GKV-Beitragsrechner 2026
Status, tatsächlichen Zusatzbeitrag und Beitragsbasis eingeben. Kranken-, Pflege- und Trägeranteil werden getrennt ausgewiesen.
Wählen Sie den Status, der für den abzurechnenden Monat tatsächlich gilt. Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte und KVdR-Rentner werden unterschiedlich aufgeteilt.
Nicht automatisch das gesamte Brutto eintragen, sondern die für diesen Versicherungsweg beitragspflichtigen Monatseinnahmen. Bei Unsicherheit die Beitragsmitteilung der Krankenkasse verwenden.
Verwenden Sie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag aus der aktuellen Mitteilung Ihrer Krankenkasse. 2,9 % ist 2026 nur der amtliche Durchschnitts- und Referenzwert.
Der allgemeine Satz gilt im unterstützten Modell mit Krankengeldanspruch; der ermäßigte Satz ohne Krankengeldanspruch. Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher Versicherungsstatus.
Nur für freiwillig Versicherte: Übernehmen Sie die von der Krankenkasse angesetzte Mindestbemessungsgrundlage. Der Rechner darf sie nicht aus Einkommen oder Gewinn erraten.
Das Alter wird für den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung benötigt.
„Ja“ nur wählen, wenn die Elterneigenschaft gegenüber der beitragsführenden Stelle nachgewiesen ist.
Gezählt werden nur berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 ab dem zweiten bis höchstens zum fünften Kind. Das erste Kind begründet die Elterneigenschaft, erzeugt aber keinen zusätzlichen Abschlag.
Die Arbeitnehmeraufteilung der Pflegeversicherung ist in Sachsen abweichend. Gemeint ist der Beschäftigungsort, nicht nur der Wohnort.
Beitrag und Rechenbasis
- Status zuerst wählen — Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte und KVdR-Rentner folgen getrennten Beitragswegen.
- Persönlichen Zusatzbeitrag eintragen — 2,9 % ist nur ein amtlicher Referenzwert. Maßgeblich ist der Satz Ihrer Krankenkasse.
- Kinder und Sachsen korrekt angeben — Der Kinderlosenzuschlag und die Abschläge für das zweite bis fünfte Kind unter 25 verändern den Pflegeanteil.
Was zeigt der GKV-Beitragsrechner 2026?
Der Rechner zeigt den monatlichen Mitgliedsanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er verwendet Ihren Versicherungsstatus, die beitragspflichtigen Einnahmen, den allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und den tatsächlich eingegebenen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Die Beitragsbasis wird im unterstützten Modell nach unten durch eine bestätigte Mindestbasis und nach oben durch 5.812,50 Euro pro Monat begrenzt. Das Ergebnis trennt Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitgeber- beziehungsweise DRV-Anteil.
Die verbindliche Einstufung und Beitragsfestsetzung bleibt Aufgabe der Krankenkasse.
Vom Status zum Monatsbeitrag
Rechenweg und Ergebnisgrenzen
Kontrollbeispiel für einen Arbeitnehmer
| Eingabe | Annahme | Ergebnis |
|---|---|---|
| 5.000 € Monatsbrutto | Arbeitnehmer, allgemeiner Satz | 437,50 € Krankenversicherung |
| Zusatzbeitrag 2,9 % | hälftiger Arbeitnehmeranteil | 90,00 € Pflegeversicherung |
| 35 Jahre, Elterneigenschaft | nicht Sachsen, keine Kinderabschläge | 527,50 € Mitgliedsanteil |
| Beitragsbasis | unterhalb von 5.812,50 € | 5.000,00 € werden angesetzt |
Welche Eingaben die Rechnung steuern
Bei Arbeitnehmern werden Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich zwischen Mitglied und Arbeitgeber aufgeteilt. Der eingegebene Zusatzbeitrag gehört zum Krankenversicherungssatz. Prüfen Sie ihn in einer aktuellen Mitteilung Ihrer Krankenkasse. Der amtliche Durchschnitt von 2,9 Prozent für 2026 ist ein Referenzwert, aber nicht automatisch Ihr persönlicher Satz. Für einen Vergleich mit einem konkreten privaten Angebot steht der GKV-vs.-PKV-Rechner bereit. Eine mögliche Einkommenslücke bei längerer Arbeitsunfähigkeit lässt sich getrennt mit dem Krankengeld-Rechner prüfen.
