. Deshalb kann die Barauszahlung niedriger sein als das rechnerische Netto einschließlich Sachbezug.
Was bleibt 2026 vom Bruttolohn übrig?
Der Rechner ermittelt den laufenden Lohnsteuerabzug nach dem endgültigen BMF-Programmablaufplan 2026 und berechnet die eingegebenen Sozialversicherungsbeiträge getrennt davon. Aus Brutto, Steuermerkmalen und Versicherungsstatus entstehen Barauszahlung, Abzüge und Arbeitgeberkosten. Das hinterlegte Kontrollbeispiel mit 5.000 Euro Monatsbrutto ergibt 3.136,67 Euro Barauszahlung.
Das Ergebnis bildet nur die angebotenen Abrechnungsposten ab und ist keine vollständige Lohnabrechnung.
Steuern und Sozialabgaben getrennt zusammenführen
Berechnungsweg im unterstützten Lohnfall
Kontrollbeispiel mit 5.000 Euro Monatsbrutto
| Position | Wert | Rechenhinweis |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 785,83 € | Steuerklasse I, Monat |
| Kranken-/Pflegeversicherung | 427,50 € / 120,00 € | GKV-Zusatzbeitrag 2,5 %, kinderlos |
| Renten-/Arbeitslosenversicherung | 465,00 € / 65,00 € | Arbeitnehmeranteile |
| Barauszahlung | 3.136,67 € | Brutto minus Steuern und Arbeitnehmer-SV |
| Arbeitgeberkosten | 6.047,50 € | Brutto plus unterstützte Arbeitgeberanteile |
Die wichtigsten Eingaben richtig abgrenzen
Bruttolohn und Lohnzahlungszeitraum müssen dieselbe Abrechnung beschreiben. Die Steuerklasse beeinflusst den laufenden Abzug, nicht automatisch die endgültige Jahressteuer. Für einen isolierten Abzugscheck dient der Steuerklassen-Rechner; wer ein vorgegebenes Netto in Brutto zurückrechnen möchte, nutzt den Netto-Brutto-Rechner. Eine iterative Rückrechnung ist eine andere Aufgabe als diese Vorwärtsberechnung.
GKV oder PKV müssen passend zum tatsächlichen Versicherungsstatus gewählt werden. In der GKV steuern Zusatzbeitrag, Alter, Elternstatus, Kinder unter 25 und Sachsen die unterstützten Anteile. Bei PKV sind die tatsächlichen Basis- und Pflegepflichtbeiträge sowie ein möglicher Arbeitgeberzuschuss erforderlich. Der Rechner schätzt keinen individuellen Privattarif.
Die Lohnsteuermerkmale sollten aus einer aktuellen Abrechnung oder amtlichen Bescheinigung stammen. Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag und Faktor sind keine frei wählbaren Stellschrauben. Kinderfreibeträge wirken im laufenden Verfahren vor allem auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Maßstabsteuer; die Günstigerprüfung mit Kindergeld erfolgt erst in der Einkommensteuerveranlagung.
Arbeitslosengeld ist kein normaler Arbeitslohn. Für eine gesonderte Leistungsorientierung verwenden Sie den Arbeitslosengeld-Rechner. Finanzierungsraten gehören ebenfalls nicht in die Lohnabrechnung; sie lassen sich im Annuitätenrechner getrennt modellieren. So bleibt erkennbar, ob eine Veränderung aus dem Netto oder aus privaten Ausgaben stammt.
Sachbezug, Sonderzahlung und Jahresvergleich
Ein Sachbezug erhöht das steuer- und beitragspflichtige Entgelt, wird aber nicht bar ausgezahlt. Der Rechner zieht ihn deshalb nach der Steuer- und Beitragsrechnung von der Auszahlung ab. Bei einem hohen Sachbezug kann die Barauszahlung sehr klein oder rechnerisch negativ werden. Das ist ein Warnsignal für die gewählte Modellkonstellation und kein automatischer Zahlungsanspruch.
Für Bonus, Weihnachtsgeld oder eine andere Sonderzahlung benötigt das PAP den voraussichtlichen regelmäßigen Jahresarbeitslohn und weitere Jahreswerte. Eine Einmalzahlung darf nicht einfach als zusätzlicher normaler Monatslohn eingegeben werden. Unterjährige Arbeitgeberwechsel, bereits gezahlte sonstige Bezüge und mehrere Beschäftigungen können zusätzliche Abrechnungsdaten erfordern, die dieser Verbraucherpfad nicht vollständig erhebt.
Die Jahreswerte sind Hochrechnungen aus dem gewählten Abrechnungsfall. Sie unterstellen nicht, dass jeder Monat identisch bleibt. Änderungen von Gehalt, Zusatzbeitrag, Steuerklasse, Kirchensteuermerkmalen oder Kinderstatus sollten als neuer Fall gerechnet werden. Der Gehaltserhöhungsrechner vergleicht zwei dokumentierte Gehaltsstände, ohne sie zu einer einzigen Abrechnung zu vermischen.
Vom Ergebnis zur Haushaltsplanung
Die Barauszahlung ist der Ausgangspunkt für ein Haushaltsbudget, aber nicht zwingend der tatsächliche Kontoeingang. Betriebliche Altersvorsorge, Pfändungen, Vorschüsse, vermögenswirksame Leistungen, Reisekosten und individuelle Arbeitgeberpositionen sind nur enthalten, wenn ein eigenes Feld vorhanden ist. Vergleichen Sie jede Abweichung positionsweise mit der Lohnabrechnung.
Bei Kurzarbeit verändert sich die Abrechnung durch ausgefallenes Entgelt und eine Entgeltersatzleistung. Dafür ist der Kurzarbeitergeldrechner vorgesehen. Grundsicherungsgeld und andere bedarfsabhängige Leistungen folgen wiederum eigenen Haushalts- und Vermögensregeln. Dividenden sind Kapitalerträge und gehören nicht in das Arbeitsentgelt. Getrennte Rechner verhindern, dass unvergleichbare Brutto-, Netto- und Leistungsbegriffe vermischt werden.
Quellen und Grundlagen
Der endgültige BMF-Programmablaufplan 2026 legt die maschinelle Berechnung von Lohnsteuer, SolZ und Kirchensteuer-Maßstabsteuer fest.
BMF Programmablaufpläne 2026§ 39b EStG bildet die gesetzliche Grundlage für die Einbehaltung der Lohnsteuer.
§ 39b EStG§ 32a EStG enthält den im PAP verwendeten Einkommensteuertarif.
§ 32a EStGDas offizielle Faktenblatt dokumentiert Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen der Sozialversicherung 2026.
GKV-Spitzenverband – Rechengrößen 2026Der amtliche BMF-Steuerrechner dient als unabhängiger Kontrollweg für den Lohnsteuerteil.
BMF Steuerrechner