Netzentgelt-Rechner 2026: lokales Preisblatt und § 14a
Übernehmen Sie Arbeitspreis und feste Komponenten aus dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Benchmarks und §-14a-Szenarien bleiben klar vom lokalen Standardpreisblatt getrennt.
Wählen Sie lokales Preisblatt, A/B-Vergleich, datierten Benchmark oder ein extern bestätigtes §-14a-Szenario.
Jahresverbrauch, auf den das lokale Preisblatt, beide Vergleichsvarianten oder das §-14a-Szenario bezogen werden.
Netz-Arbeitspreis aus dem lokalen Preisblatt in Cent je kWh.
Jährlicher Grundpreis aus demselben Preisblatt wie der Arbeitspreis.
Netz-Arbeitspreis von Preisblatt B für denselben Verbrauch und Zeitraum.
Jährlicher Grundpreis von Preisblatt B.
Veröffentlichter Vergleichs-Arbeitspreis in ct/kWh; er ersetzt kein lokales Preisblatt.
Nur „Ja“ wählen, wenn Berechtigung, Anlage und Messkonzept außerhalb des Rechners bestätigt wurden.
Modul, das der zuständige Netzbetreiber für das konkrete Szenario tatsächlich anwendet.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle5 Bereiche
Preisblatt A – weitere Angaben 5 Felder
Separates jährliches Messstellenentgelt, sofern es nicht bereits im Grundpreis enthalten ist.
Verhindert eine doppelte Erfassung, wenn das Messstellenentgelt bereits im Grundpreis enthalten ist.
Weitere ausdrücklich benannte jährliche Fixkomponente desselben Preisblatts.
Wählen Sie Brutto, wenn die Preisblattwerte Umsatzsteuer bereits enthalten, sonst Netto.
Umsatzsteuersatz zur Umrechnung eingegebener Nettowerte auf Brutto.
Preisblatt B – weitere Angaben 3 Felder
Separates jährliches Messstellenentgelt von Preisblatt B.
Weitere ausdrücklich benannte jährliche Fixkosten von Preisblatt B.
Brutto- oder Nettobasis von Preisblatt B; beide Varianten müssen auf eine gemeinsame Basis gebracht werden.
Benchmark-Dokumentation 2 Felder
Stichtag oder Zeitraum, für den der eingegebene Benchmark gilt.
Herausgeber und genaue Veröffentlichung des Vergleichswerts.
§ 14a – Modulwerte 3 Felder
Vom Netzbetreiber bestätigte pauschale jährliche Reduzierung für Modul 1.
Verbrauch der steuerbaren Einrichtung, auf den ein reduzierter Arbeitspreis angewendet wird.
Bestätigter reduzierter Netz-Arbeitspreis für das gewählte Szenario.
§ 14a – Zeitfenster 4 Felder
Verbrauch im ersten bestätigten Zeitfenster des zeitvariablen Moduls.
Netz-Arbeitspreis im ersten bestätigten Zeitfenster.
Verbrauch im zweiten bestätigten Zeitfenster des zeitvariablen Moduls.
Netz-Arbeitspreis im zweiten bestätigten Zeitfenster.
Lokales Netzentgelt und Kostenanteile
- Preisblatt und Zeitraum zusammenhalten — Arbeitspreis, Grundpreis, Messstellenentgelt, weitere Fixkosten und Steuerbasis müssen aus demselben lokalen Preisblatt stammen.
- Messkosten nur einmal erfassen — Prüfen Sie, ob der Messstellenbetrieb bereits im Grundpreis enthalten ist, bevor Sie ein separates Entgelt hinzufügen.
- § 14a nur mit Betreiberwerten rechnen — Berechtigung, Modul, Messkonzept, Reduzierung und Zeitfenster müssen extern bestätigt sein; die Maske entscheidet diese Voraussetzungen nicht.
Wie wird das lokale Netzentgelt berechnet?
Das lokale Szenario addiert verbrauchsabhängigen Netz-Arbeitspreis und ausdrücklich eingegebene feste Komponenten. Ein Benchmark bleibt ein datierter Vergleich ohne lokale Fixkosten; § 14a wird nur mit bestätigten Nutzerwerten gerechnet.
Ein bundesweiter Durchschnitt ist kein Ersatz für das Preisblatt des zuständigen Netzbetreibers.
Formeln für Netzentgelt und Vergleich
Alle Preisbestandteile müssen auf derselben Netto- oder Bruttobasis stehen.
Bei null Verbrauch bleibt ein effektiver ct/kWh-Wert leer; feste Kosten werden trotzdem nicht verschwiegen.
Preisblatt statt Durchschnittswert
Was der Rechner bei § 14a nicht entscheidet
Der Rechner übernimmt nur bestätigte Werte für pauschale Reduzierung, reduzierten Arbeitspreis oder zeitvariable Preisfenster. Ob eine Anlage steuerbar und berechtigt ist, welches Modul gilt und welches Messkonzept erforderlich ist, entscheidet nicht diese Rechenmaske.
