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Kindergeldrechner 2026 – Monatsbetrag und Günstigerprüfung

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 27. Juli 2026

Anspruchsmonate für bis zu fünf Kinder addieren und bei Bedarf eine begrenzte Günstigerprüfung mit dem zu versteuernden Einkommen durchführen.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.
Monate

Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 1 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.

Monate

Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 2 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Anspruchsmonate 3 Felder
Monate

Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 3 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.

Monate

Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 4 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.

Monate

Zahl der Monate im Jahr 2026, in denen für Kind 5 die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits geprüft und erfüllt sind.

Optionale Günstigerprüfung 3 Felder

Zu versteuerndes Einkommen vor Berücksichtigung des Kinderfreibetrags. Leer lassen, wenn nur das Kindergeld addiert werden soll.

Tarifart für die vereinfachte Steuervergleichsrechnung.

Gesamter anzusetzender Jahresfreibetrag einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Nur einen zum Fall passenden Wert eintragen.

Ihr Ergebnis

Kindergeld im Jahr
Anspruchsmonate gesamt
Monatsbetrag je Kind
Tarifliche Steuerersparnis
Günstigere Variante
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Anspruchsmonate je Kind eintragen — Tragen Sie nur Monate ein, für die der Anspruch bereits geprüft wurde. Der Rechner leitet den Anspruch nicht aus Alter, Ausbildung oder Wohnsitz ab.
  2. Weitere Kinder bei Bedarf öffnen — Die ersten beiden Kinderzeilen bleiben direkt sichtbar; Kind 3 bis 5 und die steuerliche Vergleichsrechnung liegen unter den erweiterten Angaben.
  3. Günstigerprüfung nur mit zvE nutzen — Für den Tarifvergleich wird das zu versteuernde Einkommen benötigt. Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und zvE sind nicht dasselbe.
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Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro berechtigtem Kind und Monat. Der Rechner addiert die eingegebenen Anspruchsmonate für bis zu fünf Kinder und zeigt den Jahresbetrag. Optional kann er die tarifliche Wirkung eines eingegebenen Kinderfreibetrags mit dem Kindergeld vergleichen. Diese Günstigerprüfung ist eine begrenzte Modellrechnung und keine vollständige Steuerveranlagung.

259 € je Anspruchsmonatbis zu fünf KinderSteuervergleich optional

Ob in einem Monat Anspruch besteht, entscheidet der Rechner nicht. Alter, Ausbildung, Übergangszeiten, Behinderung, Wohnsitz und Auslandsbezug müssen vor der Eingabe geprüft werden.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Anspruch nicht verwechseln

Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag wirkt dagegen im Einkommensteuerbescheid, wenn seine tarifliche Entlastung höher ist als das bereits berücksichtigte Kindergeld. Es handelt sich deshalb nicht um zwei Leistungen, die stets vollständig nebeneinander ausgezahlt werden.

Für die optionale Günstigerprüfung braucht der Rechner das zu versteuernde Einkommen. Wer dieses erst aus Einkünften und Abzügen ableiten muss, kann die tarifliche Grundlage im Einkommensteuer-Rechner einordnen. Persönliche Freibeträge lassen sich zuvor im Steuerfreibetrags-Rechner strukturieren.

Familienleistungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und Anspruchsregeln. Elterngeld, Wohngeld oder Grundsicherung werden deshalb nicht in die Kindergeldsumme eingerechnet, sondern bleiben separate Berechnungen.

Vom Anspruchsmonat zum Jahresbetrag

KindergeldAnspruchsmonate werden je Kind addiert und anschließend mit dem Monatsbetrag bewertet.KindergeldMonatsgenau rechnen und Freibetrag getrennt prüfenAnspruchsmonateKind 112 MonateKind 28 MonateKind 34 MonateKindergeld6.216 €24 Monate × 259 €JahresbetragGünstigerprüfungKindergeld6.216 €Freibetragsvorteil6.480 €+264 €Zusatzvorteil
Anspruchsprüfung und Betragsrechnung bleiben bewusst getrennt.

Beispiel: zwölf Monate Kindergeld für ein Kind

Im gespeicherten Beispiel werden für Kind 1 zwölf Anspruchsmonate und für die weiteren Kinder null Monate eingetragen. Die optionale Günstigerprüfung bleibt ohne zvE ausgeschaltet. Der Rechner multipliziert 12 Monate mit 259,00 € und zeigt 3.108,00 € Kindergeld für 2026. Der vorbelegte Freibetragswert wird in diesem Fall nicht verwendet. Das Ergebnis setzt voraus, dass der Anspruch für alle zwölf Monate bereits rechtlich geklärt ist; der Rechner prüft weder Alter noch Ausbildung, Übergangszeit, Behinderung, Wohnsitz oder Auslandsbezug.

