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Erbschaftsteuer-Rechner 2026

Von  ·  Aktualisiert Juli 2026  ·  Geprüft 26. Juli 2026

Berechnen Sie eine erste Erbschaftsteuer-Schätzung aus steuerlichem Erwerbswert, Verhältnis zum Erblasser, Schulden und Freibeträgen. Vorerwerbe und bestätigte Befreiungen lassen sich im Detail ergänzen.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.

In gewöhnlichen Erbfällen ist der Todestag der Bewertungsstichtag. Übernehmen Sie das Datum aus den amtlichen Unterlagen.

Das Verhältnis der erbenden Person zum Verstorbenen bestimmt Steuerklasse und persönlichen Freibetrag.

Verwenden Sie möglichst den festgestellten steuerlichen Wert, nicht einfach einen erwarteten Verkaufs- oder Angebotspreis.

Tragen Sie nur nachweisbare, dem Nachlass zuordenbare und steuerlich abzugsfähige Verpflichtungen ein.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle7 Bereiche
Bewertung und Nachlasskosten 3 Felder
Befreiungen 6 Felder
Versorgungsfreibetrag 2 Felder
Jahre
Vorerwerb 1 5 Felder
Vorerwerb 2 5 Felder
Vorerwerb 3 5 Felder
Anzeige und Sonderfälle 2 Felder

Berechnung der Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
Persönlicher Freibetrag
Vorerwerbe und Steueranrechnung
Steuerklasse, Tarif und Anzeigeweg
Was bedeutet das?
So funktioniert es
  1. Steuerwerte verwenden — Geben Sie die steuerlichen Werte zum Bewertungsstichtag ein. Marktpreis-Schätzungen ersetzen keine Feststellung des Finanzamts.
  2. Vorerwerbe einzeln erfassen — Für jeden Erwerb derselben Person innerhalb des rollierenden Zehnjahreszeitraums werden Datum, steuerlicher Bruttowert, damalige Abzüge/Befreiungen und tatsächlich festgesetzte Steuer benötigt.
  3. Abzüge nicht doppelt ansetzen — Der Nachlasskosten-Pauschbetrag von insgesamt 15.000 € gilt je Nachlass, nicht je Erbe. Familienheim und andere Befreiungen dürfen nur bei nachgewiesenen Voraussetzungen eingetragen werden.
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Code kopieren und auf einer beliebigen Webseite einfügen:

Kostenlos einbettbar — Quellenangabe FlinkRechner.de erwünscht.


Wie hoch ist die Erbschaftsteuer 2026?

Für eine erste Berechnung genügen der steuerliche Wert des Erwerbs, das Verhältnis der erbenden Person zum Verstorbenen und abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten. Daraus ordnet der Rechner Steuerklasse und persönlichen Freibetrag zu und wendet den gesetzlichen Tarif an. Frühere Schenkungen oder andere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren können Sie im erweiterten Bereich ergänzen; sie werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Schätzung, aber kein Steuerbescheid.

Für eine belastbare Rechnung zählt der steuerliche Wert zum Bewertungsstichtag. Betriebsvermögen, Auslandsbezug, Vor- oder Nacherbschaften und ungeklärte Befreiungen gehören nicht in eine einfache Online-Schätzung.

Vom Nachlasswert zur voraussichtlichen Steuer

Vom Nachlasswert zur voraussichtlichen ErbschaftsteuerEin Wasserfall zeigt Bruttoerwerb, abzugsfähige Lasten, Befreiungen, persönlichen Freibetrag, steuerpflichtigen Erwerb und den tariflichen Steuerbetrag. Eine Zehnjahreslinie erinnert an Vorerwerbe.Vom Erwerb zur SteuerAbzüge, Freibetrag und Tarif wirken nacheinanderBeispielhafter RechenwegBruttoerwerb600.000 €SteuerwertAbzüge- 50.000 €Schulden · KostenBefreiung- 0 €nur bestätigtFreibetrag- 400.000 €150.000 € steuerpfl.Steuerklasse + TarifstufeVerwandtschaft und Erwerb bestimmen den SatzVorerwerbe prüfen10-Jahres-FristStichtagKomplexe Erwerbe benötigen gesonderte Prüfung.Steuer ca. 16.500 €
Die Grafik zeigt die gesetzliche Reihenfolge. Einzelne Abzüge dürfen nicht doppelt angesetzt werden, und ein Marktwert ersetzt nicht automatisch den steuerlichen Wert.

