Kirchensteuer-Rechner 2026
Wie viel Kirchensteuer zahle ich? Steuerlast und Austritt-Ersparnis berechnen — inklusive Kapitalertrags-Kirchensteuer und Jahres-Spareffekt.
Ihre Kirchensteuer
- Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen — Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe nach § 10 EStG vollständig absetzbar. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen und senkt die Einkommensteuer. Effektiv zahlen Sie ca. 25–42 % weniger Kirchensteuer (je nach Grenzsteuersatz). Die tatsächliche Netto-Kirchensteuerbelastung ist also niedriger als der ausgewiesene Betrag.
- Kirchenaustritt — finanzieller Effekt — Der Kirchenaustritt erfolgt beim Amtsgericht oder Standesamt (je nach Bundesland), kostet einmalig 10–30 €, und ist ab dem Folgemonat wirksam. Die Ersparnis ist real — es fallen dauerhaft keine Kirchensteuern mehr an. Einmalkosten amortisieren sich innerhalb des ersten Monats.
- Kirchensteuer auf Kapitalerträge — Seit 2015 wird Kirchensteuer automatisch von der Bank auf Kapitalerträge einbehalten (25 % AbgSt + 5,5 % SolZ darauf + KiSt auf AbgSt). Bei Kirchen-Mitgliedschaft: Bank erhält jährlich automatisch die Information vom Bundeszentralamt für Steuern. Wer das verhindern möchte: Sperrvermerk beim BZSt setzen — dann KiSt über Steuererklärung abführen.
Kirchensteuersätze und Jahresbeträge nach Bundesland 2026
| Bundesland | KiSt-Satz | Bei 5.000 € ESt | Bei 10.000 € ESt |
|---|---|---|---|
| Bayern | 8 % | 400 €/J. | 800 €/J. |
| Baden-Württemberg | 8 % | 400 €/J. | 800 €/J. |
| Alle anderen Länder | 9 % | 450 €/J. | 900 €/J. |
Kirchensteuer = festgesetzte Einkommensteuer × Kirchensteuersatz. Nach Abzug als Sonderausgabe (bei 35 % Grenzsteuersatz): Netto-KiSt = 8 % × 0,65 = 5,2 % der ESt. Mindestkirchensteuer und Kappungsgrenze je nach Landeskirche möglich.
Kirchensteuer-Sparrechnung: Austritt vs. Mitgliedschaft
| Jahreseinkommen | KiSt/Jahr (netto) | 10 Jahre | 25 Jahre |
|---|---|---|---|
| 30.000 € zvE | ~235 € | ~2.350 € | ~5.875 € |
| 45.000 € zvE | ~420 € | ~4.200 € | ~10.500 € |
| 60.000 € zvE | ~640 € | ~6.400 € | ~16.000 € |
| 80.000 € zvE | ~950 € | ~9.500 € | ~23.750 € |
| 100.000 € zvE | ~1.280 € | ~12.800 € | ~32.000 € |
Netto-Kirchensteuer nach Sonderausgabenabzug (35 % Grenzsteuersatz angenommen). Werte sind Richtwerte bei konstantem Einkommen. Einmalige Austrittsgebühr: 10–30 €. Amortisation: < 1 Monat.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge — was viele nicht wissen
Seit dem 1. Januar 2015 wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch von der depotführenden Bank einbehalten und abgeführt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt Banken einmal jährlich mit, ob ein Kontoinhaber kirchensteuerpflichtig ist. Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag werden dann mit 25 % AbgSt + 5,5 % SolZ auf die AbgSt + Kirchensteuer auf die AbgSt belastet.
Wer diese automatische Abführung verhindern möchte, kann beim BZSt einen Sperrvermerk setzen. Dann wird keine automatische KiSt einbehalten — aber: Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge muss in diesem Fall über die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) erklärt und gezahlt werden. Insgesamt zahlen Kirchenmitglieder auf Kapitalerträge ca. 27,82 % (8 %-Bundesland) statt 26,375 % (ohne KiSt).
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Häufige Fragen zur Kirchensteuer
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Der Kirchenaustritt erfolgt persönlich beim zuständigen Amtsgericht (in einigen Bundesländern beim Standesamt) mit Vorlage des Personalausweises. Die Gebühr beträgt je nach Bundesland 10–30 €. Das Standesamt informiert das Finanzamt, das dies an den Arbeitgeber weitergibt. Ab dem Folgemonat nach dem Austritt fällt keine Kirchensteuer mehr an. Der Austritt gilt nicht rückwirkend.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja — die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG vollständig absetzbar. Sie wird in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Sonderausgaben eingetragen. Das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch wenn der Arbeitgeber sie im Lohnkonto aufführt. Die tatsächliche Netto-Belastung liegt ca. 25–42 % unter dem ausgewiesenen Kirchensteuerbetrag — je nach Grenzsteuersatz.
Zahlen Rentner Kirchensteuer?
Ja, wenn sie Kirchenmitglied sind und Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen. Rentner, deren Rente unter dem Grundfreibetrag (12.348 € 2026) oder ihrem persönlichen Steuerfreibetrag liegt, zahlen keine Einkommensteuer — und damit auch keine Kirchensteuer. Rentner mit höheren Renten oder anderen Einkünften zahlen Kirchensteuer auf ihre festgesetzte Einkommensteuer, genauso wie Arbeitnehmer.
Was ist das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe?
Wenn ein kirchensteuerpflichtiges Mitglied mit einem Nicht-Mitglied verheiratet ist und zusammen veranlagt wird, kann das besondere Kirchgeld (§ 6 Abs. 1 KiStG) anfallen. Es wird auf Basis des gemeinsamen Einkommens berechnet — nicht nur auf das des Kirchenmitglieds. Das Kirchgeld soll sicherstellen, dass kirchensteuerpflichtige Personen trotz Mitveranlagung ihren Beitrag leisten. Betroffen sind Ehepaare wo nur einer Kirchenmitglied ist.
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