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Dienstwagen-TCO-Rechner 2026: Arbeitgeberkosten und Nettowirkung vergleichen

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 28. Juli 2026

Wählen Sie Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Kombinationssicht. Der Rechner weist steuerlichen Vorteil, Nettoeffekt und wirtschaftliche Fahrzeugkosten getrennt aus.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.

Wählen Sie, ob Arbeitgeberkosten, Arbeitnehmer-Nettoeffekt oder beide Ebenen gemeinsam berechnet werden sollen.

Bruttolistenpreis einschließlich werkseitiger Ausstattung; er ist nicht mit Kauf-, Leasing- oder Restwert gleichzusetzen.

Die Antriebsart steuert die datums- und wertabhängige steuerliche Bemessungsgrundlage.

Zeitraum der Anschaffung oder erstmaligen Überlassung für die Elektro- und PHEV-Regeln.

g/km

Amtlicher CO₂-Wert des Plug-in-Hybrids für die gesetzliche Begünstigungsprüfung.

km

Amtliche elektrische Mindestreichweite des Plug-in-Hybrids für den gewählten Zeitraum.

km

Einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

0,03 % bewertet monatlich; 0,002 % verwendet dokumentierte tatsächliche Fahrten bis höchstens 180 im Kalenderjahr.

Fahrten/Jahr

Tatsächlich dokumentierte Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Kalenderjahr.

€/Mon.

Vertraglich vereinbarter monatlicher Nutzungs- oder Kostenbeitrag des Arbeitnehmers.

Regelmäßiges monatliches Barbrutto ohne Dienstwagenvorteil.

Lohnsteuerklasse für die Abrechnung mit und ohne Dienstwagen.

Nur bei Steuerklasse IV: Anwendung des amtlich eingetragenen Faktorverfahrens.

Amtlich eingetragener Faktor bei Steuerklasse IV mit Faktorverfahren.

Jahre

Alter zum Abrechnungszeitpunkt, unter anderem für den Pflegeversicherungszuschlag relevant.

In der Lohnabrechnung zu berücksichtigende Kinderfreibeträge.

Kinderlosenzuschlag nur auswählen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Berücksichtigungsfähige Kinder vom zweiten bis fünften Kind unter 25 für Pflegeversicherungsabschläge.

In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags.

Kirchensteuersatz entsprechend Bundesland und persönlicher Kirchensteuerpflicht.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung im Abrechnungszeitraum.

%

Individueller Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse.

€/Mon.

Monatlicher berücksichtigungsfähiger Basiskrankenbeitrag der privaten Krankenversicherung.

€/Mon.

Monatlicher Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung.

Geben Sie an, ob Rentenversicherungspflicht besteht.

Geben Sie an, ob Arbeitslosenversicherungspflicht besteht.

Freibetrag für den im Rechner verwendeten Abrechnungszeitraum.

Hinzurechnungsbetrag für den im Rechner verwendeten Abrechnungszeitraum.

Wählen Sie nur Leasing/Finanzierung oder ergänzen Sie alle dokumentierten laufenden Fahrzeugkosten.

€/Mon.

Monatliche Leasing- oder Finanzierungskosten des Arbeitgebers im betrachteten Szenario.

€/Mon.

Jährliche Versicherungskosten des Arbeitgeberfahrzeugs.

€/Mon.

Jährliche Kraftstoff- und Stromkosten des Arbeitgeberfahrzeugs.

€/Mon.

Jährliche Kosten für Wartung, Verschleiß und Reifen.

€/Mon.

Jährliche Kfz-Steuer des konkreten Fahrzeugs.

€/Mon.

Weitere jährlich dokumentierte Verwaltungs- oder Fuhrparkkosten.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Arbeitnehmer: Nettovergleich 1 Feld

Die vollständige Auswahl öffnet zusätzliche PAP- und Sozialversicherungsdaten für einen genaueren Nettovergleich.

Optionaler Barvergleich 1 Feld
€/Mon.

Alternative monatliche Bruttozulage, deren Nettoeffekt separat mit dem Payroll-Modul berechnet wird.

