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Steuerlast vergleichen: Arbeitnehmer und Selbstständige

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 27. Juli 2026

Stellt zwei Planungsfälle auf derselben wirtschaftlichen Ausgangsbasis gegenüber. Das Ergebnis ersetzt keine Status-, Versicherungs- oder Betriebsausgabenprüfung.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.
€/Jahr

Jahresbetrag, der in beiden Szenarien als gemeinsame wirtschaftliche Ausgangsbasis verwendet wird.

Wählen Sie, ob gleiche Arbeitgeber-Gesamtkosten oder dasselbe Arbeitnehmerbrutto verglichen werden sollen. Die Ergebnisse beider Modi sind nicht direkt austauschbar.

Steuerklasse für das Arbeitnehmer-Szenario im laufenden Lohnsteuerabzug.

%

Kassenindividueller GKV-Zusatzbeitrag als Gesamtprozentsatz.

Kirchensteuersatz des Arbeitnehmerfalls, sofern Kirchensteuerpflicht besteht.

Jahre

Alter der beschäftigten Person im Vergleichsjahr.

€/Monat

Tatsächlicher oder angebotener Monatsbetrag für Kranken- und Pflegeversicherung im Selbstständigen-Szenario.

€/Monat

Geplanter monatlicher Betrag für Altersvorsorge oder ein verpflichtendes Versorgungssystem.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Arbeitnehmer 1 Feld

Nur aktivieren, wenn der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose gilt.

Selbstständige Tätigkeit 1 Feld
€/Jahr

Weitere jährliche Betriebskosten, Versicherungen oder Ausgaben, die im gemeinsamen Ausgangsbetrag noch nicht enthalten sind.

Ihre Steuerlast 2026

Differenz der verfügbaren Modellbeträge
Verfügbar im Arbeitnehmer-Szenario
Verfügbar im Selbstständigen-Szenario
Arbeitnehmer: Steuer und Arbeitnehmer-SV
Selbstständig: Steuer, KV/PV und Vorsorge
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Vergleichsbasis bewusst wählen — Gleiche Arbeitgeberkosten beantworten eine andere Frage als dasselbe Arbeitnehmerbrutto.
  2. Selbstständigenkosten realistisch eintragen — Krankenversicherung, Vorsorge und weitere Kosten werden nicht automatisch geschätzt.
  3. Eurodifferenz nicht als Berufsempfehlung lesen — Versicherungsschutz, Ausfallrisiko, Urlaub, Haftung und weitere wirtschaftliche Unterschiede bleiben separat zu beurteilen.
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Welche Ausgangsbasis wird verglichen?

Der Rechner startet entweder mit gleichen Arbeitgeber-Gesamtkosten oder mit demselben Arbeitnehmerbrutto. Für den Arbeitnehmerfall werden Lohnsteuer und unterstützte Sozialversicherungsbeiträge modelliert. Im Selbstständigenfall verwendet der Rechner die eingegebenen Beträge für Krankenversicherung, Vorsorge und weitere Kosten.

Basis abgestimmtKosten eingebenPlanung statt Urteil

Die gemeinsame Zahl schafft eine vergleichbare Rechenbasis, macht Beschäftigung und Selbstständigkeit aber weder rechtlich noch wirtschaftlich gleich.

Die Bausteine des Vergleichs separat prüfen

Das Arbeitnehmer-Szenario lässt sich im Brutto-Netto-Rechner mit seinen einzelnen Sozialabgaben nachvollziehen. Für eine genauere Gewinn- und Einkommensteuerplanung dient der Selbstständigen-Steuer-Rechner. Falls eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, bleibt die mögliche Gewerbesteuer eine eigene Rechnung im Gewerbesteuerrechner.

Diese Verweise sind keine zusätzlichen Abzüge im Ergebnis. Der Abgabenlast-Vergleich verwendet nur die sichtbaren Eingaben und stellt zwei begrenzte Szenarien auf derselben wirtschaftlichen Ausgangsbasis gegenüber. Fehlende Kosten, Versicherungen oder Steuern werden nicht still ergänzt.

Zwei Szenarien, eine Ausgangsbasis

Abgabenlast auf vergleichbarer GrundlageArbeitnehmer- und Selbstständigen-Szenario starten von derselben wirtschaftlichen Kostenbasis und zeigen ihre eigenen Abzüge.Zwei Erwerbsformen, eine BasisNur vergleichbare wirtschaftliche Werte gegenüberstellenGemeinsame Kostenbasisz. B. ArbeitgeberaufwandArbeitnehmerBruttoentgeltAbgabenArbeitgeberanteilein Basisverfügbarer WertSelbstständigUmsatz / HonorarKostenVorsorge und SteuerEingabenverfügbarer WertPlanungsvergleich, keine Status-Empfehlung
Die gemeinsame Basis verhindert, dass Arbeitgeberkosten auf der einen Seite mit einem nicht vergleichbaren Gewinn auf der anderen Seite vermischt werden.

