Umsatzsteuer-Rechner 2026: Rechnung, Vorsteuer und § 19
Wählen Sie den Geschäftsvorgang: Rechnung, Vorsteuer-Saldo, bestätigtes Reverse Charge oder §-19-Prüfung. Die rechtliche Einordnung bleibt Ihre Vorgabe.
Wählen Sie genau den Geschäftsvorgang, den Sie berechnen möchten. Jeder Modus verwendet eigene Eingaben und Ergebnisse.
Wählen Sie die Rundungsstufe, die der tatsächlichen Rechnung entspricht. Positions- und Satzsummenrundung können um Centbeträge abweichen.
Bestätigen Sie nur, dass Steuersatz und umsatzsteuerliche Behandlung jeder Position bereits fachlich geklärt sind.
Stückpreis der ersten Position in der gewählten Netto- oder Bruttobasis. Negative Werte dienen nur dokumentierten Gutschriften.
Menge der ersten Position; Dezimalmengen sind möglich.
Gibt an, ob der Stückpreis ohne oder einschließlich Umsatzsteuer eingegeben wird.
Bereits bestätigter Steuersatz der ersten Position. 0 % ist keine Sammelbezeichnung für steuerfrei oder nicht steuerbar.
Prozentualer Rabatt vor Berechnung der Umsatzsteuer.
Nettoumsätze des betrachteten Zeitraums, die bereits dem Satz von 19 % zugeordnet wurden.
Nettoumsätze des betrachteten Zeitraums, die bereits dem Satz von 7 % zugeordnet wurden.
Auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer vor Anwendung der Abzugsquote.
Anteil der eingegebenen Vorsteuer, der nach Ihrer bestätigten Prüfung abziehbar ist.
Bestätigte zusätzliche Korrektur des Zeitraums. Positive Werte erhöhen, negative Werte mindern die Zahllast.
Der Rechner entscheidet § 13b nicht. Aktivieren Sie den Rechenweg nur bei bereits bestätigter Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Bestätigtes Nettoentgelt des Reverse-Charge-Umsatzes.
Deutscher Steuersatz, der für den bestätigten §-13b-Fall anzuwenden ist.
Bestätigte Vorsteuerabzugsquote des Leistungsempfängers; bei 100 % heben sich Steuerschuld und Vorsteuer rechnerisch auf.
Gesamtumsatz des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres für die 25.000-Euro-Grenze.
Gesamtumsatz des laufenden Jahres vor dem aktuell geprüften Umsatz.
Umsatz, dessen Auswirkung auf die laufende 100.000-Euro-Grenze geprüft werden soll.
Bestätigen Sie nur einen inländischen §-19-Fall mit vollständigen Umsatzaufzeichnungen. Ausland und Sondertatbestände bleiben ausgeschlossen.
Bereits fachlich geklärte Behandlung, die nur dokumentiert und rechnerisch eingeordnet wird.
Bestätigen Sie die Auswahl nur mit Rechnung, Vertrag oder fachlicher Beurteilung als Grundlage.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Weitere Rechnungspositionen 10 Felder
Optionaler Stückpreis der zweiten Rechnungsposition.
Menge der zweiten Position.
Netto- oder Bruttobasis der zweiten Position.
Bestätigter Steuersatz der zweiten Position.
Rabatt der zweiten Position vor Steuer.
Optionaler Stückpreis einer dritten Position oder eines separat besteuerten Versandanteils.
Menge der dritten Position.
Netto- oder Bruttobasis der dritten Position.
Bestätigter Steuersatz der dritten Position.
Rabatt der dritten Position vor Steuer.
Ihre Umsatzsteuer-Berechnung
- Rechnung — Bis zu drei Positionen mit Menge, Netto-/Bruttopreis, Rabatt und eigenem Satz erfassen. Negative Positionen bilden Gutschriften oder Preisnachlässe ab.
- Umsatzsteuer-Vorsteuer-Saldo — Nettoumsätze bei 19 % und 7 %, Vorsteuer und Abzugsquote eingeben. Die Berechnung prüft nicht, ob eine Vorsteuer rechtlich abzugsfähig ist.
