Elterngeldrechner 2026: monatlichen Betrag aus Elterngeld-Netto schätzen
Berechnet den monatlichen Betrag aus bereits ermitteltem Elterngeld-Netto. Brutto-Umrechnung und Bezugsdauer werden bewusst nicht simuliert, wenn der dafür nötige gesetzliche Rechenweg nicht vollständig abgebildet ist.
Maßgebliches Elterngeld-Netto vor der Geburt. Es ist eine gesetzliche Rechengröße und nicht automatisch das Netto auf der Lohnabrechnung.
Maßgebliches durchschnittliches Elterngeld-Netto aus Erwerbstätigkeit während des betrachteten Bezugsmodells. Bei Unsicherheit mit der Elterngeldstelle beziehungsweise einer belastbaren Berechnung klären.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle6 Felder
Ihr Elterngeld
- Elterngeld-Netto verwenden — Das maßgebliche Elterngeld-Netto vor und nach der Geburt eintragen. Das normale Lohnabrechnungs-Netto nicht ungeprüft übernehmen.
- Bezugsmodell vergleichen — Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus mit denselben Einkommensannahmen vergleichen.
- Bezugsdauer separat planen — Der Rechner berechnet bewusst keine Gesamtmonate oder Gesamtleistung. Elternaufteilung, Partnermonate, Frühgeburt, Mutterschaftsleistungen und parallele Lebensmonate müssen nach §§ 4 bis 4c BEEG separat geprüft werden.
Wie hoch könnte das Elterngeld 2026 sein?
Der Rechner schätzt den monatlichen Betrag für Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus aus dem maßgeblichen Elterngeld-Netto vor und nach der Geburt. Er berücksichtigt im unterstützten Fall Ersatzrate, Mindest- und Höchstbetrag, Einkommensgrenze, Arbeitszeit sowie Geschwister- und Mehrlingszuschlag. Die Bezugsdauer wird nicht berechnet.
Die Berechnung ersetzt keine Prüfung durch die Elterngeldstelle.
Vom Einkommen zur Szenarioleistung
Rechenweg
Der Rechner verwendet nur bereits ermitteltes Elterngeld-Netto und die sichtbaren Angaben zum monatlichen Szenario. Brutto-Umrechnung und Bezugsdauer bleiben außerhalb des Rechenwegs.
Kontrollbeispiel mit eingefrorenen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 1.625,00 € |
| Kontrolle 1 | 65,0 % |
| Kontrolle 2 | 1.625,00 € Basisbetrag ohne Nacheinkommen |
| Kontrolle 3 | 0,00 € Zuschläge |
| Kontrolle 4 | Monatlicher Betrag im unterstützten Szenario |
Amtlicher Rechenweg und Aussagegrenze
Elterngeld-Netto ist eine gesetzlich bestimmte Rechengröße und nicht automatisch das Auszahlungsnetto einer Lohnabrechnung. Das Kontrollbeispiel verwendet 2.500 Euro vor der Geburt und null Euro danach. Bei 65 Prozent entstehen 1.625 Euro Basiselterngeld pro Lebensmonat.
Die amtliche Ermittlung des Elterngeld-Netto verwendet einen eigenen Bemessungszeitraum sowie pauschale Steuer- und Sozialabzüge. Nach § 2e BEEG richtet sich der Steuerabzug nach dem Programmablaufplan des Kalenderjahres vor der Geburt. Deshalb erzeugt dieser Rechner kein scheinpräzises Elterngeld-Netto aus aktuellem Brutto.
Bezugsdauer und Elternaufteilung sind eigenständige Rechtsfragen. § 4 BEEG begrenzt unter anderem den Anspruch eines Elternteils und regelt Partnermonate sowie Sonderregeln für Frühgeburten. Der Rechner zeigt daher keinen Gesamtleistungsbetrag.
Warum nur Elterngeld-Netto?
