Arbeitslosengeld-Rechner 2026 – ALG I Höhe und Dauer schätzen
Beitragspflichtiges Entgelt eingeben und eine unverbindliche Schätzung von täglichem ALG I, Monatsbetrag, Bezugsdauer und Nebenverdienst-Anrechnung erhalten.
Für eine schnelle Schätzung reicht das durchschnittliche beitragspflichtige Monatsbrutto. Nutzen Sie den Detailmodus nur, wenn Gesamtentgelt und Bemessungstage aus Unterlagen bekannt sind.
Gemeint ist das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Brutto im Bemessungszeitraum, nicht das letzte Auszahlungsnetto.
Addieren Sie nur beitragspflichtiges Entgelt des verwendeten Bemessungszeitraums. Einmalzahlungen können anders behandelt werden.
Übernehmen Sie die Tage aus der Arbeitsbescheinigung oder einem Bescheid. 365 ist nur der typische volle Jahreszeitraum.
67 Prozent gelten nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllt sind. Ein Kind im Haushalt allein genügt nicht in jedem Fall.
Tragen Sie anrechenbare versicherungspflichtige Monate innerhalb der maßgeblichen Rahmenfrist ein. Dieser Wert steuert die geschätzte Bezugsdauer.
Verwenden Sie den monatlich anrechenbaren Betrag nach zulässigen Abzügen, nicht automatisch den Bruttolohn aus dem Nebenjob.
Der gesetzliche Standardfreibetrag beträgt häufig 165 Euro. Ein höherer individueller Freibetrag muss nachweisbar sein.
Ihr Arbeitslosengeld I (Schätzung)
- Bemessungsentgelt wählen — Nutzen Sie im einfachen Modus das durchschnittliche beitragspflichtige Monatsbrutto oder im Detailmodus Gesamtentgelt und Bemessungstage.
- Leistungssatz und Dauer trennen — Ein berücksichtigungsfähiges Kind ändert den Prozentsatz. Alter und Versicherungsmonate bestimmen separat die maximale Bezugsdauer.
- Nebenverdienst nur bei Bedarf öffnen — Tragen Sie nur den anrechenbaren Betrag und einen tatsächlich einschlägigen Freibetrag ein.
Wie hoch ist ALG I 2026?
Der Arbeitslosengeld-Rechner schätzt Höhe und Bezugsdauer von ALG I für 2026. Aus dem beitragspflichtigen Entgelt wird zunächst ein tägliches Bemessungsentgelt und daraus ein pauschaliertes Netto abgeleitet. Davon werden 60 Prozent oder bei erfülltem Kindstatus 67 Prozent angesetzt. Für den Monatswert rechnet die Bundesagentur mit 30 Leistungstagen. Alter und anrechenbare Versicherungsmonate bestimmen getrennt die mögliche Bezugsdauer; Nebenverdienst kann den Auszahlungsbetrag mindern.
Nutzen Sie für die Eingaben möglichst Arbeitsbescheinigung, Entgeltabrechnungen und Steuermerkmale. Das tatsächlich ausgezahlte letzte Netto ist nicht die amtliche Bemessungsgrundlage.
Vom Brutto zum täglichen Leistungssatz
Kontrollbeispiel mit eingefrorenen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 1.407,90 € |
| Kontrolle 1 | 46,93 € pro Tag |
| Kontrolle 2 | 36,84 € Abzüge/Tag |
| Kontrolle 3 | 12 Monate |
| Kontrolle 4 | 16.894,80 € |
Amtlicher Rechenweg und Aussagegrenze
ALG I ist nicht einfach ein Prozentsatz des letzten Auszahlungsnettos. Das Kontrollbeispiel leitet aus dem täglichen Bemessungsentgelt pauschalierte Sozialabgaben, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ab. Erst das so bestimmte Leistungsentgelt wird mit 60 oder 67 Prozent multipliziert. Im Beispiel ergeben sich 46,93 Euro pro Tag beziehungsweise 1.407,90 Euro für den pauschalen 30-Tage-Monat.
Bemessungszeitraum, beitragspflichtiges Entgelt, Steuerklasse, Kindstatus und Leistungsjahr müssen zum amtlichen Rechenweg passen. Ein selbst eingegebenes Monatsnetto ersetzt diese Brücke nicht. Einmalzahlungen, Sonderfälle und unvollständige Versicherungszeiten können eine individuelle Prüfung erfordern.
