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Steuerfreibetrags-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juni 2026 · Geprüft Januar 2026

Welche Steuerfreibeträge habe ich und wie viel spare ich dadurch? Persönliche Situation eingeben — zutreffende Freibeträge und Steuerersparnis sofort.

Ihre Freibeträge 2026

Steuerfreies Einkommen gesamt (€)
Grundfreibetrag (€/Jahr)
Kinderfreibetrag gesamt (€/Jahr)
Sparerpauschbetrag (€/Jahr)
Steuerersparnis durch Freibeträge ca. (€/Jahr)
Was bedeutet das?
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So wird der Rechner verwendet
  1. Grundfreibetrag 2026 — 12.348 € — Einkommen bis 12.348 € ist komplett steuerfrei (§ 32a EStG). Das entspricht 1.029 € monatlich. Bei Verheirateten (Zusammenveranlagung): doppelter Grundfreibetrag = 24.696 €. Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst: 2024: 11.784 €, 2025: 12.084 €, 2026: 12.348 €.
  2. Kinderfreibetrag 2026 — Kinderfreibetrag je Elternteil: 4.656 € (Sachbedarf) + 1.464 € (Betreuung/Ausbildung) = 6.120 € je Elternteil. Beide Elternteile zusammen: 12.240 € pro Kind. Das Finanzamt prüft automatisch: Kindergeld (255 €/Mon. = 3.060 €/Jahr 2026) oder Kinderfreibetrag — was günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei höherem Einkommen: Freibetrag günstiger.
  3. Sparerpauschbetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag — Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Einzelperson) oder 2.000 € (Verheiratete) — Kapitalerträge bis zur Pauschale steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten! Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €/Jahr automatisch als Werbungskosten abzugsfähig, ohne Belege. Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag: 4.260 € + 240 € je weiterem Kind.

Alle Steuerfreibeträge 2026 im Überblick

FreibetragBetrag 2026Für wenRechtsgrundlage
Grundfreibetrag12.348 €/JahrAlle Steuerpflichtigen§ 32a EStG
Kinderfreibetrag (Sachbedarf)4.656 € je ElternteilEltern mit Kindern§ 32 Abs. 6 EStG
Kinderfreibetrag (Betreuung)1.464 € je ElternteilEltern mit Kindern§ 32 Abs. 6 EStG
Sparerpauschbetrag1.000 € (EP), 2.000 € (VP)Kapitalanleger§ 20 Abs. 9 EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €/JahrArbeitnehmer§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG
Alleinerziehenden-Entlastungsbetr.4.260 € + 240 € je weiterem KindAlleinerziehende§ 24b EStG
Ausbildungsfreibetrag1.200 €/JahrEltern mit auswärts ausb. Kindern§ 33a EStG
Rentenfreibetragca. 18 % (sinkend)Rentner (Jg. 2026+)§ 19a EStG
Versorgungsfreibetrag1.320 € + 396 € ZuschlagVersorgungsempfänger§ 19 Abs. 2 EStG
Ehrenamt-Übungsleiterpauschale3.000 €/JahrÜbungsleiter, Ausbilder§ 3 Nr. 26 EStG
Ehrenamt-Ehrenamtspauschale840 €/JahrEhrenamtliche allgemein§ 3 Nr. 26a EStG

Quelle: EStG in der Fassung 2026. Jahressteuergesetz 2024/2025 hat mehrere Beträge angepasst. Kinderfreibetrag und Kindergeld (255 €/Mon.): Finanzamt prüft automatisch was günstiger ist. Rentenfreibetrag: sinkt jährlich für neue Rentnerjahrgänge (Ziel: volle Besteuerung ab Jg. 2058).

