Kapitalertragsteuer-Rechner 2026
Wie viel Abgeltungssteuer zahle ich auf meine Kapitalerträge? Erträge eingeben — Steuerlast, Nettoertrag nach Sparerpauschbetrag und Kirchensteuer sofort.
Ihre Kapitalertragsteuer
- Abgeltungssteuer-System kurz erklärt — Alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer = 26,375 % effektiv (plus ggf. Kirchensteuer). Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt — daher "Abgeltungssteuer" (sie tilgt die Steuerschuld abgeltend). Ohne Freistellungsauftrag: automatische Einbehaltung ab dem ersten Euro.
- Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag — Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026: 1.000 € (Einzelperson), 2.000 € (Ehepaare). Bis zu dieser Grenze sind Kapitalerträge steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten: verhindert automatische Einbehaltung bis zur Grenze. Bei mehreren Banken: Betrag aufteilen (max. 1.000 € gesamt). Wird der Freistellungsauftrag vergessen: Erträge in der Steuererklärung angeben → Erstattung.
- Verlustverrechnung korrekt nutzen — Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (nicht mit Zinsen oder Dividenden). Verluste aus anderen Wertpapieren (ETFs, Anleihen): verrechenbar mit anderen Kapitalerträgen. Nicht verbrauchte Verluste werden auf Folgejahre vorgetragen (automatisch durch die Bank im Verlustverrechnungstopf). Jahresübergreifend: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember bei der alten Bank anfordern wenn Bankwechsel.
Verlustverrechnung-Anleitung — was mit was verrechnet werden darf 2026
| Verlusttyp | Verrechenbar mit | Nicht verrechenbar | Übertrag möglich |
|---|---|---|---|
| Aktienverkauf-Verluste | Aktiengewinne | Zinsen, Div., ETF-Gew. | Ja, unbegrenzt |
| ETF-Verluste | ETF-Gewinne + Zins + Div. | Aktiengewinne | Ja, unbegrenzt |
| Anleihe-Verluste | Zins + Div. + ETF/Fonds | Aktiengewinne | Ja, unbegrenzt |
| Optionen-Verluste (ab 2021) | Nur 20.000 €/Jahr verrech. | Rest auf Folgejahre | Ja, begrenzt |
| Termingeschäft-Verluste | Nur Termingesch.-Gewinne | Alles andere | Ja, unbegrenzt |
| Dividenden aus Ausland | Quellensteuer anrechenbar | Max. 15 % anrechenbar | — |
Aktien-Verlustverrechnungstopf und allgemeiner Verlustverrechnungstopf: die Bank führt beide getrennt. Kein Ausgleich zwischen beiden Töpfen. Jahresübergreifend: Verluste werden automatisch vorgetragen. Günstigerprüfung: wenn persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann KapErtSt in Steuererklärung geltend gemacht werden — automatisch vom FA geprüft. Quelle: EStG §20 Abs. 6, BMF-Schreiben Kapitalerträge 2025.
Kapitalertragsteuer Beispiele 2026 — Nettoertrag nach Steuern
| Ertragsart | Bruttoertrag | Steuer (ohne Pauschbetr.) | Nettoertrag |
|---|---|---|---|
| Festgeldzins 3 %, 20.000 € | 600 €/Jahr | 0 € (unter Pauschbetr.) | 600 € netto |
| Festgeldzins 3 %, 50.000 € | 1.500 €/Jahr | 132 € (500 € über Pb.) | 1.368 € netto |
| ETF-Gewinn 5.000 € | 5.000 € | 1.056 € (4.000 × 26,4 %) | 3.944 € netto |
| Dividende (ausländisch) | 1.000 € | ~264 € (inkl. Quellenst.) | ~736 € netto |
| Kursgewinn Aktie 10.000 € | 10.000 € | ~2.374 € | ~7.626 € netto |
| Zinsen 800 € + Div. 500 € | 1.300 € | 79 € (300 × 26,4 %) | 1.221 € netto |
Sparerpauschbetrag 1.000 € (Einzelperson) bereits abgezogen. Abgeltungssteuer 25 % + Soli 5,5 % = 26,375 % effektiv. Ausländische Dividende: je nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) 15–30 % Quellensteuer, max. 15 % auf deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar. USA-Dividende (15 % Quellensteuer): vollständig anrechenbar, nur Soli und ggf. Kirchensteuer extra.
