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Netzentgelt-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juni 2026 · Geprüft Juni 2026

Bis zu einem Viertel Ihrer Stromrechnung sind Netzentgelte — und die unterscheiden sich je nach Region erheblich. Verbrauch eingeben und sehen, was das Netz Sie kostet.

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Ihr Netzentgelt-Anteil

Netzentgelt pro Jahr
Netzentgelt pro Monat
Anteil am Strompreis (%)
Vergleich zum Bundesdurchschnitt
Stromkosten gesamt pro Jahr
Was bedeutet das?
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So wird der Rechner verwendet
  1. Eigenes Netzentgelt herausfinden — Ihr Netzentgelt steht auf der Jahresabrechnung Ihres Stromanbieters (Position "Netzentgelte" oder "Netznutzung") oder auf der Website Ihres örtlichen Verteilnetzbetreibers unter "Preisblätter". Kennen Sie den Wert nicht, rechnen Sie mit dem Bundesdurchschnitt von ca. 9,5 ct/kWh (Arbeitspreis inkl. Messstellenbetrieb, 2026).
  2. Verbrauch realistisch ansetzen — Richtwerte pro Jahr: 1-Personen-Haushalt ca. 1.500 kWh, 2 Personen ca. 2.500 kWh, 3 Personen ca. 3.500 kWh, 4 Personen ca. 4.250 kWh. Mit Wärmepumpe oder E-Auto kommen schnell 2.000–4.000 kWh dazu — dann lohnt der Blick auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
  3. Ergebnis einordnen — Der Rechner zeigt, wie viel Ihrer Stromrechnung allein in den Netzbetrieb fließt. Diesen Anteil können Sie nicht durch Anbieterwechsel senken — das Netzentgelt ist regional fix und wird vom Lieferanten nur durchgereicht. Senken können Sie ihn nur über weniger Verbrauch.
  4. Sparpotenzial trotzdem nutzen — Auch wenn das Netzentgelt fix ist: Beschaffung und Marge (zusammen ca. 40–50 % des Strompreises) sind verhandelbar. Ein Tarifwechsel spart bei 3.500 kWh oft 150–300 € pro Jahr — vergleichen Sie nach der Berechnung direkt die Anbieter in Ihrer Region.

Woraus besteht der Strompreis 2026? — Alle Komponenten

KomponenteAnteil ca.ct/kWh ca.Beeinflussbar?
Beschaffung + Vertrieb40–45 %15–18 ctJa — Tarifwechsel
Netzentgelte22–28 %8–11 ctNein — regional fix
Stromsteuerca. 5 %2,05 ctNein
Umsatzsteuer (19 %)ca. 16 %6–7 ctNein
Konzessionsabgabe3–5 %1,3–2,4 ctNein — kommunal
Umlagen (KWKG, §19, Offshore)2–4 %1–1,5 ctNein

Richtwerte für Haushaltskunden 2026 bei einem Gesamtpreis von ca. 35–40 ct/kWh. Nur die Beschaffungs- und Vertriebskomponente unterscheidet sich zwischen Anbietern — der Rest ist für alle Lieferanten im selben Netzgebiet identisch.

Regionale Netzentgelt-Spannen: warum Strom nicht überall gleich viel kostet

Region (Beispiele)Netzentgelt ca.Mehrkosten bei 3.500 kWh
Günstige Großstadtnetze (z. B. Teile von NRW, Bremen)7–8,5 ct/kWhReferenz
Bundesdurchschnittca. 9,5 ct/kWh+35–90 €/Jahr
Süddeutschland (Flächennetze)9–11 ct/kWh+50–120 €/Jahr
Norddeutsche Flächenländer (SH, MV, BB)10–13 ct/kWh+90–160 €/Jahr

Spannen auf Basis veröffentlichter Preisblätter 2026, gerundet. Ländliche Netze mit wenigen Anschlüssen und hohem Ausbaubedarf für erneuerbare Energien haben strukturell höhere Entgelte. Seit 2025 verteilt ein bundesweiter Mechanismus die Mehrkosten des EE-Ausbaus teilweise um — die Schere schließt sich langsam.

