Anschlussfinanzierungs-Rechner: Restschuld und Angebote vergleichen
Schreibt den bestehenden Kredit bis zum Ablösetermin fort und vergleicht eingegebene Anschlussangebote mit Rate, Zinskosten, Restschuld und Wechselkosten.
Restschuld am angegebenen Saldo-Stichtag aus Kontoauszug oder Darlehensbescheinigung.
Nominaler Sollzins des bestehenden Darlehens bis zum Start der Anschlussfinanzierung.
Aktuelle vertragliche Monatsrate des bestehenden Darlehens.
Datum, zu dem die Restschuld abgelöst und das neue Darlehen beginnen soll.
Nominaler Sollzins aus Angebot A. Keinen geschätzten Marktzins als bestätigtes Angebot ausgeben.
Anfangstilgung aus Angebot A oder eigene klar gekennzeichnete Variante.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle4 Bereiche
Bestehendes Darlehen 2 Felder
Datum, zu dem der aktuelle Darlehenssaldo gilt.
Nur eine bis zum Ablösetermin tatsächlich geplante und vertraglich zulässige jährliche Sondertilgung.
Angebot A 5 Felder
Prolongation bleibt bei der bisherigen Bank, Bankwechsel nutzt einen neuen Kreditgeber, Forward ist ein bereits eingegebenes Angebot für einen späteren Start.
Sollzinsbindung von Angebot A.
Optional die vertragliche Rate aus dem Angebot eintragen; sonst wird sie aus Sollzins und Anfangstilgung berechnet.
Jährliche Sondertilgung, die Angebot A vertraglich erlaubt und die realistisch geplant ist.
Bestätigte einmalige Kosten von Angebot A, etwa für Wechsel oder Abschluss. Keine pauschalen Schätzwerte erfinden.
Stress- und Kündigungsprüfung 3 Felder
Zusätzlicher Zinssatz für eine Belastungsprobe nach der neuen Bindung.
Datum des vollständigen Empfangs des Darlehens, nur für den §489-Datums-Screen.
Datum einer späteren Vereinbarung über Sollzins oder Rückzahlungszeit, falls diese für §489 maßgeblich sein kann.
Angebot B 6 Felder
Aktivieren, wenn Angebot B mit demselben Starttermin und derselben Restschuld verglichen werden soll.
Vertragsweg von Angebot B.
Nominaler Sollzins aus Angebot B.
Anfangstilgung aus Angebot B.
Sollzinsbindung von Angebot B.
Bestätigte einmalige Wechsel- und Abschlusskosten von Angebot B.
Berechnungsergebnis
- Restschuld bis zum Start fortschreiben — Saldo-Stichtag, aktuellen Sollzins, Rate und tatsächlichen Ablösetermin aus den Unterlagen übernehmen.
- Angebote mit gleichen Grundlagen vergleichen — Beide Angebote müssen mit derselben Startrestschuld und demselben Beginn gerechnet werden.
- Kosten und Restschuld gemeinsam lesen — Nicht nur die Monatsrate, sondern auch Zinsen, Wechselkosten und Restschuld am Bindungsende vergleichen.
Wie wird eine Anschlussfinanzierung berechnet?
Der Anschlussfinanzierungs-Rechner schreibt den aktuellen Darlehenssaldo bis zum tatsächlichen Ablösetermin fort. Anschließend berechnet er nur die Konditionen, die Sie für eine Prolongation, einen Bankwechsel oder ein Forward-Angebot eingeben. Ausgewiesen werden Rate, Zinskosten, Restschuld und einmalige Wechsel- oder Abschlusskosten. Ein zukünftiger Marktzins oder ein pauschaler Forward-Aufschlag wird nicht angenommen. Der §489-Termin ist lediglich eine Datumsprüfung und keine rechtliche Entscheidung.
Vergleichen Sie Angebote nur mit identischer Restschuld und gleichem Starttermin.
Vom aktuellen Saldo zum neuen Darlehen
Rechenbeispiel mit festen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 916,67 €/Monat |
| Kontrolle 1 | 200.000,00 € Restschuld zum Start |
| Kontrolle 2 | 93.378,27 € Restschuld · 53.378,27 € Zinsen |
| Kontrolle 3 | 0,00 € eingegebene Kosten |
| Kontrolle 4 | §489-Daten nicht vollständig · Stressrate 1.250,00 €/Monat |
Rechenweg und fachliche Grenze
Zuerst wird der bestehende Kredit vom Saldo-Stichtag bis zum Ablösetermin fortgeschrieben. Erst diese Restschuld wird als Startbetrag der Anschlussfinanzierung verwendet. Angebot A und optional Angebot B erhalten jeweils ihren eigenen Sollzins, Tilgungssatz, Bindungszeitraum, Rate, Sondertilgung und bestätigte Kosten.
