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Gehaltserhöhungs-Rechner 2026 – mehr Brutto, Netto und Kaufkraft

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 27. Juli 2026

Zwei Gehaltsfälle mit identischen Steuer- und Versicherungsmerkmalen vergleichen und erkennen, wie viel der Erhöhung monatlich netto ankommt.

€/Jahr

Aktuelles vertragliches Jahresbrutto ohne die geplante Erhöhung. Einmalige Boni nur einbeziehen, wenn sie in beiden Fällen gleich behandelt werden.

€/Jahr

Neues vertragliches Jahresbrutto nach der Erhöhung. Bei einer unterjährigen Änderung den Monatsvergleich nutzen und den Jahreswert nicht blind hochrechnen.

%

Eigene Inflationsannahme für den Vergleichszeitraum. Sie verändert nicht die Lohnabrechnung, sondern nur die angezeigte reale Kaufkraft.

Steuerklasse aus den elektronischen Lohnsteuermerkmalen. Sie beeinflusst den laufenden Abzug, nicht automatisch die endgültige Jahressteuer.

Öffnet zusätzliche Angaben für Faktorverfahren, Kinder, Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Krankenversicherung und Freibeträge.

Nur wählen, wenn für Steuerklasse IV tatsächlich ein Faktor als ELStAM eingetragen ist.

Amtlich eingetragener Faktor zwischen 0 und 1. Keine eigene Schätzung verwenden.

Jahre

Alter der beschäftigten Person am maßgeblichen Zeitpunkt, unter anderem für Pflegeversicherungsregeln.

Kinderfreibeträge laut ELStAM, nicht die Zahl der Kinder oder der Kindergeldanspruch.

Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung nur auswählen, wenn er im persönlichen Fall anfällt.

Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder vom zweiten bis fünften Kind unter 25 für die Pflegeversicherungsabschläge.

Auswählen, wenn die Beschäftigung der besonderen Beitragsaufteilung der Pflegeversicherung in Sachsen unterliegt.

Kirchensteuersatz entsprechend Bundesland und persönlicher Kirchensteuerpflicht.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für beide Vergleichsfälle identisch wählen.

%

Kassenindividueller Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung als Gesamtprozentsatz.

€/Mon.

Monatlicher berücksichtigungsfähiger Basiskrankenbeitrag ohne Pflegepflichtbeitrag.

€/Mon.

Monatlicher Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung.

Nur deaktivieren, wenn im persönlichen Beschäftigungsverhältnis keine Rentenversicherungspflicht besteht.

Nur deaktivieren, wenn im persönlichen Beschäftigungsverhältnis keine Arbeitslosenversicherungspflicht besteht.

Im Lohnsteuerabzug eingetragener Freibetrag je gewähltem Zahlungszeitraum.

Im Lohnsteuerabzug eingetragener Hinzurechnungsbetrag je Zahlungszeitraum.

Ihre Gehaltserhöhung netto

Nettozuwachs pro Monat
Nettoanteil der Bruttoerhöhung
Nettozuwachs pro Jahr
Realer Nettozuwachs nach Inflation
Arbeitgebermehrkosten pro Jahr
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Nur das Brutto verändern — Altes und neues Jahresbrutto werden mit denselben persönlichen Lohnmerkmalen gerechnet. So stammt die Differenz tatsächlich aus der Erhöhung.
  2. Netto und Arbeitgeberkosten getrennt lesen — Der monatliche Nettozuwachs beantwortet eine andere Frage als die zusätzlichen Gesamtkosten des Arbeitgebers.
  3. Inflation als Szenario verwenden — Die Inflationsangabe zeigt die Kaufkraft des neuen Nettos. Sie ist keine Prognose und kein Bestandteil der Lohnabrechnung.
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Wie viel bleibt netto von einer Gehaltserhöhung?

