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Tilgungsplan-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juli 2026 · Geprüft 27. Juli 2026

Jede Rate in Zins, Tilgung und Restschuld aufteilen und den gewählten Zeitraum als Monats- oder Jahresplan prüfen.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.

Wählen Sie, ob die Monatsrate aus Sollzins und Anfangstilgung berechnet wird oder ob eine feste Monatsrate aus Ihrem Angebot vorgegeben ist.

Ausgezahlter beziehungsweise zu planender Darlehensbetrag ohne bereits separat berücksichtigte Eigenmittel.

%

Gebundener nominaler Sollzins pro Jahr. Effektivzins, Gebühren oder spätere Zinsänderungen werden hier nicht automatisch einbezogen.

%

Anfänglicher Tilgungssatz pro Jahr. Dieses Feld gilt nur, wenn die Rate aus Sollzins und Tilgung berechnet wird.

Vertragliche oder geplante Monatsrate. Sie muss mindestens den laufenden Zins decken, damit die Restschuld sinkt.

Jahre

Zeitraum, für den der Plan ausgegeben wird. Er ist nicht automatisch die vollständige Laufzeit bis zur letzten Rate.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Sondertilgung und Darstellung 5 Felder

Jährlich tatsächlich geplante und vertraglich erlaubte Sonderzahlung. Bei keinem Sondertilgungsrecht 0 € eintragen.

Monat innerhalb jedes Planjahres, in dem die Sondertilgung angesetzt wird. Frühere Zahlungen senken die Zinsen länger.

Fälligkeit der ersten Rate. Das Datum steuert die Monats- und Jahreszeilen des Plans.

Monatsplan für Einzelperioden, Jahresplan für Summen oder kombinierte Ansicht für beides. Die Berechnung selbst bleibt gleich.

Volle Präzision vermeidet kumulierte Rundungsfehler. Cent-Rundung je Monat nur wählen, wenn der Vergleichsplan dieselbe Methode verwendet.

Berechnungsergebnis

Monatsrate
Zinsen im ersten Jahr
Tilgung im ersten Jahr
Restschuld am Planende
Zinsen im Planzeitraum
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Rate oder Anfangstilgung wählen — Übernehmen Sie entweder die vertragliche Monatsrate oder die vereinbarte Anfangstilgung. Der jeweils andere Wert wird aus Darlehen und Sollzins abgeleitet.
  2. Plan mit dem Bankdokument abgleichen — Prüfen Sie erste Fälligkeit, Sondertilgungsmonat und Rundung. Kleine Bankabweichungen können aus taggenauer Zinsrechnung oder anderer Zahlungslogik entstehen.
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Was zeigt der Tilgungsplan-Rechner?

Der Rechner zerlegt ein Darlehen periodengenau in Monatsrate, Zinsanteil, reguläre Tilgung, Sondertilgung und verbleibende Restschuld. Sie können die Rate aus Sollzins und Anfangstilgung ableiten oder eine konkrete Monatsrate vorgeben. Planzeitraum, erste Fälligkeit, Sonderzahlungsmonat und Rundungsmethode bleiben sichtbar. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Monats- oder Jahresplan, aber keine verbindliche Bankabrechnung.

Rate oder AnfangstilgungMonats- und JahresansichtRundung offengelegt

Der Plan verwendet dieselbe gemeinsame Darlehensengine wie die übrigen Tilgungswerkzeuge und führt keine Parallelformel ein.

Rate, Zeitraum und Tabellenansicht festlegen

Wählen Sie zuerst, welche Größe vertraglich feststeht: Bei „Anfangstilgung“ berechnet der Rechner die anfängliche Monatsrate aus Darlehen, Sollzins und Tilgungssatz. Bei „Monatsrate“ wird die eingegebene Rate direkt in den Zahlungsplan übernommen. Mischen Sie nicht die Rate eines Angebots mit dem Tilgungssatz eines anderen.

Der Planzeitraum bestimmt nur, wie weit die Tabelle reicht. Bleibt danach eine Restschuld, ist das kein Rechenfehler, sondern ein Hinweis auf die notwendige Anschlussphase. Für einen Angebotsvergleich sollten Darlehensbeginn, Sollzinsbindung und Sondertilgungsrechte auf denselben Stichtag bezogen sein.

Die Monatsansicht zeigt jede Zahlung einzeln. Die Jahresansicht fasst die periodischen Werte zusammen, ohne die zugrunde liegende Monatsrechnung zu verändern. Bankpläne können durch taggenaue Zinsberechnung, abweichende Fälligkeiten oder Zwischenrundungen geringfügig abweichen.

So verändert jede Rate die Restschuld

Tilgungsplan Rate Zins Tilgung RestschuldJede Rate wird in Zins und Tilgung geteilt. Sondertilgungen senken die Restschuld zusätzlich und beeinflussen die folgenden Perioden.So verändert jede Rate die RestschuldZinsanteil sinkt, Tilgung steigt, Restschuld fälltZusammensetzung der konstanten RateZinsanteilTilgungsanteilStartMitteEndeAnfangsrestschuld250.000 €-Tilgung + Extra1.100 €=Neue Restschuld248.900 €
Zinsen werden in jeder Periode auf die aktuelle Restschuld berechnet. Sondertilgungen wirken erst ab ihrem tatsächlichen Zahlungszeitpunkt.

