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Kurzarbeitsgeld-Rechner 2026

Von  ·  Aktualisiert Juni 2026

Wie viel Kurzarbeitergeld erhalte ich? Bruttogehalt und Ausfallstunden eingeben — KuG nach offizieller BA-Formel sofort.

€/Mon.
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Ihr Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld pro Monat
Anteiliges Bruttogehalt (ausgezahlt)
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Netto mit Kurzarbeit gesamt
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Was bedeutet das?
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Kostenlos einbettbar — Quellenangabe FlinkRechner.de erwünscht.

So funktioniert es
  1. Leistungssatz 60 % oder 67 % — Arbeitnehmer ohne Kind erhalten 60 % des pauschalierten Nettolohnausfalls. Mit mind. einem Kind im Haushalt: 67 %. Der Leistungssatz gilt für den ausgefallenen Teil der Arbeitszeit. Für den tatsächlich geleisteten Teil wird das normale Gehalt gezahlt.
  2. Gestaffelte Erhöhung bei längerer Kurzarbeit — Bei Kurzarbeit über 3 Monate steigt der Satz: ab dem 4. Monat 70/77 %, ab dem 7. Monat 80/87 % (ohne/mit Kind). Voraussetzung: Ausfall von mind. 50 %. Diese Regelung war während COVID dauerhaft eingeführt worden — aktuell gelten die Grundsätze des SGB III ohne diese Erhöhung (Stand 2026). Prüfen Sie aktuelle BA-Informationen.
  3. Arbeitgeber trägt SV-Beiträge — Der Arbeitgeber trägt die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf die ausgefallenen Stunden (mindestens auf 80 % des Ausgangsentgelts) — also auch den Arbeitnehmeranteil. Das ist eine erhebliche Entlastung für den Arbeitnehmer.

Kurzarbeitergeld nach Ausfallgrad — Richtwerte 3.500 € Brutto, Stk. I, kein Kind

ArbeitsausfallKuG/Mon.Anteiliges GehaltGesamteinkommen
10 % Ausfall~49 €~3.150 € Brutto~2.530 €
25 % Ausfall~122 €~2.625 € Brutto~2.240 €
50 % Ausfall~244 €~1.750 € Brutto~1.660 €
75 % Ausfall~366 €~875 € Brutto~1.075 €
100 % Ausfall~488 €0 € Brutto~488 €

Richtwerte. KuG = 60 % × pauschalisiertes Netto des Ausfallteils. Tatsächlicher Betrag hängt von Lohnsteuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Arbeitgeber rechnet exakt nach SGB III § 106.

KuG-Vergleich: mit und ohne Kind, verschiedene Steuerklassen

KonstellationLeistungssatzKuG (50 % / 3k €)
Stk. I, kein Kind60 %~200 €/Mon.
Stk. I, mit Kind67 %~223 €/Mon.
Stk. III, kein Kind60 %~226 €/Mon.
Stk. III, mit Kind67 %~253 €/Mon.
Stk. V, kein Kind60 %~161 €/Mon.

Steuerklasse III bringt höheres KuG weil das pauschalierte Netto höher ist (weniger LSt-Abzug). Richtwerte — genaue Berechnung durch Arbeitgeber nach BA-Tabellen.

Was Arbeitnehmer in Kurzarbeit wissen müssen

Kurzarbeit bedeutet: Sie behalten Ihren Job und Ihre Sozialversicherungsansprüche laufen weiter. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) auf mindestens 80 % des ursprünglichen Bruttoentgelts. Das schützt Ihre Rentenansprüche und den Krankenversicherungsschutz vollständig.

Darf ich in Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen? Ja — unter bestimmten Bedingungen. Das Nebeneinkommen wird auf das KuG angerechnet, wenn Arbeitgeber und BA zustimmen. Bei systemrelevanten Berufen (Pflege, Landwirtschaft, Lebensmittelhandel) gab es während COVID erleichterte Regelungen, die aber ausgelaufen sind. Generell: Nebenjob in Kurzarbeit immer mit Arbeitgeber und ggf. BA abstimmen.

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Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Voraussetzungen: (1) Betrieb hat KuG beim Arbeitsamt angemeldet. (2) Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (3) Arbeitsausfall ist vorübergehend und unvermeidbar. (4) Mindestens 10 % der Belegschaft sind betroffen (§ 96 SGB III). (5) Ausfall von mindestens 1 Stunde. Arbeitnehmer können KuG nicht selbst beantragen — das macht der Arbeitgeber. Maximale Bezugsdauer: 12 Monate (kann per Verordnung verlängert werden, wie in COVID auf 24 Monate).

Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?

KuG selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG). Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das sonstige Einkommen. Konkret: Im Jahresausgleich wird KuG zum Einkommen addiert, der Steuersatz auf dieser Basis ermittelt — und dieser höhere Satz wird auf das sonstige (steuerpflichtige) Einkommen angewandt. Das kann zu Steuernachzahlungen führen. Wer KuG bezieht, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 EStG).

Kann der Arbeitgeber KuG aufstocken?

Ja — Arbeitgeber können das KuG freiwillig auf bis zu 100 % des Nettoeinkommens aufstocken. Dieser Aufstockungsbetrag unterliegt der Sozialversicherungspflicht, wenn er 80 % des Bruttoentgelts übersteigt. Gewerkschaftlich organisierte Betriebe haben oft tarifliche Aufstockungsregelungen. Die Aufstockung ist eine rein arbeitgeberfreiwillige Leistung — kein Anspruch ohne Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Was passiert mit meiner Rente während der Kurzarbeit?

Die Rentenversicherungsbeiträge werden auf mindestens 80 % des Bruttoentgelts vor der Kurzarbeit entrichtet — komplett vom Arbeitgeber (§ 100 SGB III). Das schützt die Rentenansprüche vollständig. Bei KuG-Bezug sammeln Sie also Rentenpunkte, als würden Sie 80 % Ihrer normalen Arbeit leisten. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Arbeitslosigkeit, wo die Rentenansprüche deutlich geringer sind.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Finanzen. Dort finden Sie weitere Rechner für Arbeitslosengeld, Brutto-Netto und Steuerklassen.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Vereinfachte Berechnung nach BA-KuG-Formel. Tatsächliche KuG-Berechnung durch den Arbeitgeber nach Lohnabrechnung. Für genauen Betrag: Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers oder BA-Auskunft.