Steuerklassenvergleich-Rechner 2026
Welche Steuerklassenkombination bringt uns monatlich mehr Netto? Beide Gehälter eingeben — Vergleich III/V vs. IV/IV mit konkretem Euro-Vorteil pro Monat sofort.
Ihr Steuerklassenvergleich
- Jahressteuerlast ist bei III/V und IV/IV identisch — Das ist der wichtigste Fakt: Die Jahressteuerlast für ein Ehepaar ist bei III/V und IV/IV exakt gleich hoch. Der Unterschied liegt nur in der monatlichen Verteilung. III/V bringt dem Besserverdiener mehr Netto monatlich — dafür muss der Geringverdiener mehr zahlen und es gibt oft eine Nachzahlung bei der Jahressteuererklärung.
- Wann lohnt sich III/V? — III/V lohnt sich wenn Partner 1 deutlich mehr verdient als Partner 2 (Verhältnis mindestens 60/40). Je größer das Einkommensgefälle, desto mehr Netto bringt III/V monatlich. Wichtig: Steuererklärung abgeben und Rücklage für mögliche Nachzahlung bilden — oft 1.000–3.000 € Nachzahlung möglich.
- Faktorverfahren als Alternative zu IV/IV — Das Faktorverfahren (IV+Faktor) ist eine Alternative zu IV/IV: Es verteilt die Steuerlast prozentual gerechter auf beide Partner als IV/IV und vermeidet die Nachzahlung. Nachteil: etwas komplizierter zu beantragen (beim Finanzamt, nicht beim Arbeitgeber). Vorteil: keine böse Überraschung bei der Steuererklärung, trotzdem steueroptimale Monatszahlung.
Nettovorteil III/V vs. IV/IV — 25 Einkommenskonstellationen 2026
| Partner 1 brutto | Partner 2 brutto | Mehr-Netto III/V/Mon. | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 1.000 € | ~120 €/Mon. | III/V lohnt sich |
| 3.500 € | 1.500 € | ~135 €/Mon. | III/V lohnt sich |
| 4.000 € | 2.000 € | ~145 €/Mon. | III/V lohnt sich |
| 5.000 € | 2.000 € | ~190 €/Mon. | III/V deutlich besser |
| 5.000 € | 3.000 € | ~140 €/Mon. | III/V lohnt sich |
| 5.000 € | 5.000 € | ~0 €/Mon. | IV/IV oder Faktor |
| 6.000 € | 2.500 € | ~230 €/Mon. | III/V klar besser |
| 7.000 € | 3.000 € | ~265 €/Mon. | III/V klar besser |
| 8.000 € | 2.000 € | ~330 €/Mon. | III/V sehr empfehlenswert |
Werte gerundet, ohne Kirchensteuer, kein Kind. Mehr-Netto III/V = Haushaltsnetto III/V − Haushaltsnetto IV/IV monatlich. Bei gleichem Einkommen beider Partner: kein Unterschied. Je größer das Einkommensgefälle, desto mehr bringt III/V. Achtung: III/V-Paare müssen Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).
Alle 6 Steuerklassen im Vergleich — Für wen gilt welche?
| Steuerkl. | Für wen | Besonderheit | Typischer Abzug |
|---|---|---|---|
| I | Ledig, getrennt lebend, verwitwet | Standard | Mittel |
| II | Alleinerziehend | + Entlastungsbetrag 4.008 €/Jahr | Geringer als I |
| III | Verheiratet, Besserverdiener | Doppelter Grundfreibetrag | Sehr gering |
| IV | Verheiratet, beide berufstätig | Wie Stk. I | Mittel |
| V | Verheiratet, Geringverdiener | Kein Grundfreibetrag | Sehr hoch |
| VI | Zweiter Job | Keine Freibeträge | Maximal |
Steuerkl. II: Entlastungsbetrag 4.008 €/Jahr (2026) für Alleinerziehende. Stk. III: Nutzung beider Grundfreibeträge (24.696 €). Jahressteuerlast bei III/V = IV/IV für Ehepaare — nur monatliche Verteilung unterscheidet sich. Stk. VI: kein Grundfreibetrag, kein AN-Pauschbetrag, keine Freibeträge → höchste Steuerlast.
