Minijob-Rechner 2026
Was verdiene ich netto im Minijob und was zahlt der Arbeitgeber? Verdienst eingeben — Abgaben, RV-Opt-in-Entscheidung und Midijob-Vergleich sofort.
Ihr Minijob-Ergebnis
- Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat — Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 10 × Mindestlohn × 130/30 Stunden. Bei Mindestlohn 13,90 € (2026): 13,90 × 130/3 × 10/12 ≈ 603 €/Monat. Die Grenze gilt im Monat — einzelne Überschreitungen bis 2× im Jahr sind erlaubt (Ausnahme: vorhersehbar).
- RV-Opt-in lohnt sich fast immer — Als Minijobber zahlen Sie einen reduzierten RV-Beitrag (voller Satz 18,6 % − AG-Pauschale 15 % = 3,6 % Eigenanteil). Dafür erwerben Sie volle Rentenansprüche, sind versichert und haben Zugang zu Reha-Leistungen. Kosten: ca. 20 €/Monat bei 603 € Verdienst. Empfehlung: opt-in fast immer sinnvoll — außer wenn Sie bereits anderweitig RV-versichert sind.
- Midijob-Übergangszone nutzen — Zwischen 603,01 € und 2.000 €/Monat gilt die Midijob-Gleitzone: SV-Beiträge steigen gleitend von ca. 10 % auf den vollen Satz (~20 %). Das macht Verdiensterhöhungen über die Minijob-Grenze hinaus weniger "teuer". Ein Sprung von 603 auf 700 € kostet nicht sofort volle SV-Beiträge.
Abgaben beim gewerblichen Minijob 2026 (Arbeitgeberseite)
| Abgabe | Satz | Bei 603 € | Träger |
|---|---|---|---|
| RV-Pauschalbeitrag | 15,0 % | 83,40 € | Arbeitgeber |
| KV-Pauschalbeitrag | 13,0 % | 72,28 € | Arbeitgeber |
| Pauschalsteuer | 2,0 % | 11,12 € | Arbeitgeber |
| Umlage U1 (Krankheit) | 1,1 % | 6,12 € | Arbeitgeber |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,24 % | 1,33 € | Arbeitgeber |
| Insolvenzgeldumlage | 0,09 % | 0,50 € | Arbeitgeber |
| Summe AG-Kosten | ~31,4 % | ~174 € | Gesamtkosten: ~730 € |
AN-Seite: keine Abzüge vom Verdienst (außer bei RV opt-in: 3,6 % = ~20 €). Nettoverdienst = Bruttoverdienst (603 €) oder 603 − 22 € = 581 € bei RV opt-in. Haushaltsminijob: günstigere AG-Sätze.
Minijob vs. Midijob — Nettoverdienst in der Übergangszone
| Bruttoverdienst | Zone | AN-SV ca. | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| 500 € | Minijob | 0 € (opt-out) | ~500 € |
| 603 € | Minijob-Grenze | 0 € (opt-out) | ~603 € |
| 600 € | Midijob | ~22 € | ~578 € |
| 700 € | Midijob | ~44 € | ~656 € |
| 1.000 € | Midijob | ~106 € | ~894 € |
| 1.500 € | Midijob | ~220 € | ~1.280 € |
| 2.000 € | Midijob (Ende) | ~330 € | ~1.670 € |
Midijob-Gleitzone: SV-Beiträge steigen gleitend. AN-SV bei Midijob: reduzierter Beitrag nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Kein "harter" Sprung beim Übergang von Mini- auf Midijob. Lohnsteuer bei diesen Beträgen meist 0 € (unter Grundfreibetrag).
RV opt-in: Warum die 20 € Eigenanteil fast immer lohnen
Als Minijobber zahlt der Arbeitgeber 15 % Rentenversicherungspauschale. Der eigene Eigenanteil für volle RV-Ansprüche beträgt nur die Differenz zum vollen RV-Beitrag: 18,6 % − 15 % = 3,6 % des Verdienstes. Bei 603 €/Monat sind das ca. 20 €. Dafür bekommen Sie: volle Rentenansprüche, Zugang zu DRV-Rehabilitationsleistungen, Anrechnung der Beschäftigungszeit für besondere Rentenarten (z. B. Rente für langjährig Versicherte).
Wer über mehrere Jahre im Minijob beschäftigt ist, sollte opt-in wählen. Bei 5 Jahren mit 603 €/Monat und opt-in: ca. 1.200 € Rentenansprüche aufgebaut (0,5 Entgeltpunkte, Rentenwert 40,17 € × 0,5 × 60 Monate ÷ 12 = grob). Ohne opt-in: 0 Entgeltpunkte. Ausnahme: Wer bereits anderweitig rentenversichert ist (Hauptjob, Beamter, Selbstständiger mit RV-Pflicht) und die Minijob-Zeiten sowieso angerechnet bekommt.
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Häufige Fragen zum Minijob
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja — aber nur einer ist steuerfrei. Der erste Minijob gilt als "Minijob" mit Pauschalsätzen. Jeder weitere Minijob wird zum ersten addiert und bei Überschreitung der Grenze (603 €/Monat gesamt) sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ist immer nur einmal erlaubt — zwei Minijobs mit demselben Arbeitgeber sind nicht möglich.
Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub und Krankengeld?
Urlaub: Ja — Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte (anteilig nach Arbeitstagen). Bei 2 Tagen/Woche: 12 Urlaubstage/Jahr (gesetzliches Minimum). Krankengeld: Nein — nur GKV-Pflichtversicherte (Hauptjob) haben Anspruch auf Krankengeld. Minijobber sind nicht über den Minijob krankenversichert. Lohnfortzahlung bei Krankheit (6 Wochen) gilt aber auch für Minijobber durch das EFZG.
Wie melde ich einen Minijob an?
Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) an. Dafür ist eine Betriebsnummer erforderlich. Die Anmeldung erfolgt online über das ELENA-Verfahren oder per Haushaltsscheck (für Haushaltsminijobs). Als Arbeitnehmer müssen Sie dem Arbeitgeber Ihre Steuer-ID und Rentenversicherungsnummer mitteilen. Keine separate Anmeldung beim Finanzamt nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und kurzfristiger Beschäftigung?
Minijob: Dauerhaft, max. 603 €/Monat, keine Lohnsteuer, Pauschalbeiträge AG. Kurzfristige Beschäftigung: Max. 70 Arbeitstage oder 3 Monate/Jahr, beliebige Verdiensthöhe, keine SV-Pflicht, aber Lohnsteuer normal (oder Pauschal-25 %). Unterschied: Minijob ist auf Dauer angelegt, kurzfristige Beschäftigung auf absehbare Zeit befristet. Ferienjobs von Schülern sind oft kurzfristige Beschäftigung (kein SV-Beitrag, aber Lohnsteuer).
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