Minijob-Rechner 2026 – 603-Euro-Grenze, Abgaben und Stunden
Regelmäßigen Monatsverdienst und Beschäftigungsart eingeben. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, Statusgrenze und maximale Mindestlohnstunden werden getrennt ausgewiesen.
Regelmäßigen durchschnittlichen Monatsverdienst einschließlich vorhersehbarer Sonderzahlungen verwenden. Ein einzelner Ausreißermonat entscheidet den Status nicht allein.
Gewerblicher Minijob und Privathaushalt haben unterschiedliche Arbeitgeberabgaben. Wählen Sie den tatsächlichen Beschäftigungsort.
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. „Befreit“ nur wählen, wenn ein wirksamer Befreiungsantrag vorliegt.
Die Standardansicht zeigt Status, Arbeitnehmer-Netto und typische Arbeitgeberkosten. Öffnen Sie Details für Umlagen, Unfallversicherung oder Midijob-Berechnung.
Ihr Minijob-Ergebnis
- Regelmäßigen Verdienst verwenden — Entscheidend ist der voraussichtliche regelmäßige Monatsverdienst, nicht nur eine einzelne Auszahlung.
- 603,00 und 603,01 Euro unterscheiden — Bis 603 Euro liegt 2026 grundsätzlich ein Minijob vor. Ab 603,01 Euro beginnt der Übergangsbereich.
- Rentenversicherung bewusst wählen — Im gewerblichen Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht; eine Befreiung setzt einen Antrag voraus.
Wann ist eine Beschäftigung 2026 ein Minijob?
Der Minijob-Rechner prüft zuerst den Beschäftigungsstatus. 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 Euro; ab 603,01 Euro beginnt grundsätzlich der Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Anschließend berechnet der Rechner Arbeitnehmerabzüge und Arbeitgeberkosten getrennt. Er berücksichtigt gewerblichen Minijob oder Privathaushalt, Rentenversicherungspflicht beziehungsweise Befreiung sowie optional Umlagen und Midijobdetails. Bei 13,90 Euro Mindestlohn entsprechen 603 Euro rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monat.
Die Statusgrenze wird centgenau geprüft; ein Verdienst von 603,01 Euro ist kein Minijob mit Verdienstgrenze.
Status zuerst, Beiträge danach
Kontrollbeispiel mit eingefrorenen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 581,29 € |
| Kontrolle 1 | 187,96 € · Gesamtkosten 790,96 € |
| Kontrolle 2 | 21,71 € |
| Kontrolle 3 | 43,4 Std./Monat bei 13,90 € |
| Kontrolle 4 | Minijob bis 603 € |
Amtlicher Rechenweg und Aussagegrenze
Arbeitnehmerauszahlung und Arbeitgeberaufwand sind zwei verschiedene Ergebnisse. Der Rechner stellt Brutto, Arbeitnehmeranteile und pauschale Arbeitgeberabgaben getrennt dar. Eine Befreiung von der Rentenversicherung verändert die Arbeitnehmerseite, nicht automatisch alle Arbeitgeberkosten.
Die 603-Euro-Grenze gehört zum gewählten Regelstand 2026. Schwankender Verdienst, unvorhersehbares Überschreiten, mehrere Beschäftigungen und der Übergang in den Midijob sind eigene Prüfungen. Ein einzelner Monatswert entscheidet diese Sachverhalte nicht abschließend.
Stundenlohn und geplante Arbeitszeit müssen zusammenpassen. Aus der Monatsgrenze lässt sich eine rechnerische maximale Stundenzahl ableiten, aber keine arbeitsvertragliche Freigabe. Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung, Steuerwahl und Meldungen bleiben nach dem konkreten Beschäftigungsverhältnis zu prüfen.
Regelmäßigen Verdienst statt Einzelmonat prüfen
Für die Statusprüfung zählt der regelmäßig zu erwartende Verdienst. Vorhersehbare Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören in die Prognose. Ein einzelner Monat knapp unter 603 Euro reicht daher nicht, wenn der Jahresverlauf die Grenze regelmäßig überschreitet.
Gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten kann anders behandelt werden als ein von Anfang an geplanter höherer Verdienst. Der Rechner entscheidet diese Ausnahme nicht, sondern zeigt den Status anhand des eingegebenen Monatswerts.
Mehrere Beschäftigungen können zusammengerechnet werden. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung wird außerdem anders beurteilt als mehrere Minijobs ohne Hauptjob.
Arbeitnehmer-Netto und Arbeitgeberkosten trennen
Eine Befreiung von der Rentenversicherung erhöht in vielen Fällen die aktuelle Nettoauszahlung des Arbeitnehmers. Sie beseitigt jedoch nicht die pauschalen Arbeitgeberabgaben und kann langfristige Auswirkungen auf Rentenansprüche haben.
Gewerblicher Minijob und Privathaushalt unterscheiden sich bei den Pauschalabgaben. U1, U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung können zusätzlich variieren. Für eine Kostenplanung sollten die tatsächlich geltenden Sätze des Betriebs verwendet werden.
Im Midijob berechnet der Rechner Arbeitnehmerbeiträge im Übergangsbereich. Der Statuswechsel ab 603,01 Euro ist centgenau; die tatsächliche Lohnabrechnung kann wegen Kassenbeitrag, Steuermerkmalen und weiterer Beschäftigungen abweichen.
Arbeitsstunden und Mindestlohn richtig einordnen
Die angezeigten rund 43,38 Stunden ergeben sich aus 603 Euro geteilt durch 13,90 Euro. Sie sind keine allgemeine Arbeitszeitgrenze. Bei höherem Stundenlohn sind weniger Stunden möglich, ohne die monatliche Verdienstgrenze zu überschreiten.
Urlaub, Entgeltfortzahlung und gesetzlicher Mindestlohn gelten auch im Minijob. Dokumentieren Sie Stundenlohn, geplante Monatsstunden, regelmäßige Sonderzahlungen und weitere Beschäftigungen gemeinsam.
Häufige Fragen zum Minijob 2026
Ist ein Verdienst von 603,01 Euro noch ein Minijob?
Nein. Ab 603,01 Euro beginnt 2026 grundsätzlich der sozialversicherungspflichtige Übergangsbereich bis 2.000 Euro.
Darf ich in einem Monat mehr als 603 Euro verdienen?
Ein unvorhersehbares gelegentliches Überschreiten kann zulässig sein. Entscheidend ist die vorausschauende regelmäßige Verdienstprognose und der konkrete Grund.
Zahlen Minijobber Rentenversicherungsbeiträge?
Grundsätzlich ja. Arbeitnehmer können sich auf Antrag befreien lassen; ohne wirksamen Antrag wird der Eigenanteil zur Rentenversicherung berücksichtigt.
Sind 43,38 Stunden eine feste Monatsgrenze?
Nein. Das ist nur die rechnerische Stundenzahl bei 603 Euro Monatsverdienst und 13,90 Euro Stundenlohn. Bei einem anderen Stundenlohn ändert sie sich.
Quellen und Grundlagen
Die Rechtsquelle „§ 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 8 SGB IV – Geringfügige BeschäftigungDie Rechtsquelle „§ 20 SGB IV – Übergangsbereich“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 20 SGB IV – ÜbergangsbereichDie amtliche Quelle „Midijob und Übergangsbereich 2026“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Midijob und Übergangsbereich 2026Die amtliche Quelle „Gesetzlicher Mindestlohn 2026“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026Die amtliche Quelle „Minijob mit Verdienstgrenze 2026“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Minijob mit Verdienstgrenze 2026