Für die monatliche Leistung ist das elterngeldrechtliche Netto maßgeblich. Das normale Netto auf der Gehaltsabrechnung kann davon abweichen, weil die Elterngeldstelle mit gesetzlichen Pauschalen und einem eigenen Bemessungszeitraum arbeitet.
§ 2e BEEG bindet den pauschalen Steuerabzug an den Programmablaufplan, der am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt galt. Ein allgemeiner Brutto-Netto-Rechner für 2026 ist deshalb keine zulässige Abkürzung für eine Geburt im Jahr 2026.
Monatlichen Betrag und Bezugsdauer getrennt behandeln
Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterscheiden sich beim monatlichen Betrag. ElterngeldPlus ist nach § 4a BEEG zusätzlich auf die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen nach der Geburt begrenzt.
Wie viele Lebensmonate tatsächlich beansprucht werden können, hängt unter anderem von der Aufteilung zwischen den Eltern, Partnermonaten, Partnerschaftsbonus, Mutterschaftsleistungen und gegebenenfalls Frühgeburt ab. Diese Planung gehört nicht in eine einzelne frei wählbare Monatszahl.
Wann reicht die Schätzung nicht aus?
Bei selbstständigen oder gemischten Einkünften, Ausklammerungstatbeständen, Mutterschaftsleistungen, Mehrlingen, Frühgeburt, wechselnder Arbeitszeit oder unklarem Elterngeld-Netto muss der Fall mit der Elterngeldstelle oder dem offiziellen Elterngeldplaner abgeglichen werden.
Häufige Fragen zum Elterngeldrechner
Warum gibt es keinen Bruttomodus mehr?
§ 2e BEEG verlangt für die pauschalen Steuerabzüge den am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt geltenden Programmablaufplan. Für eine Geburt 2026 ist damit grundsätzlich der PAP 2025 maßgeblich. Der 2026-Lohnsteuerblock darf dafür nicht einfach wiederverwendet werden; deshalb verlangt der Rechner ein bereits ermitteltes Elterngeld-Netto.
Werden Mutterschaftsleistungen angerechnet?
Nein. Solche Anrechnungen und weitere Sonderfälle sind nicht Teil dieses vereinfachten Szenarios.
Kann ein negativer Einkommensverlust entstehen?
Nacheinkommen wird im unterstützten Modell höchstens bis zum berücksichtigten Voreinkommen angesetzt; ein negativer Grundbetrag wird nicht erzeugt.
Quellen und Grundlagen
Die Rechtsquelle „§ 4b BEEG – Partnerschaftsbonus“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 4b BEEG – PartnerschaftsbonusDie Rechtsquelle „§ 2a BEEG – Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 2a BEEG – Geschwisterbonus und MehrlingszuschlagDie Rechtsquelle „§ 1 BEEG - Anspruch und Einkommensgrenze“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 1 BEEG - Anspruch und EinkommensgrenzeDie Rechtsquelle „§ 2 BEEG - Höhe des Elterngeldes“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 2 BEEG - Höhe des ElterngeldesDie Rechtsquelle „§ 4a BEEG – Basiselterngeld und Elterngeld Plus“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 4a BEEG – Basiselterngeld und Elterngeld Plus§ 2e BEEG legt die pauschalen Steuerabzüge und den maßgeblichen Programmablaufplan fest.
§ 2e BEEG – Abzüge für Steuern§ 2f BEEG legt die pauschalen Sozialabzüge von 9 %, 10 % und 2 % fest.
§ 2f BEEG – Abzüge für Sozialabgaben§ 4 BEEG regelt Bezugsdauer, Partnermonate und Sonderregeln einschließlich Frühgeburt.
§ 4 BEEG – Bezugsdauer und AnspruchsumfangDas Familienportal erläutert die amtliche Ermittlung des Elterngeld-Netto und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 102,50 € monatlich.
Familienportal – Wie wird das Elterngeld-Netto berechnet?