Formeln des periodischen Zahlungsplans

Monatlicher ZinsanteilZins = Anfangsrestschuld × Sollzins p. a. ÷ 12Der Jahreszins wird als Dezimalwert eingesetzt. Andere vertragliche Zinstagesmethoden werden nicht erfunden.
Anfängliche Rate bei TilgungsvorgabeRate = Darlehen × (Sollzins + Anfangstilgung) ÷ 12Die Rate bleibt im betrachteten Zinsabschnitt konstant, solange keine abweichenden Eingaben wirken.
Reguläre TilgungTilgung = Rate − ZinsanteilMit sinkender Restschuld fällt der Zinsanteil; entsprechend steigt der Tilgungsanteil der konstanten Rate.
EndrestschuldRestschuld neu = Restschuld alt − reguläre Tilgung − SondertilgungEine Zahlung wird höchstens bis zur offenen Restschuld angesetzt. Der letzte Betrag kann deshalb angepasst werden.

Rechenbeispiel: 300.000 Euro Darlehen und 1.450 Euro Monatsrate

Die geprüfte Kontrollrechnung verwendet den Modus „Monatsrate eingeben“ mit 300.000 € Darlehen, 3,8 % Sollzins, 1.450 € Monatsrate und zehn Jahren Planzeitraum. Es gibt keine Sondertilgung; die erste Rate ist auf den 1. August 2026 datiert. Die Rundung bleibt bis zur Anzeige auf voller Präzision.

In der ersten Periode betragen die Zinsen 950,00 €. Von der Rate tilgen daher 500,00 € das Darlehen, und die Restschuld sinkt auf 299.500,00 €. Für das gesamte erste Jahr weist die Kontrollrechnung 11.294,39 € Zinsen und 6.105,61 € Tilgung aus.

Nach 120 Monatsraten verbleiben 227.146,28 € Restschuld. Innerhalb des zehnjährigen Planzeitraums sind 101.146,28 € Zinsen angefallen. Die Restschuld zeigt, dass der Planzeitraum nicht mit vollständiger Rückzahlung gleichgesetzt werden darf.

Die Werte stammen aus der hinterlegten Kontrollrechnung für diese Seite. Sie gelten ohne Gebühren, ohne Sondertilgung und ohne späteren Zinswechsel. Ein Bankplan kann bei abweichender Fälligkeit oder vertraglicher Cent-Rundung geringfügig anders aussehen.

Sondertilgung, Rundung und Anschlussphase

Eine jährliche Sondertilgung reduziert die Restschuld im eingetragenen Monat. Derselbe Betrag wirkt zu Jahresbeginn länger zinsmindernd als am Jahresende. Ob und in welcher Höhe die Zahlung erlaubt ist, ergibt sich aus dem Vertrag; der Rechner prüft kein Sondertilgungsrecht.

Bei „volle Präzision“ wird intern nicht jede Periode auf Cent gekürzt. Der Modus „monatlich auf Cent runden“ kann näher an einem bestimmten Bankplan liegen, wenn dieser dieselbe Methode verwendet. Wählen Sie die Methode passend zu den Unterlagen und vergleichen Sie nicht zwei Pläne mit unterschiedlichen Rundungsregeln.

Für die Restschuld am Ende eines Zinsabschnitts können neue Konditionen nötig werden. Der Anschlussfinanzierungs-Rechner vergleicht Folgeangebote. Bei einer vorzeitigen Beendigung ist stattdessen der Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner der passende nächste Schritt; beide Werkzeuge ersetzen keine Vertrags- oder Rechtsprüfung.

Häufige Fragen zum Tilgungsplan

Ist der Planzeitraum die gesamte Kreditlaufzeit?

Nicht zwingend. Bleibt am Ende eine Restschuld, läuft die Rückzahlung unter bisherigen oder neuen Bedingungen weiter.

Warum steigt der Tilgungsanteil bei gleicher Rate?

Die Zinsen werden auf die sinkende Restschuld berechnet. Dadurch bleibt von der konstanten Rate im Zeitverlauf mehr für die Tilgung.

Welche Rundungsmethode ist richtig?

Das hängt vom Vertrag und Bankplan ab. Volle Präzision ist die neutrale Modellrechnung; Cent-Rundung bildet nur Pläne mit derselben periodischen Regel nach.

Kann eine Sondertilgung die Rate ändern?

Im Rechner bleibt die Rate unverändert und die Restschuld sinkt schneller. Ein Vertrag kann andere Folgen vorsehen.

Quellen und Grundlagen

§ 492 BGB gibt Darlehensnehmern bei bestimmten Verbraucherdarlehen einen Anspruch auf einen Tilgungsplan. Der Online-Rechner ersetzt den vertraglichen Plan der Bank nicht.

§ 492 BGB

Artikel 247 § 14 EGBGB beschreibt, welche Zahlungen, Zeitabstände sowie Zins-, Tilgungs- und Kostenanteile ein gesetzlicher Tilgungsplan ausweisen muss.

Artikel 247 § 14 EGBGB

§ 16 PAngV regelt die Angabe des effektiven Jahreszinses und der Gesamtkosten. Ein Plan aus Sollzins und Rate ist deshalb nicht automatisch ein vollständiger Effektivzinsvergleich.

§ 16 PAngV

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Tilgungsplanszenario auf Basis Ihrer Darlehenswerte. Keine Vertragsabrechnung oder Kreditzusage; Fälligkeit, Gebühren, Sondertilgungsrechte und die Rundungsmethode müssen mit dem konkreten Kreditvertrag abgeglichen werden.