Solarförderungs-Rechner: EEG, KfW, Zuschuss und Steuerroute
Vier getrennte Routen statt einer erfundenen Fördergesamtsumme.
Wählen Sie EEG-Vergütung, KfW-270-Kreditroute, einen bereits bestätigten lokalen Zuschuss oder die Steuer-Informationsroute.
Installierte Leistung der Gebäudeanlage in kWp. Sie bestimmt gemeinsam mit Datum und Einspeisemodell den geladenen EEG-Satz.
Tatsächliches oder geplantes Inbetriebnahmedatum. Außerhalb geladener offizieller Zeiträume wird kein Satz geschätzt.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung entsprechend dem konkreten Anlagenmodell.
Tatsächlich oder geplant eingespeiste Jahresmenge in kWh; selbst verbrauchter Solarstrom gehört nicht in dieses Feld.
Dokumentiert, ob die KfW-270-Route grundsätzlich geprüft werden soll. Das ist weder Förderfähigkeit noch Kreditzusage.
Projektkosten aus einem konkreten Angebot. Zinssatz, Laufzeit und Finanzierung werden hier nicht berechnet.
Dokumentieren Sie, ob das Vorhaben bereits begonnen hat. Die verbindliche Einordnung erfolgt über Finanzierungspartner und Programmunterlagen.
Nur den bereits bestätigten Zuschussbetrag aus einem konkreten Programm oder Bescheid eintragen.
Name des Förderprogramms und der zuständigen Stelle.
Datum der Bestätigung oder des Bescheids, damit der Programmstand nachvollziehbar bleibt.
Tarif- und Routenbilanz
- Datengrundlage zuerst wählen — Messwerte, PVGIS-Ergebnis, synchronisierte Zeitreihe und technische Prüffakten werden als getrennte Modi behandelt.
- Quellen und Stichtage nennen — Standortdaten, Datensatz, Abrufdatum, Tarifzeitraum und bestätigte Programme werden nicht still ergänzt.
- Ergebnisgrenze beachten — Die Rechner liefern nachvollziehbare Arithmetik und Routenhinweise, aber keine Montage-, Netzanschluss-, Förder- oder Steuerfreigabe.
Welche Solarförderung kann der Rechner abbilden?
Der Solarförderungs-Rechner bildet keine automatische Förderdatenbank ab. Er trennt vier unterschiedliche Routen: die EEG-Einspeisevergütung für einen geladenen offiziellen Zeitraum, die KfW-270-Finanzierungsroute, einen von Ihnen bereits bestätigten lokalen Zuschuss und allgemeine Steuerinformationen. Nur im EEG-Modus wird aus Anlagenleistung, Inbetriebnahmedatum, Einspeisemodell und eingespeister Strommenge ein Eurobetrag berechnet. Die anderen Wege liefern dokumentierte Prüfhinweise oder verarbeiten einen bereits bestätigten Betrag.
Vier Förderwege, vier unterschiedliche Entscheidungen
Die EEG-Einspeisevergütung hängt vom Inbetriebnahmedatum, der installierten Leistung und der Frage ab, ob Teil- oder Volleinspeisung vorliegt. Der Rechner verwendet ausschließlich die im System geladene offizielle Tabelle und extrapoliert keinen zukünftigen Satz. Die eingegebene Jahresmenge ist die Einspeisung, nicht der gesamte Solarertrag.
Das KfW-Programm 270 ist eine Kreditroute. Projektkosten werden angezeigt, aber der Rechner erfindet weder Zinssatz noch Laufzeit, Tilgung oder Bewilligungswahrscheinlichkeit. Nach einem konkreten Finanzierungsangebot können Sie die Zahlungsverpflichtung mit dem Kreditrechner getrennt prüfen. Der Antrag und ein möglicher Vorhabenbeginn müssen mit dem Finanzierungspartner geklärt werden.
Ein lokaler Zuschuss wird nur verarbeitet, wenn Programmname, Stelle und Bestätigungsdatum bekannt sind. Für die wirtschaftliche Einordnung sollte der Wert des selbst genutzten Stroms getrennt betrachtet werden. Der kWh-Preisrechner hilft beim Arbeitspreis, während der Stromverbrauchsrechner den Haushaltsbedarf dokumentiert. Diese Werte sind keine Förderbeträge und werden deshalb nicht automatisch mit der EEG-Vergütung vermischt.
Die vier Routen dürfen nicht zu einer Fördersumme addiert werden
EEG-Berechnung im unterstützten Zeitraum
Beispiel: EEG-Teileinspeisung einer 10-kWp-Anlage
Eine Gebäudeanlage mit 10 kWp wird am 1. Juni 2026 in Betrieb genommen. Gewählt ist Teileinspeisung. Für den geladenen offiziellen Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 beträgt der Satz in der ersten Leistungsstufe 7,78 Cent je kWh. Bei genau 10 kWp ist keine Gewichtung mit einer höheren Stufe erforderlich.
