Zum Hauptinhalt springen
Über uns Kontakt

Steuerrechner für Selbstständige 2026: Steuer und Rücklage

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 28. Juli 2026

Planen Sie Jahressteuer, Vorauszahlungen und Rücklage aus dem steuerlichen Gewinn. Umsatzsteuer und private Zahlungsabflüsse bleiben getrennt nachvollziehbar.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.

Direktmodus für einen bestätigten steuerlichen Gewinn; Brückenmodus nur für eine vereinfachte Rechnung aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Steuerlicher Jahresgewinn nach betrieblichen Korrekturen, nicht Umsatz oder Privatentnahme.

Betriebseinnahmen des Jahres ohne private Einlagen. Die Bezeichnung Umsatz ersetzt keine umsatzsteuerliche Prüfung.

Steuerlich berücksichtigte Betriebsausgaben des Jahres. Private Ausgaben und Einkommensteuer gehören nicht hierher.

Dokumentierte Einordnung als freiberuflich, gewerblich oder gemischt. Der Rechner nimmt keine Tätigkeitsqualifikation vor.

Grundtarif für Einzelveranlagung; Splittingtarif nur bei erfüllten Voraussetzungen.

Kirchensteuersatz der steuerpflichtigen Person beziehungsweise des unterstützten gemeinsamen Falls.

%

Amtlicher kommunaler Hebesatz, falls ein gewerblicher Gewinnanteil vorliegt.

Im laufenden Jahr bereits gezahlte Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer-Vorauszahlungen laut Bescheid beziehungsweise Zahlung.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle4 Bereiche
Nachweise 3 Felder

Bestätigen Sie dies nur, wenn Gewinn oder Einnahmen-Ausgaben-Brücke aus geordneten Aufzeichnungen stammen.

Bestätigen Sie eine gemischte Aufteilung nur bei nachvollziehbar getrennten Aufzeichnungen.

Hebesatz und Erhebungsjahr aus amtlicher Quelle oder Bescheid bestätigen.

Gemischte Tätigkeit 2 Felder

Gewerblicher Anteil des Gesamtgewinns laut getrennten Aufzeichnungen.

Freiberuflicher Anteil des Gesamtgewinns laut getrennten Aufzeichnungen.

Einkommensteuer 3 Felder

Weitere positive steuerpflichtige Einkünfte, die in derselben Jahresberechnung berücksichtigt werden sollen.

Nur den steuerlich abziehbaren Betrag eintragen, nicht automatisch den gesamten Versicherungsbeitrag.

Weitere bereits bestätigte Abzüge, die das modellierte zu versteuernde Einkommen mindern.

Vorauszahlungen und Liquidität 3 Felder

Tatsächlicher jährlicher Geldabfluss für Kranken- und Pflegeversicherung. Die steuerliche Abziehbarkeit wird separat eingegeben.

Tatsächliche jährliche Altersvorsorgezahlungen für die Liquiditätsplanung.

Weitere private Jahresausgaben, die nur den verfügbaren Betrag und nicht die Steuerberechnung mindern.

Jahressteuer- und Liquiditätsplan

Restzahlung oder Erstattung
Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer
Gewerbesteuer und § 35
Noch nötige Steuerreserve
Verfügbarer Betrag im Modell
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Gewinn sauber bestimmen — Nutzen Sie entweder den bestätigten steuerlichen Gewinn oder die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Brücke. Verlustfälle bleiben außerhalb dieses Modells.
  2. Tätigkeit trennen — Freiberufliche und gewerbliche Gewinne haben unterschiedliche Gewerbesteuerfolgen. Gemischte Fälle benötigen eine belegte Aufteilung.
  3. Liquidität nicht mit Abzug verwechseln — KV/PV, Altersvorsorge und private Ausgaben werden als Zahlungsabflüsse gezeigt; die steuerliche Abziehbarkeit wird separat eingegeben.
Teilen

Code in jede Webseite einfügen:

Kostenlos einbettbar — ein Link zu FlinkRechner.de wird geschätzt.


Wie viel Steuer sollten Selbstständige zurücklegen?

Der Steuerrechner für Selbstständige schätzt die persönliche Jahresbelastung aus einem bestätigten steuerlichen Gewinn, weiteren Einkünften, Abzügen, Tarif, Kirchensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden anschließend mit der modellierten Jahressteuer verrechnet. Zusätzlich kann ein Liquiditätswert nach Versicherungs-, Vorsorge- und privaten Zahlungen geplant werden. Diese Zahlungspositionen werden nicht stillschweigend als vollständig steuerlich abziehbar behandelt.

