Solarförderungs-Rechner 2026 — KfW, BAFA und Landesförderung
Wie viel Förderung bekomme ich für meine Solaranlage? PV-Leistung und Bundesland eingeben — KfW-Kredit, Einspeisevergütung und alle aktuellen Förderprogramme sofort.
Ihre Solarförderung
- Einspeisevergütung 2026 — aktueller Stand — Die Einspeisevergütung nach EEG 2023 beträgt 2026 für neue Anlagen: Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Einspeisung) ≤ 10 kWp: 8,11 ct/kWh. Volleinspeisung (alles einspeisen) ≤ 10 kWp: 12,87 ct/kWh. Anlagen 10–40 kWp Teileinspeisung: 7,03 ct/kWh. Volleinspeisung 10–40 kWp: 10,86 ct/kWh. Die Vergütung ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert und wird monatlich ausgezahlt.
- 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen — Seit Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Nullsteuersatz (0 % MwSt.) auf Kauf und Installation. Das spart bei einer 10 kWp-Anlage für 14.000 € (brutto): 2.353 € Mehrwertsteuer. Für eine 20 kWp-Anlage für 25.000 €: 4.202 € Ersparnis. Diese Maßnahme gilt ohne Antrag automatisch — der Installationsbetrieb stellt die Rechnung ohne MwSt. aus.
- KfW 270 Erneuerbare Energien Standard — KfW-Kredit 270: zinsgünstiger Kredit für PV-Anlagen, auch mit Speicher. Kreditbetrag: bis 50 Mio. € (für EFH: typisch 20.000–100.000 € benötigt). Laufzeit: bis 20 Jahre. Zinssatz: aktuell 3,85–5,5 % p.a. (zinsgünstiger als Markt durch Bundeszuschuss). Antrag: über jede Hausbank (Durchleitungsprinzip, KfW zahlt an die Bank). Nicht kombinierbar mit anderen zinsgünstigen KfW-Programmen für dieselbe Maßnahme. Kein Tilgungszuschuss für PV allein (nur für Gebäude-Effizienz).
Förderkompass PV 2026 — alle Bundesförderprogramme
| Förderung | Was wird gefördert | Förderhöhe | Antrag bei |
|---|---|---|---|
| EEG Einspeisevergütung | Strom-Einspeisung 20 Jahre | 8,11–12,87 ct/kWh | Netzbetreiber |
| 0 % MwSt. (Nullsteuersatz) | Kauf + Montage ≤ 30 kWp | 19 % gespart (auto.) | automatisch |
| KfW 270 | PV + Speicher, Kredit | 3,85–5,5 % Zins | über Hausbank |
| KfW 442 (Balkon) | Balkonkraftwerk bis 800W | bis 600 € Zuschuss | KfW-Förderportal |
| BEG EM (Speicher allein) | Batteriespeicher ≥ 5 kWh | 15 % Zuschuss | BAFA |
| Netzentgelt-Befreiung | Eigenverbrauch PV-Strom | ~10–20 ct/kWh gespart | auto. bei Messung |
EEG-Vergütungssätze 2026 nach §21 EEG 2023. KfW 442 Balkon-Solarstrom: Pilotprogramm, Verfügbarkeit prüfen. BEG EM Speicher: nur wenn Speicher nicht gleichzeitig mit PV-Anlage gefördert wird (Kombinationsverbot beachten). Landesförderungen: Bayern, NRW, Sachsen, Thüringen und weitere — variieren stark, Übersicht unter foerder-navi.de oder klimaschutz.de. Quelle: KfW, BAFA, Netzbetreiber-Infos Juni 2026.
Einspeisevergütung nach Anlagengröße und Typ 2026
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung | Dauer |
|---|---|---|---|
| ≤ 10 kWp | 8,11 ct/kWh | 12,87 ct/kWh | 20 Jahre |
| 10,01–40 kWp | 7,03 ct/kWh | 10,86 ct/kWh | 20 Jahre |
| 40,01–100 kWp | 5,74 ct/kWh | nicht möglich | 20 Jahre |
| > 100 kWp | Ausschreibung | Ausschreibung | 20 Jahre |
| Balkonkraftwerk ≤ 800 W | 8,11 ct/kWh | — | 20 Jahre |
| Mieterstrom ≤ 100 kWp | 7,03 ct/kWh + Mieterstromzuschlag | — | 20 Jahre |
Quelle: EEG 2023 §21 Anlage 1, Vergütungssätze gültig ab 01.02.2026. Vergütung wird monatlich degressive abgesenkt (ca. 1 % pro Halbjahr) — wer früher installiert, sichert sich höhere Vergütung. Volleinspeisung: lohnt sich nur wenn Eigenverbrauch niedrig (Leerstand, Gewerbe). Für Eigenheim: Teileinspeisung fast immer wirtschaftlicher wegen 37 ct Eigenverbrauchsersparnis vs. 8,11 ct Einspeisung.
