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Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Von  ·  Aktualisiert Juni 2026

Zahle ich noch Solidaritätszuschlag? Einkommensteuer eingeben — SolZ-Berechnung nach aktueller Freigrenze und Milderungszone sofort.

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So funktioniert es
  1. Freigrenze 2026 — Bis zu einer festgesetzten ESt von 18.130 € (Singles) bzw. 36.260 € (Ehepaare zusammen) wird kein SolZ erhoben. Das entspricht einem zvE von ca. 66.000 € (Single) — d.h. etwa 90 % aller Steuerpflichtigen zahlen keinen SolZ mehr.
  2. Milderungszone beachten — Zwischen 18.130 € und 33.912 € ESt wird der SolZ schrittweise erhöht (Milderungszone). SolZ = 11,9 % × (ESt − 18.130 €). Diese Zone verhindert einen Sprung von 0 auf volle 5,5 % — der Übergang ist gleitend.
  3. Kapitalertrags-SolZ — Auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) fällt SolZ von 5,5 % der Abgeltungsteuer automatisch an — unabhängig von der Einkommenshöhe. Das sind 5,5 % × 25 % = 1,375 % auf den Bruttoertrag. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zahlen weiterhin vollen SolZ auf die Körperschaftsteuer.

Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?

ESt-BereichSolZBetrifft ca.Jahresbrutto (Ø)
Bis 18.130 € ESt0 €~90 % der Lohnsteuerpflichtigenbis ca. 66.000 €
18.130–33.912 € EStMilderungszone~5 % (Gutverdienende)ca. 66.000–115.000 €
Über 33.912 € ESt5,5 % der ESt~5 % (Topverdiener)über ca. 115.000 €
Kapitalgesellschaften5,5 % der KStAlle GmbH/AG
Kapitalerträge (privat)1,375 % der ErträgeAlle mit Kapitalerträgen

Quelle: Bundesfinanzministerium 2026. ~90 % der Steuerpflichtigen: Schätzung basierend auf Einkommensverteilung. Freigrenze Singles 18.130 €, Paare 36.260 € ESt (§ 3 Abs. 3 SolZG).

SolZ-Jahresbetrag nach Einkommenshöhe

Jahresbrutto (Single)ESt ca.SolZGesamtsteuer
40.000 €~5.052 €0 € (unter Freigrenze)~5.052 €
60.000 €~12.438 €0–ca. 50 €~12.488 €
70.000 €~16.182 €0 €~16.182 €
80.000 €~20.114 €~228 €~20.342 €
100.000 €~28.366 €~1.560 €~29.926 €
150.000 €~50.366 €~2.770 €~53.136 €

ESt-Richtwerte § 32a EStG 2026, Einzelveranlagung, ohne KiSt, Grenzbereich-Annäherung. Ab ca. 80.000 € Jahresbrutto beginnt SolZ-Pflicht (Milderungszone). Ab ca. 115.000 € voller Satz 5,5 %.

Bleibt der Solidaritätszuschlag bestehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag im Jahr 2023 für verfassungsgemäß erklärt — trotz des ausgelaufenen ursprünglichen Verwendungszwecks "Aufbau Ost". Die Richter stellten fest, dass der SolZ als allgemeine Bundessteuer erhoben werden darf, auch wenn kein expliziter Verwendungszweck mehr besteht. Eine vollständige Abschaffung ist politisch diskutiert, aber nicht beschlossen.

Faktisch zahlen seit 2021 nur noch die oberen 10 % der Steuerpflichtigen SolZ — alle Arbeitnehmer bis ca. 115.000 € Jahresbrutto (Singles) sind durch die erhöhte Freigrenze befreit. Unternehmen (GmbH, AG) zahlen weiterhin den vollen Satz auf die Körperschaftsteuer. Politisch bleibt der SolZ ein Thema — eine Abschaffung würde den Bundeshaushalt mit ca. 10 Milliarden Euro belasten.

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Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag

Wann genau greift die SolZ-Pflicht?

Die SolZ-Pflicht greift ab einer festgesetzten Einkommensteuer von 18.130 € (Einzelveranlagung 2026). In der Milderungszone (18.130–33.912 € ESt) steigt der SolZ schrittweise: SolZ = 11,9 % × (ESt − 18.130 €). Ab einer ESt von 33.912 € gilt der volle Satz von 5,5 %. Auf Jahresbrutto umgerechnet: erst ab ca. 115.000 € (Singles) zahlen Sie den vollen Satz.

Zahle ich SolZ auf meine ETF-Erträge?

Ja. Auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne aus ETF) fällt SolZ von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer (25 %) an — also 1,375 % auf den Bruttoertrag. Bei 1.000 € ETF-Erträgen: 250 € AbgSt + 13,75 € SolZ = 263,75 € Gesamtabzug. Dieser SolZ gilt unabhängig von der Einkommenshöhe — also auch für Personen, die auf ihr reguläres Einkommen keinen SolZ zahlen.

Kann ich SolZ in der Steuererklärung zurückbekommen?

Ja, wenn im Laufe des Jahres zu viel SolZ einbehalten wurde — z. B. durch hohe Lohnsteuer-Vorauszahlungen im Dezember oder durch Lohnsteuerjahresausgleich. Die Steuererklärung errechnet die genaue Jahressteuerschuld. Liegt die festgesetzte ESt unter der Freigrenze (18.130 €), wird der einbehaltene SolZ vollständig erstattet.

Zahlt eine GmbH Solidaritätszuschlag?

Ja — Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) zahlen weiterhin den vollen SolZ von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, unabhängig von der Einkommenshöhe. Das ist der politisch umstrittenste Teil des verbliebenen SolZ — während Arbeitnehmer zu 90 % befreit sind, zahlen alle Unternehmen weiter. Bei einem Körperschaftsteuer-Betrag von 100.000 € sind das 5.500 € SolZ zusätzlich.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Steuern. Dort finden Sie weitere Rechner für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Brutto-Netto.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
SolZ nach § 3 SolZG 2026. Freigrenze 18.130 € ESt (Einzelveranlagung). Milderungszone bis 33.912 € ESt. Voller Satz 5,5 % ab 33.912 € ESt. GmbH/AG: weiterhin voller SolZ.