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Umsatzsteuer-Rechner (Mehrwertsteuer)

Von  ·  Aktualisiert Juni 2026

Brutto und Netto umrechnen — ganz einfach: Betrag eingeben, Richtung und Steuersatz wählen.

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So funktioniert es
  1. Modus wählen — "MwSt. aufschlagen" ist für Unternehmer, die einem Nettobetrag die Steuer hinzufügen. "MwSt. herausrechnen" ist für Verbraucher oder Buchhalter, die aus einem Bruttopreis den Nettobetrag ermitteln möchten.
  2. Betrag eingeben — Tragen Sie den bekannten Betrag ein. Bei "aufschlagen" ist das der Nettobetrag (ohne MwSt.), bei "herausrechnen" der Bruttobetrag (inkl. MwSt.).
  3. Steuersatz beachten — Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt u.a. für Lebensmittel (außer Gastronomie), Bücher, Zeitschriften, öffentliche Verkehrsmittel und bestimmte Kulturangebote.

Wichtige Anwendungsfälle der Mehrwertsteuersätze

SteuersatzAnwendungsbereichBeispiele
19 %Regelsteuersatz (alle übrigen Fälle)Elektronik, Kleidung, Friseur
7 %LebensmittelSupermarkt, Bäckerei (Mitnahme)
7 %Bücher, Zeitschriften, E-BooksRomane, Lehrbücher, E-Books
7 %ÖPNV (Kurzstrecken ≤ 50 km)Bus, Bahn, U-Bahn
7 %Kulturelle DienstleistungenTheater, Konzerte, Museen
0 %SteuerbefreitÄrztliche Leistungen, Bildung

Stand: UStG 2026. Der ermäßigte Satz gilt nicht für Restaurantleistungen (19 %), alkoholische Getränke (19 %) und zubereitete Speisen zum Mitnehmen im Einzelfall (je nach Zubereitung).

Herausrechnen vs. Aufschlagen — der häufigste Fehler

Viele Laien rechnen: "Ich ziehe einfach 19 % vom Bruttopreis ab." Das ist falsch. Beispiel: 119 € Brutto. 19 % von 119 € = 22,61 € — das stimmt nicht. Richtig: 119 € ÷ 1,19 = 100 € Netto; enthaltene MwSt. = 19 €. Der Grund: Beim Aufschlagen bezieht sich der Prozentsatz auf den Nettobetrag. Beim Herausrechnen muss man durch den Faktor (1,19 oder 1,07) dividieren.

Merkhilfe: Aufschlagen = × 1,19 (oder × 1,07). Herausrechnen = ÷ 1,19 (oder ÷ 1,07). Die enthaltene MwSt. = Brutto − Netto.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer

Was bedeutet "Netto" und "Brutto"?

"Netto" bedeutet ohne Mehrwertsteuer — das ist der Betrag, den Unternehmer untereinander abrechnen und für den der Vorsteuerabzug möglich ist. "Brutto" bedeutet inklusive Mehrwertsteuer — das ist der Betrag, den Endverbraucher zahlen. Auf Rechnungen muss der Nettobetrag, der MwSt.-Betrag und der Bruttobetrag getrennt ausgewiesen werden.

Muss ich als Privatperson Umsatzsteuer zahlen?

Nein, Privatpersonen schulden keine Umsatzsteuer ans Finanzamt. Sie zahlen die MwSt. als Verbraucher im Kaufpreis (Bruttopreis) — das Unternehmen führt sie ans Finanzamt ab. Nur wenn Sie unternehmerisch tätig werden und die Kleinunternehmergrenze überschreiten (ab 2025: 25.000 € Jahresumsatz), müssen Sie selbst Umsatzsteuer erheben und abführen.

Gilt in Restaurants 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?

In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 % — die Corona-Ausnahmeregelung von 7 % für Restaurantleistungen ist ausgelaufen. Ausnahme: Nicht-alkoholische Getränke und Speisen zum Mitnehmen außer Haus können je nach Aufbereitung unter 7 % fallen.

Umsatzsteuersätze nach Warengruppe — wichtige Fälle

WarengruppeSatzTypische BeispieleBesonderheiten
Lebensmittel (Supermarkt)7 %Alle Lebensmittel zum MitnehmenAlkohol: 19 %; Restaurant: 19 %
Restaurant / Gastronomie19 %Speisen und Getränke vor OrtSeit 1.1.2024 wieder 19 %
Bücher und E-Books7 %Romane, Lehrbücher, SachbücherAuch digitale Bücher seit 2020
Zeitschriften / Zeitungen7 %Print und digitalOnline-News-Portale: 7 % (seit 2020)
ÖPNV (Kurzstrecken)7 %Bus, Bahn, U-Bahn bis 50 kmFernzüge über 50 km: 7 % (seit 2020)
Kulturveranstaltungen7 %Theater, Konzert, Kino, MuseumFreizeitparks: 19 %
Handwerkerleistungen19 %Reparaturen, RenovierungenKeine Ausnahmen
Elektronik / Kleidung19 %Alle Konsumgüter ohne 7 %-AusnahmeStandardfall
Ärztliche Leistungen0 %Heilbehandlung, KrankenhausSteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG

Stand: UStG 2026. Restaurant-Regelung: Der corona-bedingte Steuersatz von 7 % für Restaurantleistungen endete zum 1.1.2024, seitdem wieder 19 %. Änderungen möglich — bei Zweifeln Steuerberater fragen.

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Weitere Fragen zur Umsatzsteuer

Muss ich als Privatperson eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Nein — Privatpersonen sind keine Unternehmer und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Erst wenn Sie gewerblich oder selbstständig tätig werden und die Kleinunternehmergrenze überschreiten (ab 2025: 25.000 € Jahresumsatz im Vorjahr), müssen Sie sich als Unternehmer beim Finanzamt anmelden und Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit einem Jahresumsatz bis 25.000 € (ab 2025) müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Sie dürfen auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen — dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für viele Neugründer und Hobby-Selbstständige ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, da weniger Bürokratie anfällt.

Was ist Vorsteuer und der Vorsteuerabzug?

Als Unternehmer zahlen Sie auf Einkäufe (Betriebsmittel, Ware) Umsatzsteuer — das ist die Vorsteuer. Diese dürfen Sie mit der Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden berechnen, verrechnen. Nur die Differenz führen Sie ans Finanzamt ab. Beispiel: Sie kaufen Ware für 1.190 € (inkl. 190 € USt = Vorsteuer) und verkaufen für 2.380 € (inkl. 380 € USt). Sie zahlen ans Finanzamt: 380 − 190 = 190 €.

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Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Mathematische Berechnung nach § 12 UStG. Keine steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zur Umsatzsteuerpflicht wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.