Gewinn statt UmsatzESt und GewSt getrenntVorauszahlungen verrechnenLiquidität separat planen

Vom Umsatz zum steuerlichen Gewinn und zum verfügbaren Betrag

Im Direktmodus geben Sie einen bereits bestätigten steuerlichen Gewinn ein. Im Brückenmodus wird der Gewinn vereinfacht als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gebildet. Diese Brücke ersetzt keine Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz. Privatentnahmen, Einlagen, Umsatzsteuerzahlungen und Abschreibungsfragen dürfen nicht beliebig mit Betriebsausgaben gleichgesetzt werden.

Der modellierte Einkommensteuerpfad startet nicht beim Umsatz, sondern beim zu versteuernden Einkommen nach den eingegebenen weiteren Einkünften und Abzügen. Für eine isolierte Tarifkontrolle eignet sich der Einkommensteuer-Rechner. Das Bundesfinanzministerium weist selbst darauf hin, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit Umsatz, Einnahmen oder Gewinn verwechselt werden darf.

Bei gewerblicher oder gemischter Tätigkeit kann zusätzlich Gewerbesteuer entstehen. Der Gewerbesteuer-Rechner bildet die Bemessungsgrundlage und den kommunalen Hebesatz detaillierter ab. Umsatzsteuer bleibt eine eigene Steuerart; für Rechnungen und Vorsteuer kann der Umsatzsteuer-Rechner verwendet werden. Dadurch werden Ertragsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer nicht zu einer einzigen scheinbaren Quote vermischt.

Steuerberechnung und Liquiditätsplanung sind zwei Ebenen

Steuer und Liquidität getrennt planenUmsatz und Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Die Steuerberechnung nutzt den Gewinn, während Vorauszahlungen und private Abflüsse separat die Liquidität beeinflussen.Steuer und Liquidität getrennt planenJahressteuer ist nicht dasselbe wie verfügbarer Kontostand UmsatzBetriebseinnahmenAusgabenBetriebsausgabenGewinnGewinnbasis SteuerebeneEinkommensteuerplus Zuschlägemodellierte JahresbelastungLiquiditätsebeneVorauszahlungenplus private AbflüsseZahlungszeitpunkte und RücklagePrivate Ausgaben sind nicht automatisch Betriebsausgaben.
Der obere Pfad zeigt die modellierte Jahressteuer. Der untere Pfad berücksichtigt Vorauszahlungen und private Zahlungsabflüsse, ohne diese automatisch als Steuerabzug zu behandeln.

Welche Position wirkt wo?

PositionSteuerpfadLiquiditätspfad
Betriebseinnahmen und BetriebsausgabenBilden den GewinnBestimmen den betrieblichen Geldüberschuss
Weitere Einkünfte und bestätigte AbzügeVerändern das modellierte z.v.E.Können eigene Zahlungswirkungen haben
KV/PV und AltersvorsorgeNur über separat eingegebene steuerliche AbzügeVoller eingegebener Jahresabfluss
Steuer-VorauszahlungenÄndern die Jahressteuer nichtMindern Restzahlung oder erhöhen Erstattung
Private AusgabenKein automatischer SteuerabzugMindern den verfügbaren Betrag

Vereinfachte Rechenbrücke

Gewinn = Betriebseinnahmen - BetriebsausgabenAlternativ wird der bestätigte steuerliche Gewinn direkt eingegeben. Verlustfälle und bilanzielle Sonderfragen sind ausgeschlossen.
Modelliertes z.v.E. = Gewinn + weitere steuerpflichtige Einkünfte - bestätigte Vorsorgeabzüge - weitere bestätigte AbzügeDer Rechner unterstellt keine Abziehbarkeit bloß aufgrund einer Zahlung.
Jahressteuer = Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer + Gewerbesteuer - §-35-ErmäßigungGewerbesteuer wird nur für einen bestätigten gewerblichen Anteil und Hebesatz modelliert.
Restzahlung oder Erstattung = Jahressteuer - geleistete VorauszahlungenEin negatives Ergebnis wird als Erstattung dargestellt und nicht auf null gekappt.
Verfügbarer Betrag = Gewinn + weitere Einkünfte - Jahressteuer - KV/PV - Altersvorsorgezahlungen - private AusgabenDer Liquiditätswert ist kein steuerliches Nettoeinkommen und enthält nur die eingegebenen Zahlungspositionen.

Beispiel: Freiberufliche Tätigkeit mit Vorauszahlungen

Eine selbstständige Person erzielt 120.000 Euro Betriebseinnahmen und hat 40.000 Euro Betriebsausgaben. Die vereinfachte Brücke ergibt 80.000 Euro steuerlichen Gewinn. Zusätzlich werden 10.000 Euro weitere steuerpflichtige Einkünfte, 12.000 Euro bestätigte abziehbare Vorsorgeaufwendungen und 3.000 Euro weitere bestätigte Abzüge erfasst. Das modellierte zu versteuernde Einkommen beträgt damit 75.000 Euro.

