Rabatt-Rechner: Endpreis und Ersparnis berechnen
Ein oder zwei Preisnachlässe korrekt nacheinander anwenden.
Preis vor den beiden eingegebenen Nachlässen. Verwenden Sie den tatsächlich maßgeblichen Ausgangspreis.
Erster prozentualer Nachlass auf den Originalpreis. Zulässig sind Werte von 0 bis 100 Prozent.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Preisnachlässe 1 Feld
Optionaler zweiter Nachlass auf den bereits reduzierten Zwischenpreis, nicht erneut auf den Originalpreis.
Rabattergebnis
- Originalpreis eingeben — Verwenden Sie den tatsächlichen Preis vor den eingegebenen Nachlässen.
- Rabatte getrennt erfassen — Der zweite Rabatt wird auf den bereits reduzierten Zwischenpreis angewandt.
- Wasserfall prüfen — Endpreis, Euro-Ersparnis und effektiver Gesamtrabatt werden stufenweise ausgewiesen.
Wie werden zwei Rabatte kombiniert?
Der Rabattrechner berechnet den Endpreis nach einem oder zwei aufeinanderfolgenden prozentualen Nachlässen. Jeder Rabatt wird auf den jeweils verbleibenden Preis angewandt. Deshalb ergeben 20 % und danach 10 % insgesamt 28 % effektiven Rabatt, nicht 30 %. Rückrechnung des Originalpreises und Mehrwertsteuerberechnung gehören nicht zu diesem Modus.
Ein gültiger Wert von 0 % bleibt 0 % und wird nicht durch einen Standardwert ersetzt.
Preis-Wasserfall
Formel und Rundung
Kontrollbeispiel mit festen Eingabewerten
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 144,00 € |
| Kontrolle 1 | 56,00 € |
| Kontrolle 2 | 28,0 % effektiver Gesamtrabatt |
| Kontrolle 3 | 160,00 € nach Rabatt 1 |
| Kontrolle 4 | 72,0 % des Originalpreises |
Rechenweg und fachliche Grenze
Mehrere Rabatte werden nacheinander auf den jeweils verbleibenden Preis angewendet. Soll zusätzlich ein Umsatzsteuerbetrag aufgeschlagen oder aus einem Bruttopreis herausgerechnet werden, verwenden Sie den Mehrwertsteuer-Rechner. Rabatt und Steuer sind getrennte Rechenschritte und dürfen nicht als ein gemeinsamer Prozentsatz behandelt werden. Zwanzig Prozent und danach zehn Prozent ergeben deshalb nicht dreißig Prozent Gesamtrabatt. Der Rechner hält die Zwischenwerte bis zur Anzeige ungerundet und weist Preis, Ersparnis und effektiven Gesamtrabatt aus.
Ein Preisnachlass, ein Gutschein mit Mindestwert, ein Festbetrag und eine Zugabe sind unterschiedliche Mechanismen. Diese Rechnung verarbeitet nur die ausgewiesenen prozentualen Stufen. Steuer, Versand, Pfand und Rückrechnung eines unbekannten Ausgangspreises gehören nicht automatisch dazu. Wird der Ausgangspreis nach Kubikmeter berechnet, sollte die benötigte Menge zuerst im Volumenrechner bestimmt und erst danach mit dem Rabatt verknüpft werden.
Für einen belastbaren Vergleich speichern Sie Originalpreis, Reihenfolge der Nachlässe und Endpreis. Eine Werbeaussage ersetzt nicht die maßgebliche Preisangabe. § 11 PAngV betrifft zusätzliche Pflichten bei Preisermäßigungen und wird nicht durch eine Prozentrechnung entschieden.
Eingaben und Einheiten kontrollieren
Übernehmen Sie den tatsächlichen Originalpreis sowie den ersten und gegebenenfalls zweiten prozentualen Nachlass. Feste Gutscheine, Cashback, Versand und nachträgliche Erstattungen sind andere Rechenarten und dürfen nicht still als Prozentsatz behandelt werden.
