Stundenlohn-Rechner 2026 – Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Monatsgehalt, Jahresgehalt oder Stundenlohn über die vereinbarte Wochenarbeitszeit umrechnen und bei Bedarf den tatsächlichen Zeitwert ergänzen.
Wählen Sie, ob Monatsbrutto, Jahresbrutto oder ein bekannter Brutto-Stundenlohn die Ausgangsgröße ist.
Regelmäßiges monatliches Bruttogehalt ohne separat erfasste Jahresboni.
Vertraglicher Brutto-Stundenlohn vor Steuern und Sozialabgaben.
Regelmäßiges Jahresbrutto einschließlich vertraglich fester Monatszahlungen; variable Boni separat erfassen.
Vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit laut Vertrag.
Öffnet Angaben zu tatsächlichen Arbeitstagen, Urlaub, Feiertagen, Krankheit, Überstunden, Bonus und Lohnmerkmalen.
Regelmäßige Arbeitstage pro Woche zur Einordnung von Urlaub, Feiertagen und Krankheit.
Bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Sie mindern die tatsächlich geleisteten Stunden, nicht das vertragliche Entgelt.
Feiertage, die auf reguläre Arbeitstage fallen und bezahlt werden.
Bezahlte Krankheitstage im betrachteten Jahr.
Zusätzliche tatsächlich geleistete Stunden pro Jahr, soweit sie nicht bereits vergütet oder im Grundwert enthalten sind.
Jährliche Brutto-Boni oder Zuschläge, die zusätzlich zum Grundgehalt in den effektiven Stundenwert einfließen sollen.
Steuerklasse aus den elektronischen Lohnsteuermerkmalen für die optionale Nettoberechnung.
Nur aktivieren, wenn bei Steuerklasse IV ein Faktor tatsächlich als ELStAM eingetragen ist.
Amtlich eingetragener Faktor; keine eigene Schätzung verwenden.
Alter der beschäftigten Person für altersabhängige Pflegeversicherungsregeln.
Kinderfreibeträge laut ELStAM, nicht Zahl der Kinder.
Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung nur auswählen, wenn er anfällt.
Berücksichtigungsfähige Kinder vom zweiten bis fünften Kind unter 25.
Besondere Beitragsaufteilung der Pflegeversicherung bei Beschäftigung in Sachsen.
Kirchensteuersatz entsprechend Bundesland und persönlicher Kirchensteuerpflicht.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung für die optionale Nettoberechnung.
Kassenindividueller Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Monatlicher Basiskrankenbeitrag ohne Pflegepflichtbeitrag.
Monatlicher Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung.
Nur deaktivieren, wenn keine Rentenversicherungspflicht besteht.
Nur deaktivieren, wenn keine Arbeitslosenversicherungspflicht besteht.
Eingetragener Freibetrag je Lohnzahlungszeitraum.
Eingetragener Hinzurechnungsbetrag je Lohnzahlungszeitraum.
Ihr Stundenlohn
- Ausgangsgröße und Wochenstunden wählen — Starten Sie mit Monatsgehalt, Jahresgehalt oder bekanntem Stundenlohn. Die vertraglichen Größen werden über Wochenstunden und 52 Wochen verbunden.
- Tatsächliche Arbeitszeit nur bei Bedarf ergänzen — Urlaub, Feiertage, Krankheit und zusätzliche Stunden verändern den effektiven Zeitwert, nicht den vertraglichen Stundenlohn.
- Mindestlohnstatus getrennt lesen — Der Vergleich mit 13,90 € je Stunde ist eine rechnerische Orientierung. Branchenmindestlöhne, Bereitschaft, Arbeitszeitkonten und anrechenbare Entgeltbestandteile bleiben gesondert zu prüfen.
Wie berechnet man den Stundenlohn aus Monats- oder Jahresgehalt?
Der vertragliche Stundenlohn ergibt sich aus dem Jahresbrutto geteilt durch die vereinbarten Wochenstunden mal 52. Ein Monatsgehalt wird zuvor mit zwölf auf das Jahr hochgerechnet; umgekehrt entsteht das Monatsgehalt aus dem Jahreswert geteilt durch zwölf. Optional berücksichtigt der Rechner tatsächliche Arbeitsstunden, bezahlte Ausfalltage, zusätzliche Stunden, Bonuszahlungen und eine vollständige Nettolohnberechnung.
Ein vertraglicher Stundenlohn und der wirtschaftliche Wert je tatsächlich geleisteter Stunde können deutlich voneinander abweichen, wenn regelmäßig unbezahlte Mehrarbeit anfällt.
Eine Gleichung, drei Startpunkte
Beispiel: 4.000 € Monatsbrutto bei 40 Stunden
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Vertraglicher Brutto-Stundenlohn | 23,08 € |
| Monats- und Jahresbrutto | 4.000,00 € pro Monat · 48.000,00 € pro Jahr |
| Effektiver Wert bei eingetragener Ist-Zeit | 15,03 € pro Stunde |
| Netto-Stundenwert | 27,27 € |
| Mindestlohn- und Minijobhinweis | 9,18 € über Mindestlohn · maximal 43,38 Stunden pro Monat bei 603 € |
Vertraglicher Stundenlohn und effektiver Zeitwert
Für die vertragliche Umrechnung zählt die vereinbarte Wochenarbeitszeit. Bei 40 Stunden pro Woche werden 2.080 Stunden pro Jahr angesetzt. Das Jahresbrutto wird durch diese Stunden geteilt. Der Faktor 52/12 verbindet Wochen- und Monatswerte, ohne pauschal mit vier Wochen pro Monat zu rechnen.
