Bürgergeld-Rechner 2026 — Anspruch berechnen
Wie viel Bürgergeld steht mir zu? Haushaltsgröße und Unterkunftskosten eingeben — Regelbedarf nach aktuellen Sätzen und Gesamtanspruch sofort.
Ihr Bürgergeld-Anspruch
- Regelbedarf 2026 — aktuelle Sätze ab Januar 2026 — Der Regelbedarf ist der monatliche Pauschalbetrag für Ernährung, Kleidung, Hygiene, Mobilität und Freizeit. Alleinstehend (Regelbedarfsstufe 1): 502 €/Mon. Partner/Partnerinnen (RBS 2): je 451 €. Kinder: 0–5 Jahre 314 €, 6–13 Jahre 390 €, 14–17 Jahre 471 €. Erwachsene Kinder unter 25 im Elternhaus: 451 €. Diese Sätze gelten ab Januar 2026 (jährliche Anpassung nach § 28 SGB XII).
- Unterkunftskosten: Angemessenheitsgrenze beachten — Das Jobcenter übernimmt Kaltmiete und Heizkosten nur bis zur sogenannten Angemessenheitsgrenze. Diese richtet sich nach Wohnortgröße und Haushaltsgröße. Beispiel München: 1 Person bis ca. 750 €, 2 Personen bis ca. 950 €. Liegt die tatsächliche Miete darüber: nur der Angemessenheitsbetrag wird anerkannt (§ 22 SGB II). Wer bereits wohnt: 6 Monate Übergangsfrist — in dieser Zeit wird die tatsächliche Miete übernommen.
- Einkommensfreibeträge verstehen — Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten ohne dass der Bürgergeld-Anspruch vollständig entfällt. Freibeträge 2026: Grundfreibetrag 100 €/Mon. (immer anrechnungsfrei). Von 100–520 €: 20 % des Einkommens anrechnungsfrei. Von 520–1.000 €: 30 % anrechnungsfrei. Von 1.000–1.200 € (mit minderjährigem Kind: bis 1.500 €): 10 % anrechnungsfrei. Über 1.200 €: vollständige Anrechnung.
Bürgergeld-Regelsatz-Tabelle 2026 nach Personengruppe
| Personengruppe | Regelbedarfsstufe | Monatlicher Regelbedarf | Jährlich |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend / Alleinerziehend | Stufe 1 | 502 €/Mon. | 6.024 €/Jahr |
| Partner/in im Haushalt (je) | Stufe 2 | 451 €/Mon. | 5.412 €/Jahr |
| Erwachs. Kind unter 25 im EH | Stufe 3 | 451 €/Mon. | 5.412 €/Jahr |
| Jugendliche 14–17 Jahre | Stufe 4 | 471 €/Mon. | 5.652 €/Jahr |
| Kinder 6–13 Jahre | Stufe 5 | 390 €/Mon. | 4.680 €/Jahr |
| Kinder 0–5 Jahre | Stufe 6 | 314 €/Mon. | 3.768 €/Jahr |
| Paar gesamt (2 Erw.) | Stufe 1+2 | 902 €/Mon. | 10.824 €/Jahr |
| Familie 2 Erw. + Kind 7 J. | 1+2+5 | 1.292 €/Mon. | 15.504 €/Jahr |
Quelle: SGB XII § 28, Bekanntmachung Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Januar 2026. Regelbedarf wird jährlich per Gesetz angepasst — Grundlage: EVS-Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und Preisindizes. Kinder im Bürgergeld erhalten zusätzlich: Schulbedarf 174 €/Schuljahr, Kinderzuschlag gesondert (falls nicht im BG), Lernförderung, Mittagessen Schule/Kita.
Einkommensanrechnung Bürgergeld 2026 — Freibeträge
| Einkommensbereich | Freibetrag | Angerechnet wird | Beispiel (600 € Netto) |
|---|---|---|---|
| 0–100 € Netto | 100 % frei | 0 € | 100 € vollständig frei |
| 100–520 € Netto | 20 % frei | 80 % wird angr. | 420 € × 80 % = 336 € |
| 520–1.000 € Netto | 30 % frei | 70 % wird angr. | 480 € × 70 % = 336 € |
| 1.000–1.200 € Netto | 10 % frei | 90 % wird angr. | 200 € × 90 % = 180 € |
| Über 1.200 € Netto | Kein Freibetrag | 100 % angr. | — |
| Minijob (≤ 603 €) | Vollständig frei | 0 € | Netto 603 € = 0 € angr. |
Bürgergeld = Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen. Bei 600 € Netto: Freibetrag = 100 € + (520−100) × 20 % + (600−520) × 30 % = 100 + 84 + 24 = 208 €. Angerechnet: 600 − 208 = 392 €. Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat — Minijob-Einkommen wird seit 2024 vollständig als Freibetrag behandelt (Erwerbstätigkeitsfreibetrag). Unterhaltszahlungen werden teilweise als Einkommen angerechnet.