Balkonkraftwerk — das vereinfachte Förderprogramm 2026
Balkonkraftwerke (Stecker-Solar-Geräte) bis 800 W Wechselrichterleistung sind seit 2024 deutlich einfacher genehmigt: Anmeldepflicht beim Netzbetreiber (online, kostenlos, kein Elektriker nötig für einfache Installation), Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (online, 5 Minuten). Kein Widerspruchsrecht des Netzbetreibers mehr. Der KfW 442 Balkon-Zuschuss: bis 600 € pro Anlage — je nach Verfügbarkeit des Programms (häufig schnell ausgebucht). Alternativ: viele Kommunen und Energieversorger bieten eigene Balkonkraftwerk-Zuschüsse (50–300 €).
Wirtschaftlichkeit Balkonkraftwerk 2026: 800 W-Anlage, Ertrag in Deutschland ca. 700 kWh/Jahr. Eigenverbrauch (30–60 % direkter Eigenverbrauch, Rest wird ohne Vergütung eingespeist): ca. 350–450 kWh/Jahr × 37 ct = 130–165 €/Jahr Ersparnis. Anschaffungskosten: 400–700 € komplett. Amortisation: 3–5 Jahre. Lebensdauer: 25+ Jahre. Rendite: sehr gut, besonders wenn Eigenverbrauch hoch ist.
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Häufige Fragen zur Solarförderung
Muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) die Einnahmen-Steuerbefreiung: Einnahmen aus dem Betrieb der PV-Anlage (Einspeisevergütung, Eigenverbrauch) sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Keine Gewerbesteuer, keine Umsatzsteuer-Abführung nötig. Anmeldepflicht beim Finanzamt: entfällt für Anlagen ≤ 30 kWp seit 2023. Ausnahme: Anlagen über 30 kWp oder bei gewerblicher Nutzung. Netzbetreiber-Anmeldung und Marktstammdatenregister sind weiterhin Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 270 und KfW 442?
KfW 270 (Erneuerbare Energien Standard): Kredit für alle PV-Anlagen, Windkraft, Biogas. Für Hauseigentümer mit PV-Anlage: zinsgünstiger Kredit (Zins unter Markt), Kreditvolumen bis 50 Mio. €, keine Obergrenze für Eigenheime. Kein Tilgungszuschuss. KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos): Zuschuss-Programm für Balkonkraftwerke und Wallboxen. Begrenzte Mittel (schnell ausgebucht). Zuschuss bis 600 € für Balkon-PV. Beide Programme schließen sich nicht aus — Kombination möglich wenn verschiedene Komponenten gefördert werden.
Lohnt sich die Volleinspeisung (alles einspeisen) statt Teileinspeisung?
Rechnerisch: Volleinspeisung ≤ 10 kWp: 12,87 ct/kWh. Teileinspeisung mit Eigenverbrauch: 8,11 ct Einspeisevergütung + 37 ct Eigenverbrauchsersparnis für den selbst genutzten Anteil. Bei 30 % Eigenverbrauch: effektiv (0,30 × 37 + 0,70 × 8,11) = 11,1 + 5,68 = 16,78 ct/kWh Ø-Rendite auf den erzeugten Strom. Das übertrifft Volleinspeisung (12,87 ct) deutlich. Fazit: Teileinspeisung mit Eigenverbrauch ist fast immer wirtschaftlicher als Volleinspeisung — außer bei dauerhafter Abwesenheit oder leerstehendem Gebäude.
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird nicht beantragt im eigentlichen Sinne — sie entsteht automatisch mit der Inbetriebnahme der Anlage und Anmeldung beim Netzbetreiber. Ablauf: (1) PV-Anlage installieren lassen. (2) Anlage beim Netzbetreiber anmelden (online, meist Formular auf Website, mit Inbetriebnahmeprotokoll des Elektrikers). (3) Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR, mastr.bnetza.de) anmelden (Pflicht für alle PV-Anlagen, kostenlos). (4) Netzbetreiber installiert Einspeisezähler (kostenlos) und zahlt monatlich die Vergütung.
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