Der effektive Zeitwert betrachtet zusätzlich die tatsächlich geleisteten Stunden und gegebenenfalls Boni. Bezahlter Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung können dazu führen, dass weniger Stunden tatsächlich gearbeitet werden, obwohl das Jahresgehalt unverändert bleibt. Unbezahlte oder pauschal abgegoltene Mehrarbeit wirkt in die Gegenrichtung.
Der Netto-Stundenwert teilt das berechnete Netto durch dieselbe Stundenbasis. Er ist nur sinnvoll, wenn Steuer- und Versicherungsmerkmale vollständig erfasst und die Stundenbasis konsistent gewählt wurde.
Mindestlohn und Minijob richtig interpretieren
Seit 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde. Der Rechner vergleicht den regelmäßigen Brutto-Stundenwert mit dieser Schwelle. Er prüft jedoch nicht, ob ein höherer Branchenmindestlohn gilt oder welche Zuschläge und Bereitschaftszeiten rechtlich anrechenbar sind.
Die Minijobanzeige teilt die Verdienstgrenze von 603 € durch den eingegebenen Stundenlohn. So entsteht eine rechnerische maximale Monatsstundenzahl. Schwankender Verdienst, unvorhersehbare Überschreitungen und weitere Minijobregeln müssen separat geprüft werden.
Liegt der vertragliche Stundenlohn über dem Mindestlohn, kann unbezahlte Mehrarbeit den tatsächlichen Wert dennoch deutlich senken. Für arbeitsrechtliche Mindestlohnfragen zählt die vergütungspflichtige Arbeitszeit und nicht allein eine Jahresdurchschnittsrechnung.
Stellenangebote fair vergleichen
Vergleichen Sie nur Angebote mit derselben Stundenbasis. Ein höheres Monatsgehalt kann bei deutlich längerer Wochenarbeitszeit einen niedrigeren Stundenlohn ergeben. Umgekehrt kann ein geringeres Jahresgehalt durch kürzere Arbeitszeit, mehr Urlaub oder verlässlich vergütete Überstunden wirtschaftlich attraktiver sein.
Sonderzahlungen sollten nur einbezogen werden, wenn sie vertraglich hinreichend sicher sind. Freiwillige oder leistungsabhängige Boni gehören nicht ohne Hinweis in den garantierten Stundenlohn. Sachleistungen und betriebliche Altersvorsorge benötigen eine getrennte Bewertung.
Dokumentieren Sie Grundgehalt, Wochenstunden, Urlaub, Mehrarbeit und Bonusannahmen. So lässt sich erklären, ob ein Unterschied aus der Vergütung oder lediglich aus einer anderen Arbeitszeitdefinition entsteht.
Häufige Fragen zum Stundenlohn
Warum rechnet der Rechner mit 52 Wochen und nicht mit vier Wochen pro Monat?
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat im Durchschnitt 52/12 Wochen. Die Rechnung mit vier Wochen würde Monats- und Jahreswerte systematisch verzerren.
Zählen Urlaub und Feiertage als Arbeitszeit?
Für den vertraglichen Stundenlohn bleibt die vereinbarte Wochenzeit maßgeblich. Für den effektiven Wert können bezahlte Ausfalltage die tatsächlich geleisteten Stunden reduzieren.
Ist der angezeigte Mindestlohnstatus rechtlich verbindlich?
Nein. Er vergleicht den regelmäßigen Brutto-Stundenwert mit 13,90 €. Branchenmindestlohn, Bereitschaft, Arbeitszeitkonten und anrechenbare Entgeltbestandteile werden nicht rechtlich geprüft.
Wie wirken unbezahlte Überstunden?
Zusätzliche tatsächlich geleistete Stunden erhöhen den Nenner des effektiven Stundenwerts. Bleibt das Jahresgehalt gleich, sinkt dadurch der wirtschaftliche Wert je Stunde.
Quellen und Grundlagen
§ 1 MiLoG begründet den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn; die konkrete Höhe wird durch die geltende Anpassungsverordnung bestimmt.
§ 1 MiLoG – MindestlohnDie BMF-Programmablaufpläne 2026 bilden die amtliche Grundlage für die optionale Nettolohnberechnung.
BMF Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026Das BMAS bestätigt den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € je Zeitstunde seit 1. Januar 2026.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026Der offizielle BMAS-Mindestlohnrechner dient als zusätzliche Kontrolle für Stundenlohn und verstetigtes Monatsentgelt.
Offizieller Mindestlohn-RechnerDie Minijob-Zentrale erläutert die 2026 geltende Verdienstgrenze von 603 € und die dazugehörigen Rahmenbedingungen.
Minijob mit Verdienstgrenze 2026