Selbstständigen-Steuer-Rechner 2026
Wie viel Steuern und Abgaben zahle ich als Selbstständiger? Jahresgewinn und Rechtsform eingeben — Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Krankenversicherung sofort.
Ihre Steuerlast als Selbstständiger
- Einkommensteuer für Selbstständige — Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben). Vorauszahlungen: vierteljährlich am 15.3., 15.6., 15.9., 15.12. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen fest (1/4 der Vorjahressteuer). Tipp: immer ausreichend Rücklage bilden — Steuernachzahlung im 2. Jahr kann den Cashflow belasten.
- Gewerbesteuer vs. Freiberufler — Freiberufler (§18 EStG: Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Lehrer, Künstler): KEINE Gewerbesteuer. Gewerbetreibende: Gewerbesteuer fällig, aber auf die Einkommensteuer anrechenbar (§35 EStG). Freibetrag: 24.500 € (nur für Einzelunternehmen/Personengesellschaften). Effektive Mehrbelastung bei Hebesatz 410 %: ca. 0–5 %.
- GKV als Selbstständiger 2026 — Freiwillig gesetzlich versichert: Mindestbeitrag 2026 bei geringem Einkommen ca. 215 €/Mon. (fiktives Mindesteinkommen 1.178 €). Maximaler GKV-Beitrag: Ø 18,5 % × BBG 5.812,50 €/Mon. = ca. 1.020 €/Mon. = 12.240 €/Jahr. Kein Arbeitgeberzuschuss — Selbstständige zahlen vollen Beitrag allein. Rücklage empfohlen: 18 % des Gewinns für KV/PV.
Steuerlast Selbstständige 2026 — Freiberufler vs. Gewerbetreibender
| Jahresgewinn | Freiberufler (ESt+KV) | Gewerbetreibender (ESt+GewSt+KV) | Differenz GewSt |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | ~9.600 € | ~9.800 € | ~200 € |
| 50.000 € | ~19.900 € | ~20.700 € | ~800 € |
| 75.000 € | ~32.500 € | ~34.000 € | ~1.500 € |
| 100.000 € | ~44.500 € | ~47.000 € | ~2.500 € |
| 150.000 € | ~70.000 € | ~74.000 € | ~4.000 € |
Einzelveranlagung, Steuerklasse 1, GKV Ø-Beitrag (bis BBG), GewSt-Hebesatz 410 %, ESt-Anrechnung §35 EStG berücksichtigt. Freiberufler: kein GewSt-Vorteil, aber auch kein Aufwand (kein Gewerbeamt, keine IHK-Beiträge). Quelle: eigene Berechnung nach EStG 2026.
Steuerrücklage — Empfehlungen nach Gewinnhöhe
| Jahresgewinn | ESt+Soli Rücklage | GKV-Rücklage | Gesamt-Rücklage empfohlen |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | ~8 % | ~18 % | ~26 % (5.200 €) |
| 40.000 € | ~16 % | ~18 % | ~34 % (13.600 €) |
| 60.000 € | ~22 % | ~18 % | ~40 % (24.000 €) |
| 80.000 € | ~27 % | ~15 % (BBG-Grenze) | ~42 % (33.600 €) |
| 100.000 € | ~31 % | ~12 % (BBG-Grenze) | ~43 % (43.000 €) |
Rücklage auf separatem Steuerkonto empfohlen. GKV-BBG 2026: 5.812,50 €/Mon. = 69.750 €/Jahr. Über BBG: kein weiterer GKV-Beitrag. ESt-Vorauszahlungen: vierteljährlich. Praxis-Tipp: Sofort bei Rechnungseingang 40 % auf Steuerkonto überweisen.
Umsatzsteuer — Pflicht ab 25.000 € Jahresumsatz
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): bis 25.000 € Vorjahresumsatz (2026 erhöht von 22.000 €) keine Umsatzsteuer-Pflicht. Vorteil: kein USt-Aufwand. Nachteil: keine Vorsteuer-Erstattung. Ab 25.000 €: USt-Pflicht (Regelbesteuerung). Dann: 19 % MwSt. auf Ausgangsrechnungen, Vorsteuer auf Eingangsrechnungen absetzbar. USt ist kein "eigenes Geld" — direkt nach Rechnungsstellung auf Steuerkonto legen!
USt-Voranmeldung: monatlich (im 1. Jahr und bei hohem Aufkommen) oder vierteljährlich. Dauerfristverlängerung: Abgabe 1 Monat später gegen Kaution möglich. Jährliche USt-Erklärung: zusätzlich zur Voranmeldung. Wichtig: auch ohne Liquidität fällig — USt-Schulden häufen sich schnell und können in die Insolvenz führen.
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Häufige Fragen zur Selbstständigen-Steuer
Wie viel muss ich als Selbstständiger für Steuern zurücklegen?
Faustregel: 40–50 % des Gewinns zurücklegen (ESt + ggf. GewSt + GKV). Bei 60.000 € Gewinn: ca. 24.000 € reservieren. Wichtig: das Finanzamt setzt nach dem 1. Jahr Vorauszahlungen fest. Im 1. Jahr: keine Vorauszahlungen, aber im 2. Jahr kommen erste Vorauszahlung + Nachzahlung für Jahr 1 zusammen. Das ist ein häufiger Liquiditätsschock. Lösung: von Anfang an separat zurücklegen.
Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Freiberufler §18 EStG: Katalogberufe (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekt, Ingenieur, Journalist, Dolmetscher, Wissenschaftler, Künstler, Lehrer). Gewerbetreibender §15: alle anderen. Grenzfall IT: Softwareentwickler können freiberuflich sein wenn sie kreativ-gestalterisch tätig sind (kein reines Coding nach Vorgabe). Finanzamt entscheidet — Anfrage empfohlen.
Wann lohnt sich die GmbH für Selbstständige?
Ab ca. 100.000 € Jahresgewinn und Investitionsbedarf: GmbH-Prüfung sinnvoll. GmbH zahlt 29–33 % auf thesaurierte Gewinne vs. Einzelunternehmer bis 47,5 % ESt. Einsparpotenzial bei 100.000 €: ca. 15.000 €/Jahr. Nachteile GmbH: Gründungskosten (ca. 1.000–2.000 €), höhere Buchhaltungskosten, Stammkapital 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung), komplexere Steuerstruktur. Steuerberater-Beratung vor GmbH-Gründung unverzichtbar.
Was kann ich als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Absetzbar als Betriebsausgaben: Homeoffice-Kosten (direkte Kosten oder Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Arbeitsmittel (Computer, Telefon, Büromöbel), Fahrtkosten (0,30 €/km oder tatsächliche Kosten), Fortbildungen, Berufskleidung (nur berufsspezifisch), Telefon- und Internetkosten (anteilig), Büromaterial, Software-Abonnements, Steuerberaterkosten. Grenze: gemischt genutzte Gegenstände anteilig (betrieblicher Anteil).
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