Steuerwert, Nettoeffekt und Arbeitgeberkosten

Ergebnis der gewählten Perspektive
Arbeitnehmer-Nettoaufwand/Monat
Steuerpflichtiger Vorteil/Monat
Arbeitgeber-TCO/Jahr
Nettoeffekt einer Barzulage
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Pauschalmethode und Fahrtenbuch sauber vergleichen — Welche Methode günstiger ist, hängt von Listenpreis, vollständigen Fahrzeugkosten, Privat- und Arbeitsweganteilen sowie der Nachweisqualität ab. Eine allgemeine 20-%-Grenze gibt es dafür nicht. Das Fahrtenbuch verlangt zeitnahe, lückenlose Aufzeichnungen und Kosten aus demselben Zeitraum; der Rechner stellt beide unterstützten Rechenwege getrennt dar.
  2. Elektro-Dienstwagen nach Zeitraum und Listenpreis prüfen — Für reine Elektrofahrzeuge kann nur ein Viertel des Listenpreises als Bemessungsgrundlage gelten; Schwelle und Voraussetzungen hängen vom Anschaffungs- oder Überlassungszeitraum ab. Für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge bildet der Rechner die 100.000-€-Grenze ab. Die alten festen Heimlade-Monatspauschalen sind seit 1. Januar 2026 entfallen: Erstattungen benötigen nachgewiesene kWh und den tatsächlichen oder zulässigen statistischen Strompreis.
  3. Arbeitsweg nicht mit Arbeitgeber-TCO vermischen — Bei der Pauschalmethode wird der Arbeitsweg entweder monatlich mit 0,03 % oder einzeln mit 0,002 % je dokumentierter tatsächlicher Fahrt bewertet; die Einzelbewertung ist auf 180 Fahrten im Kalenderjahr begrenzt. Dieser steuerliche Ansatz verändert den Arbeitnehmer-Nettoeffekt, ist aber keine Fahrzeugausgabe des Arbeitgebers und wird deshalb getrennt vom TCO ausgewiesen.
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Was vergleicht der Dienstwagen-TCO-Rechner?

Der Rechner trennt drei Ebenen: wirtschaftliche Fahrzeugkosten des Arbeitgebers, steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil sowie die Nettoeffekt beim Arbeitnehmer. Eine Barzulage wird nur im kombinierten Modus gegenübergestellt. Restwert, Energie- und Betriebskosten bleiben eingegebene Szenariowerte und sind keine Marktprognose.

Drei Ergebnisse statt einer vermischten Zahl

Drei getrennte Dienstwagen-ErgebnisseDie Grafik trennt Arbeitgeber-Gesamtkosten, steuerpflichtigen geldwerten Vorteil und Nettoeffekt und stellt optional eine Barzulage gegenüber.Drei Zahlen beantworten drei FragenWirtschaftliche Kosten, Steueransatz und Nettolohn nicht vermischenArbeitgeber-TCOLeasing · EnergieWartung · Schutz1.000 € / Monat%SteuervorteilPrivat + Arbeitswegminus Eigenanteil198 € BruttoNettoeffektAbrechnung ohne Autominus mit Auto97 € NettoOptionaler Barvergleich500 € Bruttozulage252 € NettoSteuerwert, Fahrzeugpreis und Arbeitgeber-TCO sind verschiedene Größen.
Die Grafik trennt Arbeitgeberkosten, steuerlichen Vorteil, Nettoeffekt und die optionale Barzulage als vier unterschiedliche Vergleichsebenen.

Bewertung, Nettolohn und TCO

Die steuerliche Bewertung folgt den datumsabhängigen Dienstwagenregeln. Die Nettowirkung wird nicht mit einem pauschalen Grenzsteuersatz geschätzt, sondern durch zwei vollständige Lohnabrechnungen ermittelt.

Steuervorteil = Privatnutzung + Arbeitsweg − anrechenbarer EigenanteilDer Vorteil fällt nicht unter null; die 0,002-%-Methode ist auf dokumentierte tatsächliche Fahrten und höchstens 180 Fahrten pro Kalenderjahr begrenzt.
Nettowirkung = Nettolohn ohne Dienstwagen − Nettolohn mit DienstwagenSteuern und Sozialversicherung werden über das gemeinsame BMF-PAP-/Beitragsmodul berechnet.
Arbeitgeber-TCO = Finanzierung/Leasing + Versicherung + Energie + Wartung + Steuer + VerwaltungNur eingegebene Kosten werden berücksichtigt; eine steuerliche Bewertung ist kein wirtschaftlicher Fahrzeugpreis.

Welche Zahl beantwortet welche Frage?

ErgebnisBedeutungNicht damit verwechseln
Steuervorteilzusätzliches steuer-/beitragspflichtiges BruttoArbeitgeber-TCO
NettoeffektDifferenz zweier Lohnabrechnungenpauschaler Grenzsteuersatz
Arbeitgeber-TCOeingegebene wirtschaftliche FahrzeugkostenListenpreis oder geldwerter Vorteil
Barzulagealternative Bruttovergütungkostenneutrale Gleichwertigkeit ohne Payroll-Vergleich

Dienstwagensteuer und Fahrzeugkosten getrennt planen

Für die reine steuerliche Dienstwagenbewertung nutzen Sie den Dienstwagen-Rechner. Eine vollständige wirtschaftliche Fahrzeugrechnung ohne Payroll gehört in den TCO-Fahrzeug-Rechner. Die alternative Barvergütung lässt sich mit identischen Lohnmerkmalen im Brutto-Netto-Rechner gegenprüfen.

