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Maklergebühren-Rechner: Provision und Parteienanteile

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 26. Juli 2026

Berechnen Sie die vereinbarte Gesamtprovision und den Anteil jeder Partei, ohne einen regionalen Standardsatz zu unterstellen.

Wählen Sie zwischen Immobilienkauf und Vermittlung von Wohnraum zur Miete.

Die §§ 656c und 656d BGB gelten nur in ihrem gesetzlichen Anwendungsbereich.

Kaufpreis oder andere im Maklervertrag vereinbarte Berechnungsgrundlage.

Gesamtprovision entweder als Prozentsatz oder als festen Eurobetrag eingeben.

%

Vereinbarter Gesamtprozentsatz für beide Parteien zusammen, einschließlich Umsatzsteuer, wenn so dokumentiert.

Dokumentierter Gesamtbetrag der Provision für beide Parteien zusammen.

Wählen Sie die im Vertrag vorgesehene Aufteilung zwischen den Parteien.

%

Anteil des Käufers oder Mieters an der Gesamtprovision; der Gegenanteil wird ergänzt.

Bestätigen Sie nur, wenn Vertrag und vorgesehenes Zahlungsmodell tatsächlich vorliegen.

Berechnungsergebnis

Anteil Käufer / Mieter
Anteil Verkäufer / Vermieter
Gesamtprovision
Satz und Bemessungsgrundlage
Rechts- und Nachweisstatus
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Vorgang und Vertragsgrundlage wählen — Legen Sie fest, ob es um Kauf oder Wohnraummiete geht, und übernehmen Sie die Bemessungsgrundlage aus dem Vertrag.
  2. Gesamtprovision nur einmal eingeben — Verwenden Sie entweder den Gesamtprozentsatz oder den Gesamtbetrag und wählen Sie anschließend die Parteienverteilung.
  3. Rechenbetrag und Rechtslage trennen — Der Rechner verteilt Beträge und gibt Hinweise zum möglichen Anwendungsbereich. Wirksamkeit und Fälligkeit müssen am konkreten Vertrag geprüft werden.
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Maklerprovision aus Vertrag berechnen und aufteilen

Der Maklergebühren-Rechner übernimmt die vereinbarte Gesamtprovision als Prozentsatz einer Bemessungsgrundlage oder als festen Eurobetrag. Anschließend verteilt er den Betrag zwischen Käufer und Verkäufer beziehungsweise Mieter und Vermieter. Für den Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses kennzeichnet die Ausgabe, ob die eingegebene Aufteilung rechnerisch in den möglichen Anwendungsbereich der §§ 656c oder 656d BGB fällt. Bei Wohnraummiete erscheint ein Hinweis auf das Bestellerprinzip. Ein regional üblicher Provisionssatz wird nicht automatisch eingesetzt.

Prozentsatz oder FestbetragParteienanteile getrenntRechtsprüfung klar abgegrenzt

Die Ausgabe berechnet Beträge und zeigt Prüfhinweise. Ob die Provision wirksam vereinbart und fällig ist, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und Sachverhalt.

Provision, Kaufpreis und Parteienanteile sauber trennen

Übernehmen Sie die Bemessungsgrundlage und die Gesamtprovision aus Exposé, Maklervertrag, Reservierungsunterlage oder Abrechnung. Ein häufig genannter regionaler Prozentsatz ist keine bundesweite gesetzliche Vorgabe. Für die vollständige Erwerbsplanung gehört der berechnete Käuferanteil anschließend in den Kaufnebenkosten-Rechner. Dort wird er neben Steuer, Notar, Grundbuch und weiteren Kosten ausgewiesen.

Maklerprovision und Grunderwerbsteuer sind verschiedene Kostenarten. Die Steuer wird nach gesetzlichen und landesspezifischen Regeln aus ihrer eigenen Bemessungsgrundlage berechnet. Verwenden Sie dafür den Grunderwerbsteuer-Rechner. Der Maklergebühren-Rechner ändert keine Steuerbasis und trifft keine Aussage darüber, ob einzelne Nebenleistungen steuerlich einzubeziehen sind.

Auch Preisvergleiche benötigen eine einheitliche Flächenbasis. Ein niedrigerer Provisionsbetrag kann lediglich aus einem niedrigeren Kaufpreis entstehen. Mit dem Quadratmeterpreis-Rechner lassen sich Objektpreis und dokumentierte Fläche separat vergleichen. Provision, Marktwert und Preis pro Quadratmeter sollten nicht zu einer einzigen vermeintlichen Qualitätskennzahl vermischt werden.

Von der Vertragsprovision zu den Parteienanteilen

MaklerprovisionKaufpreis und bestätigter Provisionssatz ergeben den Vertragsbetrag und seine Verteilung.MaklerprovisionGesamtprovision vor Parteienanteilen berechnenKaufpreis400.000 €VertragsbasisProvision3,57 %inkl. USt. bestätigtGesamtprovision14.280 €VertragsbetragVerteilung zwischen den ParteienKäuferanteil 50 %7.140 €Verkäuferanteil 50 %7.140 €Festbetrag, Prozentsatz und Umsatzsteuer nur einmal anwenden.
Die Aufteilung ist zunächst Arithmetik. Ob sie rechtlich zulässig und wirksam vereinbart ist, wird davon getrennt geprüft.

Formeln für Gesamtprovision und Aufteilung

Alle Eingabewerte müssen aus dem konkreten Vertrag oder einer ausdrücklich bezeichneten Annahme stammen.

