Riester-Förderrechner 2026
Wie viel Riester-Förderung bekomme ich? Einkommen und Kinderzahl eingeben — Grundzulage, Kinderzulage, Mindesteigenbeitrag und Steuervorteil sofort.
Ihre Riester-Förderung
- Riester-Förderung berechnen — Grundzulage: 175 €/Jahr (fix). Kinderzulage: 185 €/Kind vor 2008, 300 €/Kind ab 2008. Mindesteigenbeitrag für volle Förderung: 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens minus Zulagen, mindestens 60 €/Jahr. Beispiel: 40.000 € Brutto, 1 Kind ab 2008: 4 % × 40.000 = 1.600 € minus Zulagen (175 + 300 = 475 €) = 1.125 € Mindesteigenbeitrag.
- Steuervorteil on top — Zusätzlich zur Zulage: Riester-Beiträge bis 2.100 €/Jahr als Sonderausgaben absetzbar (§ 10a EStG). Das Finanzamt prüft automatisch ob Zulage oder Steuererstattung günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei höherem Grenzsteuersatz: Steuererstattung übersteigt die Zulage — Differenz wird erstattet.
- Lohnt sich Riester noch 2026? — Besonders attraktiv für: Geringverdiener (hohe Förderquote), Familien mit Kindern (Kinderzulagen), Beamte (keine GRV-Beiträge, trotzdem förderberechtigt). Weniger attraktiv für: Singles mit hohem Einkommen (Steuervorteil durch ETF-Sparplan oft ähnlich ohne Nachsteuerungspflicht). Reform geplant: Altersvorsorgedepot ab ca. 2027 als Nachfolger.
Riester-Zulagen 2026 — Übersicht
| Zulage | Betrag | Voraussetzung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Grundzulage | 175 €/Jahr | Pflichtversichert + Mindesteigenbeitrag | Fix seit 2018 |
| Kinderzulage Kinder vor 2008 | 185 €/Kind/Jahr | Kindergeld-Bezug | Pro Kind das Kindergeld bekommt |
| Kinderzulage Kinder ab 2008 | 300 €/Kind/Jahr | Kindergeld-Bezug | Erhöhte Zulage |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € einmalig | Unter 25 Jahre bei Abschluss | Nur einmal |
| Sonderausgaben-Abzug | bis 2.100 €/Jahr | Steuerpflicht | §10a EStG |
Quelle: EStG §10a, AltZertG 2026. Förderberechtigt: gesetzlich Rentenversicherte, Beamte, Bezieher von ALG I. Nicht förderberechtigt: Selbstständige ohne GRV-Pflicht (außer freiwillig versichert). Kinderzulage wird dem Elternteil zugeordnet das Kindergeld erhält.
Riester-Mindesteigenbeitrag und Förderquote nach Einkommen
| Jahresbrutto | Mindesteigenbeitrag (1 Kind ab 2008) | Gesamtförderung | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | ~125 €/Jahr | 475 € | ~79 % Förderquote |
| 30.000 € | ~725 €/Jahr | 475 € | ~40 % Förderquote |
| 40.000 € | ~1.125 €/Jahr | 475 € | ~30 % Förderquote |
| 50.000 € | ~1.525 €/Jahr | 475 € | ~24 % Förderquote |
| 60.000 € | ~1.925 €/Jahr | 475 € | ~20 % Förderquote |
Förderquote = Zulagen / Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen). Geringverdiener profitieren prozentual am stärksten von Riester. Ohne Kinder (nur Grundzulage 175 €): Förderquote ca. halb so hoch. Max. Sonderausgaben: 2.100 €/Jahr inkl. Zulagen.
Riester-Reform 2027 — Altersvorsorgedepot
Die Bundesregierung plant ab ca. 2027 ein neues Altersvorsorgedepot als Nachfolger des Riester-Systems. Geplant: staatliche Förderung von bis zu 600 €/Jahr (3 % des Einkommens, max. 600 €), Anlage in ETFs oder Fonds statt in Versicherungsprodukte, deutlich geringere Kosten als klassische Riester-Rentenversicherungen. Bestehende Riester-Verträge bleiben gültig.
Für Abschluss eines neuen Riester-Vertrags 2026: Zurückhaltung empfohlen, da Reform unmittelbar bevorsteht. Bestehende Verträge mit guten Konditionen: weiter besparen. Riester-Banksparpläne sind 2026 kaum noch verfügbar (viele Anbieter haben Programm eingestellt).
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Häufige Fragen zur Riester-Förderung
Wer bekommt Riester-Förderung?
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmer, Auszubildende, Eltern in Elternzeit, ALG-I-Bezieher. Beamte (ohne GRV-Pflicht, aber trotzdem förderberechtigt). Nicht förderberechtigt: Selbstständige ohne GRV-Pflicht, Freiberufler (außer freiwillig versichert), Bezieher von ALG II (Bürgergeld).
Was passiert mit dem Riester-Vertrag bei Kündigung?
Kündigung = Förderschädliche Verwendung: alle erhaltenen Zulagen + Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Verbleiben: die eingezahlten Eigenbeiträge + Erträge minus Rückzahlung. Bessere Alternative als Kündigung: Vertrag ruhend stellen (keine weiteren Beiträge, aber kein Schaden) oder auf neuen Anbieter übertragen.
Kann ich den Riester-Vertrag für Wohneigentum nutzen?
Ja — Wohn-Riester (§ 92a EStG): das angesparte Kapital kann für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden. Mindestentnahme: 3.000 €, entnehmbarer Betrag: 50–100 % des Guthabens. Das entnommene Kapital wird auf einem Wohnförderkonto vermerkt und im Rentenalter versteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Lohnt sich Riester bei niedrigem Einkommen?
Ja — bei geringem Einkommen ist die Förderquote am höchsten. Bei 20.000 € Brutto und 1 Kind: Mindesteigenbeitrag ca. 125 €/Jahr, Förderung 475 €. Das ist eine Rendite von fast 380 % auf den Eigenbeitrag. Mindestbeitrag (60 €/Jahr): auch bei sehr niedrigem Einkommen genügt, um volle Zulagen zu erhalten.
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