- Reverse Charge — Der Rechner entscheidet nicht, ob § 13b gilt. Erst nach Bestätigung werden Steuerschuld, abziehbare Vorsteuer und Nettoeffekt berechnet.
- Kleinunternehmer — Vorjahresumsatz, laufenden Umsatz und aktuellen Vorgang aus Aufzeichnungen eingeben. Die Befreiung ist kein Steuersatz von 0 %.
- Behandlung dokumentieren — 19 %, 7 %, Nullsteuersatz, steuerfrei, nicht steuerbar, § 13b und § 19 bleiben getrennte Zustände.
Umsatzsteuer für Geschäftsvorgänge berechnen
Der Umsatzsteuer-Rechner deckt mehrere unternehmerische Rechenwege ab. Im Rechnungsmodus summiert er bis zu drei Positionen mit Menge, Rabatt, Netto- oder Bruttopreis und bestätigtem Steuersatz. Daneben berechnet er die Zahllast aus Ausgangsumsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer, einen bereits bestätigten Reverse-Charge-Fall sowie die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung. Für eine einzelne Netto-Brutto-Umrechnung bleibt der kompakte Mehrwertsteuer-Rechner die einfachere Wahl.
Der Rechner führt Arithmetik aus. Ob ein Umsatz mit 19 %, 7 %, einem Nullsteuersatz, steuerfrei, nicht steuerbar, nach § 13b oder nach § 19 behandelt wird, muss vorher feststehen.
Umsatzsteuer vom Beleg bis zur Zahllast
Rechnungs- und Saldoformeln
Rabatte mindern zuerst die Bemessungsgrundlage. Danach wird die Steuer nach der gewählten Rundungsmethode berechnet.
Bei der Satz-Zwischensumme werden Nettowerte je Satz gesammelt und die Steuer nur einmal je Gruppe gerundet.
Kontrollbeispiel mit eingefrorenen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | Brutto 226,00 € |
| Kontrolle 1 | Netto 200,00 € |
| Kontrolle 2 | Umsatzsteuer 26,00 € |
| Kontrolle 3 | Positions- minus Satzrundung 0,00 € |
| Kontrolle 4 | 19 %: 19,00 € · 7 %: 7,00 € |
Rechenweg und fachliche Grenze
Der Umsatzsteuer-Rechner summiert Rechnungspositionen mit dem vom Nutzer bestätigten Steuersatz. Netto, Steuer und Brutto werden pro Position gerundet; negative Positionen bleiben als Gutschrift erkennbar. Eine alternative Summenrundung wird nur als Vergleich ausgewiesen.
Der Rechner klassifiziert keine Lieferung oder Leistung. Steuersatz, Steuerbefreiung, Reverse Charge, Kleinunternehmerbehandlung, Leistungsort und Vorsteuerabzug sind Rechts- und Belegfragen. Sie müssen vor der Rechnung geklärt und als Eingabe dokumentiert werden.
Trennen Sie Ausgangsumsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer. § 12, § 13b, § 15 und § 19 UStG beschreiben verschiedene Tatbestände. Das Rechenergebnis ist eine nachvollziehbare Positionssumme, keine Voranmeldung oder verbindliche steuerliche Würdigung.
Welcher Modus passt zu Ihrem Vorgang?
Für eine normale Rechnung wählen Sie den Rechnungsmodus und erfassen jede Position in der tatsächlichen Netto- oder Bruttobasis. Rabatte werden vor der Steuer berücksichtigt. Die zweite und dritte Position sind optional und liegen unter den erweiterten Angaben.
Der Saldo-Modus ist für einen einheitlichen Zeitraum gedacht: bestätigte Nettoumsätze bei 19 % und 7 %, ausgewiesene Vorsteuer, abziehbare Quote und dokumentierte Korrekturen. Er ersetzt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Prüfung der Belege.
