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Steuerklassen-Rechner 2026: Abzüge vergleichen

Von  ·  Aktualisiert Juli 2026  ·  Geprüft 27. Juli 2026

Vergleicht den monatlichen Lohnsteuerabzug zweier Personen bei denselben Eingaben. Ein höherer Zahlbetrag ist keine Steuerersparnis und keine Empfehlung.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.
€/Mon.

Regelmäßiges steuerpflichtiges Monatsbrutto von Person 1 ohne frei geschätzte Netto- oder Jahreswerte.

€/Mon.

Regelmäßiges steuerpflichtiges Monatsbrutto von Person 2 für denselben Monat.

Nur bestätigen, wenn ein Faktor vom Finanzamt gebildet und in den ELStAM oder Unterlagen ausgewiesen ist.

Amtlich eingetragener Faktor. Den Beispielwert durch den tatsächlich dokumentierten Faktor ersetzen.

Kinderfreibetragszähler, der für den Vergleich bei beiden Personen zugrunde gelegt werden soll.

Kirchensteuerpflicht und Satz nach dem maßgeblichen Bundesland auswählen.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Erweiterte Merkmale 2 Felder
%

Technisches Ausweichfeld für einen abweichenden Satz. Im Normalfall genügt die Auswahl „Kirchensteuer“.

%

Kassenindividueller GKV-Zusatzbeitrag als Gesamtprozentsatz für beide Modellfälle.

Ihr Steuerklassen-Vergleich

Höchster monatlicher Modell-Zahlbetrag
IV/IV
III/V und V/III
IV/IV mit dokumentiertem Faktor
Modell-Einordnung und Jahresspanne
Was bedeutet das?
So funktioniert es
  1. Beide Monatsbruttolöhne eintragen — Verwenden Sie regelmäßige Bruttolöhne für denselben Zeitraum und denselben Rechtsstand.
  2. Faktor nur aus Unterlagen übernehmen — Ohne amtlich gebildeten Faktor die Faktorvariante nicht als reale Alternative werten.
  3. Monatsabzug richtig lesen — Der Vergleich zeigt Liquidität während des Jahres, nicht die endgültige gemeinsame Einkommensteuer.
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Kostenlos einbettbar — Quellenangabe FlinkRechner.de erwünscht.


Welche Steuerklassenkombinationen werden verglichen?

Der Rechner berechnet für zwei Monatsbruttolöhne die modellierten Zahlbeträge bei IV/IV, III/V und V/III. IV/IV mit Faktor wird nur einbezogen, wenn ein amtlich gebildeter Faktor bestätigt und eingetragen wurde. Die Varianten verwenden dieselben Kinder-, Kirchensteuer- und Krankenversicherungsmerkmale.

Lohnsteuerabzugkeine SteuerersparnisFaktor belegen

Die Steuerklassen verändern den laufenden Lohnsteuerabzug. Die endgültige gemeinsame Einkommensteuer entsteht erst in der Veranlagung.

Vom Monatsvergleich zur passenden Detailrechnung

Der Lohnsteuer-Rechner zeigt den Abzug für eine einzelne Person und eine konkrete Steuerklasse. Mögliche Auswirkungen eines Wechselzeitpunkts auf eine Familienleistung gehören in den Elterngeldrechner. Bereits gezahlte Lohnsteuer und ein späterer Bescheid lassen sich getrennt im Steuererstattungs-Rechner vergleichen.

Der Steuerklassen-Rechner selbst beantwortet nur die Liquiditätsfrage: Wie unterscheiden sich die modellierten monatlichen Lohnzahlungsbeträge bei denselben beiden Bruttolöhnen und denselben unterstützten Abzugsmerkmalen? Er berechnet weder den optimalen Wechselzeitpunkt noch eine sichere Nachzahlung, Erstattung oder Leistungshöhe.

Unterjähriger Abzug und Jahresveranlagung

Lohnsteuerabzug statt SteuerersparnisDie Varianten verändern den unterjährigen Abzug und die Liquidität; die endgültige Jahressteuer wird separat veranlagt.Steuerklassen vergleichen LiquiditätMonatsabzug ist nicht die endgültige JahressteuerEinkommen AMonatsbruttoPerson 1Einkommen BMonatsbruttoPerson 2PAP 2026Lohnsteuerabzugje VarianteMonatliche VariantenIV / IVNettoIII / VNettoIV / IV FaktorNettoJahresveranlagungentscheidet endgültigAbzugsvergleich, keine Ersparnis-Empfehlung
Der Monatsvergleich beantwortet eine Liquiditätsfrage. Er ersetzt keine Berechnung der endgültigen gemeinsamen Einkommensteuer.