Messstellenentgelt, Steuern, Umlagen und Lieferantenkosten können auf einer Stromrechnung anders gruppiert sein. Das Netzentgelt ist nur ein Bestandteil der gesamten Stromkosten. Für den vollständigen Tarifbetrag verwenden Sie den Stromkostenrechner; Strombedarf und Arbeitszahl einer Wärmepumpe gehören dagegen in den Wärmepumpen-Rechner. Der lokale Modus enthält nur die von Ihnen ausdrücklich benannten Netzkomponenten.
Kontrollbeispiel für ein lokales Preisblatt
| Position | Eingabe oder Ergebnis | Prüfhinweis |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | 3.500 kWh | lokaler Standardfall ohne Lastgang |
| Netz-Arbeitspreis | 8,4 ct/kWh | aus demselben Preisblatt wie die Fixkosten |
| Grundpreis und Messung | 72 € + 20 € pro Jahr | Messentgelt ist nicht im Grundpreis enthalten |
| Variable / feste Kosten | 294,00 € / 92,00 € | getrennt ausgewiesen |
| Netzentgelt gesamt | 386,00 € pro Jahr | entspricht 32,17 € pro Monat |
| Effektiver Netzpreis | 11,029 ct/kWh | Gesamtkosten geteilt durch Verbrauch |
Preisbestandteile sauber abgrenzen
Der Arbeitspreis wächst mit jeder verbrauchten Kilowattstunde. Grundpreis, Messstellenentgelt und weitere ausdrücklich benannte Positionen bleiben dagegen auch bei niedrigem Verbrauch bestehen. Im Beispiel entfallen 76,2 % der Kosten auf den variablen und 23,8 % auf den festen Anteil. Diese Trennung erklärt, warum eine reine Verbrauchssenkung die jährlichen Netzkosten nicht proportional reduziert.
Prüfen Sie im Preisblatt, ob Beträge netto oder brutto angegeben sind und ob das Messstellenentgelt bereits im Grundpreis steckt. Erst danach darf eine Umsatzsteuer ergänzt werden. Ein Ergebnis mit gemischten Preisbasen wäre rechnerisch sauber addiert, inhaltlich aber falsch. Für eine All-in-Betrachtung des Vertrags eignet sich der kWh-Preisrechner; einzelne Effizienzmaßnahmen lassen sich im LED-Sparrechner abgrenzen.
Ein Benchmark vergleicht nur den ausgewiesenen Arbeitspreis. Lokale Fixkosten werden dort bewusst nicht ergänzt, weil dafür das konkrete Netzgebiet und Preisblatt fehlen. Dokumentieren Sie deshalb Netzbetreiber, Preisblatt, Spannungsebene, Messart, Gültigkeitsdatum und Steuerbasis gemeinsam mit dem Ergebnis.
§ 14a und Tarifvergleich als eigene Szenarien
Eine Reduzierung nach § 14a EnWG ist keine frei wählbare Rabattposition. Der Rechner verlangt eine bestätigte Berechtigung und konkrete Werte, bevor er ein pauschales, arbeitspreisbasiertes oder zeitvariables Modul berechnet. Anschluss, Inbetriebnahme, Steuerbarkeit, Messkonzept und die Wahlmöglichkeiten des zuständigen Netzbetreibers müssen außerhalb des Rechners geklärt werden.
Vergleichen Sie Varianten mit identischem Verbrauch und identischer Steuerbasis. Beim zeitvariablen Modul müssen die Kilowattstunden den richtigen Preisfenstern zugeordnet sein; eine pauschale Verteilung würde den Vorteil oder Nachteil verfälschen. Heizsysteme, Erzeugung und Speicher sind getrennte Entscheidungen: dafür stehen Pelletheizungs-, Photovoltaik-, Solar-Autarkie- und Solarertrag-Rechner bereit. Ihre Ergebnisse dürfen nur mit übereinstimmendem Zeitraum und ohne doppelt gezählte Netzbezüge zusammengeführt werden.
Warum brauche ich das lokale Preisblatt?
Netzentgelte unterscheiden sich nach Netzgebiet, Spannungsebene, Messung und Tarifstruktur. Ein Durchschnitt kann deshalb keine lokale Rechnung ersetzen.
Was passiert bei null kWh?
Variable Kosten sind null, feste Komponenten bleiben bestehen. Ein effektiver Preis je kWh wird bei null Verbrauch nicht berechnet.
Berechnet der Rechner meine §-14a-Berechtigung?
Nein. Der §-14a-Modus wird erst gerechnet, wenn Sie die externe Berechtigung bestätigen und die konkreten Modulwerte eingeben.
Quellen und Grundlagen
Die Bundesnetzagentur erläutert Aufbau, Regulierung und Veröffentlichung von Netzentgelten. Für die konkrete Rechnung bleibt das Preisblatt des örtlichen Netzbetreibers maßgeblich.
Bundesnetzagentur – NetzentgelteDie Bundesnetzagentur erläutert reduzierte Netzentgelte und die Module für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Der Rechner verwendet ausschließlich extern bestätigte Modulwerte.
Bundesnetzagentur – steuerbare Verbrauchseinrichtungen