Welche Eingabe bewirkt was?

EingabeBerechnungAußerhalb des Rechners
Anspruchsmonate je KindMonate × 259 €Anspruchsvoraussetzungen und Antrag
Zu versteuerndes EinkommenTarif vor und nach FreibetragVollständige Steuerveranlagung
Kinderfreibetrag einschließlich BEAEingegebener JahreswertPersönliche Zurechnung und Anteil je Elternteil

Rechenweg

Der Rechner verwendet den gesetzlichen Monatsbetrag und die von Ihnen eingegebenen Anspruchs- und Steuerwerte.

Kindergeld = Summe der Anspruchsmonate × 259 €Jeder bestätigte Anspruchsmonat wird 2026 mit dem einheitlichen Monatsbetrag bewertet.
Tarifvorteil = Einkommensteuer ohne Freibetrag − Einkommensteuer mit FreibetragDie optionale Rechnung nutzt das eingegebene zvE und die gewählte Veranlagungsart.
Zusatzvorteil = max(0, Tarifvorteil − Kindergeld)Nur der Teil der tariflichen Entlastung, der das Kindergeld übersteigt, wird als möglicher zusätzlicher Vorteil gezeigt.

Grenzen der vereinfachten Günstigerprüfung

Die Finanzverwaltung prüft den Familienleistungsausgleich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Dabei können Anspruchsanteile, mehrere Kinder, unterschiedliche Elternzuordnungen, ausländische Sachverhalte und weitere Steuerpositionen eine Rolle spielen. Der Rechner bildet diese vollständige Veranlagung nicht nach.

Ohne zvE wird ausschließlich der Kindergeldbetrag berechnet. Mit zvE vergleicht die Engine den Tarif einmal ohne und einmal mit dem eingegebenen Freibetrag. Ein positiver Zusatzvorteil bedeutet nur, dass der Freibetrag im vereinfachten Modell stärker wirkt als das angesetzte Kindergeld.

Anspruchsmonate werden pro Kind erfasst, weil bereits ein erfüllter Anspruch innerhalb eines Monats zum vollen Monatsbetrag führen kann. Geburtsdatum oder Ausbildungsstatus werden nicht automatisch in Monate übersetzt. Nutzen Sie dafür die aktuellen Hinweise der Familienkasse.

Häufige Fragen zum Kindergeldrechner

Sind 259 € ein Monats- oder Jahresbetrag?

259 € sind 2026 der Monatsbetrag je berechtigtem Kind. Bei zwölf Anspruchsmonaten ergibt das 3.108 € im Jahr.

Warum muss ich Anspruchsmonate selbst eintragen?

Der Anspruch hängt unter anderem von Alter, Ausbildung, Übergangszeiten, Behinderung, Wohnsitz und möglichen Auslandsregeln ab. Diese rechtliche Prüfung kann der Rechner nicht aus wenigen Zahlen ableiten.

Warum ist das zu versteuernde Einkommen optional?

Ohne zvE kann der Rechner den Kindergeldbetrag vollständig addieren. Nur die zusätzliche Günstigerprüfung benötigt eine tarifliche Bemessungsgrundlage.

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusätzlich?

Nicht vollständig. Im Steuerbescheid wird geprüft, ob die Freibetragswirkung günstiger ist; bereits berücksichtigtes Kindergeld wird in den Familienleistungsausgleich einbezogen.

Quellen und Grundlagen

§ 31 EStG regelt den Familienleistungsausgleich und den Vergleich zwischen Kindergeld und Freibetragswirkung.

§ 31 EStG

§ 66 EStG legt den Kindergeldbetrag und die monatliche Zahlung fest; für 2026 werden 259 € je Kind und Monat angesetzt.

§ 66 EStG

Die Familienkasse erläutert aktuelle Anspruchsvoraussetzungen, Höhe, Dauer und Antrag. Diese Prüfung wird vom Rechner nicht ersetzt.

Familienkasse – Anspruch, Höhe und Dauer

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Unverbindliche Betrags- und Tarifvergleichsrechnung. Der Rechner prüft keinen Kindergeldanspruch, keine Alters-, Ausbildungs-, Behinderungs-, Wohnsitz- oder Auslandsregel und ersetzt weder Antrag noch Steuerbescheid. Anspruchsmonate und Freibetragsanteile müssen vorab korrekt ermittelt sein.