Unterschied Bürgergeld und Sozialhilfe — wer bekommt was?
Bürgergeld (SGB II, früher Hartz IV): für erwerbsfähige Personen im Alter von 15–64 Jahren die hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht für Lebensunterhalt). Zuständig: Jobcenter. Hauptleistung: Regelbedarf + Unterkunft + Heizung + ggf. Mehrbedarfe. Bürgergeld kann mit Arbeit kombiniert werden (Freibeträge). Pflichten: Kooperationsvereinbarung mit Jobcenter, Mitwirkung bei Eingliederung.
Sozialhilfe (SGB XII): für nicht erwerbsfähige Personen (Rentenalter, dauerhaft voll erwerbsgemindert). Zuständig: Sozialamt. Ähnliche Regelbedarfe wie Bürgergeld. Wer Bürgergeld bezieht, hat meist keinen Anspruch auf Sozialhilfe und umgekehrt. Beide Leistungen: nicht-antragstellend — man muss selbst beim Jobcenter oder Sozialamt vorsprechen. Rückwirkende Zahlung: nur ab Antragsmonat, nicht früher. Tipp: Bei Unsicherheit über Anspruch: Antrag stellen — es entstehen keine Nachteile wenn kein Anspruch besteht.
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Häufige Fragen zum Bürgergeld
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinstehende Person 2026?
Alleinstehend 2026: Regelbedarf 502 €/Monat (Stufe 1). Dazu kommen die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten — z. B. Kaltmiete 500 € + Heizkosten 120 € = 620 €. Gesamtbedarf: 502 + 620 = 1.122 €/Monat. Wenn kein Einkommen: voller Anspruch 1.122 €. Wenn 400 € Einkommen (Teilzeit): Freibeträge abziehen, dann Restanspruch ca. 795 €/Monat. Tatsächliche Zahlung: Jobcenter berechnet individuell unter Berücksichtigung aller Umstände.
Kann ich Bürgergeld und Arbeit kombinieren?
Ja — das ist ausdrücklich gewünscht. Bei Arbeit wird ein Teil des Einkommens nicht angerechnet (Freibeträge). Beispiel: Netto 800 € aus Teilzeitarbeit: Freibetrag = 100 + (520−100)×0,20 + (800−520)×0,30 = 100+84+84 = 268 €. Angerechnetes Einkommen: 800−268 = 532 €. Bürgergeld reduziert sich um 532 €. Vollständige Einstellung des Bürgergeldes erst wenn Einkommen den Gesamtbedarf überschreitet. Minijob bis 603 €/Monat: seit 2024 komplett frei, keine Anrechnung.
Was ist das Bürgergeld-Schonvermögen 2026?
Beim Bürgergeld ist ein bestimmtes Vermögen geschützt (Schonvermögen) und muss nicht aufgebraucht werden: Für jede Person im Haushalt: 40.000 € (2024 geändert, stark erhöht gegenüber früher). Dazu: selbstgenutzte Immobilie (angemessene Größe, EFH oder Eigentumswohnung) ist vollständig geschützt, Kraftfahrzeug bis 20.000 € Wert, Altersvorsorge (Riester, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung). Überprüfung: Jobcenter prüft Vermögen beim Antrag und jährlich bei der Weiterbewilligung.
Was passiert wenn ich Bürgergeld-Pflichten verletze?
Das Bürgergeld-System unterscheidet 2026 zwischen Kooperationspflichten und Verhaltenspflichten. Kooperationsplan mit Jobcenter: bei Nichterfüllung maximal 30 % Kürzung für 1 Monat, dann erneute Beratung. Meldeversäumnis (Termin nicht wahrgenommen): 10 % Kürzung für 1 Monat. Keine zumutbare Arbeit angenommen: 30 % Kürzung für 3 Monate. Wiederholung: weitere Kürzungen möglich, aber nie unter das Existenzminimum. Reform 2024: Sanktionen wurden verschärft (bis 100 % für 3 Monate bei schweren Pflichtverletzungen), Verfassungskonformität beim BVerfG überprüft.
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