Reverse Charge wird nur gerechnet, wenn § 13b bereits bestätigt ist. Bei der Kleinunternehmerprüfung müssen Vorjahresumsatz, laufender Jahresumsatz und aktueller Vorgang aus denselben Aufzeichnungen stammen. Der Dokumentationsmodus speichert lediglich eine bereits geklärte Behandlung.
Ergebnisse richtig lesen
Im Rechnungsmodus zeigt das Ergebnis Netto, Umsatzsteuer, Brutto und die Verteilung nach Steuersätzen. Eine Centdifferenz zwischen Positions- und Satzsummenrundung ist kein zusätzlicher Steuersatz, sondern Folge der gewählten Rundungsstufe.
Im Saldo-Modus ist die Zahllast die Ausgangsumsatzsteuer abzüglich der eingegebenen abziehbaren Vorsteuer zuzüglich bestätigter Korrekturen. Eine negative Zahl kann rechnerisch einen Vorsteuerüberhang zeigen, ist aber keine Zusage einer Erstattung.
Bei Reverse Charge werden Steuerschuld und möglicher Vorsteuerabzug getrennt ausgewiesen. Bei 100 % Abzugsquote kann der Nettoeffekt null sein, obwohl Erklärungspflichten bestehen. Die §-19-Ausgabe ist eine Grenzprüfung auf Basis Ihrer Umsätze, keine automatische Statusbestätigung.
Was der Umsatzsteuer-Rechner nicht entscheidet
Der Rechner beurteilt weder Leistungsort noch Steuerbefreiung, Steuersatz, Rechnungspflicht, Zeitpunkt der Leistung oder Vorsteuerberechtigung. Auch Differenzbesteuerung, innergemeinschaftliche Umsätze, Einfuhrumsatzsteuer, Plattformfälle und Berichtigungen nach § 15a UStG liegen außerhalb des unterstützten Modells.
Bewahren Sie Rechnung, Leistungsbeschreibung, Steuersatzbegründung, Rundungsmethode und Zeitraum zusammen mit dem Ergebnis auf. So bleibt nachvollziehbar, welche Werte belegt und welche als Szenario eingegeben wurden.
Für die anschließende Jahresplanung sollten bestätigter Gewinn und Unternehmensebene getrennt von der Umsatzsteuer betrachtet werden. Umsatzsteuer ist kein Ertragsteueraufschlag.
Häufige Fragen
Entscheidet der Rechner, ob Reverse Charge gilt?
Nein. § 13b hängt von Leistung, Beteiligten, Ansässigkeit und weiteren Voraussetzungen ab. Der Modus wird erst nach Ihrer Bestätigung freigeschaltet und berechnet dann nur die Zahlen.
Warum kann die Steuer um einen Cent abweichen?
Die Summe einzeln gerundeter Positionen kann von einer einmal gerundeten Steuersatz-Zwischensumme abweichen. Beide Methoden werden transparent gegenübergestellt.
Ist jede Eingangssteuer als Vorsteuer abziehbar?
Nein. Der Abzug setzt insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung, unternehmerische Verwendung und die Regeln des § 15 UStG voraus. Die eingegebene Quote wird nicht rechtlich geprüft.
Welche Grenzen gelten für Kleinunternehmer?
Für den unterstützten inländischen §-19-Fall prüft der Rechner, ob der Gesamtumsatz des Vorjahres 25.000 Euro nicht überschritten hat und wie sich der aktuelle Umsatz auf die laufende Grenze von 100.000 Euro auswirkt. Sonder- und Auslandsfälle werden nicht beurteilt.
Quellen und Grundlagen
Die Rechtsquelle „§ 12 UStG – Steuersätze“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 12 UStG – SteuersätzeDie Rechtsquelle „§ 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 13b UStG – Leistungsempfänger als SteuerschuldnerDie Rechtsquelle „§ 15 UStG – Vorsteuerabzug“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 15 UStG – VorsteuerabzugDie Rechtsquelle „§ 19 UStG - Kleinunternehmer“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 19 UStG - Kleinunternehmer