Prolongation, Bankwechsel und Forward-Darlehen sind unterschiedliche Vertragswege. Der Rechner bewertet keinen Anbieter und erfindet keine Konditionen. Effektivzins, Bereitstellungsregeln, Grundbuch- oder Notarkosten und Sondertilgungsrechte müssen aus dem konkreten Angebot übernommen werden.
Eine niedrigere Monatsrate kann aus einer längeren Laufzeit oder einer höheren Restschuld entstehen. Vergleichen Sie deshalb Rate, Zinskosten während der Bindung, Restschuld und einmalige Kosten gemeinsam.
Welche Unterlagen Sie für den Vergleich benötigen
Benötigt werden der aktuelle Darlehenssaldo mit Stichtag, der bestehende Sollzins und die Monatsrate sowie das geplante Ablösedatum. Für jedes neue Angebot sollten Sollzins, Anfangstilgung, Zinsbindung, Rate, Sondertilgungsrecht und einmalige Kosten vorliegen.
Prüfen Sie besonders, ob der aktuelle Saldo wirklich zum eingegebenen Bewertungsdatum gehört. Ein Saldo aus einem älteren Kontoauszug darf nicht unverändert als Restschuld zum Start der Anschlussfinanzierung verwendet werden.
Für einen fairen Vergleich müssen Angebot A und B am selben Tag mit derselben Restschuld beginnen. Andernfalls vermischt das Ergebnis Konditionsunterschiede mit unterschiedlichen Zeiträumen.
Für den §489-Datums-Screen sind das Datum des vollständigen Darlehensempfangs und gegebenenfalls eine spätere maßgebliche Zinsvereinbarung nötig. Fehlen diese Daten, darf aus dem Rechner kein Kündigungsrecht abgeleitet werden.
Angebote richtig vergleichen
Das Hauptergebnis zeigt die anfängliche Rate der gewählten Anschlussfinanzierung. Daneben sind Zinskosten innerhalb der neuen Bindung, Restschuld am Bindungsende und einmalige Kosten entscheidend.
Eine Prolongation kann weniger Wechselaufwand verursachen, während ein Bankwechsel andere Konditionen bieten kann. Der Rechner stellt nur die eingegebenen Zahlen gegenüber; organisatorischer Aufwand, Bonitätsprüfung und Vertragsqualität bleiben außerhalb der Berechnung.
Ändern Sie bei Varianten möglichst nur einen Wert, etwa Sollzins, Tilgung oder Sondertilgung. So erkennen Sie, welche Stellschraube die Rate und Restschuld tatsächlich verändert.
Speichern Sie Angebot, Berechnungsdatum und Eingaben gemeinsam. Nur so lässt sich später nachvollziehen, ob eine Differenz aus neuen Konditionen oder aus einer anderen Restschuld stammt.
Was der Rechner nicht entscheidet
Verbindlich sind Darlehensvertrag, aktueller Tilgungsplan, Restschuldbescheinigung und das konkrete Anschlussangebot. Der Rechner ersetzt weder Kreditzusage noch Vertrags- oder Rechtsprüfung.
Nicht automatisch berücksichtigt werden individuelle Bonitätskonditionen, Bereitstellungszinsen, nicht eingegebene Gebühren, Änderungen an Sicherheiten oder eine Prognose künftiger Marktzinsen.
Der §489-Termin wird nur aus den eingetragenen Daten berechnet. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss anhand des Vertrags und der tatsächlichen Vereinbarungen geprüft werden.
Häufige Fragen zur Anschlussfinanzierung
Erfindet der Rechner einen Forward-Aufschlag?
Nein. Ein Forward-Darlehen wird nur mit dem tatsächlich angebotenen Zinssatz und den eingegebenen Kosten gerechnet.
Ist der §489-Termin verbindlich?
Nein. Er ist ein rechnerischer Datums-Screen; vollständiger Empfang, spätere Vereinbarungen, Frist und Vertrag müssen geprüft werden.
Warum wird der Saldo fortgeschrieben?
Weil der heutige Saldo und die Restschuld am Refinanzierungsstart regelmäßig verschieden sind.
Warum reicht der heutige Darlehenssaldo nicht aus?
Bis zum Ablösetermin fallen weitere Zinsen und Tilgungen an. Maßgeblich ist deshalb die fortgeschriebene Restschuld zum tatsächlichen Start des neuen Darlehens.
Quellen und Grundlagen
§ 489 BGB regelt ordentliche Kündigungsrechte des Darlehensnehmers, darunter bestimmte Fälle nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang.
§ 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht§ 16 PAngV regelt die Angabe des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherdarlehen.
§ 16 PAngV – VerbraucherdarlehenDie BaFin beschreibt Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen als mögliche Wege der Anschlussfinanzierung und empfiehlt einen rechtzeitigen Angebotsvergleich.
BaFin: Anschlussfinanzierung