Der Rechner berechnet das aktuelle und das neue Jahresbrutto mit identischen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen. Aus beiden vollständigen Lohnfällen entstehen der monatliche und jährliche Nettozuwachs, die zusätzlichen Arbeitnehmerabzüge, der Anteil der Bruttoerhöhung, der tatsächlich netto ankommt, sowie die Mehrkosten auf Arbeitgeberseite. Eine optionale Inflationsannahme zeigt zusätzlich, ob das neue Netto real mehr Kaufkraft besitzt.

zwei vollständige LohnfälleNettozuwachs pro MonatArbeitgeberkosten separat

Ein höheres Brutto führt wegen progressiver Steuer und Beitragsgrenzen nicht proportional zu mehr Netto. Entscheidend ist die Differenz zwischen zwei vergleichbaren Fällen.

Alt und neu durch denselben Payroll-Block

Gehaltserhöhung wird in Nettozuwachs, Abgaben und reale Kaufkraft zerlegtAktuelles und neues Jahresbrutto werden mit identischen Lohnmerkmalen berechnet. Der Bruttozuwachs wird in zusätzliche Abgaben, Nettozuwachs und inflationsbereinigte Kaufkraft zerlegt.Mehr Brutto ist nicht gleich mehr KaufkraftAlt und neu laufen durch identische LohnmerkmaleAktuelles Brutto48.000 €pro JahrNeues Brutto54.000 €+ 6.000 €Gleiche Payroll-MerkmaleSteuerklasse · KV/PVKinder · Kirche · SachsenWas vom Bruttozuwachs übrig bleibtBrutto +6.000 €Abgaben -2.150 €Nettozuwachs3.850 €Inflation: reale Kaufkraft separatArbeitgebermehrkosten separatNur der Bruttobetrag ändert sich; persönliche Merkmale bleiben im Parallelvergleich identisch.
Nur der Bruttowert ändert sich; alle übrigen Annahmen bleiben im Vergleich gleich.

Beispiel: Nettoeffekt einer Gehaltserhöhung

KennzahlErgebnis
Zusätzliches Netto pro Monat135,29 €
Nettoanteil der Bruttoerhöhung54,1 %
Zusätzliches Netto pro Jahr1.623,50 €
Realer Nettozuwachs nach Inflation920,55 €
Zusätzliche Arbeitgeberkosten pro Jahr3.634,50 €

Warum Bruttoerhöhung und Nettozuwachs auseinanderliegen

Von einer Gehaltserhöhung werden zusätzliche Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer abgezogen. Hinzu kommen Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, solange die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind. Deshalb ist der Nettoanteil der Erhöhung je nach Ausgangsgehalt und persönlichen Merkmalen unterschiedlich.

Der Rechner verändert ausschließlich das Brutto. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Krankenversicherung und alle weiteren Merkmale bleiben in beiden Fällen identisch. Damit wird keine Steuerklassenänderung oder ein anderer Versicherungsstatus fälschlich der Gehaltserhöhung zugerechnet.

Auf Arbeitgeberseite entstehen neben dem zusätzlichen Brutto auch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge. Der Betrag ist daher höher als die reine Bruttoerhöhung, aber nicht mit einer vollständigen Personalkostenrechnung gleichzusetzen. Umlagen, Berufsgenossenschaft, Sachleistungen und betriebliche Zusatzleistungen sind nicht automatisch enthalten.

Gehaltserhöhung weiter einordnen

Für Verhandlung und Haushaltsplanung sind Nettodifferenz, Kaufkraft und Zielgehalt getrennte Perspektiven.

  1. Neue Lohnabrechnung im Detail prüfenSteuern und Sozialabgaben des neuen Bruttogehalts einzeln nachvollziehen.
  2. Kaufkraft über einen längeren Zeitraum vergleichenPreissteigerung und reale Wertentwicklung unabhängig von der Lohnabrechnung modellieren.
  3. Brutto für ein gewünschtes Netto ermittelnEin konkretes Nettoziel in ein erforderliches Bruttogehalt zurückrechnen.

Was bei einer Gehaltsverhandlung zusätzlich zählt

Eine Erhöhung des Jahresbruttos ist nur dann direkt vergleichbar, wenn Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Leistungsumfang gleich bleiben. Steigt gleichzeitig die Wochenarbeitszeit, sollte zusätzlich der effektive Stundenlohn verglichen werden.

