Grundsicherungsgeld-Rechner 2026 – ehemaliges Bürgergeld
Schätzt den monatlichen Anspruch aus Regelbedarf, Wohnkosten, Mehrbedarfen und anrechenbarem Einkommen. Die Berechnung trennt den Rechtsstand vor und ab 1. Juli 2026.
Wählen Sie den Monat, für den Sie rechnen. Ab 1. Juli 2026 gelten die Grundsicherungsgeld-Regeln; frühere Monate müssen mit dem davor geltenden Bürgergeld-Rechtsstand berechnet werden.
Die Standardangaben decken einen einfachen Haushalt ab. Öffnen Sie die Details für weitere Einkommen, Mehrbedarfe, Vermögen oder zusätzliche Haushaltsmitglieder.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle6 Felder
Unverbindliche Grundsicherungs-Schätzung
- Regelstand wählen — Für Zeiträume ab 1. Juli 2026 gelten die im Rechner hinterlegten Grundsicherungsgeld-Regeln. Frühere Zeiträume bleiben als getrennte Vergleichsroute erhalten.
- Wohnkosten lokal einordnen — Tatsächliche Bruttokaltmiete und Heizkosten sind von der lokalen Angemessenheitsgrenze zu trennen. Fehlt diese Grenze, kann der Rechner die tatsächliche Miete nur vorläufig verwenden.
- Brutto und Netto des Erwerbseinkommens eingeben — Der Erwerbstätigenfreibetrag wird aus den gesetzlichen Bruttobändern berechnet; angerechnet wird das Netto nach zulässigen Absetzungen. Brutto und Netto sind deshalb keine austauschbaren Felder.
- Vermögen als Screen verstehen — Der altersbezogene Freibetrag ist nur ein rechnerischer Vorfilter. Geschützte Vermögensarten, Verwertbarkeit und Haushaltszuordnung entscheidet das Jobcenter.
Wie hoch könnte das Grundsicherungsgeld sein?
Der Rechner stellt den monatlichen Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft dem anrechenbaren Einkommen gegenüber. Regelbedarfe, Kinderbedarfe, Mehrbedarfe, Wohnkosten und Freibeträge bleiben als eigene Rechenschritte sichtbar.
Das Ergebnis ist eine Anspruchsschätzung vor der individuellen Prüfung durch das Jobcenter.
Berechnungsweg
Die Modellrechnung folgt vier Schritten:
Zwischenergebnisse bleiben sichtbar, damit falsche Haushalts-, Miet- oder Einkommensangaben erkennbar sind.
Vom Berechnungsmonat zur vorläufigen Bedarfslücke
Kontrollbeispiel mit eingefrorenen Eingaben
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptergebnis | 982,50 € |
| Kontrolle 1 | 563,00 € Regel- und Mehrbedarf |
| Kontrolle 2 | 750,00 € anerkannte Unterkunft/Heizung |
| Kontrolle 3 | 330,50 € anrechenbares Einkommen |
| Kontrolle 4 | Vermögens-Screen bestanden |
Amtlicher Rechenweg und Aussagegrenze
Die Modellrechnung stellt Bedarf und anrechenbares Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft gegenüber. Im Kontrollfall werden Regel- und Mehrbedarf sowie anerkannte Unterkunft und Heizung zu 1.313 Euro Gesamtbedarf addiert. Nach 330,50 Euro anrechenbarem Einkommen verbleiben 982,50 Euro. Das ist eine nicht bindende Schätzung; die zuständige Stelle prüft Unterlagen und Vorrangleistungen.
Einkommen, Freibeträge und Leistungen müssen je Person erfasst werden. Kindergeld, Erwerbseinkommen und sonstige Zuflüsse dürfen nicht als undifferenzierter Haushaltswert eingegeben werden. Unterkunftsregeln, Karenz- oder Übergangszeiträume und lokale Angemessenheitsgrenzen brauchen den zutreffenden Zeitraum.
