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Kirchensteuer-Rechner 2026: 8 %, 9 % und Kapitalerträge

Von  ·  Aktualisiert Juli 2026  ·  Geprüft 26. Juli 2026

Wählen Sie den passenden Rechenweg: feststehende Steuerbasis, Einkommensteuer nach § 51a oder steuerpflichtige Kapitalerträge. Der Rechner zeigt Jahres- und Monatswerte getrennt.

Wählen Sie, ob bereits eine Steuerbasis feststeht, ob § 51a aus dem zvE berechnet werden soll oder ob es um Kapitalerträge geht.

€/Jahr

Geben Sie die maßgebliche Einkommen- oder Lohnsteuer ein, nicht Bruttogehalt oder zu versteuerndes Einkommen.

In Bayern und Baden-Württemberg gelten regelmäßig 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Kirchensteuerpflicht muss zusätzlich bestehen.

€/Jahr

Verwenden Sie den Betrag nach Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag. Die Vorstufe kann der Kapitalertragsteuer-Rechner liefern.

€/Jahr

Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen vor dem Kinderfreibetrag, nicht Bruttolohn oder Haushaltsnetto.

€/Jahr

Ihre Kirchensteuer

Kirchensteuer im gewählten Modus
Einkommen-/Kapitalertragsteuer oder Monatswert
Soli oder angepasste Bemessungsgrundlage
Gesamtbetrag / Bemessungsbasis-Effekt
Satz / effektive Belastung
Was bedeutet das?
So funktioniert es
  1. Modus passend zur Bemessungsgrundlage wählen — Eine festgesetzte Steuerbasis, ein zvE für das §-51a-Modell und steuerpflichtige Kapitalerträge sind unterschiedliche Eingaben.
  2. Satz aus dem zuständigen Fall übernehmen — Der Rechner verwendet den eingegebenen Satz von 8 % oder 9 %. Er bestimmt weder Kirchenzugehörigkeit noch die zuständige Kirchenkörperschaft.
  3. Sonderregeln extern prüfen — Kappung, besonderes Kirchgeld, Teiljahre und konfessionsverschiedene Partnerschaften benötigen die konkrete Landes- und Kirchenregel.
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Code kopieren und auf einer beliebigen Webseite einfügen:

Kostenlos einbettbar — Quellenangabe FlinkRechner.de erwünscht.


Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Im einfachen Modus geben Sie eine bereits feststehende Einkommen- oder Lohnsteuer und den Kirchensteuersatz von 8 oder 9 Prozent ein. Bei 10.000 Euro Bemessungsgrundlage und 8 Prozent entstehen 800 Euro Kirchensteuer im Jahr. Alternativ kann der Rechner eine vereinfachte Bemessungsgrundlage nach § 51a aus dem zu versteuernden Einkommen bilden oder die besondere Berechnung für steuerpflichtige Kapitalerträge verwenden. Kirchenzugehörigkeit, Kappung und besonderes Kirchgeld werden nicht automatisch geprüft.

800 € im BeispielBasismodus und JahreswertSteuerbasis + Satz erforderlich

Die Seite rechnet den ausgewählten Grundfall, ersetzt aber keine kirchensteuerliche Festsetzung.

Drei klar getrennte Rechenwege

KirchensteuerBemessungsgrundlage und Kirchensteuersatz ergeben je nach Modus unterschiedliche Rechenwege.Kirchensteuer8 %, 9 % und Kapitalerträge sauber trennenSteuerbasis12.000 €EinkommensteuerKirchensteuersatz8 % oder 9 %je BundeslandKirchensteuer1.080 €bei 9 %Drei getrennte RechenwegeGrundrechnungBasis * Satz§ 51a-Modellangepasstes zvEKapitalerträgeSonderformelKappung und Kirchgeld bleiben getrennte Prüfungen.
Die Eingaben eines Modus dürfen nicht als Ersatzwerte in einen anderen Modus übertragen werden.

Formeln und Modellgrenzen

Grundrechnung = eingegebene Steuer-Bemessungsgrundlage × 8 % oder 9 %Der Satz muss zum konkreten Kirchensteuerfall passen.
§-51a-Modell = Tarifsteuer auf angepasstes eingegebenes zvE × KirchensteuersatzKinderfreibetragswirkungen werden nur innerhalb des unterstützten Modells abgebildet.
Kapitalertragsteuer = 25 % × Kapitalerträge ÷ (1 + 25 % × Kirchensteuersatz)Der Kapitalmodus berücksichtigt die gesetzliche Kirchensteuer-Interaktion, aber keine Depot- oder Verlustermittlung.

Reproduzierbares Beispiel

EingabeWertErgebnis
ModusSteuer-BemessungsgrundlageGrundrechnung
Steuerbasis10.000,00 €bereits feststehender Betrag
Kirchensteuersatz8 %vom Nutzer dokumentiert
Kirchensteuer800,00 €66,67 € pro Monat als Orientierung

Welche Zahl in welchen Modus gehört

Im Basismodus gehört eine bereits bestimmte Einkommen- oder Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage in das Eingabefeld. Wer zunächst die tarifliche Steuer benötigt, verwendet den Einkommensteuer-Rechner. Die dortige Einkommensteuer ist nicht automatisch mit der Kirchensteuerbasis eines Lohnabrechnungszeitraums identisch. Zeitraum, Veranlagung und Kindermerkmale müssen zum konkreten Fall passen.