Bei freiwillig Versicherten kann die beitragspflichtige Einnahme von einer bloßen Gehaltsangabe abweichen. Deshalb verlangt der Rechner eine von der Krankenkasse bestätigte Mindestbasis und erfindet keine weiteren Einkünfte. Bei KVdR-Rentnern bildet er nur den ausdrücklich unterstützten Rentenpfad ab. Ob die Krankenversicherung der Rentner überhaupt vorliegt und welche Renten, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkünfte beitragspflichtig sind, muss außerhalb dieser Seite festgestellt werden.
Die Pflegeversicherung benötigt Alter, nachgewiesene Elterneigenschaft, berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 und den Beschäftigungsort Sachsen. Ein Kind genügt für die Elterneigenschaft; zusätzliche Abschläge betreffen im unterstützten Modell das zweite bis fünfte berücksichtigungsfähige Kind. Der Rechner prüft keine Geburtsurkunden, Haushaltszugehörigkeit oder Übergangsregeln. Stimmen diese Angaben nicht, kann insbesondere der Pflegeanteil abweichen.
So prüfen Sie das Ergebnis
Vergleichen Sie zuerst die angezeigte Beitragsbasis mit der Lohnabrechnung oder Beitragsmitteilung. Danach prüfen Sie allgemeinen oder ermäßigten Satz, persönlichen Zusatzbeitrag und Pflegeparameter. Eine Abweichung sollte nicht durch willkürliches Ändern der Basis ausgeglichen werden. Klären Sie stattdessen, ob eine weitere Einnahme, eine Mindestbemessung, ein abweichender Status oder ein anderer Abrechnungszeitraum zugrunde liegt.
Der Mitgliedsanteil ist keine Versicherungsprämie für einen frei gewählten Tarif. Leistungsumfang, Wahltarife, Krankengeldbeginn und Zusatzleistungen werden nicht bewertet. Für den Systemvergleich dient der GKV-vs-PKV-Rechner; für eine mögliche Entgeltersatzleistung ist der Krankengeld-Rechner zuständig. Haftpflicht- und Hausratschutz bleiben davon vollständig getrennte Vertragsentscheidungen.
Prüfen Sie bei einer Änderung des Einkommens immer, ab welchem Monat die Krankenkasse die neue Beitragsbasis tatsächlich verwendet. Eine Jahreszahl lässt sich nicht ohne Weiteres gleichmäßig auf zwölf Beitragsmonate verteilen, wenn der Versicherungsstatus oder die Einnahmen unterjährig wechseln. Auch Nachberechnungen gehören zum ursprünglichen Zeitraum und sollten nicht mit dem aktuellen Monatswert vermischt werden.
Für einen belastbaren Vergleich speichern Sie Eingabedatum, Kassensatz, Status, Basis und Pflegeangaben gemeinsam. Der Ergebnisblock nennt die verwendete Basis ausdrücklich, damit sich eine spätere Beitragsmitteilung positionsweise abgleichen lässt. Eine Abweichung von wenigen Cent kann aus der Rundungsfolge des Trägers entstehen; größere Unterschiede sprechen eher für andere Eingaben, zusätzliche beitragspflichtige Einnahmen oder einen nicht unterstützten Sonderfall.
Häufige Fragen zum GKV-Beitrag
Quellen und Grundlagen
Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 unter anderem 5.812,50 Euro monatliche Beitragsbemessungsgrenze, 1.318,33 Euro Mindestbemessungsgrundlage und 2,9 Prozent durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der persönliche Kassensatz kann abweichen.
BMG – GKV-Beiträge und Grenzwerte 2026Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist in § 241 SGB V geregelt.
§ 241 SGB VDer kassenindividuelle Zusatzbeitrag folgt § 242 SGB V und muss als persönlicher Satz eingegeben werden.
§ 242 SGB VBeitragssatz, Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge der Pflegeversicherung folgen § 55 SGB XI.
§ 55 SGB XI