Umsatzsteuer-Rechner (Mehrwertsteuer)
Brutto und Netto umrechnen — ganz einfach: Betrag eingeben, Richtung und Steuersatz wählen.
Ihr MwSt.-Ergebnis
- Modus wählen — "MwSt. aufschlagen" ist für Unternehmer, die einem Nettobetrag die Steuer hinzufügen. "MwSt. herausrechnen" ist für Verbraucher oder Buchhalter, die aus einem Bruttopreis den Nettobetrag ermitteln möchten.
- Betrag eingeben — Tragen Sie den bekannten Betrag ein. Bei "aufschlagen" ist das der Nettobetrag (ohne MwSt.), bei "herausrechnen" der Bruttobetrag (inkl. MwSt.).
- Steuersatz beachten — Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt u.a. für Lebensmittel (außer Gastronomie), Bücher, Zeitschriften, öffentliche Verkehrsmittel und bestimmte Kulturangebote.
Wichtige Anwendungsfälle der Mehrwertsteuersätze
| Steuersatz | Anwendungsbereich | Beispiele |
|---|---|---|
| 19 % | Regelsteuersatz (alle übrigen Fälle) | Elektronik, Kleidung, Friseur |
| 7 % | Lebensmittel | Supermarkt, Bäckerei (Mitnahme) |
| 7 % | Bücher, Zeitschriften, E-Books | Romane, Lehrbücher, E-Books |
| 7 % | ÖPNV (Kurzstrecken ≤ 50 km) | Bus, Bahn, U-Bahn |
| 7 % | Kulturelle Dienstleistungen | Theater, Konzerte, Museen |
| 0 % | Steuerbefreit | Ärztliche Leistungen, Bildung |
Stand: UStG 2026. Der ermäßigte Satz gilt nicht für Restaurantleistungen (19 %), alkoholische Getränke (19 %) und zubereitete Speisen zum Mitnehmen im Einzelfall (je nach Zubereitung).
Herausrechnen vs. Aufschlagen — der häufigste Fehler
Viele Laien rechnen: "Ich ziehe einfach 19 % vom Bruttopreis ab." Das ist falsch. Beispiel: 119 € Brutto. 19 % von 119 € = 22,61 € — das stimmt nicht. Richtig: 119 € ÷ 1,19 = 100 € Netto; enthaltene MwSt. = 19 €. Der Grund: Beim Aufschlagen bezieht sich der Prozentsatz auf den Nettobetrag. Beim Herausrechnen muss man durch den Faktor (1,19 oder 1,07) dividieren.
Merkhilfe: Aufschlagen = × 1,19 (oder × 1,07). Herausrechnen = ÷ 1,19 (oder ÷ 1,07). Die enthaltene MwSt. = Brutto − Netto.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuer
Was bedeutet "Netto" und "Brutto"?
"Netto" bedeutet ohne Mehrwertsteuer — das ist der Betrag, den Unternehmer untereinander abrechnen und für den der Vorsteuerabzug möglich ist. "Brutto" bedeutet inklusive Mehrwertsteuer — das ist der Betrag, den Endverbraucher zahlen. Auf Rechnungen muss der Nettobetrag, der MwSt.-Betrag und der Bruttobetrag getrennt ausgewiesen werden.
Muss ich als Privatperson Umsatzsteuer zahlen?
Nein, Privatpersonen schulden keine Umsatzsteuer ans Finanzamt. Sie zahlen die MwSt. als Verbraucher im Kaufpreis (Bruttopreis) — das Unternehmen führt sie ans Finanzamt ab. Nur wenn Sie unternehmerisch tätig werden und die Kleinunternehmergrenze überschreiten (ab 2025: 25.000 € Jahresumsatz), müssen Sie selbst Umsatzsteuer erheben und abführen.
Gilt in Restaurants 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?
In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 % — die Corona-Ausnahmeregelung von 7 % für Restaurantleistungen ist ausgelaufen. Ausnahme: Nicht-alkoholische Getränke und Speisen zum Mitnehmen außer Haus können je nach Aufbereitung unter 7 % fallen.
Umsatzsteuersätze nach Warengruppe — wichtige Fälle
| Warengruppe | Satz | Typische Beispiele | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Lebensmittel (Supermarkt) | 7 % | Alle Lebensmittel zum Mitnehmen | Alkohol: 19 %; Restaurant: 19 % |
| Restaurant / Gastronomie | 19 % | Speisen und Getränke vor Ort | Seit 1.1.2024 wieder 19 % |
| Bücher und E-Books | 7 % | Romane, Lehrbücher, Sachbücher | Auch digitale Bücher seit 2020 |
| Zeitschriften / Zeitungen | 7 % | Print und digital | Online-News-Portale: 7 % (seit 2020) |
| ÖPNV (Kurzstrecken) | 7 % | Bus, Bahn, U-Bahn bis 50 km | Fernzüge über 50 km: 7 % (seit 2020) |
| Kulturveranstaltungen | 7 % | Theater, Konzert, Kino, Museum | Freizeitparks: 19 % |
| Handwerkerleistungen | 19 % | Reparaturen, Renovierungen | Keine Ausnahmen |
| Elektronik / Kleidung | 19 % | Alle Konsumgüter ohne 7 %-Ausnahme | Standardfall |
| Ärztliche Leistungen | 0 % | Heilbehandlung, Krankenhaus | Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG |
Stand: UStG 2026. Restaurant-Regelung: Der corona-bedingte Steuersatz von 7 % für Restaurantleistungen endete zum 1.1.2024, seitdem wieder 19 %. Änderungen möglich — bei Zweifeln Steuerberater fragen.
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Weitere Fragen zur Umsatzsteuer
Muss ich als Privatperson eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Nein — Privatpersonen sind keine Unternehmer und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Erst wenn Sie gewerblich oder selbstständig tätig werden und die Kleinunternehmergrenze überschreiten (ab 2025: 25.000 € Jahresumsatz im Vorjahr), müssen Sie sich als Unternehmer beim Finanzamt anmelden und Umsatzsteuer berechnen und abführen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit einem Jahresumsatz bis 25.000 € (ab 2025) müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Sie dürfen auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen — dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für viele Neugründer und Hobby-Selbstständige ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, da weniger Bürokratie anfällt.
Was ist Vorsteuer und der Vorsteuerabzug?
Als Unternehmer zahlen Sie auf Einkäufe (Betriebsmittel, Ware) Umsatzsteuer — das ist die Vorsteuer. Diese dürfen Sie mit der Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden berechnen, verrechnen. Nur die Differenz führen Sie ans Finanzamt ab. Beispiel: Sie kaufen Ware für 1.190 € (inkl. 190 € USt = Vorsteuer) und verkaufen für 2.380 € (inkl. 380 € USt). Sie zahlen ans Finanzamt: 380 − 190 = 190 €.
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