Gesamtprovision aus SatzGesamt = Bemessungsgrundlage × ProvisionssatzDer Prozentsatz wird als Gesamtprovision interpretiert, nicht automatisch als Anteil nur einer Partei.
Gesamtprovision als FestbetragGesamt = dokumentierter EurobetragBei einem Festbetrag wird keine künstliche Prozentquote benötigt.
Anteil Partei AAnteil A = Gesamtprovision × vereinbarter Prozentsatz ADer Anteil wird nur aus der eingegebenen Verteilung berechnet.
Anteil Partei BAnteil B = Gesamtprovision - Anteil ADie Summe beider Anteile bleibt genau die dokumentierte Gesamtprovision.
Effektiver Anteil an der BasisPartei-Anteil in % = Partei-Betrag / Bemessungsgrundlage × 100Diese Kennzahl beschreibt nur die Rechenrelation und keine Marktüblichkeit.

Rechenbeispiel: 7,14 Prozent Provision bei 400.000 Euro Kaufpreis

Im Kaufbeispiel wird der Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ausgewählt. Die Bemessungsgrundlage beträgt 400.000 €, die dokumentierte Gesamtprovision 7,14 % und die Verteilung 50 zu 50. Vertrag und Zahlungsmodell werden als bestätigt markiert. Der Rechner behandelt den Prozentsatz ausschließlich als Eingabe und bewertet weder Marktüblichkeit noch Angemessenheit.

Die Gesamtprovision beträgt 28.560,00 €. Davon entfallen rechnerisch 14.280,00 € auf den Käufer und 14.280,00 € auf den Verkäufer. Der Status weist darauf hin, dass eine hälftige Verteilung rechnerisch mit dem unterstützten Bereich des § 656c BGB vereinbar sein kann. Daraus folgt noch keine Aussage, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird stattdessen ein fester Gesamtbetrag eingetragen, verteilt der Rechner genau diesen Betrag. Bei einer individuellen Aufteilung von beispielsweise 40 zu 60 Prozent ändern sich die Parteienbeträge, nicht aber die Gesamtprovision. Für andere Immobilientypen, gewerbliche Fälle oder Wohnraummiete gelten andere Prüfpfade; die 50-zu-50-Kennzeichnung darf dann nicht pauschal übertragen werden.

Welcher Fall benötigt welche Prüfung?

FallRechnerische AufgabeAußerhalb der Rechnung prüfen
Wohnung oder Einfamilienhaus, Käufer VerbraucherGesamtprovision und ParteienanteileAnwendungsbereich und Vertragsmodell nach §§ 656c/656d BGB
Andere Kaufobjekte oder gewerblicher Fallfreie Vertragsarithmetikindividuelle Vereinbarung und sonstige Rechtsregeln
WohnraummieteProvision und belastete Parteiwer den Makler wirksam beauftragt hat
Festbetrag statt ProzentsatzBetrag direkt verteilenBemessungsgrundlage nur zur Einordnung
Vertrag noch nicht bestätigtvorläufige RechenannahmeForm, Fälligkeit und Zahlungsnachweis

Warum Provisionssatz und Rechtsstatus nicht vermischt werden dürfen

Eine rechnerisch hälftige Aufteilung macht einen Maklervertrag nicht automatisch wirksam. Entscheidend können unter anderem Objektart, Verbraucherstatus, Tätigkeit für eine oder beide Parteien, Auftraggeberrolle, Textform und Zahlungsnachweis sein. Der ausgegebene Status ist deshalb ein Prüfhinweis und keine rechtliche Freigabe.

Bei Wohnraummiete gilt ein eigener gesetzlicher Rahmen. Der Rechner kann einen vereinbarten Betrag zwischen Mieter und Vermieter darstellen, aber nicht aus wenigen Eingaben feststellen, wer den Vermittlungsauftrag erteilt hat oder ob ein Zahlungsanspruch besteht. Ein Feldwert ersetzt keinen Maklervertrag.

Vermeiden Sie Doppelzählungen in der Kaufplanung. Wenn eine Gesamtprovision bereits beide Parteienanteile enthält, darf der Käuferanteil nicht zusätzlich noch einmal als Gesamtprovision angesetzt werden. Für die persönliche Finanzierung zählt nur der Betrag, den die betreffende Partei tatsächlich tragen soll.

Häufige Fragen zu Maklergebühren

Gibt es einen bundesweit festen Maklersatz?

Nein. Der Rechner übernimmt den dokumentierten Satz oder Festbetrag und erfindet keine regionale Standardprovision.

Muss der Käufer immer genau die Hälfte zahlen?

Nein. Die zulässige Verteilung hängt vom gesetzlichen Anwendungsbereich und vom Vertragsmodell ab. Der Rechner kennzeichnet nur die rechnerische Aufteilung.

Kann ich die Provision als festen Betrag eingeben?

Ja. Dann wird der dokumentierte Gesamtbetrag direkt verteilt, ohne einen Prozentsatz zu konstruieren.

Entscheidet der Rechner, ob die Provision fällig ist?

Nein. Auftrag, Vertrag, Form, Leistung, Fälligkeit und Zahlungsnachweis müssen anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Quellen und Grundlagen

§ 656c BGB regelt in seinem Anwendungsbereich die Verteilung der Maklerkosten, wenn der Makler für beide Parteien tätig wird.

§ 656c BGB

§ 656d BGB betrifft Vereinbarungen, mit denen Kosten einer einseitig beauftragten Maklertätigkeit auf die andere Partei übertragen werden.

§ 656d BGB

Das Wohnungsvermittlungsgesetz enthält den rechtlichen Rahmen für die Vermittlung von Wohnraum, einschließlich des Bestellerprinzips.

Wohnungsvermittlungsgesetz

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Rechenhilfe, keine Rechtsberatung oder Aussage zur Wirksamkeit/Fälligkeit einer Maklervereinbarung. Maßgeblich sind Vertrag, Objektart, Auftraggeberrolle und Zahlungsnachweise.