Kurzarbeitergeld-Rechner 2026 – KuG nach Soll- und Ist-Entgelt
Soll- und Ist-Entgelt des Kalendermonats eingeben. Der Rechner bildet die BA-Leistungssätze und die Differenz als unverbindliche KuG-Schätzung ab.
Bruttoarbeitsentgelt, das ohne Arbeitsausfall im betreffenden Kalendermonat erzielt worden wäre. Mehrarbeit und nicht berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen gehören nicht automatisch dazu.
Tatsächlich erzieltes beitragspflichtiges Brutto im selben Kalendermonat. Soll- und Ist-Entgelt müssen denselben Abrechnungszeitraum verwenden.
Wählen Sie die für die BA-Tabelle maßgebliche Lohnsteuerklasse. Das Faktorverfahren IV wird von der verwendeten Tabelle nicht separat abgebildet.
Leistungssatz 1 mit 67 Prozent gilt bei erfülltem Kindstatus, Leistungssatz 2 ohne berücksichtigungsfähiges Kind mit 60 Prozent.
Ihr Kurzarbeitergeld
- Soll-Entgelt eintragen — Verwenden Sie das beitragspflichtige Brutto, das ohne Arbeitsausfall im Kalendermonat erzielt worden wäre.
- Ist-Entgelt eintragen — Erfassen Sie das im selben Monat tatsächlich erzielte beitragspflichtige Brutto.
- Tabellenwert als Schätzung lesen — Der Rechner bildet die pauschalierten BA-Leistungssätze ab. Die endgültige Abrechnung erfolgt im betrieblichen und behördlichen Verfahren.
Wie wird Kurzarbeitergeld 2026 berechnet?
Der Kurzarbeitergeld-Rechner schätzt das KuG für einen Kalendermonat aus Soll-Entgelt, Ist-Entgelt, Lohnsteuerklasse und Leistungssatz. Beide Bruttowerte werden getrennt in die pauschalierten Netto-Leistungssätze der Bundesagentur für Arbeit überführt. Die Differenz ist das geschätzte Kurzarbeitergeld. Sie entspricht daher nicht einfach 60 oder 67 Prozent des verlorenen Bruttolohns.
Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und der Leistungssatz müssen sich auf denselben Kalendermonat beziehen.
KuG als Differenz zweier Leistungssätze
Kontrollbeispiel mit eingefrorenen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 664,64 € |
| Kontrolle 1 | 675,36 € rechnerischer Leistungssatz Ist |
| Kontrolle 2 | 1.340,00 € rechnerischer Leistungssatz Soll |
| Kontrolle 3 | 1.672,64 € |
| Kontrolle 4 | 327,36 € |
Amtlicher Rechenweg und Aussagegrenze
Kurzarbeitergeld folgt der amtlichen Differenz zwischen pauschaliertem Netto aus Soll-Entgelt und pauschaliertem Netto aus Ist-Entgelt. Es ist nicht einfach 60 oder 67 Prozent des Bruttoverlusts. Steuerklasse, Leistungssatz, Abrechnungsmonat und amtliche Tabelle beziehungsweise Formel gehören zusammen.
Soll-Entgelt beschreibt das ohne Arbeitsausfall erzielte beitragspflichtige Entgelt, Ist-Entgelt das tatsächlich erzielte Entgelt im Anspruchszeitraum. Einmalzahlungen und nicht berücksichtigungsfähige Bestandteile dürfen nicht unbesehen einfließen. Nebenverdienst braucht eine eigene zeitliche und rechtliche Einordnung.
Bezugsdauer, betriebliche Anzeige, erheblicher Arbeitsausfall und persönliche Voraussetzungen werden nicht aus dem Auszahlungsbetrag entschieden. Der 60- oder 67-Prozent-Satz hängt vom maßgeblichen Kindstatus ab. Änderungen bis Ende 2026 werden nur für den ausdrücklich gewählten Zeitraum angewandt.
Soll-Entgelt und Ist-Entgelt richtig unterscheiden
Das Soll-Entgelt ist das beitragspflichtige Brutto, das ohne den Arbeitsausfall im betreffenden Monat erzielt worden wäre. Das Ist-Entgelt ist das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Brutto desselben Monats. Werte aus unterschiedlichen Monaten dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
Einmalzahlungen, Mehrarbeitsvergütung und bestimmte Entgeltbestandteile werden nicht automatisch wie laufendes Arbeitsentgelt behandelt. Übernehmen Sie die Werte möglichst aus der betrieblichen Abrechnung oder der vom Arbeitgeber bestätigten Berechnungsgrundlage.
Bei vollständigem Arbeitsausfall kann das Ist-Entgelt null sein. Bei teilweiser Kurzarbeit muss das verbleibende Entgelt eingetragen werden, nicht lediglich der prozentuale Arbeitsausfall.
Warum das Ergebnis vom normalen Netto abweicht
Die BA-Tabelle verwendet pauschalierte Nettoentgelte. Individuelle Abzüge, Freibeträge, Kirchensteuerdetails oder ein Faktorverfahren können in einer echten Lohnabrechnung anders wirken. Der Rechner zeigt deshalb eine belastbare Schätzung nach der unterstützten Tabelle, aber keine Lohnabrechnung auf den Cent.
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld, tarifliche Aufstockungen und Nebenverdienst sind zusätzliche Positionen. Sie dürfen nicht in Soll- oder Ist-Entgelt versteckt werden, sondern müssen bei der persönlichen Monatsplanung getrennt ergänzt werden.
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber regelmäßig dem Progressionsvorbehalt. Der Rechner berechnet nicht die spätere Einkommensteuerwirkung.
Abrechnung und Monatsplanung prüfen
Vergleichen Sie Soll-Entgelt, Ist-Entgelt, Leistungssatz und KuG mit der Lohnabrechnung desselben Monats. Prüfen Sie bei Abweichungen zuerst die Entgeltdefinition und die gewählte Steuerklasse, bevor Sie von einem Rechenfehler ausgehen.
Für eine Haushaltsplanung benötigen Sie zusätzlich das tatsächliche Netto aus dem Ist-Entgelt und mögliche Arbeitgeberzuschüsse. Bewahren Sie Berechnung, Abrechnung und betriebliche Kurzarbeitsvereinbarung gemeinsam auf.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Sind KuG 60 oder 67 Prozent des verlorenen Bruttos?
Nein. 60 oder 67 Prozent werden auf die Differenz der pauschalierten Netto-Leistungssätze aus Soll- und Ist-Entgelt angewandt.
Was trage ich bei vollständiger Kurzarbeit als Ist-Entgelt ein?
Wenn im Monat kein berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt erzielt wird, ist das Ist-Entgelt null. Andere Zahlungen müssen separat beurteilt werden.
Berücksichtigt der Rechner eine Aufstockung durch den Arbeitgeber?
Nein. Tarifliche oder freiwillige Zuschüsse werden zusätzlich gezahlt und müssen getrennt zur Monatsplanung ergänzt werden.
Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?
KuG ist grundsätzlich steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte. Diese Jahreswirkung berechnet der Rechner nicht.
Quellen und Grundlagen
Die amtliche Quelle „Kurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag und Berechnung“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Kurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag und BerechnungDie Rechtsquelle „§ 106 SGB III – Nettoentgeltdifferenz“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 106 SGB III – NettoentgeltdifferenzDie amtliche Quelle „Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ab Januar 2026“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ab Januar 2026Die Rechtsquelle „§ 105 SGB III – Höhe des Kurzarbeitergeldes“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 105 SGB III – Höhe des Kurzarbeitergeldes