Umschuldungsrechner: alte und neue Kredite vergleichen
Vergleicht die eingegebenen Zahlungsreihen zu einem gemeinsamen Horizont und trennt Verbraucherkredit- von Immobilienkredit-Hinweisen.
Unterscheidet allgemeine Ratenkredite von Immobilienfinanzierungen mit zusätzlichen Kündigungsfristen.
Restschuld, Sollzins, Rate und Restlaufzeit der abzulösenden Kredite gemäß aktuellem Stand.
Auszahlungsbetrag des neuen Kredits; leer übernimmt der Rechner die Summe der Restschulden.
Gebundener Sollzins des neuen Angebots, nicht der Effektivzins.
Vereinbarte monatliche Rate des neuen Kredits.
Geplante Laufzeit der neuen Finanzierung.
Vorfälligkeitsentschädigung aus einer konkreten Bankauskunft; der Rechner ermittelt keinen Rechtsanspruch.
Datum der vollständigen Auszahlung für die kalendarische Prüfung nach § 489 BGB.
Geplanter Termin der Ablösung oder Umschuldung.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle3 Bereiche
Neue Finanzierung – Ziel 1 Feld
Optional vereinbarte Restschuld am Ende der neuen Laufzeit.
Ablösungskosten 1 Feld
Weitere einmalige Wechselkosten wie Ablöse-, Notar- oder Sicherheitenkosten.
Barwert-Sensitivität 1 Feld
Abzinsungssatz für den optionalen Barwertvergleich; keine Renditeprognose.
Ihr Ergebnis
- Alle Altkredite einzeln erfassen — Jede Zeile benötigt Restschuld, Zins, Rate, Restlaufzeit und möglichen Restbetrag.
- Wechselkosten vollständig eintragen — VFE, Gebühren und grundbuchbezogene Kosten gehören in den Vergleich.
- Barwert und Restschuld prüfen — Eine niedrigere Rate ist ohne Laufzeit- und Restschuldvergleich bedeutungslos.
Was der Umschuldungsrechner wirklich vergleicht
Der Umschuldungsrechner stellt mehrere bestehende Kredite einer neuen Finanzierung über einen gemeinsamen Vergleichshorizont gegenüber. Er berücksichtigt Restschulden, Sollzinsen, Monatsraten, Restlaufzeiten, Zielrestbeträge, eine eingegebene Vorfälligkeitsentschädigung und weitere Wechselkosten. Neben der nominalen Zahlungsdifferenz wird ein Barwertvergleich berechnet, damit frühere und spätere Zahlungen nicht unkritisch addiert werden. Der erste abgezinste Break-even zeigt, ab welchem Monat der kumulierte Vorteil die Startkosten übersteigt. Eine niedrigere Monatsrate allein ist kein Beweis für eine günstigere Umschuldung.
Der Rechner bewertet Zahlungsströme. Ob eine Ablösung rechtlich möglich, vertraglich sinnvoll oder von einer Bank akzeptiert wird, muss separat geprüft werden.
Altkredite und neues Angebot vergleichbar erfassen
Jeder Altkredit benötigt seine aktuelle Restschuld, den vertraglichen Sollzins, die tatsächliche Rate, die verbleibenden Monate und eine mögliche Zielrestschuld. Schätzen Sie diese Werte nicht aus dem ursprünglichen Kreditbetrag. Ein aktueller Tilgungsplan oder eine Ablöseinformation ist belastbarer. Für eine neue Standardfinanzierung können Sie die Rate separat im Kreditrechner prüfen, bevor Sie sie in den Vergleich übernehmen.
Bei Immobilienkrediten spielt der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung eine besondere Rolle. Der Rechner kann die eingegebenen Daten im Zusammenhang mit der Zehn-Jahres-Frist und Kündigungsfrist kennzeichnen, ersetzt aber keine Vertragsprüfung. Eine künftige Rate nach Ende der Sollzinsbindung gehört in den Anschlussfinanzierungs-Rechner, weil Umschuldung und normale Anschlussfinanzierung unterschiedliche Ausgangslagen haben können.
Vergleichen Sie die Zahlungsreihen bis zum gleichen Endmonat. Eine neue Finanzierung mit niedrigerer Rate, aber längerer Laufzeit kann am gewählten Horizont noch eine hohe Restschuld besitzen. Den periodengenauen Verlauf eines einzelnen Angebots zeigt der Tilgungsplan-Rechner. Im Umschuldungsrechner zählt dagegen der Unterschied zwischen alter und neuer Gesamtsituation einschließlich einmaliger Kosten.
Vom Wechselaufwand zum echten Break-even
Vergleichsformeln für Zahlungen, Barwert und Break-even
Alte und neue Finanzierung werden auf denselben Zeitraum und denselben Abzinsungssatz gebracht.
Rechenbeispiel: 50.000 Euro Restschuld neu finanzieren
Das geprüfte Beispiel enthält einen Altkredit mit 50.000 € Restschuld, 6,0 % Sollzins, 1.000 € Monatsrate und 60 Monaten Restlaufzeit. Das neue Darlehen übernimmt die Restschuld, wird mit 4,0 % Sollzins, 900 € Monatsrate und ebenfalls 60 Monaten Laufzeit modelliert. Zusätzlich werden 500 € Vorfälligkeitsentschädigung und 250 € weitere Wechselkosten angesetzt.