Variable Boni, Dienstwagen, Zuschüsse, betriebliche Altersvorsorge und andere Sachleistungen können wirtschaftlich relevant sein, werden aber nicht automatisch aus dem Grundgehalt abgeleitet. Diese Bestandteile sollten mit ihrem tatsächlichen Vertragswert separat dokumentiert werden.

Wird die Erhöhung erst im laufenden Jahr wirksam, gilt der monatliche Nettozuwachs nur für die betroffenen Monate. Eine Multiplikation mit zwölf würde den Jahresvorteil überschätzen. Bei rückwirkender Zahlung kann die konkrete Abrechnung ebenfalls vom einfachen Monatsvergleich abweichen.

Nominales Plus und reale Kaufkraft

Der nominale Nettozuwachs ist die Differenz der beiden berechneten Auszahlungsbeträge. Die reale Kaufkraft wird separat ermittelt, indem das neue Netto durch den eingegebenen Inflationsfaktor geteilt wird. Damit lässt sich prüfen, welcher Teil der Erhöhung lediglich Preissteigerungen ausgleicht.

Die Inflationsrate ist eine Szenarioannahme. Für einen vergangenen Zeitraum kann sie anhand des Verbraucherpreisindex nachvollzogen werden; für die Zukunft bleibt sie unsicher. Eine Gehaltserhöhung über der angenommenen Inflation garantiert außerdem nicht, dass jede persönliche Ausgabe gleich stark kompensiert wird.

Speichern Sie Ausgangsgehalt, Zielgehalt, Wirksamkeitsdatum und verwendete Lohnmerkmale. Nur mit identischen Annahmen lässt sich später erklären, warum der tatsächliche Abrechnungsbetrag vom ursprünglichen Szenario abweicht.

Häufige Fragen zur Gehaltserhöhung

Warum kommen nicht 100 % der Bruttoerhöhung netto an?

Auf den zusätzlichen Arbeitslohn fallen je nach Fall weitere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Der Rechner zeigt den Nettoanteil aus zwei vollständigen, identisch parametrisierten Lohnfällen.

Ist die Arbeitgebermehrbelastung gleich der Bruttoerhöhung?

Nein. Zusätzlich zum höheren Brutto entstehen regelmäßig Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Weitere betriebliche Kosten oder Leistungen sind im Rechner nicht automatisch enthalten.

Wie rechne ich eine Erhöhung ab einem bestimmten Monat?

Nutzen Sie den monatlichen Nettozuwachs und multiplizieren Sie ihn nur mit der Zahl der tatsächlich betroffenen Monate. Für das Folgejahr kann anschließend ein vollständiger Jahresvergleich gerechnet werden.

Ist die Inflationsannahme eine Prognose?

Nein. Sie ist ein frei gewähltes Szenario zur Kaufkraftbetrachtung und verändert weder Steuer noch Sozialversicherung.

Quellen und Grundlagen

Destatis veröffentlicht den Verbraucherpreisindex, der als amtliche Grundlage für vergangene Preisentwicklungen und die Einordnung der frei gewählten Inflationsannahme dient.

Destatis – Verbraucherpreisindex

Die BMF-Programmablaufpläne 2026 bilden die amtliche Grundlage für den maschinellen Lohnsteuerabzug in beiden Vergleichsfällen.

BMF Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026

Das Faktenblatt des GKV-Spitzenverbands dokumentiert die 2026 verwendeten Beitragsbemessungsgrenzen und zentralen Rechengrößen der Sozialversicherung.

Rechengrößen und Grenzwerte im Beitragsrecht 2026

§ 39b EStG regelt die Ermittlung und Einbehaltung der Lohnsteuer, auf der der laufende Abzugsvergleich basiert.

§ 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Unverbindlicher Vergleich zweier Lohnabrechnungsszenarien. Der Rechner ersetzt keine Gehaltsabrechnung, Steuerveranlagung oder arbeitsvertragliche Prüfung. Variable Vergütung, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge und unterjährige Änderungen müssen separat berücksichtigt werden.