Günstigerprüfung — wann lohnt sich die Steuererklärung für Kapitalerträge?
Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) lohnt sich wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Das ist der Fall bei: Einkommen unter ca. 20.000 € (Einzelperson) oder 40.000 € (Ehepaar), Rentner mit niedrigem Gesamteinkommen, Studenten oder Teilzeitkräfte mit geringem Einkommen. In diesen Fällen werden die Kapitalerträge in der Steuererklärung mit dem persönlichen (niedrigeren) Steuersatz besteuert — die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer wird erstattet.
Wichtig: Die Günstigerprüfung wird auf Antrag vom Finanzamt automatisch geprüft — es gibt keine Nachteile wenn man sie beantragt und der normale Tarif günstiger ist. Zusätzlich sinnvoll in der Steuererklärung: ausländische Quellensteuern anrechnen lassen, Kirchensteuer aus Kapitalerträgen als Sonderausgabe absetzen, nicht verbrauchten Sparerpauschbetrag aus vergangenen Jahren (nicht möglich — Pauschbetrag nicht übertragbar, aber prüfen ob richtig angewendet).
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Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer
Muss ich die Abgeltungssteuer selbst ans Finanzamt überweisen?
Nein — bei deutschen Banken und Brokern wird die Steuer automatisch von der Bank einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Sie erhalten die Erträge bereits netto auf dem Konto. Steuererklärung: normalerweise nicht nötig wenn alle Erträge bei deutschen Instituten entstanden sind und Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet wurde. Pflicht zur Steuererklärung: bei ausländischen Konten (keine Quellensteuer-Einbehaltung), Günstigerprüfung-Antrag, oder um Verluste institutsübergreifend zu verrechnen.
Wie funktioniert der Verlustverrechnungstopf bei der Bank?
Jede Bank führt für jeden Kunden zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe: (1) Aktien-Verlustverrechnungstopf: nur für Verluste aus Aktienverkäufen. (2) Allgemeiner Verlustverrechnungstopf: für alle anderen Kapitalverluste. Wenn Sie bei Broker A Aktien mit Gewinn verkaufen und bei Broker B Aktien mit Verlust: die Bank kennt die Verluste von Broker B nicht. Lösung: Verlustbescheinigung von Broker B bis 15. Dezember anfordern und in der Steuererklärung verrechnen.
Sind Kursgewinne bei ETF-Sparplänen steuerpflichtig?
Ja, bei Verkauf. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für ETF-Gewinne die Abgeltungssteuer. Besonderheit: Es gibt eine Vorabpauschale (§ 16 InvStG) die auch bei thesaurierenden ETFs jährlich anfällt wenn der ETF eine positive Rendite hatte — auch ohne Verkauf. Vorabpauschale 2026: Basiszins × 70 % × Fondswert. Bei niedrigem Basiszins: oft sehr klein. Die Vorabpauschale wird auf später anfallende Gewinne angerechnet (keine Doppelbesteuerung). Freistellungsauftrag schützt bis 1.000 €.
Was passiert wenn ich zu viel Abgeltungssteuer einbehalten habe?
Wenn die Bank Abgeltungssteuer einbehalten hat obwohl der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft war (vergessener Freistellungsauftrag), oder wenn die Günstigerprüfung günstiger wäre: In der Steuererklärung Anlage KAP ausfüllen. Das Finanzamt vergleicht automatisch Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz und erstattet den Differenzbetrag. Frist: Steuererklärung für Erstattungen bis 4 Jahre rückwirkend möglich (Pflichtveranlagung innerhalb von 7 Monaten nach Jahresende wenn zu viel gezahlt wurde).
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