Warum zahlen Haushalte auf dem Land oft mehr Netzentgelt als in der Stadt?

Netzentgelte finanzieren Bau, Wartung und Betrieb der Stromnetze — vom Übertragungsnetz bis zur Leitung an Ihrem Haus. Die Kosten eines Netzgebiets werden auf die dort angeschlossenen Verbraucher umgelegt. In dünn besiedelten Regionen teilen sich weniger Haushalte mehr Leitungskilometer, und gerade windreiche Flächenländer tragen zusätzlich hohe Ausbaukosten für die Aufnahme erneuerbarer Energien. Das Ergebnis: Wer in Brandenburg oder Schleswig-Holstein wohnt, zahlte historisch mehrere Cent pro Kilowattstunde mehr als ein Haushalt in einem dichten westdeutschen Stadtnetz.

Seit 2025 wird gegengesteuert: Netzgebiete mit besonders hohen EE-bedingten Kosten erhalten einen bundesweiten Ausgleich, der die regionale Spreizung verringert. Vollständig verschwinden werden die Unterschiede aber nicht — und beeinflussen können Sie sie als Verbraucher ohnehin nicht. Was Sie beeinflussen können: den Verbrauch (jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis inklusive Netzentgelt) und den Lieferanten, dessen Beschaffungs- und Vertriebsanteil fast die Hälfte des Preises ausmacht.

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Häufige Fragen zum Netzentgelt

Was genau ist das Netzentgelt?

Die Gebühr für die Nutzung der Stromnetze — sie finanziert Bau, Instandhaltung und Betrieb von Leitungen, Trafostationen und Zählern. Ihr Stromanbieter zahlt sie an den örtlichen Netzbetreiber und reicht sie über den Strompreis an Sie weiter. Sie besteht aus einem Arbeitspreis (ct/kWh) und meist einem fixen Grundpreis pro Jahr.

Kann ich das Netzentgelt durch einen Anbieterwechsel senken?

Nein. Das Netzentgelt ist im jeweiligen Netzgebiet für alle Lieferanten identisch und reguliert. Was Sie durch den Wechsel senken: den Beschaffungs- und Vertriebsanteil — und der macht 40–45 % des Strompreises aus, typisch 150–300 € Ersparnis pro Jahr bei einem Durchschnittshaushalt.

Wo finde ich das Netzentgelt für meine Adresse?

Auf der Jahresabrechnung Ihres Stromanbieters (Kostenaufstellung) oder im Preisblatt Ihres Verteilnetzbetreibers — den finden Sie über die Netzbetreiber-Suche der Bundesnetzagentur oder den Aufdruck auf Ihrem Stromzähler.

Warum steigen die Netzentgelte seit Jahren?

Haupttreiber ist der Umbau des Stromsystems: Netze müssen verstärkt und digitalisiert werden, um Windparks, Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Autos aufzunehmen. Diese Investitionen fließen in die regulierten Netzkosten ein. Dazu kommen gestiegene Kosten für Redispatch — Eingriffe zur Netzstabilisierung.

Was bedeutet § 14a EnWG für mein Netzentgelt?

Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe oder Wallbox betreibt und dem Netzbetreiber erlaubt, sie in Engpässen kurzzeitig zu dimmen, erhält reduzierte Netzentgelte — pauschal meist 110–190 € pro Jahr oder einen prozentualen Rabatt auf den Arbeitspreis. Bei hohem Verbrauch fast immer lohnend.

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Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Richtwerte auf Basis der Bundesnetzagentur-Monitoringdaten 2026. Netzentgelte werden jährlich zum 1. Januar von den Netzbetreibern neu festgelegt und variieren je nach Netzgebiet. Maßgeblich ist das Preisblatt Ihres Verteilnetzbetreibers.