Steuerersparnis durch Freibeträge — Rechenbeispiele

FreibetragBetragGrenzsteuersatz 30 %Grenzsteuersatz 42 %
Grundfreibetrag12.348 €~3.704 € Ersparnis~5.186 € Ersparnis
Kinderfreibetrag 1 Kind12.240 €~3.672 € Ersparnis~5.141 € Ersparnis
Sparerpauschbetrag (EP)1.000 €~264 € Ersparnis~264 € (AbgSt fix)
AN-Pauschbetrag1.230 €~369 € Ersparnis~517 € Ersparnis
Alleinerziehend-Entlastung4.260 €~1.278 € Ersparnis~1.789 € Ersparnis

Steuerersparnis = Freibetrag × Grenzsteuersatz. Sparerpauschbetrag: fester Abgeltungssteuersatz 26,375 % → Ersparnis 264 €. Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Günstigerprüfung durch Finanzamt automatisch — ab ca. 30.000 € Einkommen je Elternteil wird Freibetrag günstiger. Grundfreibetrag: bei Zusammenveranlagung verdoppelt.

Freibeträge beim Lohnsteuerabzug eintragen lassen

Freibeträge können auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) eingetragen werden — sie wirken dann sofort auf den monatlichen Lohnsteuerabzug. Antrag: Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" beim Finanzamt (online über ELSTER möglich). Lohnt sich wenn: Werbungskosten über 1.230 € (Pendler, Homeoffice), Sonderausgaben über Pauschbeträge, Unterhaltszahlungen.

Pendlerpauschale 2026: 0,30 €/km (erste 20 km), 0,38 €/km ab km 21. Eintrag als Freibetrag: bei 50 km Arbeitsweg × 220 Arbeitstage × 0,35 € (Mischsatz) = ca. 3.850 € Werbungskosten. Abzüglich AN-Pauschbetrag 1.230 €: 2.620 € Freibetrag eintragbar. Bei 30 % Grenzsteuersatz: 786 € mehr Netto pro Jahr = 65,50 € mehr pro Monat.

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Häufige Fragen zu Steuerfreibeträgen

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 €. Einkommen bis zu dieser Höhe wird nicht besteuert (0 % Einkommensteuer). Monatlich: 1.029 €. Verheiratete (Zusammenveranlagung): 24.696 €. Wird jährlich angepasst (2025: 12.084 €, 2024: 11.784 €). Wer unter dem Grundfreibetrag verdient, zahlt keine Einkommensteuer.

Wie melde ich den Sparerpauschbetrag bei meiner Bank an?

Freistellungsauftrag: schriftlich bei jeder Bank einreichen wo Kapitalerträge anfallen. Gesamtbetrag: max. 1.000 € (EP) oder 2.000 € (VP) gesamt — beliebig auf mehrere Banken aufteilen. Beispiel: 500 € bei DKB, 300 € bei Comdirect, 200 € bei Smartbroker. Ohne Freistellungsauftrag: Bank führt 26,375 % Abgeltungssteuer ab (wird in der Steuererklärung verrechnet).

Bekomme ich den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld?

Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung). Kindergeld: 255 €/Mon. = 3.060 €/Jahr pro Kind (2026). Kinderfreibetrag: 12.240 €/Jahr (beide Elternteile) → Steuerersparnis abhängig vom Grenzsteuersatz. Bei Grenzsteuersatz: 12.240 × 30 % = 3.672 € Steuerersparnis → günstiger als Kindergeld 3.060 €. Schwelle: ab ca. 30.000–35.000 € zu versteuerndem Einkommen je Elternteil.

Was ist die Ehrenamtspauschale?

Für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen: bis 840 €/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG). Für Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer: bis 3.000 €/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Kein Nachweis erforderlich bis zur Pauschale. Beides kombinierbar wenn verschiedene Tätigkeiten. Beispiel: Fußballtrainer (Übungsleiterpauschale) + Kassenwart (Ehrenamtspauschale) = 3.840 €/Jahr steuerfrei.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Steuern. Weitere Rechner für Lohnsteuer, Steuererstattung und Steuerlast finden Sie in der Übersicht.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Freibeträge 2026. Grundfreibetrag: 12.348 €. Kinderfreibetrag: 6.120 € je Elternteil. Sparerpauschbetrag: 1.000 € (EP). Steuerersparnis: Freibetrag × Grenzsteuersatz (geschätzt 25 %). Keine Steuerberatung.