Berechnungslogik in verständlichen Schritten

Der Rechner arbeitet mit ungerundeten Zwischenwerten und wendet gesetzliche Abrundungen erst an der vorgesehenen Stelle an.

Bereicherung = steuerlicher Bruttowert − abzugsfähige Schulden − anerkannte Nachlasskosten − bestätigte BefreiungenNur rechtlich und tatsächlich zuordenbare Abzüge gehören in die Rechnung. Der Nachlasskosten-Pauschbetrag ist je Nachlass insgesamt zu betrachten, nicht automatisch je Erbe.
Steuerpflichtiger Erwerb = Bereicherung − persönlicher Freibetrag − gegebenenfalls VersorgungsfreibetragDer persönliche Freibetrag richtet sich nach dem Verhältnis zum Erblasser. Ein Versorgungsfreibetrag kann durch steuerfreie Versorgungsbezüge gekürzt werden.
Bemessungsgrundlage = steuerpflichtiger Erwerb, auf volle 100 € nach unten abgerundetErst auf diese Bemessungsgrundlage wird der Prozentsatz der passenden Steuerklasse und Wertstufe angewendet.
Steuer bei Vorerwerben = Steuer auf den zusammengerechneten Erwerb − anrechenbare frühere Steuer§ 14 verlangt eine Gesamtbetrachtung innerhalb des Zehnjahreszeitraums sowie Mindest- und Begrenzungsprüfungen. Ein bloßer Restfreibetrag wäre zu grob.

Beispiel: Kind erbt 600.000 € steuerlichen Wert

Ein Kind erbt Vermögen mit einem dokumentierten steuerlichen Bruttowert von 600.000 €. Es bestehen keine weiteren abzugsfähigen Schulden. Für die Nachlasskosten werden 15.000 € angesetzt, frühere Erwerbe liegen nicht vor, und besondere Befreiungen werden nicht eingetragen.

Die Bereicherung beträgt damit 585.000 €. Davon wird der persönliche Freibetrag für ein Kind von 400.000 € abgezogen. Es verbleiben 185.000 € steuerpflichtiger Erwerb; dieser Betrag ist bereits durch 100 teilbar. Für Steuerklasse I gilt in dieser Wertstufe ein Satz von 11 %. Die berechnete Steuer beträgt deshalb 20.350 €.

Ändert sich der steuerliche Wert, kommen Vorerwerbe hinzu oder sind Befreiungen noch nicht belegt, kann die tatsächliche Steuer deutlich abweichen. Passen Sie die Eingaben an oder lassen Sie den komplexen Fall fachlich prüfen.

Welche Eingaben brauchen einen belastbaren Nachweis?

EingabeGeeignete GrundlageTypischer Fehler
Steuerlicher BruttowertFeststellungsbescheid, Bewertung oder belastbare SteuerunterlageVerkehrswert oder Angebotspreis ungeprüft übernehmen
NachlassverbindlichkeitenVerträge, Rechnungen und eindeutige Zuordnung zum Nachlassprivate Ausgaben oder steuerfreie Vermögensteile doppelt abziehen
Familienheim oder andere Befreiunggeprüfte gesetzliche Voraussetzungen und nachvollziehbarer BetragBefreiung allein wegen Eigennutzung oder Verwandtschaft annehmen
VorerwerbeDatum, damaliger Steuerwert, Abzüge, Befreiungen und festgesetzte Steuernur einen angeblich verbrauchten Freibetrag eintragen
AnzeigewegUnterlagen des Nachlassgerichts, der Behörde oder eigene Anzeigeeine erfundene Eurogrenze als Befreiung von der Anzeige verwenden

Erbschaft, Schenkung und andere Steuerarten nicht vermischen

Vermögen, das bereits zu Lebzeiten übertragen wird, gehört in den Schenkungsteuer-Rechner. Dort gelten dieselben persönlichen Freibeträge, aber andere Ereignisdaten und häufig andere Gestaltungen. Frühere Schenkungen können später trotzdem in die Zehnjahresbetrachtung der Erbschaftsteuer einfließen.