Werden im Jahr 5.000 kWh tatsächlich eingespeist, ergibt die Kontrollrechnung 5.000 × 0,0778 Euro. Das Ergebnis beträgt 389,00 Euro Jahresvergütung. Der gesamte erzeugte Solarstrom kann höher sein, weil selbst verbrauchte Energie nicht in dieser Einspeisemenge steckt.
Das Beispiel sagt nichts über KfW-Konditionen, lokale Zuschüsse, Steuerwirkung, Netzanschluss oder tatsächlichen Ertrag aus. Wird ein Datum außerhalb des geladenen Tarifzeitraums eingegeben, verweigert der Rechner eine Extrapolation. Dadurch erscheint lieber kein Betrag als eine präzise aussehende, aber unbelegte Fördersumme.
Welche Unterlage gehört zu welcher Route?
| Route | Benötigter Nachweis | Ergebnis im Rechner |
|---|---|---|
| EEG | Inbetriebnahmedatum, kWp, Modell und Einspeisemenge | Offizieller Satz und Jahresvergütung im geladenen Zeitraum |
| KfW 270 | Projektkosten, Antragssituation und Finanzierungspartner | Prüfhinweis, kein Zins- oder Zuschussbetrag |
| Lokaler Zuschuss | Programmname, Stelle, Datum und bestätigter Betrag | Dokumentierter Zuschuss ohne automatische Suche |
| Steuer | Individuelle steuerliche Voraussetzungen | Informationsroute, keine Steuerberechnung |
Kumulierung, Projektbeginn und Ergebnisgrenzen
Förderprogramme können Bedingungen zum Vorhabenbeginn, zur Antragstellung, zur technischen Ausführung und zur Kombination mit anderen Hilfen enthalten. Der Rechner prüft diese Bedingungen nicht. Besonders bei Darlehens- oder Zuschussprogrammen sollte deshalb vor Bestellung oder Vertragsunterzeichnung geklärt werden, welcher Zeitpunkt als Beginn gilt.
Ein Kreditbetrag ist keine geschenkte Förderung. Ebenso ist die EEG-Vergütung ein laufender Erlös aus eingespeister Energie und kein einmaliger Investitionszuschuss. Steuerliche Begünstigungen können von Eigentumsverhältnissen, Anlagengröße, Nutzung und Rechtsstand abhängen. Diese Ebenen werden bewusst nicht zu einer einzigen „Gesamtförderung“ addiert.
Nutzen Sie das Ergebnis als dokumentierte Rechenbrücke. Für eine Investitionsentscheidung benötigen Sie zusätzlich Angebot, Ertragsannahme, Eigenverbrauch, Finanzierung, laufende Kosten, Netzanschluss und bestätigte Programmregeln.
Häufige Fragen zur Solarförderung
Ist die KfW-270-Finanzierung ein Zuschuss?
Nein. Es handelt sich um eine Kreditroute. Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und Zusage stammen erst aus der konkreten Finanzierung.
Berechnet der Rechner automatisch lokale Programme?
Nein. Lokale Zuschüsse werden nur als bereits bestätigter Betrag mit Programmname und Datum dokumentiert.
Warum wird ein zukünftiger EEG-Satz nicht geschätzt?
Weil nur veröffentlichte offizielle Zeiträume belastbar sind. Eine Extrapolation könnte trotz korrekter Mathematik einen falschen Rechtsstand vortäuschen.
Kann ich EEG-Vergütung und Zuschuss einfach addieren?
Nur wenn beide Werte tatsächlich bestätigt und die jeweiligen Kumulierungsbedingungen geprüft sind. Der Rechner erteilt diese Freigabe nicht.
Quellen und Grundlagen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die EEG-Fördersätze. Für Inbetriebnahmen vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gelten bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh für Volleinspeisung.
Bundesnetzagentur: EEG-FördersätzeKfW 270 ist eine Kredit- und keine Zuschussroute. Antrag, aktueller Konditionsstand und Förderfähigkeit müssen vor der Finanzierung über den Finanzierungspartner geprüft werden.
KfW: Erneuerbare Energien Standard 270Das BMF-Faltblatt „Ihre Photovoltaikanlage“ mit Stand 31. März 2026 informiert allgemein über Umsatz- und Einkommensteuerregeln. Der Rechner leitet daraus keine individuelle Steuerwirkung ab.
BMF: Ihre Photovoltaikanlage