Steuerklassen-Rechner 2026
Welche Steuerklassen-Kombination bringt uns mehr Netto? Beide Gehälter eingeben — direkter Vergleich III/V gegen IV/IV mit monatlichem Euro-Unterschied.
Ihr Steuerklassen-Vergleich
- III/V bringt mehr Netto monatlich — aber — Steuerklasse III/V erhöht das gemeinsame monatliche Netto, führt aber fast immer zu einer Nachzahlung bei der Jahreseinkommensteuererklärung. Diese Nachzahlung kann mehrere tausend Euro betragen. III/V-Kombination bedeutet: Ehepaare sind zur gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet.
- IV/IV ist fair und überraschungsarm — Steuerklasse IV/IV führt zu einer fairen Steuerverteilung zwischen beiden Partnern. Die Gesamtsteuerlast ist identisch zu III/V, aber monatlich gleichmäßiger verteilt. Kleine Erstattung oder Nachzahlung am Ende — keine bösen Überraschungen.
- Wann III lohnt sich besonders — Die Vorteile von Steuerklasse III sind am größten: vor Bezug von Elterngeld (höheres Elterngeld durch höheres Netto), vor Arbeitslosigkeit (höheres ALG I), vor Krankengeld-Bezug. Diese Sozialleistungen berechnen sich nach dem letzten Nettolohn. Deshalb sollte der Wechsel mindestens 7 Monate (bei Elterngeld) vor dem Bezug erfolgen.
Steuerklassen — Übersicht 2026
| Klasse | Gilt für | Besonderheit | Tipp |
|---|---|---|---|
| I | Ledig, getrennt lebend | Standard-Tarif | — |
| II | Alleinerziehend (Kind im HH) | Entlastungsbetrag 4.260 €/J | Aktiv beim FA beantragen |
| III | Verheiratet, Besserverdiener | Niedrigste monatliche Abzüge | Kombo mit V; Erklärung Pflicht |
| IV | Verheiratet, beide erwerbstätig | Faire Verteilung | Faktorverfahren möglich |
| V | Verheiratet, Geringverdiener | Höchste monatliche Abzüge | Jahresausgleich fast sicher |
| VI | Zweiter Job | Höchste Steuer, kein Freibetrag | Nur für Zweitbeschäftigung |
Wechsel: einmal jährlich, Antrag beim Finanzamt oder über ELSTER, bis 30. November für das laufende Jahr. Ab 2023: unbegrenzter Wechsel möglich (war früher einmal/Jahr begrenzt). Faktorverfahren (IV+Faktor): gerechtere Verteilung bei ungleichen Einkommen ohne Nachzahlungsrisiko.
Nettovorteil III/V vs. IV/IV — nach Einkommensverteilung
| Paar-Einkommen | Verteilung | Vorteil III/V mon. | Nachzahlung/Jahr |
|---|---|---|---|
| 80.000 €/J. | 40k+40k (gleich) | 0 € | ~0 € |
| 80.000 €/J. | 50k+30k | ~70 €/Mon. | ~840 € |
| 80.000 €/J. | 60k+20k | ~200 €/Mon. | ~2.400 € |
| 80.000 €/J. | 70k+10k | ~300 €/Mon. | ~3.600 € |
| 100.000 €/J. | 70k+30k | ~150 €/Mon. | ~1.800 € |
| 100.000 €/J. | 90k+10k | ~400 €/Mon. | ~4.800 € |
Richtwerte 2026, ohne KiSt. Das monatliche Netto-Plus von III/V entspricht ungefähr der Jahres-Nachzahlung geteilt durch 12. Fazit: III/V bringt nur einen zeitlichen Liquiditätsvorteil — kein echtes Steuersparen.
Das Faktorverfahren — die dritte Option
Neben III/V und IV/IV gibt es das Faktorverfahren (§ 39f EStG): Beide Partner bleiben in Klasse IV, aber ein individuell berechneter Faktor (zwischen 0 und 1) reduziert die Lohnsteuer des Geringverdienenden und erhöht sie beim Besserverdienenden — so dass beide proportional nach ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen besteuert werden. Der Faktor wird beim Finanzamt beantragt und jährlich neu gesetzt.
Vorteil des Faktorverfahrens: Das gemeinsame Netto ist höher als bei IV/IV (ähnlich wie III/V), aber ohne die hohe Nachzahlungsquote. Die Steuerlast ist gerecht verteilt. Besonders empfehlenswert für Paare mit unterschiedlichen Einkommen, die die Nachzahlungsrisiken von III/V vermeiden wollen. Nachteil: Jährliche Neubeantragung beim Finanzamt nötig.
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Häufige Fragen zu Steuerklassen
Kann ich während des Jahres die Steuerklasse wechseln?
Ja. Seit 2023 ist der Steuerklassenwechsel für Ehepaare unbegrenzt oft pro Kalenderjahr möglich (vorher einmal jährlich). Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt oder über ELSTER (Onlineportal der Finanzbehörden) gestellt. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung. Beide Ehegatten müssen zustimmen.
Was passiert wenn ich in III und mein Partner in V ist und wir uns trennen?
Im Trennungsjahr darf die bisherige Zusammenveranlagung noch genutzt werden. Ab dem Jahr nach der Trennung gilt automatisch Steuerklasse I für beide. Das Finanzamt muss informiert werden. Wichtig: Wenn einer in III und der andere in V war, drohte dem V-Partner hohe Steuernachzahlung im Trennungsjahr — weil die V-Steuerabzüge für das getrennte Halbjahr zu niedrig waren. Steuerberater einschalten.
Welche Steuerklasse sollte ich wählen bevor ich in Elternzeit gehe?
Wer Elterngeld plant, sollte mindestens 7 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtsmonat in Steuerklasse III wechseln. Das Elterngeld berechnet sich als 65–67 % des durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor der Geburt. Klasse III bringt mehr Netto → mehr Elterngeld. Achtung: Nur der Wechsel vor dem relevanten 12-Monate-Zeitraum hilft — nachträgliche Änderungen werden nicht anerkannt.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse und Steuerklassenwechsel?
Die Steuerklasse bestimmt nur die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung — nicht die endgültige Jahressteuerschuld. Ehepaare zahlen bei III/V und IV/IV dieselbe Jahressteuer. Der Wechsel ändert also nur den Zeitpunkt und die Verteilung der Vorauszahlungen. Unverheiratete Paare können die Steuerklassen III, IV und V nicht nutzen — nur Eheleute und eingetragene Lebenspartner.
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