Vermögensscreening, Haushaltskonstellation, Alter und besondere Bedarfe bleiben getrennte Prüfpfade. Eine bestandene Rechenprüfung ist keine Zusage. Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2026 werden nur mit dem im Vertrag ausgewiesenen Regelstand angewandt; frühere und spätere Zeiträume dürfen nicht vermischt werden.
Welche Wohnkosten werden berücksichtigt?
Die tatsächliche Bruttokaltmiete ist nicht automatisch vollständig anerkannt. Außerhalb eines geschützten Zeitraums kann die örtliche Angemessenheitsgrenze den berücksichtigten Betrag begrenzen. Heizkosten werden getrennt erfasst und müssen ebenfalls angemessen sein.
Ist die lokale Mietgrenze unbekannt, zeigt der Rechner die tatsächliche Miete nur vorläufig. Für eine belastbare Planung sollte die Grenze beim zuständigen Jobcenter oder in den örtlichen Richtlinien geprüft werden.
Brutto, Netto und Freibeträge richtig eintragen
Für Erwerbseinkommen werden Brutto und Netto benötigt: Aus dem Brutto entstehen die Erwerbstätigenfreibeträge, während das bereinigte Netto in die Einkommensanrechnung eingeht. Kindereinkommen und sonstige Einnahmen sollten der jeweiligen Person zugeordnet werden.
Vergleichen Sie Szenarien mit demselben Haushalt und Berechnungsmonat. Ändern Sie zunächst nur eine Einkommens- oder Wohnkostenposition, damit erkennbar bleibt, warum sich der geschätzte Anspruch verändert.
Welche Fälle muss das Jobcenter prüfen?
Vermögen, temporäre Bedarfsgemeinschaften, Sanktionen, vorrangige Leistungen, einmalige Einnahmen und besondere Unterkunftsfälle können den Anspruch verändern. Der Rechner bildet die angebotenen Standardpfade ab; verbindlich ist nur der Bescheid des zuständigen Jobcenters.
Ist der errechnete Betrag verbindlich?
Nein. Nur das Jobcenter kann nach Prüfung aller Unterlagen einen Bescheid erlassen. Der Rechner zeigt die verwendeten Bedarf-, Wohnkosten-, Einkommens- und Vermögenswerte offen an.
Warum brauche ich Brutto- und Nettoeinkommen?
Die gesetzlichen Erwerbstätigenfreibeträge werden aus dem Brutto berechnet, während für die Einkommensanrechnung das Netto und zulässige Absetzungen relevant sind.
Was passiert ohne lokale Mietgrenze?
Dann verwendet der Rechner die tatsächliche Bruttokaltmiete nur vorläufig und kennzeichnet die fehlende lokale Prüfung. Das ist keine Zusage zur Kostenübernahme.
Quellen und Grundlagen
Die Rechtsquelle „§ 21 SGB II – Mehrbedarfe“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 21 SGB II – MehrbedarfeDie Rechtsquelle „13. Gesetz zur Änderung des SGB II“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
13. Gesetz zur Änderung des SGB IIDie Rechtsquelle „§ 22 SGB II – Unterkunft und Heizung“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 22 SGB II – Unterkunft und HeizungDie Rechtsquelle „§ 12 SGB II – Vermögen“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 12 SGB II – VermögenDie Rechtsquelle „§ 20 SGB II - Regelbedarf“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 20 SGB II - RegelbedarfDie Rechtsquelle „§ 11b SGB II - Absetzbeträge“ dokumentiert den für diesen Rechner berücksichtigten Rechtsstand.
§ 11b SGB II - AbsetzbeträgeDie amtliche Quelle „Einkommen mit Grundsicherungsgeld ergänzen“ dokumentiert den im Rechner verwendeten Daten- oder Verfahrensstand.
Einkommen mit Grundsicherungsgeld ergänzen