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Krankengeld-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 26. Juli 2026

Getrennte Wege für Arbeitnehmer-GKV, Selbstständige mit bestätigtem GKV-Tarif und PKV-Krankentagegeld.

Nur der Arbeitnehmer-GKV-Pfad wird aus Brutto und Netto gesetzlich berechnet. Bei Selbstständigen und PKV muss der bestätigte tägliche Vertrags- oder Tarifbetrag vorliegen.

Regelmäßiges beitragspflichtiges Monatsbrutto vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Einmalzahlungen werden in den separaten Feldern erfasst.

Regelmäßiges Monatsnetto vor der Arbeitsunfähigkeit. Im gesetzlichen Arbeitnehmerpfad bildet es die 90-Prozent-Grenze und später die ausgewiesene Einkommenslücke.

€/Jahr

Nur beitragsrelevante Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate eintragen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

€/Jahr

Nettoanteil derselben Einmalzahlungen und desselben Zwölfmonatszeitraums wie im Bruttofeld verwenden.

€/Tag

Bei Arbeitnehmern beginnt gesetzliches Krankengeld typischerweise nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung, also ab Tag 43. Vertragliche Tarife können abweichen.

Krankengeld wird je Kalendertag berechnet. Geben Sie die Zahl der Tage ein, für die Sie den Zahlbetrag planen möchten.

Berücksichtigen Sie bereits angerechnete Zeiten derselben Krankheit innerhalb der Blockfrist, einschließlich Zeiten, die auf die Höchstdauer zählen können.

Tagessatz, Zeitraum und Einkommenslücke

Brutto-/Vertragssatz pro Tag
Netto pro Tag
Zahlbetrag im Zeitraum
30-Tage-Einkommenslücke
Leistungsbeginn
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Versicherungsroute wählen — Nur Arbeitnehmer-GKV wird mit der gesetzlichen 70/90-Prozent-Methode berechnet.
  2. Einmalzahlungen getrennt erfassen — Regelmäßige Bezüge und Einmalzahlungen werden in der Rechenbrücke getrennt behandelt.
  3. Vertragssätze nicht schätzen — Selbstständige und PKV-Versicherte müssen Tagessatz, Karenz und gegebenenfalls Leistungsdauer aus Tarif oder Bescheid übernehmen.
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Was der Krankengeld-Rechner 2026 abbildet

Der Rechner trennt drei Fälle, die häufig fälschlich zusammengeworfen werden. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer berechnet er das Krankengeld aus der niedrigeren Grenze von 70 Prozent des beitragspflichtigen Regelentgelts und 90 Prozent des Nettoentgelts. Bei Selbstständigen mit GKV-Wahltarif oder privat Versicherten wird dagegen nur ein bereits bestätigter täglicher Tarif- beziehungsweise Vertragsbetrag auf den gewählten Zeitraum angewandt. Sozialabzüge und verbleibende Leistungstage werden getrennt dargestellt.

70/90-GrenzeKalendertage statt ArbeitstageVertragswege separat

Welche Eingaben für den gesetzlichen Pfad wichtig sind

Für den Arbeitnehmerpfad benötigen Sie regelmäßiges Monatsbrutto und Monatsnetto vor der Arbeitsunfähigkeit. Beitragsrelevante Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate werden separat erfasst, damit Brutto- und Nettogrenze nicht mit laufendem Entgelt vermischt werden.

Alter, Elterneigenschaft, weitere Kinder unter 25 und Beschäftigung in Sachsen beeinflussen im unterstützten Modell die Pflegeversicherungsabzüge. Diese Angaben ändern nicht das Brutto-Krankengeld, sondern den späteren Zahlbetrag.

Krankengeld wird für Kalendertage berechnet. Mit Leistungsbeginn, Leistungstagen und bereits verbrauchten Tagen lässt sich daher ein konkreter Zeitraum planen. Ein optionales Anfangsdatum dient nur der zeitlichen Einordnung.

Gesetzlicher Rechenweg im unterstützten Arbeitnehmerfall

Brutto-Krankengeld pro Tagmin(70 % Regelentgelt; 90 % Nettoentgelt; gesetzliche Beitragsgrenze)Der niedrigere Grenzwert bestimmt den Bruttotagessatz. Einmalzahlungen werden nur im vorgesehenen Eingabepfad berücksichtigt.
Netto-Krankengeld pro TagBruttotagessatz - Rentenanteil - Arbeitslosenanteil - PflegeanteilDie Abzüge werden getrennt ausgewiesen. Der tatsächliche Zahlbetrag der Krankenkasse bleibt verbindlich.
Zahlbetrag für den ZeitraumNetto pro Tag × zahlbare KalendertageDer Zeitraum orientiert sich an Kalendertagen und nicht pauschal an 20 oder 22 Arbeitstagen.
Unterstützter RestanspruchHöchstdauer im Modell - bereits berücksichtigte TageVorerkrankungen und die konkrete Blockfrist können nur anhand der Versicherungsakte abschließend geprüft werden.

Beispiel: 30 Tage gesetzliches Krankengeld

Eine versicherte Person gibt 5.000 Euro regelmäßiges Monatsbrutto und 3.000 Euro Monatsnetto ein. Einmalzahlungen werden im Beispiel nicht angesetzt. Der Rechner vergleicht die gesetzlichen Grenzen und weist 90 Euro Brutto-Krankengeld pro Kalendertag aus.

