Kindergeldrechner 2026 – Monatsbetrag und Günstigerprüfung
Anspruchsmonate für bis zu fünf Kinder addieren und bei Bedarf eine begrenzte Günstigerprüfung mit dem zu versteuernden Einkommen durchführen.
Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 1 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.
Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 2 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Anspruchsmonate 3 Felder
Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 3 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.
Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 4 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.
Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 5 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.
Optionale Günstigerprüfung 3 Felder
Zu versteuerndes Einkommen vor Berücksichtigung des Kinderfreibetrags. Leer lassen, wenn nur das Kindergeld addiert werden soll.
Tarifart für die vereinfachte Steuervergleichsrechnung.
Gesamter anzusetzender Jahresfreibetrag einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Nur einen zum Fall passenden Wert eintragen.
Ihr Ergebnis
- Anspruchsmonate je Kind eintragen — Tragen Sie nur Monate ein, für die der Anspruch bereits geprüft wurde. Der Rechner leitet den Anspruch nicht aus Alter, Ausbildung oder Wohnsitz ab.
- Weitere Kinder bei Bedarf öffnen — Die ersten beiden Kinderzeilen bleiben direkt sichtbar; Kind 3 bis 5 und die steuerliche Vergleichsrechnung liegen unter den erweiterten Angaben.
- Günstigerprüfung nur mit zvE nutzen — Für den Tarifvergleich wird das zu versteuernde Einkommen benötigt. Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und zvE sind nicht dasselbe.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro berechtigtem Kind und Monat. Der Rechner addiert die eingegebenen Anspruchsmonate für bis zu fünf Kinder und zeigt den Jahresbetrag. Optional kann er die tarifliche Wirkung eines eingegebenen Kinderfreibetrags mit dem Kindergeld vergleichen. Diese Günstigerprüfung ist eine begrenzte Modellrechnung und keine vollständige Steuerveranlagung.
Ob in einem Monat Anspruch besteht, entscheidet der Rechner nicht. Alter, Ausbildung, Übergangszeiten, Behinderung, Wohnsitz und Auslandsbezug müssen vor der Eingabe geprüft werden.
Kindergeld, Kinderfreibetrag und Anspruch nicht verwechseln
Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag wirkt dagegen im Einkommensteuerbescheid, wenn seine tarifliche Entlastung höher ist als das bereits berücksichtigte Kindergeld. Es handelt sich deshalb nicht um zwei Leistungen, die stets vollständig nebeneinander ausgezahlt werden.
Für die optionale Günstigerprüfung braucht der Rechner das zu versteuernde Einkommen. Wer dieses erst aus Einkünften und Abzügen ableiten muss, kann die tarifliche Grundlage im Einkommensteuer-Rechner einordnen. Persönliche Freibeträge lassen sich zuvor im Steuerfreibetrags-Rechner strukturieren.
Familienleistungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und Anspruchsregeln. Elterngeld, Wohngeld oder Grundsicherung werden deshalb nicht in die Kindergeldsumme eingerechnet, sondern bleiben separate Berechnungen.
Vom Anspruchsmonat zum Jahresbetrag
Beispiel: zwölf Monate Kindergeld für ein Kind
Im gespeicherten Beispiel werden für Kind 1 zwölf Anspruchsmonate und für die weiteren Kinder null Monate eingetragen. Die optionale Günstigerprüfung bleibt ohne zvE ausgeschaltet. Der Rechner multipliziert 12 Monate mit 259,00 € und zeigt 3.108,00 € Kindergeld für 2026. Der vorbelegte Freibetragswert wird in diesem Fall nicht verwendet. Das Ergebnis setzt voraus, dass der Anspruch für alle zwölf Monate bereits rechtlich geklärt ist; der Rechner prüft weder Alter noch Ausbildung, Übergangszeit, Behinderung, Wohnsitz oder Auslandsbezug.
Welche Eingabe bewirkt was?
| Eingabe | Berechnung | Außerhalb des Rechners |
|---|---|---|
| Anspruchsmonate je Kind | Monate × 259 € | Anspruchsvoraussetzungen und Antrag |
| Zu versteuerndes Einkommen | Tarif vor und nach Freibetrag | Vollständige Steuerveranlagung |
| Kinderfreibetrag einschließlich BEA | Eingegebener Jahreswert | Persönliche Zurechnung und Anteil je Elternteil |
Rechenweg
Der Rechner verwendet den gesetzlichen Monatsbetrag und die von Ihnen eingegebenen Anspruchs- und Steuerwerte.
Grenzen der vereinfachten Günstigerprüfung
Die Finanzverwaltung prüft den Familienleistungsausgleich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Dabei können Anspruchsanteile, mehrere Kinder, unterschiedliche Elternzuordnungen, ausländische Sachverhalte und weitere Steuerpositionen eine Rolle spielen. Der Rechner bildet diese vollständige Veranlagung nicht nach.
Ohne zvE wird ausschließlich der Kindergeldbetrag berechnet. Mit zvE vergleicht die Engine den Tarif einmal ohne und einmal mit dem eingegebenen Freibetrag. Ein positiver Zusatzvorteil bedeutet nur, dass der Freibetrag im vereinfachten Modell stärker wirkt als das angesetzte Kindergeld.
Anspruchsmonate werden pro Kind erfasst, weil bereits ein erfüllter Anspruch innerhalb eines Monats zum vollen Monatsbetrag führen kann. Geburtsdatum oder Ausbildungsstatus werden nicht automatisch in Monate übersetzt. Nutzen Sie dafür die aktuellen Hinweise der Familienkasse.
Häufige Fragen zum Kindergeldrechner
Sind 259 € ein Monats- oder Jahresbetrag?
259 € sind 2026 der Monatsbetrag je berechtigtem Kind. Bei zwölf Anspruchsmonaten ergibt das 3.108 € im Jahr.
Warum muss ich Anspruchsmonate selbst eintragen?
Der Anspruch hängt unter anderem von Alter, Ausbildung, Übergangszeiten, Behinderung, Wohnsitz und möglichen Auslandsregeln ab. Diese rechtliche Prüfung kann der Rechner nicht aus wenigen Zahlen ableiten.
Warum ist das zu versteuernde Einkommen optional?
Ohne zvE kann der Rechner den Kindergeldbetrag vollständig addieren. Nur die zusätzliche Günstigerprüfung benötigt eine tarifliche Bemessungsgrundlage.
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusätzlich?
Nicht vollständig. Im Steuerbescheid wird geprüft, ob die Freibetragswirkung günstiger ist; bereits berücksichtigtes Kindergeld wird in den Familienleistungsausgleich einbezogen.
Quellen und Grundlagen
§ 31 EStG regelt den Familienleistungsausgleich und den Vergleich zwischen Kindergeld und Freibetragswirkung.
§ 31 EStG§ 66 EStG legt den Kindergeldbetrag und die monatliche Zahlung fest; für 2026 werden 259 € je Kind und Monat angesetzt.
§ 66 EStGDie Familienkasse erläutert aktuelle Anspruchsvoraussetzungen, Höhe, Dauer und Antrag. Diese Prüfung wird vom Rechner nicht ersetzt.
Familienkasse – Anspruch, Höhe und Dauer