Für eine Übersicht über persönliche und sachliche Abzugsbeträge eignet sich der Steuerfreibetrags-Rechner. Er ersetzt jedoch nicht die §-14-Zusammenrechnung und entscheidet nicht, ob eine konkrete Befreiung rechtlich erfüllt ist.

Bei geerbten Immobilien kann der Grundsteuer-Rechner laufende Grundstücksbelastungen abbilden. Diese laufende Steuer ist weder der steuerliche Erwerbswert noch automatisch eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit.

Grenzen des Standardfalls

Der Rechner unterstützt gewöhnliche Erwerbe mit eingegebenen Steuerwerten, klar zugeordneten Schulden und bestätigten Befreiungen. Betriebsvermögen, Beteiligungen, Stiftungen, Auslandsvermögen, beschränkte Steuerpflicht, Vor- und Nacherbschaften, Pflichtteils- und Zugewinnausgleich, Nießbrauchsbewertungen oder mehrere rechtlich voneinander abhängige Erwerbe können zusätzliche Vorschriften auslösen.

Ein Ergebnis von null bedeutet nur, dass die eingegebenen Werte im unterstützten Modell keine Steuer auslösen. Es beweist weder, dass keine Anzeige erforderlich ist, noch dass das Finanzamt dieselben Werte oder Befreiungen anerkennt. Maßgeblich bleiben Feststellungen, Nachweise und der konkrete Bescheid.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer

Wird jede Schenkung der letzten zehn Jahre vollständig addiert?

Für Erwerbe derselben Person ist § 14 zu prüfen. Benötigt werden nicht nur Werte und Daten, sondern auch damalige Abzüge, Befreiungen und tatsächlich festgesetzte Steuer.

Gilt der persönliche Freibetrag pro Nachlass?

Der Freibetrag gilt im Verhältnis zwischen Erwerber und Erblasser beziehungsweise Schenker innerhalb der gesetzlichen Zusammenrechnungsregeln. Mehrere Erwerbe können daher miteinander verbunden sein.

Kann ich einen geschätzten Immobilienpreis verwenden?

Für eine grobe Orientierung ja, aber ein belastbares Steuerergebnis verlangt den steuerlichen Wert nach den Bewertungsregeln. Der Rechner kennzeichnet fehlenden Nachweis deshalb ausdrücklich.

Ist ein Ergebnis von null automatisch endgültig steuerfrei?

Nein. Fehlende Vorerwerbe, falsche Werte oder nicht anerkannte Befreiungen können das Ergebnis ändern. Außerdem können Anzeige- und Erklärungspflichten unabhängig von der errechneten Steuer bestehen.

Quellen und Grundlagen

§ 10 ErbStG regelt den steuerpflichtigen Erwerb, abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten und die Behandlung der Nachlasskosten.

§ 10 ErbStG

§ 14 ErbStG regelt die Zusammenrechnung früherer Erwerbe, die Anrechnung früherer Steuer sowie Mindest- und Begrenzungsregeln.

§ 14 ErbStG

Die konsolidierte Fassung des ErbStG enthält Steuerklassen, persönliche Freibeträge, Versorgungsfreibeträge und Steuersätze.

ErbStG, aktuelle konsolidierte Fassung

§ 30 ErbStG beschreibt die Anzeige des Erwerbs, die Dreimonatsfrist und gesetzliche Mitteilungswege.

§ 30 ErbStG

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Exakte Tarifberechnung für ausdrücklich unterstützte Standardfälle bei korrekten Eingaben. Nicht unterstützt sind insbesondere Betriebsvermögen, Auslandsfälle, Vor-/Nacherbschaften, Zugewinnausgleich und ungeprüfte Immobilien- oder Unternehmensbewertungen.