Die Bezugsdauer wird aus Alter und versicherungspflichtigen Monaten abgeleitet. Sperrzeit, Ruhen, Verfügbarkeit, Arbeitslosmeldung und Anspruchsvoraussetzungen sind eigene Rechtsfragen und werden nicht aus der reinen Höhe entschieden. Nebenverdienst ist mit Zeitraum und anrechenbaren Beträgen getrennt zu dokumentieren.
Welche Angaben häufig falsch eingetragen werden
Beim einfachen Modus gehört das durchschnittliche beitragspflichtige Monatsbrutto in das Feld. Nicht geeignet sind das letzte Netto, das vertragliche Jahresgehalt ohne Zeitbezug oder ein Monat mit ungewöhnlich hoher Sonderzahlung. Im Detailmodus müssen Gesamtentgelt und Bemessungstage denselben Zeitraum abbilden.
Für den erhöhten Leistungssatz ist nicht nur entscheidend, ob Sie Kinder haben. Maßgeblich ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den 67-Prozent-Satz erfüllt sind. Bei Unsicherheit ist die 60-Prozent-Variante die vorsichtigere Planung.
Die Versicherungsmonate beeinflussen die Bezugsdauer. Tragen Sie nur anrechenbare Zeiten ein und prüfen Sie insbesondere bei längeren Unterbrechungen, ob die Zeiten innerhalb der maßgeblichen Rahmenfrist liegen.
Nebenverdienst und Bescheid richtig vergleichen
Ein Nebenjob muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Wer 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet, gilt grundsätzlich nicht mehr als arbeitslos. Beim Einkommen bleibt häufig ein Freibetrag von 165 Euro im Monat; darüber liegende anrechenbare Beträge können das ALG I mindern.
Vergleichen Sie den Rechner nicht direkt mit dem letzten Nettogehalt. Prüfen Sie im Bescheid zuerst tägliches Bemessungsentgelt, pauschalierte Abzüge, Leistungssatz, tägliches ALG I und Zahl der Leistungstage. Ein Monatsbetrag kann sich allein durch die pauschale 30-Tage-Regel von einer üblichen Gehaltsabrechnung unterscheiden.
Sperrzeiten, Ruhenszeiten, verkürzte Bemessungszeiträume und weitere Anspruchsvoraussetzungen werden nicht aus dem Betrag entschieden. Solche Fälle gehören in die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit.
So nutzen Sie das Ergebnis für Ihre Planung
Planen Sie mit dem geschätzten Auszahlungsbetrag und nicht mit dem früheren Netto. Stellen Sie Miete, Versicherungen, Kredite und notwendige Lebenshaltungskosten gegenüber und kennzeichnen Sie offene Bescheidfragen separat.
Speichern Sie Berechnungsdatum, Eingaben und verwendete Unterlagen. Ändern Sie bei Szenarien jeweils nur einen Wert, etwa Entgelt, Kindstatus oder Nebenverdienst. So bleibt erkennbar, wodurch sich das Ergebnis verändert.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I
Sind ALG I einfach 60 oder 67 Prozent meines letzten Nettos?
Nein. Die Bundesagentur leitet aus dem beitragspflichtigen Entgelt ein pauschaliertes tägliches Netto ab. Erst davon werden 60 oder 67 Prozent berechnet.
Warum zeigt der Rechner einen Betrag für 30 Tage?
Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet. Für einen vollen Monat werden unabhängig von der tatsächlichen Monatslänge 30 Leistungstage angesetzt.
Wie viel darf ich neben ALG I verdienen?
Häufig bleiben 165 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Individuelle Abzüge oder ein höherer Freibetrag können gelten; außerdem muss die Arbeitszeit grundsätzlich unter 15 Stunden pro Woche bleiben.
Ist die berechnete Bezugsdauer verbindlich?
Nein. Sie ist eine Schätzung aus Alter und Versicherungsmonaten. Verbindlich sind die Prüfung und der Bescheid der Bundesagentur für Arbeit.
Quellen und Grundlagen
Der amtliche Rechner „Offizieller Arbeitslosengeld-Rechner“ dient zur Kontrolle des ausgewiesenen Rechenstands.
Offizieller Arbeitslosengeld-RechnerDie Rechtsquelle „§ 149 SGB III – Leistungssatz“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 149 SGB III – LeistungssatzDie Rechtsquelle „§ 155 SGB III – Anrechnung von Nebeneinkommen“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 155 SGB III – Anrechnung von NebeneinkommenDie amtliche Quelle „Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe und Dauer“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe und DauerDie amtliche Quelle „Merkblatt 1 für Arbeitslose 2026“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Merkblatt 1 für Arbeitslose 2026