Für den Grundtarif 2026, ohne Kirchensteuer, weist die reproduzierbare Kontrollrechnung 20.365,66 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag aus. Die Tätigkeit ist als freiberuflich bestätigt, deshalb entsteht im unterstützten Beispiel keine Gewerbesteuer und keine §-35-Ermäßigung. Bereits geleistete Vorauszahlungen von 30.000 Euro führen zu einer modellierten Erstattung von 9.634,34 Euro.

Für die Liquiditätsplanung werden 12.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherung, 6.000 Euro Altersvorsorgezahlungen und 18.000 Euro weitere private Ausgaben eingetragen. Nach der Jahressteuer bleiben im Modell 33.634,34 Euro verfügbar. Diese Zahl ist keine vollständige Haushaltsrechnung und sagt nicht, welcher Teil der Versicherungszahlungen steuerlich abziehbar ist.

Rücklagen, gemischte Tätigkeiten und typische Fehlinterpretationen

Eine pauschale Rücklagenquote kann am Jahresanfang als grobe Sicherheitsregel dienen. Für die konkrete Planung ist jedoch die Differenz aus modellierter Jahressteuer und bereits geleisteten Vorauszahlungen aussagekräftiger. Gewinnänderungen sollten deshalb regelmäßig neu gerechnet werden; der Vorauszahlungsbescheid ändert sich nicht automatisch mit Ihrer internen Prognose.

Bei gemischten freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten müssen beide Gewinnanteile zusammen den Gesamtgewinn ergeben und durch getrennte Aufzeichnungen belegt sein. Der Rechner klassifiziert keine Tätigkeit und prüft keine Abfärbe- oder Trennungsfragen. Ohne dokumentierte Aufteilung wird kein präzise wirkender Gewerbesteuerbetrag erzeugt.

Umsatz ist nicht verfügbares Einkommen. Auch eine Erstattung ist kein zusätzlicher Betriebsgewinn, sondern die Differenz zwischen modellierter Jahressteuer und Vorauszahlungen. Der verfügbare Betrag sollte daher nur als Planungswert für die eingegebenen Positionen verstanden werden.

Häufige Fragen zur Steuerplanung für Selbstständige

Ist Umsatz dasselbe wie Gewinn?

Nein. Gewinn entsteht erst nach der steuerlich richtigen Berücksichtigung der Betriebsausgaben und gegebenenfalls weiterer Gewinnkorrekturen.

Warum werden Versicherungen als Abzug und als Zahlung getrennt erfasst?

Weil der steuerlich abziehbare Betrag und der tatsächliche Geldabfluss nicht zwingend identisch sind.

Sind Vorauszahlungen Betriebsausgaben?

Nein. Sie begleichen die persönliche Steuer und werden nur gegen die modellierte Jahressteuer verrechnet.

Kann der Rechner eine freiberufliche Tätigkeit bestätigen?

Nein. Er übernimmt die dokumentierte Einordnung und gibt keine steuerliche Tätigkeitsqualifikation ab.

Wie werden Vorauszahlungen berücksichtigt?

Sie mindern nicht die berechnete Jahressteuer, sondern werden anschließend verrechnet. Dadurch entsteht eine voraussichtliche Restzahlung oder Erstattung für die eingegebenen Werte.

Quellen und Grundlagen

§ 18 EStG beschreibt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Der Rechner übernimmt die Tätigkeitsqualifikation nur als Nutzereingabe.

§ 18 Einkommensteuergesetz

Der amtliche BMF-Rechner stellt die tarifliche Einkommensteuer für 2026 auf Basis des zu versteuernden Einkommens dar und warnt vor der Verwechslung mit Umsatz, Einnahmen oder Gewinn.

BMF: Lohn- und Einkommensteuerrechner

§ 35 EStG regelt die begrenzte Einkommensteuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie wird nur mit bestätigten Gewerbewerten modelliert.

§ 35 Einkommensteuergesetz

§ 4 EStG enthält zentrale Regeln zur Gewinnermittlung. Der Rechner bildet lediglich eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Brücke für bestätigte Werte.

§ 4 Einkommensteuergesetz

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Unverbindliche Jahresplanung für unterstützte einfache Fälle. Keine vollständige Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, keine Umsatzsteuer, Verlustverrechnung, § 34a, Bilanzierung, Gewerbesteuer-Zerlegung oder Beratung zur Tätigkeitsqualifikation.