Die vorhandene geprüfte Kontrollrechnung ergibt einen Barwertvorteil von 3.707,23 €. Nominal beträgt die Ersparnis 1.869,25 €. Der erste abgezinste Break-even wird im achten Monat erreicht. Die monatliche Ratendifferenz beträgt 100 €, doch dieser Wert allein erklärt das Ergebnis nicht, weil Startkosten, zeitlicher Verlauf und Restschulden mitgerechnet werden.
Am Vergleichsende steht im Beispiel beim alten Kredit keine Restschuld mehr, während die neue Finanzierung noch 1.380,75 € ausweist. Genau diese Differenz zeigt, warum eine niedrigere Rate nicht isoliert bewertet werden darf. Wird die neue Laufzeit verlängert oder die Rate weiter gesenkt, kann der kurzfristige Liquiditätsvorteil steigen, während die Gesamtkosten oder die Schlussrestschuld ungünstiger werden.
Welche Unterlagen gehören in den Vergleich?
| Unterlage | Benötigte Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|---|
| Aktueller Tilgungsplan | Restschuld, Rate, Restlaufzeit | verhindert Schätzungen aus alten Vertragswerten |
| Ablöseinformation | Ablösebetrag und Vorfälligkeitsentschädigung | bildet tatsächlichen Wechselaufwand ab |
| Neues Kreditangebot | Sollzins, Rate, Laufzeit, Zielrest | liefert die neue Zahlungsreihe |
| Kostenbelege | Gebühren, Notar, Abtretung, Sicherheiten | verhindert einen künstlich frühen Break-even |
| Immobilienkreditvertrag | Auszahlungsdatum und Kündigungsregeln | ermöglicht die rechtliche Fristprüfung |
Verbraucherkredit und Immobilienkredit nicht vermischen
Für bestimmte allgemeine Verbraucherdarlehen kann § 502 BGB die Vorfälligkeitsentschädigung begrenzen. Die dort genannten Prozentsätze sind keine allgemeine Pauschale für jeden Kredit. Vertragsart, verbleibende Zeit und gesetzliche Voraussetzungen müssen passen. Geben Sie daher möglichst den Betrag aus einer belastbaren Bankinformation ein.
Bei gebundenen Immobilienkrediten können § 489 und § 490 BGB unterschiedliche Kündigungs- oder Ablösungssituationen betreffen. Frist, vollständiger Empfang, berechtigtes Interesse und konkrete Vertragsgestaltung lassen sich nicht allein aus Rate und Restschuld ableiten. Der Rechner zeigt nur die aus den Eingaben ableitbaren Hinweise.
Auch ein positiver Barwertvorteil ist keine automatische Empfehlung. Prüfen Sie neue Sicherheiten, Zusatzprodukte, Bonitätsfolgen, Zinsbindung, Sondertilgungsrechte und die Belastbarkeit der neuen Rate. Ein Angebot kann mathematisch günstiger und vertraglich trotzdem unpassend sein.
Häufige Fragen zur Umschuldung
Reicht eine niedrigere Monatsrate als Entscheidungsgrund?
Nein. Laufzeit, Gesamtkosten, Wechselkosten und Restschuld am gleichen Endzeitpunkt müssen gemeinsam verglichen werden.
Berechnet der Rechner die genaue Vorfälligkeitsentschädigung der Bank?
Nein. Er verarbeitet den eingegebenen Betrag und zeigt nur unterstützte gesetzliche Rechengrenzen als Hinweis.
Was bedeutet ein Break-even im achten Monat?
Unter den eingegebenen Zahlungsreihen übersteigt der kumulierte abgezinste Vorteil ab diesem Monat die Startkosten.
Ist ein positiver Barwert automatisch eine Empfehlung?
Nein. Vertragsbedingungen, Sicherheiten, Bonität, Zusatzkosten und persönliche Liquidität bleiben außerhalb der reinen Zahlungsrechnung.
Quellen und Grundlagen
§ 490 BGB behandelt ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen.
§ 490 BGBBaFin erläutert Merkmale von Ratenkrediten und die Bedeutung des Angebotsvergleichs.
BaFin: Ratenkredit§ 502 BGB enthält Regeln zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherdarlehen.
§ 502 BGB§ 489 BGB regelt ordentliche Kündigungsrechte des Darlehensnehmers, darunter bestimmte Fristen bei gebundenem Sollzins.
§ 489 BGBDie Verbraucherzentrale erläutert Möglichkeiten und Grenzen einer vorzeitigen Ablösung von Baufinanzierungen.
Verbraucherzentrale: Baufinanzierung ablösen§ 16 PAngV betrifft Effektivzinsangaben bei allgemeinen Verbraucherdarlehen und unterstützt einen vollständigen Preisvergleich.
§ 16 PAngVBaFin beschreibt die Anschlussfinanzierung als eigene Phase einer Immobilienfinanzierung.
BaFin: Anschlussfinanzierung