Steuerklassenwechsel: Wann und wie beantragen?
Ehepaare können die Steuerklassenkombination einmal pro Jahr wechseln — beim Finanzamt oder seit 2024 auch digital über ELSTER. Der Wechsel gilt für das laufende Jahr ab dem Monat nach dem Antrag. Wichtige Zeitpunkte für Wechsel: (1) Heirat — automatisch beides Stk. IV, Wechsel zu III/V möglich. (2) Geburt eines Kindes — Stk. II für Alleinerziehende prüfen. (3) Ein Partner gibt Arbeit auf — Wechsel zu III für Erwerbstätigen sinnvoll. (4) Elterngeld-Planung — Elterngeld basiert auf Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Wer Stk. III hat, bekommt mehr Elterngeld.
Elterngeld-Trick: Da das Elterngeld auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt basiert, erhöht ein frühzeitiger Wechsel in Stk. III das Netto und damit das Elterngeld. Bei 4.000 € brutto: Stk. IV Netto ca. 2.500 €, Stk. III Netto ca. 2.850 € — Elterngeld dann auf 2.850 € Basis statt 2.500 € = ca. 210 € mehr Elterngeld/Monat. Wechsel mindestens 12 Monate vor geplantem Mutterschutzbeginn vornehmen.
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Häufige Fragen zum Steuerklassenvergleich
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Einmal pro Kalenderjahr für Ehepaare (§ 38b Abs. 3 EStG). Ausnahmen: mehr Wechsel möglich bei Aufnahme einer Beschäftigung durch einen Partner, Trennung/Scheidung oder Tod des Partners. Der Wechsel ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen — entweder mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" oder seit 2024 digital über ELSTER.
Warum muss ich bei III/V eine Steuererklärung abgeben?
Bei Steuerklasse III/V ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung gesetzlich Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Der Grund: In Stk. III werden wenig Steuern einbehalten, in Stk. V sehr viele — aber die Jahressteuerlast für das Ehepaar ist dieselbe wie bei IV/IV. Ohne Jahresausgleich durch Steuererklärung würde der Stk.-V-Partner dauerhaft zu viel Steuern zahlen. Ergebnis: Meist gibt es eine Nachzahlung (Stk. III hat zu wenig gezahlt) und eine Erstattung (Stk. V hat zu viel gezahlt) — beides zusammen ergibt null.
Lohnt sich das Faktorverfahren wirklich?
Das Faktorverfahren (IV+Faktor, § 39f EStG) ist eine Alternative zu III/V: Es berechnet für jeden Partner einen individuellen Faktor (0,1–0,99), der sicherstellt, dass beide Partner annähernd die korrekte monatliche Lohnsteuer zahlen. Vorteile: keine oder sehr geringe Nachzahlung bei der Steuererklärung, trotzdem steueroptimale Behandlung. Nachteile: etwas mehr Verwaltungsaufwand, muss beim Finanzamt beantragt werden. Empfehlenswert für Paare, die Planungssicherheit wollen und keine große Nachzahlung riskieren möchten.
Welche Steuerklasse ist bei Elternzeit optimal?
Partner, der in Elternzeit geht: vor Elternzeit idealerweise Stk. III (maximiert Elterngeld). Nach Beginn der Elternzeit: Stk. III kann beibehalten werden wenn weiterhin Arbeitseinkommen vorliegt (Teilzeit). Erwerbstätiger Partner: profitiert von Stk. III oder behält IV. Wichtig: Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutzbeginn. Steuerklassenwechsel mindestens 12 Monate davor — bei 3 Monaten davor bringt es kaum Effekt.
Was passiert steuerlich bei der Heirat?
Ab dem Heiratsmonat können Ehepaare zusammen veranlagen (Ehegatten-Splitting). Das Finanzamt wechselt automatisch beide Partner in Stk. IV. Innerhalb des Heiratsjahres kann noch in Stk. III/V gewechselt werden — das lohnt sich wenn es ein Einkommensgefälle gibt. Das Splittingverfahren bei der Jahressteuererklärung gilt rückwirkend für das gesamte Heiratsjahr — selbst wenn die Hochzeit im Dezember war. Ergebnis: Volle Splitting-Steuerersparnis bereits im Heiratsjahr.
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