Beispiel: 60.000 Euro gemeinsame Arbeitgeberkosten-Basis

Das gespeicherte Rechenbeispiel startet mit 60.000,00 € Arbeitgeberkosten. Das Modell leitet daraus 49.525,38 € Arbeitnehmerbrutto ab und berechnet bei Steuerklasse I, 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Alter 30 und Kinderlosenzuschlag 32.084,61 € verfügbaren Jahresbetrag. Für das Selbstständigen-Szenario sind 900 € Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, aber keine zusätzliche Altersvorsorge und keine weiteren Kosten eingegeben. Das geschätzte zvE beträgt 49.200,00 €; verfügbar bleiben 38.932,00 €. Die Differenz von 6.847,39 € zugunsten dieses Szenarios ist keine Berufsempfehlung, weil Leistungsumfang, Vorsorge, Ausfallrisiko und nicht eingegebene Betriebsausgaben nicht gleichgesetzt werden.

Rechenlogik

Die Seite zeigt zwei eingegebene Szenarien, keine allgemeingültigen Berufsgruppenquoten.

Arbeitnehmer verfügbarBrutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Arbeitnehmer-Sozialversicherung
Selbstständigen-Gewinngemeinsame Ausgangsbasis − eingegebene weitere jährliche Kosten
geschätztes Selbstständigen-zvEGewinn − eingegebene KV/PV − eingegebene Altersvorsorge
Selbstständig verfügbarGewinn − KV/PV − Vorsorge − tarifliche Steuerrechnung

Warum die verfügbare Differenz allein nicht entscheidet

Arbeitgeberbeiträge finanzieren Sozialversicherungsschutz. Private oder freiwillige Vorsorge kann andere Leistungen, Risiken und steuerliche Wirkungen haben. Gleiche Zahlungsbeträge bedeuten deshalb nicht denselben Schutz.

Bei der Basis „Arbeitgeberkosten“ wird das Arbeitnehmerbrutto so ermittelt, dass Brutto und modellierte Arbeitgeberanteile zusammen dem Vergleichsbetrag entsprechen. Im Selbstständigenfall dient derselbe Betrag als wirtschaftlicher Ausgangswert. Das verhindert einen groben Basisfehler, ersetzt aber keine vollständige Kostenrechnung.

Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge werden im Selbstständigen-Szenario ausschließlich mit den eingegebenen Beträgen berücksichtigt. Der Rechner prüft weder Versicherungspflicht noch Höchstbeiträge, Versorgungswerk, Tarifleistungen oder steuerliche Abziehbarkeit.

Die Einkommensteuer basiert auf einem geschätzten zu versteuernden Einkommen. Umsatzsteuer, Vorsteuer, Gewerbesteuer, Verlustverrechnung, weitere Einkünfte und besondere Abzüge fehlen. Für eine belastbare Entscheidung müssen reale Angebote und vollständige Betriebskosten ergänzt werden.

Die Ergebniszeilen beider Szenarien enthalten unterschiedliche Bestandteile: beim Arbeitnehmer modellierte Pflichtbeiträge, bei Selbstständigen die eingegebenen Versicherungs- und Vorsorgewerte. Die Differenz zeigt verfügbare Liquidität unter Annahmen, nicht den Wert des jeweiligen Gesamtpakets.

Für einen belastbareren Vergleich sollten Sie beide Szenarien mit realen Angeboten ergänzen: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Berufshaftpflicht, Arbeitsmittel, Steuerberatung, Rücklagen für Krankheit und Urlaub sowie mögliche Arbeitgeberleistungen. Prüfen Sie außerdem, ob der eingegebene Gewinn bereits alle Betriebsausgaben enthält. Erst wenn dieselben Zeiträume und möglichst vergleichbare Leistungsumfänge gegenüberstehen, lässt sich die ausgewiesene Liquiditätsdifferenz sinnvoll in eine persönliche Entscheidung einordnen.

Auch die zeitliche Perspektive zählt: Ein Jahresvergleich sagt nichts darüber aus, wann Beiträge, Steuervorauszahlungen oder größere Betriebsausgaben tatsächlich fällig werden. Planen Sie deshalb zusätzlich einen monatlichen Liquiditätspuffer und prüfen Sie das Szenario mit konservativen Annahmen.

Häufige Fragen

Welche Ausgangsbasis ist sinnvoll?

Arbeitgeberkosten eignen sich für einen Kostenvergleich aus Auftraggeber-/Arbeitgebersicht. Arbeitnehmerbrutto eignet sich nur, wenn genau diese Bruttosumme als gemeinsame Basis gemeint ist.

Warum gibt es keine pauschale Selbstständigen-KV?

Tarif, Status, Beitragsbasis, Pflegeversicherung und Familienkonstellation unterscheiden sich. Ein stiller Pauschalwert würde die Vergleichsaussage verzerren.

Ist das Szenario mit dem höheren Betrag besser?

Nicht automatisch. Versicherungsschutz, Vorsorge, Ausfallrisiko, Urlaub, Betriebskosten und rechtlicher Status sind nicht in einer einzigen verfügbaren Eurozahl enthalten.

Quellen und Grundlagen

Einkommensteuertarif für das eingegebene geschätzte zvE.

§ 32a EStG

Amtlicher Lohnsteuerabzug und Arbeitnehmermodell.

BMF Programmablaufplan 2026

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Planungsrechnung aus eingegebenen Annahmen. Keine Prüfung von Beschäftigungsstatus, Scheinselbstständigkeit, Versicherungspflicht, Betriebsausgaben, Vorsteuer, Gewerbesteuer oder individueller Vorsorge.