Der §-51a-Modus beginnt mit einem eingegebenen zu versteuernden Einkommen und bildet die im Rechner dokumentierte Anpassung wegen Kinderfreibeträgen vereinfacht ab. Er ist keine vollständige Einkommensteuerveranlagung. Freibeträge, ausländische Einkünfte, Anrechnungen und andere individuelle Bescheidbestandteile werden nur verarbeitet, wenn ein eigenes Eingabefeld und eine dokumentierte Rechenregel dafür vorhanden sind.

Der Kapitalmodus ist für eine bereits abgegrenzte steuerpflichtige Kapitalertragsbasis vorgesehen. Den vorgelagerten Steuerabzug können Sie im Kapitalertragsteuer-Rechner prüfen. Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung und anrechenbare ausländische Quellensteuer müssen dort oder in den Depotunterlagen geklärt sein. Für eine Nettolohnorientierung bleibt der Brutto-Netto-Rechner das passende getrennte Werkzeug.

8 oder 9 Prozent sind nicht die einzige Entscheidung

Der eingegebene Satz richtet sich nach dem zuständigen Kirchensteuerrecht und der steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Der Rechner bietet 8 und 9 Prozent als unterstützte Grundsätze, ermittelt aber weder Wohnsitz noch Religionszugehörigkeit. Bei Umzug, Eintritt, Austritt oder unterjähriger Kirchensteuerpflicht kann eine reine Jahresmultiplikation ungeeignet sein. Dokumentieren Sie deshalb Satz, Zeitraum und zuständige Stelle zusammen mit dem Ergebnis.

Kappungsgrenzen begrenzen die Kirchensteuer in manchen Fällen anhand des Einkommens und unterscheiden sich nach Land und Kirche. Das besondere Kirchgeld kann bei glaubensverschiedenen Ehegatten eigene Voraussetzungen und Tabellen verwenden. Auch konfessionsverschiedene Partnerschaften, Aufteilung zwischen Kirchen und Teiljahre benötigen zusätzliche Informationen. Ohne vollständige, aktuelle und versionierte Landesregel erzeugt der Rechner dafür bewusst keinen scheinbar exakten Betrag.

Die monatliche Ausgabe ist eine Zwölftel-Orientierung aus dem Jahresergebnis. Sie ist kein garantierter Abzug auf einer Gehaltsabrechnung. Der tatsächliche Kirchenlohnsteuerabzug folgt dem jeweiligen Lohnzahlungszeitraum und der vom amtlichen Verfahren ausgegebenen Maßstabsteuer. Vergleichen Sie daher nur Ergebnisse mit identischer Basis, identischem Satz und identischem Zeitraum.

Für die Bescheidkontrolle sollten Bemessungsgrundlage, Kirchensteuersatz und ausgewählter Modus gemeinsam dokumentiert werden. Ein gezahlter Vorauszahlungs- oder Abzugsbetrag ist nicht automatisch die Bemessungsgrundlage. Ebenso wird bereits einbehaltene Kirchensteuer nicht vom neu berechneten Jahresbetrag abgezogen. Solche Zahlungsverrechnungen gehören in die konkrete Festsetzung oder Abrechnung.

Im Kapitalmodus verändert die Kirchensteuer die Berechnung der Kapitalertragsteuer über die gesetzliche Divisorformel. Deshalb darf eine einfache Multiplikation einer bereits falsch abgegrenzten Depotgutschrift nicht als Kontrolle dienen. Verwenden Sie die steuerpflichtige Kapitalertragsbasis nach Pauschbetrag und Verlustverrechnung. Ob ein Sperrvermerk, eine Anlassabfrage oder eine spätere Veranlagung greift, wird auf dieser Seite nicht festgestellt.

Bei einer Szenariorechnung ändern Sie immer nur einen dokumentierten Parameter und speichern jeden Fall separat. So lässt sich erkennen, ob die Differenz aus dem Satz, der Bemessungsgrundlage, dem Modus oder einem Kinderfreibetrag stammt. Eine scheinbar kleine Änderung der Basis kann im §-51a-Modell zusätzlich die Tarifsteuer verändern; der Effekt ist daher nicht in jedem Modus linear.

Häufige Fragen zur Kirchensteuer

Warum kann ich nicht einfach mein Bruttogehalt eingeben?

Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf eine maßgebliche Einkommen- oder Lohnsteuer. Ermitteln Sie diese Steuer zuerst, statt Bruttogehalt oder Nettolohn als Bemessungsgrundlage zu verwenden.

Wann gelten 8 und wann 9 Prozent?

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der reguläre Satz 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Zusätzlich muss im konkreten Fall Kirchensteuerpflicht bestehen.

Berechnet der Rechner Kappung oder besonderes Kirchgeld?

Nein. Diese Regeln unterscheiden sich nach Landeskirche und persönlicher Situation und sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Berechnung.

Warum gibt es einen eigenen Modus für Kapitalerträge?

Bei Kapitalerträgen wirkt die Kirchensteuer mit dem besonderen Steuertarif nach § 32d und den Regeln des § 51a EStG zusammen. Deshalb wird sie nicht wie eine einfache Prozentrechnung auf die Kapitalertragsteuer behandelt.

Quellen und Grundlagen

§ 51a EStG regelt die Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern und die Kirchensteuerbehandlung von Kapitalerträgen.

§ 51a EStG

§ 32d EStG regelt den gesonderten Tarif und die Kirchensteuer-Interaktion bei Einkünften aus Kapitalvermögen.

§ 32d EStG

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Rechenhilfe für die unterstützte Grundrechnung. Keine Prüfung von Kirchenzugehörigkeit, Kappung, besonderem Kirchgeld, Teiljahresfällen oder individuellen Bescheiddaten.