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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juni 2026 · Geprüft Januar 2026

Wie viel Abgeltungssteuer zahle ich auf meine Kapitalerträge? Erträge eingeben — Steuerlast, Nettoertrag nach Sparerpauschbetrag und Kirchensteuer sofort.

Ihre Kapitalertragsteuer

Abzuführende Steuer (€)
Steuerpflichtige Erträge (nach Verlust und Pausch.)
Abgeltungssteuer 25 % (€)
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf Steuer (€)
Nettoertrag nach Steuern (€)
Was bedeutet das?
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So wird der Rechner verwendet
  1. Abgeltungssteuer-System kurz erklärt — Alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer = 26,375 % effektiv (plus ggf. Kirchensteuer). Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt — daher "Abgeltungssteuer" (sie tilgt die Steuerschuld abgeltend). Ohne Freistellungsauftrag: automatische Einbehaltung ab dem ersten Euro.
  2. Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag — Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026: 1.000 € (Einzelperson), 2.000 € (Ehepaare). Bis zu dieser Grenze sind Kapitalerträge steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten: verhindert automatische Einbehaltung bis zur Grenze. Bei mehreren Banken: Betrag aufteilen (max. 1.000 € gesamt). Wird der Freistellungsauftrag vergessen: Erträge in der Steuererklärung angeben → Erstattung.
  3. Verlustverrechnung korrekt nutzen — Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (nicht mit Zinsen oder Dividenden). Verluste aus anderen Wertpapieren (ETFs, Anleihen): verrechenbar mit anderen Kapitalerträgen. Nicht verbrauchte Verluste werden auf Folgejahre vorgetragen (automatisch durch die Bank im Verlustverrechnungstopf). Jahresübergreifend: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember bei der alten Bank anfordern wenn Bankwechsel.

Verlustverrechnung-Anleitung — was mit was verrechnet werden darf 2026

VerlusttypVerrechenbar mitNicht verrechenbarÜbertrag möglich
Aktienverkauf-VerlusteAktiengewinneZinsen, Div., ETF-Gew.Ja, unbegrenzt
ETF-VerlusteETF-Gewinne + Zins + Div.AktiengewinneJa, unbegrenzt
Anleihe-VerlusteZins + Div. + ETF/FondsAktiengewinneJa, unbegrenzt
Optionen-Verluste (ab 2021)Nur 20.000 €/Jahr verrech.Rest auf FolgejahreJa, begrenzt
Termingeschäft-VerlusteNur Termingesch.-GewinneAlles andereJa, unbegrenzt
Dividenden aus AuslandQuellensteuer anrechenbarMax. 15 % anrechenbar

Aktien-Verlustverrechnungstopf und allgemeiner Verlustverrechnungstopf: die Bank führt beide getrennt. Kein Ausgleich zwischen beiden Töpfen. Jahresübergreifend: Verluste werden automatisch vorgetragen. Günstigerprüfung: wenn persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann KapErtSt in Steuererklärung geltend gemacht werden — automatisch vom FA geprüft. Quelle: EStG §20 Abs. 6, BMF-Schreiben Kapitalerträge 2025.

Kapitalertragsteuer Beispiele 2026 — Nettoertrag nach Steuern

ErtragsartBruttoertragSteuer (ohne Pauschbetr.)Nettoertrag
Festgeldzins 3 %, 20.000 €600 €/Jahr0 € (unter Pauschbetr.)600 € netto
Festgeldzins 3 %, 50.000 €1.500 €/Jahr132 € (500 € über Pb.)1.368 € netto
ETF-Gewinn 5.000 €5.000 €1.056 € (4.000 × 26,4 %)3.944 € netto
Dividende (ausländisch)1.000 €~264 € (inkl. Quellenst.)~736 € netto
Kursgewinn Aktie 10.000 €10.000 €~2.374 €~7.626 € netto
Zinsen 800 € + Div. 500 €1.300 €79 € (300 × 26,4 %)1.221 € netto

Sparerpauschbetrag 1.000 € (Einzelperson) bereits abgezogen. Abgeltungssteuer 25 % + Soli 5,5 % = 26,375 % effektiv. Ausländische Dividende: je nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) 15–30 % Quellensteuer, max. 15 % auf deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar. USA-Dividende (15 % Quellensteuer): vollständig anrechenbar, nur Soli und ggf. Kirchensteuer extra.