Nach den im Modell berücksichtigten Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsabzügen verbleiben 78,84 Euro pro Tag. Für 30 Leistungstage ergibt das 2.365,20 Euro. Verglichen mit dem eingegebenen bisherigen Netto von 3.000 Euro zeigt der Rechner eine 30-Tage-Nettolücke von 634,80 Euro.

Der gewählte Leistungsbeginn liegt ab Tag 43. Das Beispiel veranschaulicht die Rechenlogik, bestätigt aber weder den tatsächlichen Beginn noch eine konkrete Blockfrist. Dafür sind Arbeitsunfähigkeitszeiten, Entgeltfortzahlung und der Bescheid der Krankenkasse maßgeblich.

PKV, Selbstständige und zusätzliche Absicherung

Im privaten Weg erfindet der Rechner keine Krankentagegeldhöhe aus Einkommen oder Alter. Er übernimmt ausschließlich den im Vertrag bestätigten Tagessatz, den Karenztag und gegebenenfalls eine dokumentierte Leistungsdauer. Den Beitrags- und Zuschussteil eines privaten Angebots können Sie getrennt im PKV-Beitragsrechner erfassen.

Bei Selbstständigen hängt der Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung vom gewählten Schutz und Tarif ab. Deshalb wird auch hier nur ein bestätigter Leistungssatz verarbeitet. Ein allgemeiner GKV-Beitrag allein beweist keinen Krankengeldanspruch.

Während des Krankengeldbezugs können weiterhin Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung relevant sein. Der Pflegeversicherungs-Rechner hilft, den Pflegebeitrag und gesetzliche Leistungsmodi getrennt zu betrachten; er berechnet nicht den Krankengeldabzug.

Vom Einkommen zum Zahlbetrag

KrankengeldDie niedrigere 70- oder 90-Prozent-Grenze führt nach Sozialabzügen zum Zahlbetrag.KrankengeldGrenzwert, Abzüge und Leistungszeitraum getrennt70 % Brutto2.800 €Regelentgelt90 % Netto2.610 €NettoentgeltMinimumBrutto-Krankengeld2.610 €niedrigerer WertVom Bruttobetrag zum ZahlbetragBrutto-Krankengeld2.610 €-Sozialabzüge315 €=Zahlbetrag2.295 €Zeitachse und Höchstdauer werden separat geprüft.
Die Grafik trennt die gesetzliche 70/90-Prozent-Grenze, Sozialabzüge und die Zeitachse. Der niedrigere Bruttowert wird nicht mit dem späteren Zahlbetrag verwechselt.

Anspruchsdauer, Lücke und typische Fehlinterpretationen

Die gesetzliche Höchstdauer beträgt wegen derselben Krankheit grundsätzlich 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Was nach dem Ende des Anspruchs an existenzsichernden Leistungen in Betracht kommt, ist eine davon getrennte Rechnung und lässt sich im Rechner für das Grundsicherungsgeld überschlagen. Zeiten der Entgeltfortzahlung können darauf angerechnet werden. Deshalb darf man nicht pauschal sechs Wochen Lohnfortzahlung plus 78 Wochen Krankengeld addieren.

Die angezeigte Nettolücke vergleicht den geschätzten Zahlbetrag mit dem eingegebenen bisherigen Netto. Wegfallende Fahrtkosten, Steuerfolgen, private Leistungen oder Änderungen anderer Haushaltseinnahmen sind darin nicht enthalten.

Bei Selbstständigen und privat Versicherten prüft der Rechner keine Vertragsbedingungen. Karenzzeit, Leistungsdauer, Ausschlüsse und täglicher Betrag müssen aus Tarifunterlagen oder einer verbindlichen Auskunft übernommen werden.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wird Krankengeld nur für Arbeitstage gezahlt?

Nein. Gesetzliches Krankengeld wird nach Kalendertagen berechnet, also grundsätzlich auch für Wochenenden und Feiertage.

Warum werden Brutto und Netto benötigt?

Im Arbeitnehmerfall werden 70 Prozent des Regelentgelts mit 90 Prozent des Nettoentgelts verglichen. Der niedrigere Wert begrenzt das Brutto-Krankengeld.

Beginnen die 78 Wochen erst nach der Lohnfortzahlung?

Nein. Anrechenbare Zeiten der Entgeltfortzahlung können bereits zur gesetzlichen Höchstdauer innerhalb der Blockfrist gehören.

Kann der Rechner PKV-Krankentagegeld aus meinem Einkommen ableiten?

Nein. Bei PKV oder GKV-Wahltarif muss der bestätigte tägliche Leistungsbetrag aus dem Vertrag beziehungsweise Tarif eingegeben werden.

Quellen und Grundlagen

§ 47 SGB V regelt Höhe und Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes, insbesondere die 70-Prozent- und 90-Prozent-Grenze.

§ 47 SGB V

§ 48 SGB V regelt die Dauer des Krankengeldes bei derselben Krankheit innerhalb der gesetzlichen Blockfrist.

§ 48 SGB V

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Rechenhilfe, keine Leistungszusage. Krankenkasse oder Versicherer entscheiden Regelentgelt, Anspruch, Abzüge, Karenz, Blockfrist, Anrechnung und Vertragsauslegung.