Kontrollieren Sie vor der Berechnung besonders Prozentangaben, Brutto- und Nettopreise sowie die Reihenfolge mehrerer Rabatte. Eine falsche Einheit oder ein unpassender Bezugszeitpunkt verändert das Ergebnis stärker als eine spätere Rundung.
Für Varianten sollte jeweils nur einer der beiden Rabattsätze geändert werden. So bleibt erkennbar, welche Stufe den Endpreis verändert; mehrere gleichzeitige Änderungen verwischen diesen Zusammenhang.
Die Rückprobe erfolgt über den Endpreis plus ausgewiesene Ersparnis und die Rückrechnung auf den ursprünglichen Preis. Weicht die Gegenrechnung ab, prüfen Sie zuerst Eingaben, Vorzeichen und Rundungsstufe statt den Endwert manuell anzupassen.
Ergebnis lesen und Varianten vergleichen
Das Hauptergebnis zeigt den Preis nach den eingegebenen Nachlässen und die rechnerische Ersparnis. Es bestätigt nicht automatisch Einlösbarkeit, Kombination von Aktionen, Mindestbestellwert oder Rückerstattungsbedingungen.
Für einen sinnvollen Vergleich gehören außerdem Endpreis, Rabattbetrag, effektiver Gesamtnachlass, Versand und sonstige Pflichtkosten nebeneinander. Der niedrigste Einzelwert ist nicht zwingend die wirtschaftlich oder praktisch passende Variante.
Geldbeträge werden nach der festgelegten Rabattreihenfolge auf Cent ausgegeben. Die Rechenkette arbeitet davor mit den ungerundeten Zwischenwerten, damit die zweite Stufe nicht auf einen unnötig gekürzten Preis angewendet wird.
Speichern Sie Ausgangspreis, Rabattart, Reihenfolge, Gutscheinbedingungen und Preisstand gemeinsam. Bei einer späteren Neuberechnung ist dann sichtbar, ob neue Daten oder lediglich andere Annahmen verwendet wurden.
Entscheidungsgrenzen und Nachweise
Für eine verbindliche Entscheidung sind Angebotsbedingungen, Warenkorb, Rechnung und Regeln des jeweiligen Gutscheins maßgeblich. Der Rechner ordnet die Zahlen, ersetzt diese Nachweise jedoch nicht.
Nicht abgebildet werden nichtprozentuale Sondermechaniken, Bonuspunkte, Cashback-Fristen, Staffelpreise und personalisierte Konditionen. Solche Punkte müssen separat geplant, angeboten oder fachlich beurteilt werden.
Wenn Sie das Ergebnis weitergeben, nennen Sie Ausgangspreis, angewandte Nachlässe, Reihenfolge und endgültigen Zahlbetrag. Ohne diese Angaben ist die Zahl weder reproduzierbar noch zuverlässig vergleichbar.
Häufige Fragen
Sind 20 % plus 10 % gleich 30 % Rabatt?
Nein. Nach 20 % bleiben 80 % des Preises. Weitere 10 % davon ergeben 72 % Restpreis und damit 28 % effektiven Gesamtrabatt.
Berechnet der Rechner die Mehrwertsteuer?
Nein. Der Rechner wendet ausschließlich die eingegebenen prozentualen Nachlässe auf den Ausgangspreis an.
Kann der zweite Rabatt 0 % sein?
Ja. Dann entspricht der Endpreis dem Preis nach dem ersten Rabatt.
Quellen und Grundlagen
§ 11 PAngV regelt zusätzliche Preisangaben bei angekündigten Preisermäßigungen für Waren. Der Rechner berechnet nur den Nachlass und prüft nicht, ob eine konkrete Preiswerbung diese Vorgaben erfüllt.
§ 11 PAngV — Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren