Elterngeld-Rechner 2026
Wie viel Elterngeld bekomme ich? Nettoeinkommen eingeben — Basiselterngeld, ElterngeldPlus-Vergleich und Gesamtleistung sofort.
Ihr Elterngeld
- Steuerklasse vor der Geburt optimieren — Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Wer in Steuerklasse III ist, hat mehr Netto → mehr Elterngeld. Ein Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Geburtsmonat wirksam sein. Das kann Tausende Euro Mehrleistung bringen.
- Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus — Basiselterngeld: 65–67 % des Nettoeinkommens, 12 Monate + 2 Partnermonate = 14 Monate. ElterngeldPlus: halber Betrag, aber doppelte Laufzeit (24 Monate + Partnerbonus). ElterngeldPlus lohnt sich wenn Sie nach der Geburt Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen.
- Einkommensgrenzen beachten — Ab einem Jahreseinkommen von 150.000 € (Einzelperson, 2024 reform: 200.000 € Paar) entfällt der Anspruch vollständig. Zwischen 300.000 und 150.000 € wird der Anspruch stufenweise abgebaut.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus — Entscheidungsmatrix
| Modell | Betrag/Mon. | Laufzeit | Für wen |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 65 % Netto | 12+2 Mon. | Vollzeit-Pause |
| ElterngeldPlus | 32,5 % Netto | 24 Mon. | Teilzeit-Rückkehr |
| Partnerschaftsbonus | 32,5 % Netto | +4 Mon. | Beide 25–30 Std. |
| Kombimodell | Mix | Bis 28 Mon. | Individuelle Planung |
Gesamtleistung Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: bei 65 %-Ersatz und 12 Basismonaten ist die Gesamtsumme identisch mit 24 ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus lohnt sich finanziell nur bei Teilzeitarbeit während der Bezugszeit.
Elterngeld nach Nettoeinkommen 2026
| Nettoeinkommen/Mon. | Basiselterngeld/Mon. | Ersatzrate | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| unter 1.000 € | 300 € (Minimum) | 67 % | 150 € |
| 1.500 € | 975 € | 65 % | 487 € |
| 2.000 € | 1.300 € | 65 % | 650 € |
| 2.500 € | 1.625 € | 65 % | 812 € |
| 3.000 € | 1.800 € (Maximum) | 60 % | 900 € |
| über 2.770 € | 1.800 € (gedeckelt) | — | 900 € |
Maximum Basiselterngeld: 1.800 €/Monat. Minimum: 300 €/Monat (auch ohne vorheriges Einkommen). Ersatzrate: 67 % bis 1.200 € Netto, 65 % darüber. Geschwisterbonus: +10 % (älteres Kind unter 3 J.) auf den Betrag.
Partnerschaftsbonus: 4 Extra-Monate für Teilzeit-Paare
Der Partnerschaftsbonus gewährt beiden Elternteilen jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Das erhöht die Gesamtbezugsdauer auf bis zu 28 Monate (ElterngeldPlus). Die Teilzeitarbeit muss in denselben 4 Monaten stattfinden. Dieser Bonus lohnt sich wenn beide Partner nach der Elternzeit flexibel Teilzeit arbeiten können und das Arbeitseinkommen die halbe Elterngeldleistung übersteigt.
Wichtige Änderung seit 2024: Die Einkommensgrenze wurde auf 150.000 € Jahreseinkommen für Einzelpersonen gesenkt (vorher 300.000 €). Für Paare gilt die gemeinsame Grenze von 150.000 € zvE. Das betrifft besonders gut verdienende Paare in Großstädten. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte prüfen ob Sonderausgaben oder Werbungskosten das zvE unter die Grenze drücken.
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Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie genau wird das Elterngeld berechnet?
Grundlage sind die 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Gezählt werden nur Monate mit Erwerbseinkommen — Monate mit ALG I, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld aus einer früheren Geburt werden aus der 12-Monats-Berechnung herausgerechnet und durch frühere Monate ersetzt. Das Nettoeinkommen wird aus dem Bruttoeinkommen nach einem pauschalierten Steuer- und SV-Verfahren berechnet — nicht aus dem tatsächlichen Kontoeingang.
Zählen Boni und Sonderzahlungen zum Elterngeld-Einkommen?
Laufend gezahlte Boni (monatliche Provisionen, regelmäßige Zulagen) zählen zum Elterngeld-Einkommen. Einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden auf 12 Monate verteilt — erhöhen also das Berechnungseinkommen anteilig. Steuerfreie Leistungen (Fahrkostenzuschuss, Essensgutscheine) zählen nicht.
Kann ich Elterngeld und Teilzeitarbeit kombinieren?
Ja — während des Elterngeldbezugs darf Teilzeit bis max. 32 Stunden/Woche gearbeitet werden. Das erzielte Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet: Das Elterngeld wird aus der Differenz zwischen vollem Nettoeinkommen und dem Nettoeinkommen während der Elternzeit berechnet. Bei 2.500 € Netto voll und 1.200 € Netto Teilzeit: Elterngeld auf Basis von 1.300 € Einkommensdifferenz = 845 €/Mon.
Was passiert wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird?
Die Frühgeburt verändert den Referenzzeitraum für die Elterngeldberechnung nicht automatisch — es gelten weiterhin die 12 Monate vor dem tatsächlichen Geburtsmonat. Das kann sich positiv auswirken (frühere Gehaltsmonate werden einbezogen) oder neutral sein. Der Elterngeldbescheid wird nach tatsächlichem Geburtsdatum erstellt. Beantragung: innerhalb von 3 Monaten nach Geburt rückwirkend möglich.
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