Der kombinierte Modus ist nur belastbar, wenn Arbeitgeberkosten, Lohnabrechnungsdaten und Baralternative denselben Zeitraum und dieselben Annahmen verwenden. Der geldwerte Vorteil ist eine steuerliche Bewertungsgröße und darf weder mit der Leasingrate noch mit dem tatsächlichen Arbeitgeberaufwand gleichgesetzt werden.

Beispiel: BEV-Dienstwagen und Barzulage

PerspektiveTestannahmeErgebnis
Arbeitgeber600 € Leasing plus 400 € eingegebene Monatskosten1.000,00 € TCO pro Monat
Arbeitnehmer60.000 € Listenpreis, BEV, 20 km Arbeitsweg97,23 € Nettoeffekt
Steuerlicher AnsatzPauschalmethode mit dokumentiertem Arbeitsweg198,00 € geldwerter Vorteil
Baralternative500,00 € zusätzliches Monatsbrutto252,41 € zusätzliches Netto

Drei getrennte Vergleichsebenen

Die Arbeitgeber-TCO beginnt bei den tatsächlich eingegebenen monatlichen Fahrzeugkosten. Leasing oder Finanzierung, Versicherung, Energie, Wartung, Steuer und Verwaltung werden addiert. Restwert, Vorsteuer, Abschreibung, Ladeinfrastruktur oder Fuhrpark-Rabatte erscheinen nur, wenn sie im gewählten Kostenpfad ausdrücklich erfasst sind. Damit bleibt die wirtschaftliche Sicht prüfbar: Eine niedrige steuerliche Bemessungsgrundlage senkt nicht automatisch die Rechnung des Arbeitgebers.

Die Arbeitnehmersicht beginnt dagegen mit dem steuerlichen Nutzungswert. Listenpreis, Antriebsart, Überlassungszeitraum, Privatnutzung, Arbeitsweg und ein anrechenbarer Eigenanteil bestimmen das zusätzliche steuer- und beitragspflichtige Brutto. Anschließend vergleicht das gemeinsame Payroll-Modul zwei vollständige Abrechnungen – mit und ohne Dienstwagen. Die ausgewiesene Nettowirkung ist deshalb nicht einfach geldwerter Vorteil mal persönlicher Grenzsteuersatz.

Erst die dritte Brücke stellt eine Barzulage gegenüber. Sie muss denselben Monat, dieselben Abrechnungsmerkmale und eine klar definierte Arbeitgeberkostenbasis verwenden. Eine eingegebene Zulage von 500 Euro ist nicht automatisch arbeitgeberkostenneutral zu einem Fahrzeugaufwand von 1.000 Euro; Lohnnebenkosten, Umsatzsteuer- und Vorsteuereffekte sowie weitere betriebliche Positionen können abweichen. Der Rechner zeigt diese Perspektiven nebeneinander, behauptet aber ohne vollständig dokumentierte Kosten keine Gleichwertigkeit.

Häufige Fragen

Ist der geldwerte Vorteil gleich den Kosten des Dienstwagens?

Nein. Er ist eine steuerliche Bewertungsgröße. Die wirtschaftlichen Fahrzeugkosten werden separat aus den eingegebenen TCO-Positionen berechnet.

Warum wird die Nettolast nicht mit meinem Grenzsteuersatz berechnet?

Steuern, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsgrenzen reagieren nicht linear. Deshalb vergleicht der Rechner zwei vollständige Lohnabrechnungen.

Wann darf die 0,002-%-Methode verwendet werden?

Sie benötigt dokumentierte tatsächliche Fahrten und ist auf 180 Fahrten pro Kalenderjahr begrenzt. Die Eingabe ist keine rechtliche Anerkennungszusage.

Quellen und Grundlagen

§ 8 EStG: Einnahmen und Bewertung der privaten Fahrzeugnutzung.

§ 8 EStG

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: datums- und antriebsabhängige Bewertungsgrundlagen.

§ 6 EStG

LStH 2026 Anhang 24 IV.6: betriebliche Kraftfahrzeuge, Arbeitsweg und Nutzungsentgelte.

BMF LStH 2026

BMF Programmablaufpläne 2026 für den Lohnsteuerabzug; im Rechner über das gemeinsame Payroll-Modul umgesetzt.

BMF PAP 2026

Die 2026er Sozialversicherungs-Rechengrößen stammen aus dem aktuellen Faktenblatt des GKV-Spitzenverbands und werden im gemeinsamen Payroll-Modul gepflegt.

GKV-Spitzenverband Rechengrößen 2026

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
TCO ist nur so vollständig wie die eingegebenen Kosten. Vorsteuer, AfA, Finanzierungseffekte, Fuhrparkrabatte und individuelle Vertragsrisiken werden nicht automatisch erfunden.