Über uns Kontakt Impressum

Arbeitslosengeld-Rechner 2026 (ALG I)

Von  ·  Aktualisiert Juni 2026

Wie viel ALG I erhalten Sie? Bruttogehalt, Steuerklasse und Kinderstatus eingeben — der Rechner zeigt die voraussichtliche Höhe und maximale Bezugsdauer.

€/Monat

Ihr Arbeitslosengeld I (Schätzung)

ALG I pro Monat (ca.)
Leistungssatz
Maximale Bezugsdauer
Gesamtleistung max. (Dauer × Rate)
Höchstbetrag 2026 (West)
Was bedeutet das?
Teilen

Code kopieren und auf einer beliebigen Webseite einfügen:

Kostenlos einbettbar — Quellenangabe FlinkRechner.de erwünscht.

So funktioniert es
  1. Bruttogehalt der letzten 12 Monate eingeben — Maßgeblich ist das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttogehalt der letzten 12 abgerechneten Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Einmalige Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig eingerechnet, sofern sie regelmäßig gezahlt wurden.
  2. Steuerklasse beachten — sie ist entscheidend — Das ALG I wird vom pauschalierten Nettoentgelt berechnet, das von der Steuerklasse abhängt. Steuerklasse III liefert das höchste Netto — und damit das höchste ALG I. Wer eine Arbeitslosigkeit voraussieht, kann durch einen rechtzeitigen Steuerklassenwechsel zu III das spätere ALG I deutlich erhöhen. Der Wechsel muss wirksam sein, bevor die Arbeitslosigkeit beginnt.
  3. Bezugsdauer aus Tabelle ablesen — Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Anzahl der Beitragsmonate in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) ab. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten erreichen nur Personen ab 58 Jahre mit mindestens 48 Beitragsmonaten.
  4. Ergebnis als Orientierung verstehen — Dieser Rechner liefert eine Näherung. Die Bundesagentur berechnet das pauschalierte Leistungsentgelt nach amtlichen Tabellen (§ 153 SGB III) — nicht nach tatsächlichem Netto. Für eine verbindliche Auskunft: Arbeitsagentur oder offizieller ALG-Rechner unter arbeitsagentur.de.

ALG-I-Richtwerte 2026 — nach Bruttoeinkommen und Leistungssatz

Brutto/Mon.ALG I 60 % (kein Kind)ALG I 67 % (1+ Kind)ALG I 67 % (Stk. III)
2.000 €~960 €~1.072 €~1.168 €
2.500 €~1.200 €~1.340 €~1.460 €
3.000 €~1.440 €~1.608 €~1.752 €
3.500 €~1.680 €~1.876 €~2.044 €
4.000 €~1.920 €~2.144 €~2.336 €
Ab ~4.750 €~2.133 € (Höchst.)~2.390 € (Höchst.)~2.390 € (Höchst.)

Stark vereinfachte Richtwerte (Leistungsentgelt ≈ Brutto × 0,80 als Näherung). Tatsächliche Berechnung nach § 153 SGB III-Tabellen. BBG AV West 2026: 8.450 €/Monat. Höchst. = Höchstbetrag.

ALG I Bezugsdauer nach Alter und Beitragsmonaten (§ 148 SGB III)

BeitragsmonateUnter 50 J.50–54 J.55–57 J. / Ab 58 J.
12 Monate (Mindestanwartschaft)6 Monate6 Monate6 Monate / 6 Monate
16 Monate8 Monate8 Monate8 Monate / 8 Monate
20 Monate10 Monate10 Monate10 Monate / 10 Monate
24 Monate12 Monate12 Monate12 Monate / 12 Monate
30 Monate12 Monate15 Monate15 Monate / 15 Monate
36 Monate12 Monate15 Monate18 Monate / 18 Monate
48 Monate12 Monate15 Monate18 Monate / 24 Monate

Quelle: § 148 SGB III 2026. Rahmenfrist = 30 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten ist nur für Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Beitragsmonaten erreichbar.