Günstigerprüfung — wann lohnt sich die Steuererklärung für Kapitalerträge?

Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) lohnt sich wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Das ist der Fall bei: Einkommen unter ca. 20.000 € (Einzelperson) oder 40.000 € (Ehepaar), Rentner mit niedrigem Gesamteinkommen, Studenten oder Teilzeitkräfte mit geringem Einkommen. In diesen Fällen werden die Kapitalerträge in der Steuererklärung mit dem persönlichen (niedrigeren) Steuersatz besteuert — die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer wird erstattet.

Wichtig: Die Günstigerprüfung wird auf Antrag vom Finanzamt automatisch geprüft — es gibt keine Nachteile wenn man sie beantragt und der normale Tarif günstiger ist. Zusätzlich sinnvoll in der Steuererklärung: ausländische Quellensteuern anrechnen lassen, Kirchensteuer aus Kapitalerträgen als Sonderausgabe absetzen, nicht verbrauchten Sparerpauschbetrag aus vergangenen Jahren (nicht möglich — Pauschbetrag nicht übertragbar, aber prüfen ob richtig angewendet).

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Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Muss ich die Abgeltungssteuer selbst ans Finanzamt überweisen?

Nein — bei deutschen Banken und Brokern wird die Steuer automatisch von der Bank einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Sie erhalten die Erträge bereits netto auf dem Konto. Steuererklärung: normalerweise nicht nötig wenn alle Erträge bei deutschen Instituten entstanden sind und Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet wurde. Pflicht zur Steuererklärung: bei ausländischen Konten (keine Quellensteuer-Einbehaltung), Günstigerprüfung-Antrag, oder um Verluste institutsübergreifend zu verrechnen.

Wie funktioniert der Verlustverrechnungstopf bei der Bank?

Jede Bank führt für jeden Kunden zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe: (1) Aktien-Verlustverrechnungstopf: nur für Verluste aus Aktienverkäufen. (2) Allgemeiner Verlustverrechnungstopf: für alle anderen Kapitalverluste. Wenn Sie bei Broker A Aktien mit Gewinn verkaufen und bei Broker B Aktien mit Verlust: die Bank kennt die Verluste von Broker B nicht. Lösung: Verlustbescheinigung von Broker B bis 15. Dezember anfordern und in der Steuererklärung verrechnen.

Sind Kursgewinne bei ETF-Sparplänen steuerpflichtig?

Ja, bei Verkauf. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für ETF-Gewinne die Abgeltungssteuer. Besonderheit: Es gibt eine Vorabpauschale (§ 16 InvStG) die auch bei thesaurierenden ETFs jährlich anfällt wenn der ETF eine positive Rendite hatte — auch ohne Verkauf. Vorabpauschale 2026: Basiszins × 70 % × Fondswert. Bei niedrigem Basiszins: oft sehr klein. Die Vorabpauschale wird auf später anfallende Gewinne angerechnet (keine Doppelbesteuerung). Freistellungsauftrag schützt bis 1.000 €.

Was passiert wenn ich zu viel Abgeltungssteuer einbehalten habe?

Wenn die Bank Abgeltungssteuer einbehalten hat obwohl der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft war (vergessener Freistellungsauftrag), oder wenn die Günstigerprüfung günstiger wäre: In der Steuererklärung Anlage KAP ausfüllen. Das Finanzamt vergleicht automatisch Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz und erstattet den Differenzbetrag. Frist: Steuererklärung für Erstattungen bis 4 Jahre rückwirkend möglich (Pflichtveranlagung innerhalb von 7 Monaten nach Jahresende wenn zu viel gezahlt wurde).

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Finanzen. Weitere Rechner für Festgeld, ETF-Sparplan und Einkommensteuer finden Sie in der Übersicht.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Abgeltungssteuer: 25 % × max(0, Erträge − Verluste − Pauschbetrag). Soli: 5,5 % auf Abgeltungssteuer. Kirchensteuer: Prozentsatz auf Abgeltungssteuer. Kein Steuerrecht-Ersatz — für Günstigerprüfung und Verlustverrechnung Steuerberater einschalten.