Beispiel: 5.000 und 3.000 Euro Monatsbrutto

Das gespeicherte Rechenbeispiel verwendet 5.000 € Monatsbrutto für Person 1 und 3.000 € für Person 2, einen Kinderfreibetrag von 1, keinen Kirchensteuerabzug, einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einen dokumentierten Faktor von 0,900. Das Modell ergibt zusammen 5.217,42 € Lohnzahlungsbetrag bei IV/IV, 5.266,01 € bei III/V und 4.976,76 € bei V/III. IV/IV mit dem dokumentierten Faktor erreicht 5.326,59 € pro Monat. Die Jahresspanne der Varianten beträgt 4.197,96 €. Das ist ein Abzugs- und Liquiditätsunterschied, keine endgültige Steuerersparnis.

Berechnete Varianten

Jede Person wird separat nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren berechnet; anschließend werden die Modell-Zahlbeträge addiert.

IV/IVbeide Personen mit Steuerklasse IV
III/VPerson 1 mit III, Person 2 mit V
V/IIIPerson 1 mit V, Person 2 mit III
IV/IV mit Faktorbeide Personen mit IV und dem dokumentierten Faktor

Wie ist das Ergebnis zu verstehen?

Der höchste monatliche Zahlbetrag ist keine automatische Empfehlung. Steuerklassen verteilen den Lohnsteuerabzug zwischen den Personen und über das Jahr; sie ändern nicht allein die endgültige gemeinsame Einkommensteuer.

III/V und V/III führen häufig zu einer ungleichen Verteilung der monatlichen Abzüge. Neben der Haushaltssumme sollten deshalb die individuellen Zahlbeträge und die laufende finanzielle Belastung beider Personen betrachtet werden.

Beim Faktorverfahren ist der Faktor ein amtliches Lohnsteuerabzugsmerkmal. Ein frei gewählter Wert bildet keine reale Steuerklassenvariante ab. Ändern sich Löhne, weitere Dienstverhältnisse, Freibeträge oder andere ELStAM-Merkmale, muss der Vergleich neu gerechnet werden.

Die angezeigte Jahresspanne ist die Monatsdifferenz mal zwölf bei unveränderten Eingaben. Sonderzahlungen, unterjährige Wechsel, schwankende Löhne und Zeiten ohne laufenden Bezug werden nicht automatisch simuliert.

Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosen- oder Krankengeld folgen eigenen Bemessungsregeln. Der Rechner prognostiziert weder diese Leistungen noch eine spätere Erstattung oder Nachzahlung.

Für die Haushaltsplanung sollte eine höhere monatliche Auszahlung nicht vollständig als dauerhafte Ersparnis verplant werden. Bei schwankenden Vergütungen, weiteren Einkünften oder einem deutlichen Einkommensgefälle kann eine Rücklage sinnvoll sein. Rechnen Sie den Vergleich nach Gehaltsänderungen, einem Arbeitgeberwechsel oder einer veränderten Familienkonstellation erneut. So bleibt sichtbar, ob die gewählte Verteilung noch zu den aktuellen Monatslöhnen und zur gewünschten Liquiditätsaufteilung passt.

Häufige Fragen zu Steuerklassen

Welche Steuerklasse spart am meisten Steuer?

Aus dem Monatsvergleich ergibt sich keine endgültige Steuerersparnis. Die Kombination beeinflusst vor allem, wie der Lohnsteuerabzug während des Jahres verteilt wird.

Warum darf ich den Faktor nicht schätzen?

Der Faktor wird vom Finanzamt aus den gemeldeten Verhältnissen gebildet und als Lohnsteuermerkmal bereitgestellt. Ein frei gewählter Wert ist keine reale Abrechnungsgrundlage.

Zeigt der Rechner eine mögliche Nachzahlung?

Nein. Dafür wären die vollständigen Jahresdaten, weitere Einkünfte, Abzüge, Vorauszahlungen und bereits einbehaltene Steuern erforderlich.

Quellen und Grundlagen

Gesetzliche Lohnsteuerklassen.

§ 38b EStG

Voraussetzungen und Berechnung des Faktorverfahrens.

§ 39f EStG

Pflichtveranlagung in den gesetzlich bestimmten Fällen.

§ 46 EStG

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Vergleich des Lohnsteuerabzugs nach BMF-PAP 2026. Keine Steuerklassenempfehlung, keine Prognose von Nachzahlung, Erstattung oder Lohnersatzleistungen und keine vollständige Jahresveranlagung.