Wie wird ALG I berechnet? Das pauschalierte Leistungsentgelt

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes I läuft in drei Schritten ab. Zunächst wird das Bemessungsentgelt ermittelt: das durchschnittliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Arbeitslosenversicherung (West 2026: 8.450 €/Monat). Dann wird das pauschalierte Nettoentgelt berechnet: das Bemessungsentgelt abzüglich pauschalierter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nach Steuerklasse (§ 153 SGB III — amtliche Tabellen). Schließlich wird der Leistungssatz angewandt: 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) des pauschalierten Nettoentgelts.

Wichtig: Die Steuerklasse zum 1. Januar des Jahres, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt, ist maßgeblich — nicht die aktuelle Steuerklasse. Wer absieht, arbeitslos zu werden, und noch verheiratet ist, sollte prüfen, ob ein Wechsel zu Steuerklasse III (höheres Einkommen) sinnvoll ist, um das spätere ALG I zu maximieren.

Was passiert nach dem ALG I? Bürgergeld als Anschlusssicherung

Nach Ablauf des ALG-I-Anspruchs können Betroffene Bürgergeld (§ 19 SGB II) beantragen — sofern sie hilfebedürftig sind. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene beträgt 2026 monatlich 563 €, zuzüglich Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) in angemessener Höhe. Das Bürgergeld ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Wer das ALG I nicht vollständig ausgeschöpft hat und einen neuen Job annimmt, der kürzer ist als die ursprüngliche Stelle, kann unter Umständen eine Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (§ 417 SGB III) in Anspruch nehmen — diese schließt einen Teil der Einkommenslücke.

Ähnliche Rechner

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I

Wer hat Anspruch auf ALG I?

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Personen, die (1) in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist: 30 Monate ab 2022) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, (2) sich persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben und (3) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Minijobber, Selbstständige ohne freiwillige Versicherung und Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch.

Gilt eine Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag?

Ja. Wer selbst kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt, riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein ALG I ausgezahlt wird. Zusätzlich kann das Ruhen des Anspruchs (§ 158 SGB III) eintreten, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet als durch ordentliche Kündigung zulässig — etwa bei Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf Kündigungsfrist. Beide Effekte zusammen können bedeuten, dass Sie mehrere Monate komplett ohne Leistungen bleiben, auch wenn eine Abfindung gezahlt wurde.

Kann ich während des ALG-I-Bezugs arbeiten?

Ja, bis zu 15 Stunden pro Woche (Kurzzeitbeschäftigung). Einkommen über 165 € im Monat wird auf das ALG I angerechnet. Arbeiten Sie mehr als 15 Stunden pro Woche, verlieren Sie den ALG-I-Anspruch — bis zu diesem Moment geleistete Beitragszeiten bleiben aber erhalten. Eine Selbstständigkeit nebenher ist ebenfalls möglich, sofern sie 15 Stunden nicht überschreitet.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld (ALG II)?

ALG I ist eine Versicherungsleistung aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung — Höhe und Dauer hängen von früheren Verdiensten und Beitragszeiten ab. Bürgergeld (früher ALG II / Hartz IV) ist eine Grundsicherungsleistung aus Steuermitteln — einkommens- und vermögensabhängig, nicht beitragsfinanziert. Bürgergeld greift, wenn ALG I ausgelaufen ist und Hilfebedürftigkeit vorliegt, oder wenn kein ALG-I-Anspruch besteht.

Muss ich ALG I versteuern?

Das ALG I selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr sonstiges Einkommen (z. B. aus Teilzeitarbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Arbeitslohn im selben Jahr) berücksichtigt. Das erhöht den Steuersatz und kann zu einer Einkommensteuernachzahlung führen. Wer im Jahr des ALG-I-Bezugs andere relevante Einkünfte hatte, sollte unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Finanzen. Dort finden Sie weitere Rechner für Kurzarbeitsgeld, Brutto-Netto, Abfindung und Pendlerpauschale.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Schätzung ohne Gewähr. Grundlage: §§ 149–153 SGB III 2026. Das pauschalierte Leistungsentgelt wird nach amtlichen Tabellen der Bundesagentur für Arbeit berechnet und kann vom tatsächlichen Netto abweichen. Höchstbetrag West 2026: ca. 2.390 €/Monat (67 %), ca. 2.133 €/Monat (60 %).